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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 22.01.2024

Alles zur neuen Mehrwegpflicht

Durch eine Änderung des Verpackungsgesetzes sind Gastronomiebetriebe seit 1. Januar 2023 dazu verpflichtet, Essen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Wer Mehrwegbehälter verwendet, verringert Emissionen, schont Ressourcen und reduziert die Umweltverschmutzung. Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. 

Fragen und Antworten

Welche Betriebe sind von der Mehrwegpflicht betroffen?

Die neue Mehrwegpflicht gilt für alle Gastronomiebetriebe, die Verpackungen an den Endverbraucher abgeben. Dies sind hauptsächlich Gastronomie-Unternehmen, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, also zum Bespiel Restaurants, Bistros, Kantinen, Imbisse, Cafés oder auch heiße Theken und Salat-Bars beispielsweise in Supermärkten. Auch für Lieferdienste greift die Pflicht.

Gibt es auch Ausnahmen?

Kleinere Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern und bis zu maximal fünf Beschäftigten sind von der Mehrwegpflicht ausgenommen. Wer unter die Ausnahmeregelung fällt, muss den Kunden allerdings anbieten, mitgebrachte Behälter zu befüllen. Natürlich kann man aber auch freiwillig Mehrwegalternativen anbieten.

Woher weiß ich, ob ein Gastronom Mehrwegbehälter anbietet?

Die Unternehmen müssen durch deutlich sichtbare Informationstafeln oder Schilder im Restaurant oder Laden auf das Mehrwegangebot hinweisen. Bei einem Liefer-Service muss dieser Hinweis zum Beispiel auf dem Flyer aufgedruckt sein. Im besten Fall selbst aktiv nachfragen und die Abfüllung in Mehrwegbehälter verlangen.

Welche Behälter werden angeboten?

Es gibt verschiedene Behälter für Essen und Getränke. Die Betriebe können entweder ein eigenes Mehrwegsystem einführen, sich einem bestehenden Mehrweg-Poolsystem anschließen oder mit benachbarten Gastronomiebetrieben ein Mehrweg-Verbundsystem aufbauen. Die Rückgabe des Mehrweggeschirrs kann über ein Pfandsystem organisiert werden. In diesem Fall erhält man die Behälter für Essen und Getränke gegen ein Pfand. Bei der Rückgabe des Geschirrs bekommt der Nutzer das Geld erstattet. Handelt es sich um ein Pfandsystem mit mehreren Betrieben, können die Mehrwegprodukte bei allen teilnehmenden Anbietern zurückgegeben werden.

Welche Vorteile hat das Mehrweggeschirr?

Das Mehrweggeschirr wird nach dem Spülen wiederverwendet. Das schon die Umwelt. Darüber hinaus sind die Produkte der führenden Anbieter lebensmittelecht, geschmacksneutral, hitzebeständig, robust und stapelbar. Außerdem können die Mehrwegbehälter attraktiv für Pendler sein, da sie teilweise deutschlandweit zurückgegeben werden können. Ob Essen und Getränke in Mehrwegverpackungen oder in Einwegprodukten mitgenommen werden, macht preislich keinen Unterschied: Die Mehrwegalternative darf nicht teurer sein als die Einwegvariante.

Wie wird die Mehrwegpflicht kontrolliert?

Für die Kontrolle und den Vollzug sind die Kreisveraltungsbehörden zuständig. Wer sich nicht an die Mehrwegpflicht hält, kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft werden.

Welche Zahlen und Fakten sind derzeit bekannt?

Im Landkreis Unterallgäu werden etwa 500 Einwegbecher pro Stunde verbraucht. Das bedeutet pro Jahr einen Verbrauch von rund fünf Tonnen Rohöl, 2,5 Millionen Liter Wasser und 73 Bäumen. Die gebrauchten Becher verursachen jährlich rund 60 Tonnen Abfall.

Das deutschlandweit größte Mehrwegsystem für Getränke und Essen zum Mitnehmen hat inzwischen über 19.600 Aus- und Rückgabestellen.

Schon bei einer zehnmaligen Wiederverwendung der Mehrwegbehälter haben sich diese gelohnt.

Zusätzliche Informationen für Bürgerinnen und Bürger sowie Gastronomiebetriebe sind auch unter www.abfallratgeber.bayern.de, dem Ratgeber des Bayerisches Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zu finden.

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