DRUCKEN
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 22.04.2024

Biotope

Bestimmte Lebensräume sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz und bayerischem Naturschutzgesetz besonders geschützt. Diese besonderen Lebensräume - die so genannten Biotope - dürfen nicht erheblich beeinträchtigt oder zerstört werden. Im Landkreis Unterallgäu wurden im Rahmen der Biotopkartierung rund 1.700 Hektar Biotopflächen kartiert. Das entspricht nur 1,38 Prozent der Landkreisfläche. Zum Vergleich: Im Landkreis Ostallgäu nehmen Biotope 8,6 Prozent des Kreisgebiets ein. Aufgrund der relativ hohen Niederschläge und der Vielzahl an Fließgewässern dominieren im Unterallgäu vor allem wasserabhängige Biotop-Typen.

Fragen und Antworten

Was bedeutet Biotop?

Der Begriff Biotop setzt sich aus den griechischen Wörtern bios (das Leben) und topos (der Raum) zusammen. Der Begriff bedeutet also Lebens­raum - Lebens­raum für eine Lebens­gemeinschaft bestimmter Pflanzen und Tiere, die ähnliche Umwelt­bedingungen brauchen. Biotope sind also wichtige Lebens­räume für Tier- und Pflanzen­arten sowie für den Menschen.

Warum sind manche Biotope gesetzlich geschützt? Welche geschützten Biotope gibt es?

Der Verlust von kleinflächigen Lebensräumen wurde schon früh als Problem des Artenrückgangs erkannt. Diese kleinflächigen und in der Landschaft verteilten Lebensräume können jedoch nicht in geeigneter Weise als Schutzgebiet gesichert werden. Die Auswahl der Biotop-Typen erfolgte aufgrund ihrer grundsätzlichen Seltenheit (z.B. Moore) und der besonderen Bedeutung für wildlebende Tiere und Pflanzen (z.B. arten- und strukturreiches Dauergrünland).

Die meisten Biotope sind durch § 30 Bundesnaturschutzgesetz bundesweit geschützt. Bayern hat zusätzlich im Art. 23 Bayerisches Naturschutzgesetz weitere Biotoparten unter Schutz gestellt. Zuletzt wurde die bayerische Liste im August 2019 aufgrund des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ um weitere Biotoparten erweitert.

Geschützt nach Bundesnaturschutzgesetz sind:

  • natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
  • Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenriede, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
  • offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte,
  • Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder,
  • offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,
  • Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.

Geschützt nach Bayerischem Naturschutzgesetz sind:

  • Landröhrichte, Pfeifengraswiesen,
  • Moorwälder,
  • wärmeliebende Säume,
  • Magerrasen, Felsheiden,
  • alpine Hochstaudenfluren
  • extensiv genutzte Obstbaumwiesen oder -weiden aus hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2.500 Quadratmetern (Streuobstbestände) mit Ausnahme von Bäumen, die weniger als 50 Meter vom nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind und
  • arten- und strukturreiches Dauergrünland.
Was darf man auf diesen geschützten Flächen und was ist verboten?

Viele Biotoparten sind auf eine extensive, naturschonende Pflege oder Nutzung angewiesen. Nicht nur eine intensive Nutzung, sondern auch die völlige Aufgabe der Nutzung kann zum Verlust der Wertigkeit führen. Wenden Sie sich deshalb gerne jederzeit an die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde, um abzuklären,

  • welche Nutzung Ihre Fläche mindestens braucht,
  • wie viel Nutzung sie maximal verträgt und
  • wie Sie an Naturschutz-Förderprogrammen teilnehmen können.

Unzulässig sind in Biotopen alle Maßnahmen, die dazu führen, dass diese geschützten Flächen zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden.

Charakterisiert wird der Schutz einer Fläche durch das Vorkommen bestimmter Pflanzenarten. Sobald sich also durch eine aktive Maßnahme (z.B. Drainage, zu häufige Mahd/Beweidung, Aufdüngung, Ablagerung) der Pflanzenartenbestand verändert, liegt in der Regel bereits eine Biotopbeeinträchtigung oder -zerstörung vor.

Ein Verstoß wird in der Regel als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Zudem wird die Wiederherstellung des Ausgangszustandes angeordnet.

 

    Erhalte ich einen Ausgleich für die gesetzlichen Einschränkungen bei der Bewirtschaftung?

    Bei erschwerten Nutzungsbedingungen auf einer geschützten Fläche hat der Grundstückseigentümer die Möglichkeit, einen Erschwernisausgleich im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm zu erhalten. Weitere Informationen zur Teilnahme am Vertragsnaturschutzprogramm erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Unterallgäu - einige grundlegende Informationen finden Sie auf dieser Seite unseres Internetauftritts.

    Was ist die Biotopkartierung und in welchem Verhältnis steht sie zum gesetzlichen Schutz?

    Aufgabe der Biotopkartierung ist es - als Grundlage für den Schutz unserer Heimat - Kenntnis über Lage, Verbreitung, Häufigkeit und Zustand der ökologisch wertvollen Lebensräume in ganz Bayern nach einem landesweit einheitlichen Standard zu erhalten. Mit dieser Datengrundlage können und sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die immer seltener werdenden Lebensräume für Tiere und Pflanzen vor Beeinträchtigung und Zerstörung zu bewahren und die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes angemessen zu berücksichtigen.

    Durchgeführt wird die Biotopkartierung vom Landesamt für Umwelt. Im Unterallgäu wurde die Biotopkartierung zuletzt 2013 aktualisiert, neue Kartierungen sind bereits in Planung. Über die Ergebnisse kann man sich online informieren - mehr dazu finden Sie in der Frage "Wo kann ich mich informieren, ob meine Flächen geschützt sind oder nicht?" auf dieser Seite. Karten mit den eingetragenen Biotopen finden Sie in diesen Portalen:

    Die Biotopkartierung stellt lediglich eine unverbindliche Bestandsaufnahme der natürlichen Umgebung dar und gibt demnach einen Hinweis, ob im jeweiligen Bereich ein wertvolles Biotop oder geschützte Arten vorhanden sind. Der Schutz des kartierten Biotops oder der kartierten Arten ergibt sich über das geltende Recht (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG, bayerisches Naturschutzgesetz BayNatSchG).

    Wer also einen Eingriff vornimmt, bei dem ein Biotop zerstört oder die dort vorhandenen Arten gefährdet werden, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder einen Verbotstatbestand.
    Sprechen Sie deshalb unbedingt vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde! 

    Gleichzeitig schließt die Biotopkartierung nicht aus, dass auch auf anderen Flächen schützenswerte Arten oder Biotope vorhanden sein können.

    Wofür wird die Biotopkartierung verwendet?

    Im Wesentlichen unterstützt die Biotopkartierung die Naturschutzbehörden, Planungsbüros und Naturschutzverbände bei

    • der Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft,
    • dem Erarbeiten von Landschafts- und Grünordnungsplänen in den Gemeinden,
    • der Biotopverbundplanung,
    • wissenschaftlichen Arbeiten und landesweiten Planungen,
    • Landschaftspflege und Vertragsnaturschutz (Förderprogramme),
    • Schutzgebietsausweisungen und Pflegekonzepten,
    • und bei der Berichtspflicht der FFH-Richtlinie der EU.
    Wo kann ich mich informieren, ob meine Flächen geschützt sind oder nicht?

    Da sich unsere Landschaft ständig wandelt, können Biotope auch immer neu entstehen. Durch Gesetzesänderungen können neue Biotoptypen unter gesetzlichen Schutz gestellt werden, die in der Biotopkartierung noch nicht erfasst sind. Dies liegt auch daran, dass die Biotopkartierung im Schnitt nur alle 25 Jahre aktualisiert werden kann. Deshalb können wir leider keine abschließende Aufstellung anbieten.

    Sie können sich jedoch auf folgenden Portalen über die Biotopkartierung Unterallgäu (Stand 2013) informieren:

    • Fachinformationssystem Naturschutz des Landesamtes für Umwelt (FIN-Web): Im FIN-Web finden Sie ausführliche Informationen zum Biotoptyp, Schutz, vorhandenen Arten und Beeinträchtigungen.
      Beim Start ist die Biotopkartierung standardgemäß aktiviert. Wählen Sie auf der linken Seite den "i-Button" aus und klicken auf ein Biotop (rötliche Darstellung). Es öffnet sich am unteren Rand eine Tabelle. Mit einem Doppelklick werden Ihnen die o.g. Informationen dargestellt.

    • BayernAtlas - der Kartenviewer des Freistaates Bayern: Um sich die Biotopkartierung anzeigen zu lassen, wechseln Sie zuerst vom Thema „Freizeit in Bayern“ zum Thema „Umwelt“, indem Sie auf den blauen Button "Thema wechseln" klicken. Das Thema "Umwelt" enthält den Drop-Down-Button "Natur". Dort finden Sie die Biotopkartierung (Flachland). Mit einem Linksklick auf ein Biotop erhalten Sie Informationen, welches Biotop dort erfasst wurde.

    • iBALIS - Serviceportal für die bayerische Landwirtschaft (für landwirtschaftliche Betriebe): Im Bereich "Feldstückskarte" können Sie sich am rechten Bildschirmrand unter "Legende" die Biotopkartierung anzeigen lassen. Dazu klicken Sie auf das Stift-Symbol (neben dem Augensymbol). Klicken Sie anschließend auf "Ebene hinzufügen" und scrollen Sie nun zur Überschrift "Gebietskulissen", dort finden Sie die Auswahlmöglichkeit "Biotop". Wählen Sie "Biotop" aus und klicken dann auf "speichern". In der Legende wird nun die Ebene "Biotop" angezeigt.

    Aktuelles

    - Landkreis

    Was wünscht man einem Baum? Das Buxheimer Kinderparlament und die Buxheimer Grundschülerinnen und -schüler hatten da einige Ideen, was sie der Mehlbeere wünschen, die im Garten des Buxheimer…

    - Landkreis

    Ob naturkundliche oder geschichtliche Führung, eine klassische Herbstwanderung, Waldbaden oder eine barrierefreie Tour - für den Unterallgäuer Wanderherbst werden jetzt wieder Angebote gesammelt.

    Der…

    - Landkreis

    Wer seinen Garten naturnah gestaltet und damit die heimische Artenvielfalt fördert, kann diesen zertifizieren lassen - und mit einer Plakette am Zaun zeigen: Das ist ein Naturgarten! Für die…

    - Landkreis

    Mit Hochdruck arbeiten 26 Unterallgäuer Gemeinden und der Landkreis zusammen mit beauftragten Dienstleistern seit einigen Monaten an der Geschäftsplanung für ein „Regionalwerk Unterallgäu“. Inzwischen…

    - Landkreis

    Auch im Unterallgäu sollen in den kommenden Jahren viele neue Streuobstbäume gepflanzt und alte Apfel- oder Birnensorten wieder stärker kultiviert werden. Gelingen soll dies wie im gesamten Freistaat…

    Inhalt zuletzt aktualisiert am: 22.04.2024