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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 24.11.2023

Rund um das Kreuzkraut

Das Kreuzkraut (auch Greiskraut genannt) sieht unscheinbar aus, kann aber zu akuten Vergiftungen bei Mensch und Tier führen, wenn es über einen längeren Zeitraum in großen Mengen verzehrt wird. Selbst in Honig kann bei großen Kreuzkrautvorkommen im Umkreis eines Bienenstandorts das im Kreuzkraut vorkommende und als gefährliche eingestufte Pyrrolizidin-Alkaloid (PA) nachgewiesen werden. Bei Nachweis von PA oberhalb eines Grenzwertes darf der Honig daher nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Viele Landwirte und andere Bürger sind deshalb verunsichert, wenn sie gelbe Pflanzen auf ihrem Feld oder in ihrem Garten entdecken. In solchen Fällen sollte man erst einmal abklären, ob es sich wirklich um ein Kreuzkraut handelt und ob von der Pflanze die Gefahr einer starken Verbreitung ausgeht. Am besten lässt man sich dazu von den hierfür zuständigen Stellen beraten. Handelt es sich um intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach-Mindelheim der richtige Ansprechpartner. Handelt es sich um naturschutzrelevante Flächen, sind Sie bei unserer Unteren Naturschutzbehörde richtig.

Fragen und Antworten

Woran erkenne ich das Kreuzkraut und wie kann ich es unterscheiden?

Das Kreuzkraut hat gelbe Blütenköpfe mit Zungenblüten am Rand und Röhrenblüten in der Mitte. Die Blüten sehen denjenigen von Gänseblümchen ähnlich, sind aber komplett gelb. 

Laien verwechseln das Kreuzkraut häufig mit anderen im Sommer gelbblühenden Pflanzen wie dem Johanniskraut oder dem häufig in Wiesen vorkommenden Wiesen-Pippau.

Das Johanniskraut hat im Gegensatz zum Kreuzkraut nur fünf Blütenblätter. Beim Wiesen-Pippau fehlt der knopfartige Mittelteil. Er ähnelt dem Löwenzahn. 

In Deutschland gibt es rund 30 verschiedene Kreuzkrautarten. Mit am häufigsten kommen das Wasser- und das Jakobskreuzkraut vor. Beide Arten breiten sich auch im Unterallgäu immer stärker aus. Im ersten Jahr erscheint bei diesen Arten nur die Grundrosette, deren Blätter sich beim Wasserkreuzkraut deutlich von den Blättern der ausgewachsenen Pflanze unterscheiden. Erst im zweiten Jahr wachsen die Pflanzen in die Höhe. 

  • Wasserkreuzkraut: untere Blätter weniger stark geteilt, mit großem Endteil, Stängel meist nur an der Spitze mit aufrechtstehenden Ästen, im oberen Bereich nur wenige Blätter, Hüllblätter der Blüte grün. Vorkommen: in nassen Wiesen.
  • Jakobskreuzkraut: Stängel bis oben reich beblättert, Blätter alle stark geteilt, mit kleinerem Endabschnitt als beim Wasserkreuzkraut, Stängel auch im unteren Bereich mit Seitenästen, Hüllblätter der Blüte oft mit schwarzen Spitzen. Vorkommen: eher auf trockneren Wiesen und Säumen.
  • Raukenblättriges Kreuzkraut: Hier sind die unteren, Außenhüllblätter der Blüte abstehend, die Blätter haben linealische Zipfel.
  • Schmalblättriges Kreuzkraut: Das sich immer stärker verbreitende, eingeschleppte Schmalblättrige Kreuzkraut unterscheidet sich in Wuchsform und Blatt stark von anderen Kreuzkrautarten. Es bildet keine Blattrosetten, so dass man es erst zur Blütezeit sicher erkennen kann.
Was tun, wenn ich ein Kreuzkraut entdecke?

Nicht alle Pflanzen, die gelb blühen, sind ein Kreuzkraut und damit giftig. Und nicht alle Kreuzkrautarten stellen ein Problem für die Landwirtschaft dar. Von den in Deutschland vorkommenden 30 verschiedene Kreuzkrautarten (darunter 25 heimische), erweisen sich im Wesentlichen das Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobaea) und das Wasser-Kreuzkraut (Senecio aquaticus) als problematisch für die Landwirtschaft. Zunehmend vermehrt sich auch das Schmalblättrige Kreuzkraut (Senecio inaequidens), welches aus Südamerika eingewandert ist und somit als Neophyt gilt. Dieses findet man hauptsächlich entlang von Autobahnen.

Die Giftigkeit ist dabei auch unter den Kreuzkrautarten sehr unterschiedlich. Dabei erweist sich das Jakobskreuzkraut als das giftigste, das Wasserkreuzkraut als nur noch halb so giftig und das Gemeine Greiskraut dagegen als relativ harmlos.

Ist man sich sicher, dass es sich um Jakobs-, Wasser- oder das Schmalblättrige Kreuzkraut handelt und geht von dem Vorkommen eine Bedrohung für die Fläche oder angrenzende Flächen aus, kann unter Umständen eine Bekämpfungsmaßnahme notwendig sein. Spät gemähte sowie extensiv bewirtschaftete Flächen sind dabei von einer übermäßig starken Vermehrung des Kreuzkrauts besonders bedroht.

Am besten lässt man sich dazu von den hierfür zuständigen Stellen beraten. Handelt es sich um intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach-Mindelheim der richtige Ansprechpartner. Handelt es sich um naturschutzrelevante Flächen, berät die Untere Naturschutzbehörde.

Muss man das Kreuzkraut bekämpfen?

Stellt sich heraus, dass man es mit einer der als problematisch eingestuften Kreuzkrautarten in einem sensiblen Bereich zu tun hat, dann ist es ratsam, diese zu entfernen. Die Pflanze sollte nicht auf Futterflächen vorkommen. Denn die darin enthaltene giftige Substanz kann bei Tieren zu akuten Leberschädigungen führen - allerdings nur bei der Aufnahme in entsprechenden Dosen, also zum Beispiel, wenn sich die Pflanze ständig im Futter von Rindern oder Pferden befindet.

Wer das Kreuzkraut im heimischen Garten entdeckt und sich daran stört, sollte es ausstechen und in die Restmülltonne geben. Solange man das Kreuzkraut aber nicht in großen Mengen isst, ist es für den Menschen völlig ungefährlich.

Das Kreuzkraut ist jedoch auch ökologisch von Bedeutung. So ist zum Beispiel das Jakobskreuzkraut die Hauptwirtspflanze für die schwarz-gelben Raupen des Jakobskrautbären, einem rot-schwarzen, kleinen Schmetterling.

Wie unterstützt das Landratsamt betroffene Landwirte?

Betroffene Landwirte können sich beim Landkreis Hilfe holen. Der Kreis unterstützt die Betriebe mit einer Fachberatung zur Bekämpfung und stellt kostenlose Ausstecher zur Verfügung. Kommt das Kreuzkraut vereinzelt vor, sollte die Pflanze ausgestochen und über die Restmülltonne oder bei der Unteren Naturschutzbehörde erhältliche Restmüllsäcke entsorgt werden. Hat sich die Pflanze flächenhaft verbreitet, muss das Mähgut unter Umständen komplett entsorgt werden.

Die Transport- und Entsorgungskosten werden vom Landkreis bezuschusst, wenn dies der Unteren Naturschutzbehörde zuvor gemeldet worden ist. Die Zuschüsse können bis 31. Oktober beantragt werden. 

Nicht bezuschusst werden Ausgleichsflächen und vom Staat geförderte Flächen!

Kann man das Kreuzkraut nicht ausrotten?

Im Gegensatz zum Riesenbärenklau oder zur Ambrosia handelt es sich beim Kreuzkraut nicht um einen Neophyten, also um eine Pflanze, die erst der Mensch aus anderen Ländern in unsere Region eingeführt hat. Das Kreuzkraut ist eine heimische Pflanze, die es bei uns schon immer gab und daher auch ökologisch wertvoll für viele weitere Arten ist. Deshalb wolle man die Pflanze auch nicht ausrotten, wohl aber eine übermäßig starke Ausbreitung insbesondere auf Futterflächen verhindern.

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