Anerkennung/Auszeichnungen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ehrenamtliche Arbeit zu honorieren. Nachfolgend haben wir Informationen dazu für Sie zusammengestellt.
Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte, die der Landkreis Unterallgäu seit Juni 2012 anbietet, erhalten bürgerschaftlich Engagierte vielfältige Vergünstigungen. Der Landkreis Unterallgäu sagt damit Danke für den unermüdlichen Einsatz fürs Gemeinwohl.
Fragen und Antworten
Die Ehrenamtskarte ist eine Art Rabattkarte. Wer sich ehrenamtlich engagiert – zum Beispiel im Sportverein, in der Kirche oder in einer Selbsthilfegruppe – erhält mit dem kleinen Ausweis vielfältige Vergünstigungen.
Mit der Ehrenamtskarte soll bürgerschaftliches Engagement stärker gewürdigt werden. Sie ist ein Zeichen der Anerkennung und des Danks des Landkreises an alle Bürger und Bürgerinnen, die sich für die Gemeinschaft einsetzen. Es gibt sie in einer blauen und goldenen Variante.
Mit der Ehrenamtskarte erhält man Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaats Bayern (Schlösser, Museen, Seenschifffahrt), bei kommunalen Einrichtungen sowie bei Gewerbetreibenden aus der Privatwirtschaft. Welche Stellen die Karte im Landkreis Unterallgäu akzeptieren, haben wir auf diesem Flyer für Sie zusammengestellt.
Die Ehrenamtskarte gilt nicht nur im Unterallgäu, sondern in ganz Bayern – vorausgesetzt der jeweilige Landkreis oder die jeweilige kreisfreie Stadt beteiligt sich an der Initiative des Freistaats. Welche Einrichtungen in Bayern Vergünstigungen anbieten, erfahren Sie auf der Internetseite des Bayerischen Sozialministeriums.
Die Ehrenamtskarte kann von allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Unterallgäu beantragt werden, die sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche bürgerschaftlich engagieren und seit zwei Jahren unentgeltlich im Einsatz sind. Auch Projektarbeiten mit jährlich mindestens 250 Stunden werden anerkannt. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Wer die Jugendleiterkarte „Juleica“ besitzt, bekommt auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen eine Ehrenamtskarte. Das gilt auch für aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung).
Im Gegensatz zur blauen Ehrenamtskarte ist die goldene Ehrenamtskarte unbegrenzt gültig. Die goldene Ehrenamtskarte erhalten Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaats Bayern für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben. Außerdem bekommen Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst die goldene Ehrenamtskarte, die die Auszeichnung des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erhalten haben (ebenfalls für 25-jährige oder 40-jährige Dienstzeit).
Sie können die Ehrenamtskarte bei uns am Landratsamt beantragen. Es gibt dazu verschiedene Anträge - je nachdem, ob Sie die blaue oder goldene Karte beantragen oder ob Sie den Antrag für sich selbst oder für mehrere Personen stellen wollen. Sie können die einzelnen Anträge unten auf dieser Seite herunterladen. Lassen Sie sich darauf von Ihrer Trägerorganisation, also zum Beispiel von dem Verein, in dem Sie sich engagieren, den Umfang Ihrer ehrenamtlichen Arbeit bestätigen. Alternativ können Sie den Antrag auch über dieses Online-Verfahren stellen.
Wenn es in einem Verein eine größere Anzahl Ehrenamtlicher gibt - zum Beispiel bei Feuerwehren - bietet es sich an, einen so genannten Sammelantrag zu stellen. In diesem können die einzelnen Namen in eine Tabelle eingetragen werden. Der Vorteil: Vereine müssen nicht für jede ehrenamtlich tätige Person ein eigenes Antragsformular ausfüllen. Auch ein Sammelantrag kann unten auf dieser Seite heruntergeladen werden bzw. im Onlineverfahren bearbeitet werden.
Die reguläre, blaue Ehrenamtskarte gilt drei Jahre lang in Verbindung mit einem Ausweis. Danach muss sie neu beantragt werden, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig.
Vergünstigungen gewähren können Einzelhändler, Dienstleister, Inhaber von Gastronomiebetrieben und Freizeiteinrichtungen, Vereine, sonstige Gewerbetreibende sowie öffentliche Einrichtungen. Wer die Karte anerkennt, ist eine sogenannte Akzeptanzstelle.
Sie müssen dazu eine Akzeptanzpartnervereinbarung ausfüllen und genau beschreiben, um welche Art von Vergünstigung es sich handeln soll. Zum Beispiel können Sie Karteninhabern einen bestimmten Rabatt auf einen Einkauf gewähren, einen ermäßigten Eintritt anbieten oder einen Gutschein ausgeben. Der Landkreis Unterallgäu veröffentlicht dann, dass Sie die Ehrenamtskarte unterstützen und bindet Sie in das System aus Akzeptanzstellen ein. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos. Um Akzeptanzstelle zu werden und Karteninhabern Vergünstigungen anbieten zu können, finden Sie hier das passende Formular.
- Antrag für die Ehrenamtskarte in Blau -Einzelantrag- (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Antrag für die Ehrenamtskarte in Blau -Sammelantrag- (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Antrag für die Ehrenamtskarte in Gold -Einzelantrag- (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Antrag für die Ehrenamtskarte in Gold -Sammelantrag- (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Formular, um Akzeptanzstelle zu werden und Karteninhabern Vergünstigungen anbieten zu können
- Das Bayerische Sozialministerium hat unter www.ehrenamtskarte.bayern.de eine Internetseite zum Thema Ehrenamtskarte zusammengestellt. Hier erfahren Sie zum Beispiel, bei welchen Einrichtungen in Bayern es mit der Ehrenamtskarte Vergünstigungen gibt.
In Bayern gibt es für ehrenamtlich Engagierte in der Jugendarbeit den Ehrenamtsnachweis Bayern. Dieser besteht aus einer Urkunde und einem Beiblatt, in dem die Tätigkeitsfelder und Kompetenzen dokumentiert werden können. Während die Urkunde eine besondere Form der Anerkennung des geleisteten Engagements darstellt, eignet sich das Beiblatt auch als Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit für berufliche Bewerbungen.
Fragen und Antworten
Ausstellen können den Ehrenamtsnachweis Bayern alle Verbände, Institutionen und Organisationen sowie deren Mitglieder, die vom „Trägerkreis Ehrenamtsausweis“ dafür autorisiert sind.
Eine Übersicht über alle berechtigten Organisationen finden Sie hier.
Voraussetzungen sind zum Beispiel ein Einsatz von mindestens 80 Stunden im Jahr - für Schüler gilt die Untergrenze von 60 Stunden. Das Mindestalter wurde auf 14 Jahre festgelegt. Außerdem darf die Tätigkeit nicht wie eine vergleichbare berufliche Aktivität vergütet werden.
Mehr dazu finden Sie hier.
Der Ehrenamtsnachweis Bayern kann für alle dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten im Rahmen eines bürgerschaftlichen Engagements ausgestellt werden.
Der Ehrenamtsnachweis Bayern besteht aus einer Urkunde, mit der den Ehrenamtlichen für ihr Engagement gedankt wird, und einem Urkundenbeiblatt, das dem Nachweis der Tätigkeit dient.
Vom Bundesverdienstorden bis zum “Weißen Engel”: Es gibt eine Vielzahl an Ehrungen und Auszeichnungen. Wer für was infrage kommt und wie man jemanden für eine Auszeichnung vorschlagen kann, erfahren Sie in den folgenden Antworten. Dabei gilt der Grundsatz: Wer sich selbst vorschlägt, kann nicht geehrt werden.
Fragen und Antworten
Es gibt eine Vielzahl an Ehrungen und Auszeichnungen - auf Bundes-, Länder-, Landkreis- oder auch Gemeindeebene. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Ehrungen:
- Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
- Bundesverdienstkreuz 1. Klasse und höher
- Bundesverdienstkreuz am Bande
- Bundesverdienstmedaille
- Bayerischer Verdienstorden
- Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern
- Kommunale Dankurkunde
- Kommunale Verdienstmedaille in Gold, Silber und Bronze
- Bayerische Rettungsmedaille
- Bayerische Pflegemedaille
- Landkreisnadel in Gold, Silber und Bronze
- Sportlerehrung des Landkreises Unterallgäu
Die Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland - also Bundesverdienstmedaille, Bundesverdienstkreuz am Bande und Bundesverdienstkreuz 1. Klasse und höher - sind die höchste Form der Anerkennung durch die Bundesrepublik für Verdienste um das Gemeinwohl.
Voraussetzungen:
Um einen Verdienstorden der Bundesrepublik zu erhalten, muss man besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlich-sozialem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet geleistet oder sich besonders um die Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht haben. Dazu zählen zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich.
Anregungen und Vorschläge:
Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen formlos anregen. Am einfachsten geht es, wenn Sie Ihre Ordensanregung direkt beim Landratsamt einreichen. Wir leiten dann das notwendige Verfahren in die Wege. Einen Antrag für eine Vorschlagsempfehlung finden Sie hier. Außerdem haben wir für Sie dieses Merkblatt zusammengestellt.
Der Bayerische Ministerpräsident schlägt - nachdem geprüft wurde, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind - als „Vorschlagsberechtigter“ verdiente Bürgerinnen und Bürger des Freistaates dem Bundespräsidenten zur Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland vor.
Die Auszeichnung wird gewöhnlich durch den Ministerpräsidenten, eine Ministerin oder einen Minister, die Regierungspräsidentin oder den Landrat überreicht.
Der Bayerische Verdienstorden wird als „Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung für hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk“ jährlich vom Ministerpräsidenten verliehen. Er ist der höchste Verdienstorden in Bayern und ist auf 2000 lebende Träger begrenzt.
Voraussetzungen:
Voraussetzungen für die Verleihung des Bayerischen Verdienstordens sind herausragender Einsatz und außerordentliches Engagement für das bayerische Gemeinwesen.
Anregungen - Vorschläge:
Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen formlos anregen. Wenden Sie sich am besten direkt an die Mitarbeiter im Landratsamt. Einen entsprechenden Antrag finden Sie hier.
Geschaffen wurde das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten, um ehrenamtliche Tätigkeiten im örtlichen Bereich hervorzuheben und zu würdigen. Jährlich können damit höchstens 2000 Personen ausgezeichnet werden, 40 Prozent davon müssen Frauen sein. Übersichtlich finden Sie alle Kriterien für die Verleihung des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten in diesem Merkblatt. Wer jemanden für das Ehrenzeichen vorschlagen möchte, kann seine Anregung beim Landratsamt einreichen. Einen entsprechenden Antrag finden Sie hier.
Voraussetzungen:
Grundvoraussetzung ist eine mindestens 15-jährige ehrenamtliche aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen oder sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen. Davon ausgenommen sind, weil es hierfür spezielle Ehrenzeichen gibt, die Bereiche kommunale Selbstverwaltung, Bayerisches Rotes Kreuz, Freiwillige Feuerwehr und Technisches Hilfswerk.
Weitere Voraussetzungen sind
- hervorragender gemeinnütziger („fremdorientierter“) Einsatz, also ohne Eigeninteresse,
- Funktionsträger mit Einsatz über das übliche Maß hinaus,
- Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen ist nach Verleihung eines Bundesordens nicht mehr möglich,
- auch im Nachhinein erhältlich, aber: Tätigkeit darf nicht länger als etwa sechs Jahre zurück liegen
Grundsätzlich nicht mit dem Ehrenzeichen des Ministerpräsidenten ausgezeichnet wird man für seinen Einsatz für die Familie, als „Einzelkämpfer“, für zwischenfamiliäre oder nachbarschaftliche Selbsthilfe oder für klassische Ehrenämter im demokratischen Staat (Wahlhelfer, ehrenamtliche Richter, Feldgeschworener…).
Der Staatsminister des Innern spricht durch eine Dankurkunde kommunalen Mandatsträgern für langjähriges Wirken im Dienste der Selbstverwaltung Dank und Anerkennung aus. Die Verleihung der Dankurkunde ist auch an Bürger möglich, die ein Ehrenamt im Sinne des Artikels 19 der Gemeindeordnung oder vergleichbarer Vorschriften ausgeübt haben, ohne Mandatsträger gewesen zu sein. Dazu zählen zum Beispiel ehrenamtliche Kassenverwalter, ehrenamtliche Heimat- und Denkmalspfleger, Ortssprecher, Ortswaisenräte, etc.
Feuerwehrleute oder Feldgeschworene kommen in diesem Zusammenhang nicht in Betracht, da für diese besondere Ehrungen vorgesehen sind.
Die Dankurkunde wird erst dann verliehen, wenn sich die Tätigkeit auf mindestens 18 Jahre erstreckt hat.
Die Kommunalen Verdienstmedaillen in Bronze, Silber und Gold werden jährlich vom Bayerischen Innenministerium verliehen für langjähriges verdienstvolles Wirken in der kommunalen Selbstverwaltung. Ausgezeichnet werden können Bürgermeister, Gemeinde- und Kreisräte. Vorschläge können beim Landratsamt eingereicht werden.
Ob die Medaille in Silber oder Bronze in Betracht kommt, richtet sich nach dem Umfang und der Bedeutung der Aufgabe sowie nach der Dauer der Tätigkeit. Die Kommunale Verdienstmedaille in Gold wird nur in wenigen außergewöhnlichen Fällen verliehen.
Um mit der Bayerischen Rettungsmedaille ausgezeichnet werden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Leben wurde gerettet,
- es bestand eigene unmittelbare Lebensgefahr,
- für die Rettung war ein nicht mehr zumutbares Maß an Opferbereitschaft erforderlich, sie erforderte also auch eine Pflichtüberschreitung bei Rettungskräften wie etwa der Feuerwehr.
- Bestand keine eigene Lebensgefahr, erfolgte die Rettung aber unter besonders schwierigen Umständen (erschwerte Verhältnisse, Gesundheitsgefährdung), kommt zwar nicht die Bayerische Rettungsmedaille in Betracht, es kann aber eine öffentliche Belobigung (Christophorus-Medaille) ausgesprochen werden.
Anregungen - Vorschläge:
Vorschläge für die Verleihung der Rettungsmedaille kann jeder Bürger bei dem Landratsamt machen, in dessen Kreisgebiet die Rettungstat ausgeführt wurde. Die Rettungstat sollte nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Mit der Bayerischen Pflegemedaille werden besondere Verdienste um pflegebedürftige Menschen und pflegebedürftige Menschen mit Behinderung ausgezeichnet.
Voraussetzungen:
- Die Pflege muss grundsätzlich unentgeltlich und im häuslichen Bereich ausgeübt werden
- Die Pflege muss regelmäßig geleistet und grundsätzlich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren erbracht worden sein
- Nach einer 20-jährigen umfassenden Pflegetätigkeit ist die Verleihung mit dem Bundesverdienstorden möglich.
Anregungen - Vorschläge:
Vorschlagsberechtigt sind Wohlfahrts- und Behindertenverbände, Sozialleistungsträger, Behinderteneinrichtungen, Gemeinden und alle Bürger. Der Vorschlag für die Ehrung muss bei der Gemeinde, in der die zu ehrende Person lebt, eingereicht werden. Einen Antrag auf Verleihung der Pflegemedaille finden Sie hier.
Neben den genannten Auszeichnungen gibt es noch weitere Orden, Ehrenzeichen und Medaillen, die die Anerkennung des Staates für herausragende Leistungen zum Ausdruck bringen. Der Freistaat Bayern würdigt zum Beispiel Personen, die sich durch vorbildliche Leistungen im Gesundheits- und Pflegebereich auszeichnen, mit dem "Weißen Engel". Besondere Verdienste um Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Gewerbeaufsicht, Tierschutz, Wasserwirtschaft, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz- und Landschaftspflege oder Immissionsschutz können mit der Bayerischen Staatsmedaille für herausragende Verdienste um die Umwelt gewürdigt werden. Diese können sowohl Einzelpersonen als auch Vereinigungen oder Kommunen bekommen. Ebenfalls für Verdienste um Umwelt und Verbraucherschutz sind der "Grüne Engel" oder der "Grüne Junior Engel" (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) gedacht. Für besonderen Einsatz um Bau- oder Bodendenkmäler kommt die Bayerische Denkmalschutzmedaille in Frage und für Verdienste um die Bayerische Verfassung ist die Bayerische Verfassungsmedaille vorgesehen.
Wenn Sie jemanden wissen, der eine Ehrung verdient hat, stimmen Sie am besten vorher mit uns ab, welche Auszeichnung im konkreten Einzelfall infrage kommt.
Kreisräten und Bürgermeistern verleiht der Landkreis nach einer mindestens 18-jährigen Dienstzeit für ihr Engagement eine Landkreisnadel - in Bronze (für 18-jährige Dienstzeit), Silber (24 Jahre) oder Gold (30 Jahre).
Für besondere sportliche Leistungen zeichnet der Landkreis jedes Jahr verdiente Sportlerinnen und Sportler aus. Nähere Informationen über die Sportlerehrung des Landkreises Unterallgäu finden Sie hier.
Einige Unterallgäuer Gemeinden haben eigene Ehrenordnungen und verleihen zum Beispiel Bürgermedaillen. Sie können auch Persönlichkeiten, die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen.
Wenn Sie genau wissen möchten, ob und welche Ehrungen und Auszeichnungen es in Ihrer Gemeinde gibt, so fragen Sie am besten direkt dort nach.
Wenn Sie der Meinung sind, dass jemand für seinen Einsatz und seine Verdienste ausgezeichnet werden sollte, so können Sie dieses Formular verwenden. Idealerweise nehmen Sie aber vorher Kontakt mit uns auf, um den jeweiligen Einzelfall zu besprechen. Wichtig ist immer, dass konkrete Jahreszahlen angegeben werden, also von wann bis wann oder seit wann der/die Vorgeschlagene engagiert ist.
Jede Ordensanregung wird übrigens absolut vertraulich behandelt! Wir hören allerdings immer die Gemeinden und alle betroffenen Vereine und Institutionen an und fordern diese für ihren Bereich vertraulich zu einer Stellungnahme auf, in der sie aus ihrer Sicht die Leistung des Vorgeschlagenen darstellen.
Aus allen Stellungnahmen stellen wir dann die offizielle Vorschlagsbegründung zusammen und legen diese der Regierung von Schwaben vor. Von dort aus geht sie dann in der Regel über das zuständige Ministerium an die Bayerische Staatskanzlei oder das Bundespräsidialamt weiter. Jeder Ordensvorschlag wird also von jeder "Instanz" sorgfältig geprüft. Aus diesem Grund kann es auch eine ganze Weile dauern, bis die Auszeichnung letztlich verliehen wird - möglich sind bis zu zwei Jahre, manchmal sogar länger.
Und ganz wichtig: Die Person, für die Sie eine Auszeichnung in Erwägung ziehen, sollte im Vorfeld nichts davon erfahren. Letztlich liegt es nämlich nicht in unserer Hand, ob ein Vorschlag auch erfolgreich verläuft - das liegt einzig in der Entscheidung der zuständigen übergeordneten Stellen. Sollte ein Vorschlagsverfahren tatsächlich einmal negativ verlaufen, wäre die Enttäuschung bei der betroffenen Person, verständlicherweise, groß. Gehen Sie also mit einem Ordensvorschlag - egal ob Sie selbst der Anreger sind oder von jemandem zu einer Stellungnahme aufgefordert werden - immer absolut vertraulich um.
Wer eine zweiteilige Grundausbildung und einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat und gleichzeitig ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig ist, der kann die so genannte „JugendLeiterCard“ (kurz „Juleica“) beantragen. Damit bekommt man Vergünstigungen zum Beispiel bei staatlichen Einrichtungen, im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) oder in Freizeitparks. Außerdem bekommen Juleica-Inhaber im Unterallgäu automatisch eine Ehrenamtskarte, mit der weitere regionale Vergünstigungen möglich sind.
Fragen und Antworten
Die Juleica kann online unter www.juleica-antrag.de beantragt werden.
Anbieter im Unterallgäu sind der Kreisjugendring Unterallgäu, das evangelische Jugendwerk im Dekanat Memmingen sowie die katholische Jugendstelle Memmingen. Die Kurse finden in regelmäßigen Abständen statt. Nähere Informationen zu Terminen, Kosten und Teilnahmebedingungen des Juleica-Grundkurses finden sich in der Broschüre "Wegweiser für Vereine".
Der Unterallgäuer Sozialpreis ist aus dem Förderpreis für Senioren-Projekte entstanden. Der Ausschuss für Personal und Soziales des Kreistags hat im Herbst 2022 beschlossen, den Preis auch für andere Bereiche zu öffnen. Zum ersten Mal wurde der Sozialpreis im Jahr 2023 verliehen. Künftig wird er alle zwei Jahre ausgeschrieben, mit wechselnden Schwerpunkten.
Fragen und Antworten
2025 wurde der Unterallgäuer Sozialpreis im Bereich Integration vergeben.
Integration erfolgt in den drei wesentlichen Bereichen Sprache, Arbeit, Wohnen – deshalb wurden auch Projekte berücksichtigt, die sich (nur) an eine Zielgruppe oder ein Themenfeld richten. Im Unterallgäu gibt es viele nachahmenswerte Projekte, die bei der Verleihung des Sozialpreises 2025 im Fokus stehen sollten.
- 1. Platz: VerAplus, eingereicht von der Senior Expert Services gGmbH Allgäu-Oberschwaben
- 2. Platz: Integrationskreis Mindelheim, eingereicht vom Sprecher des Integrationskreises Werner Lehmann
- 3. Platz: Fahrradwerkstatt, eingereicht vom Markt Türkheim
Der Sozialpreis wird im zweijährigen Abstand verliehen.
Die nächste Preisverleihung findet 2027 statt.
Der Landkreis lobt folgendes Preisgeld aus:
1. Preis: 3.000 Euro
2. Preis: 2.000 Euro
3. Preis: 1.000 Euro
Die Preisträger verpflichten sich, das Preisgeld für die Weiterentwicklung und Aufrechterhaltung des prämierten Projekts zu verwenden.
