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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.11.2025

Wichtige Information zu Passbildern:

Seit 31. Juli 2025 dürfen wir Passfotos in Papierform oder selbst erstellte digitale Passfotos zur Beantragung von Aufenthaltstiteln (zum Beispiel Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Blaue Karte EU) und von Reisepässen für Flüchtlinge und Ausländer (zum Beispiel "Blauer Pass" und "Grauer Pass") nicht mehr entgegennehmen

Möglich sind nur noch digitale Lichtbilder, die von einem entsprechend zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt oder direkt bei der Ausländerbehörde angefertigt wurden. Der Grund: Damit soll die Qualität biometrischer Passfotos gewährleistet und der Missbrauch durch manipulierte Bilder verhindert werden. 

Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihr Foto in einem entsprechend zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt anfertigen. Von dort kann dieses über eine sichere Verbindung direkt an die Ausländerbehörde übertragen werden. Eine Liste solcher Dienstleister finden Sie beispielsweise auf dieser Seite. (Das Landratsamt Unterallgäu ist für deren Inhalt nicht verantwortlich.)

Alternativ können Sie Passfotos auch direkt bei uns in der Ausländerbehörde erstellen lassen (Kosten: 6 Euro pro Dokument). Wir sind mit eigenen Selbstbedienungs-Geräten („Do-it-yourself-Prinzip“) ausgestattet. Bitte beachten Sie: Die (mehrsprachigen) Anweisungen dieser von künstlicher Intelligenz gesteuerten Geräte müssen genau befolgt werden - ansonsten kann keine Aufnahme erzeugt werden. Aus Erfahrung empfehlen wir, dass man die Passfotos gerade für Kinder unter drei Jahren am besten bei einem entsprechend zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt anfertigen lässt.   

Wir bitten Sie, uns keine selbst erstellten Fotos digital zu übermitteln und auch keine Passbilder in Papierform zuzusenden oder Papieranträgen beizufügen.


Aufenthaltstitel

Informationen zu den unterschiedlichen Aufenthaltstitel, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen, finden Sie auf den folgenden Seiten:

Wichtig: Sollten Sie Ihren Pass, ein entsprechendes Ersatzdokument oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) verloren haben, melden Sie das bitte unverzüglich der Ausländerbehörde.

Aufenthalt in Deutschland von mehr als 90 Tagen

Wollen Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben, gilt:

Aktuelles

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