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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 24.11.2023

Die Schutzgebiete im Landkreis Unterallgäu

Es gibt in Deutschland verschiedene Schutzgebietsarten, für welche bei der Ausweisung verschiedene Mindestanforderungen wie Größe und Zustand zu Grunde liegen. Für die verschiedenen Schutzgebietsarten gibt es folglich auch verschiedene Schutzziele und Restriktionen beziehungsweise zulässige Eingriffe.

Die wohl bekannteste Schutzgebietsart ist das Naturschutzgebiet. Vier davon gibt es derzeit im Unterallgäu, mit einer Gesamtfläche von rund 138 Hektar: das Benninger Ried, das Pfaffenhauser Moos, das Kettershauser Ried und das Hundsmoor. Hinzu kommen acht Landschaftsschutzgebiete, ein Vogelschutzgebiet, ein Naturpark und diverse FFH-Gebiete und Naturdenkmäler. Großschutzgebiete wie ein Biosphärereservat und einen Nationalpark gibt es im Unterallgäu nicht.

Was versteht man unter einem Naturschutzgebiet?

Naturschutzgebiete sind durch Rechtsverordnung streng geschützte Gebiete zur Erhaltung von charakteristischen Arten- und Lebensgemeinschaften.

Grundsätzlich sind Naturschutzgebiete allgemein zugänglich, sofern dies nicht durch die Rechtsverordnung untersagt wird. Um die Natur aber wirklich zu schützen, sollte man sich ganz genau überlegen, ob man ein Naturschutzgebiet wirklich betritt. Sehr gut begehbar ist das Benninger Ried. Dort gibt es einen eigenen Lehrpfad und eine Plattform, von der aus man sich einen guten Überblick über das Ried verschaffen kann.

Sämtliche Naturschutzgebiete in ganz Schwaben - und damit natürlich auch die Unterallgäuer Naturschutzgebiete - findet man in dieser Übersicht des Landesamts für Umwelt. 

Was versteht man unter einem Landschaftsschutzgebiet?

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft“ erforderlich ist.

In einem Landschaftsschutzgebiet darf der spezifische Charakter der Landschaft beziehungsweise die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts nicht verändert werden. Verboten ist dort deshalb insbesondere alles, was den Gesamtcharakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen würde. Das heißt zum Beispiel, dass in einem Landschaftsschutzgebiet kein Gebäude errichtet werden darf - auch wenn der Bau baugenehmigungsfei wäre.

Ohne naturschutzrechtliche Erlaubnis kann es - je nach Schutzgebietsverordnung - auch unzulässig sein, bespielsweise mit einem Auto in das Schutzgebiet zu fahren oder dort zu parken, das Gelände zu verändern (Auffüllungen, Abgrabungen), Gewässer zu verändern oder Wege beziehungsweise Plätze anzulegen. Auch das Zelten ist in Landschaftsschutzgebieten meist nicht erlaubt.

Jede Landschaftsschutzgebietsverordnung legt fest, wofür man zwingend eine Erlaubnis benötigt. Das heißt im Umkehrschluss natürlich, dass die genannten Handlungen ohne eine ausdrückliche naturschutzrechtliche Erlaubnis grundsätzlich unzulässig sind. Ein Verstoß kann im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens geahndet werden.

Was versteht man unter einem Vogelschutzgebiet und einem FFH-Gebiet?

In der Europäischen Union wurde 1992 beschlossen, ein europaweites Schutzgebietsnetz (Natura 2000) aufzubauen, welches dem Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume dient. Entsprechend der dafür erlassenen Richtlinien wurden in den einzelnen Ländern nach EU-weit einheitlichen Standards Schutzgebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) ausgewiesen und unter Schutz gestellt. Diese Gebiete sind von gemeinschaftlicher Bedeutung. 

Für die ausgewiesenen Flächen gilt das Ziel, dass ihr günstiger Erhaltungszustand sich nicht verschlechtern darf. Für die FFH-Gebiete müssen Managementpläne erstellt werden, die den aktuellen Zustand, die Ziele und nötigen Maßnahmen beschreiben.

Nähere Informationen dazu findet man unter www.ffh-gebiete.de 

Was versteht man unter einem Naturpark?

Ein Naturpark ist ein großräumiges Schutzgebiet, welches überwiegend als Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet festgesetzt ist und sich für umweltverträgliche Erholungs- und Freizeitaktivitäten besonders eignet. Das Gebiet ist ein durch langfristiges Einwirken, Nutzen und Bewirtschaften entstandener Landschaftsraum, der sich wegen seiner landschaftlichen Voraussetzungen für umweltverträgliche Erholungsformen besonders eignet. Die besonderen naturschutzrechtlichen Vorschriften der sich im Naturpark befindlichen anderen Schutzgebiete bleiben von der Naturparkverordnung unberührt.

Für den Naturpark muss ein Einrichtungsplan erstellt werden, nach dem das Gebiet zu entwickeln und zu pflegen ist.

Was versteht man unter einem Naturdenkmal?

Ein Naturdenkmal ist ein eine Einzelschöpfung der Natur oder einer Fläche von bis zu fünf Hektar, deren Seltenheit, Eigenart oder Schönheit unter Schutz gestellt ist. Der Schutz beinhaltet das Verbot das geschützte Objekt zu zerstören, zu schädigen oder zu verändern. Als Naturdenkmäler geschützt sind meist besondere, oft sehr alte Bäume oder auch Baumgruppen, aber auch z.B. Heilquellen.

Die Naturdenkmäler befinden sich meist an öffentlichen Plätzen und sind für jeden zugängig. Die Ausweisung von Naturdenkmälern erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde.

Wir planen ein Zeltlager in einem ökologisch sensiblen Bereich. Was müssen wir beachten?

Plant ein Verein oder eine Jugendgruppe ein Zeltlager in ökologisch sensiblen Bereichen wie zum Beispiel in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten oder in naher Umgebung dieser Gebiete, dann sollten sie dies unbedingt im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde besprechen.

Hierbei weisen wir Sie auf sensible Zeiträume (wie etwa Balz- und Brutzeit von Vögeln) hin. Es muss gewährleistet sein, dass die Umgebung und Natur nicht durch das Zeltlager beeinträchtigt oder gar zerstört werden. Auch der Eigentümer des betroffenen Grundstücks muss mit der Durchführung des Zeltlagers einverstanden sein.

Werden Zeltlager in einem Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet ausgeführt, dann muss eine Ausnahmegenehmigung von der jeweiligen Verordnung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Dieser Bescheid ist für den Veranstalter kostenpflichtig.

Den Meldebogen für ein Zeltlager können Sie hier herunterladen.

Das Benninger Ried

Das Benninger Ried liegt nördlich von Benningen und hat eine Fläche von etwa 22 Hektar. Das Benninger Ried ist das älteste Naturschutzgebiet im Landkreis und hat eine reiche Geschichte. Lebendiger Zeuge dafür ist die Purpur-Riednelke (Armeria Purpurea), die vor etwa 10.000 Jahren begann, das alte Flussbett, das zwar austrocknete, aber reich an Sickerwasser war, zu besiedeln. Heute ist die Riednelke weltweit nur noch an diesem einzigen Standort zu finden.

Durch Erlass eines "Baustopps" in unmittelbarer Umgebung der Naturlandschaft, durch jährliche Säuberungsaktionen und durch notwendige Entbuschungsaktionen sorgte der Landkreis für den Erhalt dieses Naturschutzgebiets. Im Juni 1997 wurde es in das so genannte LIFE-Förderprogramm der Europäischen Union aufgenommen. Damit standen dem Landkreis starke Partner zur Seite. Für insgesamt 1,3 Millionen Euro, die sich Europäische Union, Freistaat Bayern, Landkreis Unterallgäu und Stadt Memmingen teilten, wurden dringend erforderliche Maßnahmen zum Erhalt der sehr seltenen Pflanzenwelt in diesem Kalkquellmoor durchgeführt. Besonderes Augenmerk wurde dabei natürlich auf die Riednelke gelegt. Zudem wurde die Sanierung des Grundwasserhaushalts des Bennninger Rieds mit über 5,2 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II gefördert.

Das Benninger Ried ist sehr gut begehbar. Dort gibt es einen eigenen Lehrpfad und eine Plattform, von der aus man sich einen guten Überblick verschaffen kann.

Das Hundsmoor

Das Hundsmoor ist etwa 21 Hektar groß und liegt im Tal der Westlichen Günz zwischen Westerheim und Hawangen. Es ist das urspünglichste der vier Naturschutzgebiete des Landkreises. Die Bedeutung des Hundsmoors liegt in der Vielzahl von Feuchtbiotopen, die in diesem Landschaftsabschnitt vereinigt sind. Das floristisch wertvolle Kerngebiet des Hundsmoors wurde in den Jahren 1980 bis 1982 vom Landkreis erworben.

Das Pfaffenhauser Moos

Beim Pfaffenhauser Moos mit einer Größe von rund 51 Hektar handelt es sich um ein ökologisch wertvolles Niedermoor. Seit 1978 befindet es sich zum Großteil im Besitz des Landkreises. Die besondere Bedeutung dieses Naturschutzgebiets liegt vor allem im artenreichen Pflanzenaufkommen und in den großflächigen Streuwiesen.

Das Kettershauser Ried

Das Kettershauser Ried ist das jüngste Naturschutzgebiet im Landkreis. Es wurde 1998 unter Schutz gestellt. In dem strukturreichen Niedermoorgebiet im Günztal wechseln sich Streuwiesen, verbuschtes Brachland und Feuchtwald ab. Es handelt sich um ein Refugium für seltene Pflanzen und Tiere. Die Gesamtfläche beträgt rund 43 Hektar. Der Landkreis ist stolz darauf, hiervon rund 35 Hektar sein Eigen zu nennen, denn dies ist die Garantie dafür, dass dieses schützenswerte Biotop auch in Zukunft erhalten und weiterentwickelt werden kann.

Landschaftsschutzgebiet "Beiderseits der Iller"

Das Landschaftsschutzgebiet "Beiderseits der Iller" erstreckt sich auf einer Fläche von rund 800 Hektar von der Landkreisgrenze zum Oberallgäu bis Lautrach.

Landschaftsschutzgebiet "Untere Iller bei Kardorf"

Das Landschaftsschutzgebiet "Untere Iller bei Kardorf" erstreckt sich auf einer Fläche von rund 80 Hektar von Lautrach bis zur Stadtgrenze Memmingen.

Landschaftsschutzgebiet "Südlich und östlich der Iller"

Das Landschaftsschutzgebiet "Südlich und östlich der Iller" erstreckt sich auf einer Fläche von 170 Hektar westlich von Volkratshofen bis Buxheim.

Landschaftsschutzgebiet "Illerauen nördlich von Buxheim"

Das Landschaftsschutzgebiet "Illerauen nördlich von Buxheim" erstreckt sich auf einer Fläche von rund 400 Hektar von Buxheim bis zur Landkreisgrenze Neu-Ulm.

Landschaftsschutzgebiet "Mühlbachtal"

Das Landschaftsschutzgebiet "Mühlbachtal" liegt südlich von Wolfertschwenden und ist rund 70 Hektar groß. Schwerpunkte dieses Landschaftsschutzgebiets sind der bewaldete "Falkenriedel", der sich von Osten aus dem Ittelsburger-Schrattenbacher Bereich ins Memminger Trockental schiebt, und das Tal des von der Ehwiesmühle kommenden Mühlbachs.

Landschaftsschutzgebiet "Hochfirst"

Das Landschaftsschutzgebiet "Hochfirst" westlich von Erisried erstreckt sich auf einer Fläche von rund 600 Hektar. Die Besonderheit dieses Landschaftsschutzgebiets ist sein geologischer Aufbau. Der alles überragende Hohe First verrät, dass er - geologisch gesehen - sehr alt sein muss. Der Schotter, der die Kuppel des Hochfirsts bedeckt, reicht bis in die Übergangzeit des Tertiärs zur Eiszeit zurück, ist also mindestens eine Million Jahre alt.

Landschaftsschutzgebiet "Wertachauen"

Das Landschaftsschutzgebiet "Wertachauen" erstreckt sich auf einer Fläche von rund 800 Hektar von der Landkreisgrenze Ostallgäu bis zur Landkreisgrenze Augsburg.

Landschaftsschutzgebiet "Augsburg-Westliche Wälder"

Das Landschaftsschutzgebiet "Augsburg-Westliche Wälder" erstreckt sich über die Landkreise Augsburg, Günzburg und Unterallgäu - bei uns im nordöstlichen Landkreis im Stauden-Dreieck zwischen Kirchheim, Türkheim und Traunried (Ettringen) über 7181 Hektar (71,81 Quadratkilometer).

  • Vogelschutzgebiet "Mindeltal": Das Vogelschutzgebiet Mindeltal erstreckt sich entlang der Mindel (auf der östlichen Seite) von Pfaffenhausen bis Balzhausen (im Landkreis Günzburg) und umfasst eine Fläche von rund 2655 Hektar. Zielarten des Schutzgebietes sind vorrangig Wiesenbrüter wie Kibitz und Großer Brachvogel, welche auf Offenlandbereiche angewiesen sind. Diese sollten idealerweise große, extensiv bewirtschaftete Grünlandbereiche aufweisen sowie Habitatstrukturen aus Mulden, Feuchtstellen oder Gräben.
    Zunehmend fangen der Kibitz und der Große Brachvogel auch an, auf Ackerflächen zu brüten. Dabei ist für die erfolgreiche Brut eine Abstimmung zwischen Bewirtschaftungszeitpunkt und Brutzeitpunkt erforderlich.
  • FFH-Gebiete: Derzeit sind im Unterallgäu 18 FFH-Gebiete gemeldet. Nähere Informationen zu den einzelnen Gebieten und den darin kartierten, geschützten Arten finden Sie hier. Für die FFH-Gebiete liegen Managementpläne vor, die beim LfU Bayern eingesehen werden können. 

Im Unterallgäu befindet sich der westliche Ausläufer des Naturparks „Augsburg-Westliche Wälder“, der eine Fläche von insgesamt 1200 Quadratkilometern westlich von Augsburg umfasst. Er endet im Westen in etwa entlang der Staatsstraße St2025, die sich von Türkheim über Tussenhausen und Kirchheim bis nach Balzhausen zieht. 45 Prozent der Fläche des Naturparks sind mit Wald bedeckt. Insgesamt erstreckt sich der Naturpark über die Landkreise Unterallgäu, Augsburg, Günzburg und Dillingen an der Donau.
Im Bereich des Unterallgäus befindet sich das gleichnamige Landschaftsschutzgebiet „Augsburg-Westliche Wälder“ im Bereich des Naturparks.

Träger des Naturparks ist der „Verein Naturpark Augsburg-Westliche Wälder e. V.“ mit Sitz in Augsburg. Dieser hat unter anderem zur Aufgabe, Maßnahmen zum Schutz der Natur durchzuführen, das Naturparkgebiet zu erhalten, zu gestalten und zu pflegen und die naturnahe Erholung im Naturpark zu fördern.

Die Naturpark-Verordnung finden Sie hier

Im Landkreis Unterallgäu befinden sich etliche Naturdenkmäler. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Einzelbäume, aber auch Baumgruppen und eine Allee. Auch die Weihbrunner Quelle und die Heilquelle Dankelsried befindet sich auf der Liste der Naturdenkmäler des Unterallgäus, welche hier heruntergeladen werden kann.

Aktuelles

- Landkreis

Auch im Unterallgäu sollen in den kommenden Jahren viele neue Streuobstbäume gepflanzt und alte Apfel- oder Birnensorten wieder stärker kultiviert werden. Gelingen soll dies wie im gesamten Freistaat…

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 24.11.2023