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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 25.11.2025

Aus der Verwaltung

Das Landratsamt ist eine so genannte Doppelbehörde: Es ist gleichzeitig Kreisbehörde und Staatsbehörde. 

Als Kreisbehörde übernimmt es Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung wie zum Beispiel den Bau und Unterhalt von Kreisstraßen, Kliniken oder Seniorenheimen. Auch Themen wie die Abfallwirtschaft (Müllabfuhr, Wertstoffhöfe) oder der Bereich der Jugendhilfe zählen dazu. Zudem kann das Landratsamt als Kreisbehörde auch freiwillig Themen angehen. Die Gewährung von Zuschüssen, die Förderung von Wirtschaft und Tourismus oder Angebote im Öffentlichen Personennahverkehr seien hier beispielhaft genannt. 
Darüber hinaus erfüllt die Kreisbehörde Landratsamt aber auch Aufgaben, die ihr per Gesetz übertragen wurden. Dazu gehören zum Beispiel die Organisation von Rettungsdienst oder Katastrophenschutz, der Erlass von Verordnungen oder Wohngeldleistungen.
Wann und wie der Landkreis seine Aufgaben erfüllt, entscheiden der Kreistag und seine Ausschüsse - und das Landratsamt als Kreisbehörde setzt sie um.

Keinen Einfluss hat die Kreispolitik jedoch auf Aufgaben, die das Landratsamt als Behörde des Freistaates Bayern (untere staatliche Verwaltungsbehörde) ausführt. Hierzu gehören zum Beispiel Baugenehmigungsverfahren, die Kfz-Zulassung, das Straßenverkehrswesen und das Ausländerwesen, das Gewerberecht, aber auch der Natur- und Denkmalschutz, das Wasserrecht oder der Verbraucherschutz.

Aber egal, in welcher Funktion und in welchem Aufgabenbereich das Landratsamt tätig ist: Organisatorisch sind wir eine Behörde und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen für Ihr Anliegen gerne zur Verfügung.

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