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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 16.04.2024

Aufenthaltstitel aus familiären Gründen

Ehepartner und minderjährige Kinder haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Bezugspersonen nach Deutschland zu begleiten oder ihnen nachzuziehen. Hierzu sind ausreichender Wohnraum und ein gesicherter Lebensunterhalt nötig. Bitte beachten Sie: Wenn Sie zum ersten Mal einen Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen, müssen einen "Antrag auf Ersterteilung" stellen. Sollten Sie schon einen Aufenthaltstitel besitzen, der verlängert werden soll, dann stellen Sie bitte einen "Verlängerungsantrag".

Der Familiennachzug ist möglich für Ehepartner, gleichgeschlechtliche Lebenspartner oder Kinder von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben. 

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen muss man für diesen Aufenthaltstitel erfüllen?
  • Hauptwohnsitz: Ihr Hauptwohnsitz muss im Landkreis Unterallgäu sein.
  • Familiäre Lebensgemeinschaft: Sie müssen in einer gemeinsamen Wohnung im Landkreis Unterallgäu leben.
  • Persönliche Vorsprache: Bitte vereinbaren Sie einen Termin, um alle Details zu klären.
Welche Unterlagen benötigt man?

Online-Verfahren: Sie können Ihren Antrag auch hier online stellen. 

Ehepartner (auch gleichgeschlechtliche), Eltern und Kinder deutscher Staatsangehöriger können eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erhalten. 

Übrigens: Wer bereits seit mindestens drei Jahren eine solche Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann auch eine Niederlassungserlaubnis beantragen. 

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen muss man für diesen Aufenthaltstitel erfüllen?
  • Volljährigkeit: Beide Ehegatten oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner müssen bei Vorsprache in der Regel das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sprachkenntnisse: Der ausländische Ehegatte oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner muss in der Regel über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Welche Unterlagen benötigt man als Ehe- oder Lebenspartner?
  • Antragsformular: Antrag auf Ersterteilung oder Antrag auf Verlängerung
  • Formular „Erklärung Ehe“ 
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund)
  • gültiger Pass
  • Heiratsurkunde: bei Ehegatten oder Lebenspartnern (nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Sprachzertifikat: Ein A1 Sprachzertifikat (über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache) ist vorzulegen.
  • Bescheinigungen über den Integrationskurs (nur bei Verlängerung): Sind Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet worden? Wenn ja, legen Sie bitte sämtliche Nachweise und Zertifikate über die Teilnahme am Integrationskurs vor.

Online-Verfahren: Sie können Ihren Antrag auch hier online stellen. 

Welche Unterlagen benötigt man für Kinder?
  • Antragsformular: Antrag auf Ersterteilung oder Antrag auf Verlängerung
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund)
  • gültiger Pass
  • Geburtsurkunde des Kindes: bei deutschem Kind oder ausländischen Kind mit deutschen Eltern (nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • Nachweis über das Sorgerecht: Ein Sorgerechtsnachweis ist immer erforderlich, wenn zum Beispiel der ausländische Vater mit der Kindesmutter nicht verheiratet ist und die Aufenthaltserlaubnis zur Personensorge beantragt.
  • Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung: Eine Vaterschaftsanerkennung ist immer dann vorzulegen, wenn die beiden Elternteile (nach deutschem Recht) unverheiratet sind (nicht erforderlich für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis).

Online-Verfahren: Sie können Ihren Antrag auch hier online stellen. 

Selbstverständlich ist auch bei EU-Bürgern der Familiennachzug möglich. Handelt es sich bei den Familienangehörigen ebenfalls um EU-Bürger, dann gilt die so genannte Freizügigkeit - sie dürfen in Deutschland leben, ohne eigens einen Aufenthaltstitel beantragen zu müssen. Anders ist es, wenn es sich bei den Familienangehörigen des EU-Bürgers um Menschen aus einem Drittstaat handelt, wenn sie also aus einem Land außerhalb der EU stammen. 

Fragen und Antworten

In welchen Fällen ist eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Familienangehörige möglich?

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug kann auch Familienangehörigen von EU-Bürgern erteilt werden. Dies ist beispielsweise für Ehegatten/Lebenspartner oder für Verwandte in gerader absteigender Linie (also Kindern oder Enkeln) unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Fragen Sie gerne näher bei uns nach.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Landkreis Unterallgäu.
  • Sie leben in einer familiären Lebensgemeinschaft, Sie wohnen also im Landkreis Unterallgäu in einer gemeinsamen Wohnung.
  • Persönliche Vorsprache: Bitte vereinbaren Sie einen Termin, um alle Details zu klären.
Welche Unterlagen benötigen Sie als Ehe-/Lebenspartner?

Folgenden Unterlagen müssen Sie uns vorlegen: 

  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund)
  • Antragsformular: Antrag auf Ersterteilung oder Antrag auf Verlängerung
  • Internationale Heiratsurkunde oder mit Apostille versehene Heiratsurkunde und ausgefülltes Formular „Erklärung Ehe“ (wenn ein EU-Ausländer mit dem Angehörigen eines Drittstaats verheiratet ist)
  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Reisepass des EU-Bürgers in der Familie
  • Arbeitsvertrag des EU-Bürgers und Lohnabrechnungen der letzten drei Monate 
  • ausgefülltes Formular „Fragebogen Lebensunterhalt“ 

Online-Verfahren: Sie können Ihren Antrag auch hier online stellen. 

Welche Unterlagen benötigt man für Kinder?

Folgenden Unterlagen müssen Sie uns vorlegen: 

  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund)
  • Antragsformular: Antrag auf Ersterteilung oder Antrag auf Verlängerung
  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Geburtsurkunde 
  • Reisepass des EU-Bürgers in der Familie
  • Arbeitsvertrag des EU-Bürgers und Lohnabrechnungen der letzten drei Monate 
  • ausgefülltes Formular „Fragebogen Lebensunterhalt“ 

Online-Verfahren: Sie können Ihren Antrag auch hier online stellen. 

Eine Aufenthaltserlaubnis kann für ein ausländisches Kind erteilt werden, wenn es im Bundesgebiet geboren wurde und wenn mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt. 

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein hier geborenes Kind einen deutschen Aufenthaltstitel erhalten kann?

Wichtig ist zunächst eines: Wenn beide Elternteile (bei gemeinsamem Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil bei der Geburt im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels ist, dann erhält das in Deutschland geborene Kind automatisch "von Amts wegen" eine Aufenthaltserlaubnis. Sie müssen in diesem Fall nichts weiter unternehmen. 

Ist nur ein Elternteil (bei gemeinsamem Sorgerecht) bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels, dann müssen Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen. 
Voraussetzungen hierfür sind: 

  • Das Kind muss im Bundesgebiet geboren worden sein.
  • Das Kind muss gemeinsam mit den Eltern oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil im Landkreis Unterallgäu gemeldet sein.
Welche Unterlagen benötigt man?
  • Pass des Kindes: Das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im Pass eines Elternteils eingetragen sein.
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund)
  • Geburtsurkunde
  • Pässe der Eltern
  • Sorgerechtserklärung

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