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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 11.10.2023

Gewässerrandstreifen

Nach dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ traten 2019 verschiedene neue Regelungen zum Schutz der Artenvielfalt in Kraft. So müssen seitdem an Gewässern Randstreifen frei bleiben. Aber an welchen Gewässern gilt dies genau? Was müssen Landwirte beachten? Auf dieser Seite haben wir Informationen hierzu zusammengestellt.

Fragen und Antworten

Wo muss der Randstreifen frei bleiben?

Den Randstreifen mit einer Breite von fünf Metern einhalten muss man an natürlichen und naturnahen fließenden und stehenden Gewässern. Also an allen Flüssen, Bächen und Seen.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite des Wasserwirtschaftsamts Kempten.

Was ist dort erlaubt?

Als Grünland darf man den Randstreifen nutzen und auch düngen. Nicht erlaubt ist jedoch eine garten- und ackerbauliche Nutzung. Von dieser Regelung ausgenommen sind private Gärten und Kleingärten. Auch Wege am Ufer oder dort aufgestellte Bänke sind weiterhin erlaubt.

Wo ist kein Randstreifen erforderlich?

Keinen Randstreifen frei lassen muss man an künstlichen Gewässern, Be- und Entwässerungsgräben, Vorrohrungen und an Straßengräben. Nicht erforderlich ist dies auch an Teichen und Weihern von untergeordneter Bedeutung oder an grasbewachsenen „grünen Gräben“, die nur gelegentlich Wasser führen. Wenn aber klar ein Gewässerbett erkennbar ist, also wenn der Untergrund aus Kies oder Schotter besteht, muss auch bei nur zeitweiser Wasserführung ein Gewässerrandstreifen angelegt werden.

Warum sind die Randstreifen wichtig?

Gewässerrandstreifen sind wichtig für den Schutz von Gewässern und Natur. Sie sind zum Beispiel ein Puffer gegen den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln oder Feinmaterial, das den Boden verschlammt, und verhindern Abschwemmungen bei Hochwasser. Außerdem sorgen die Randstreifen für artenreiche Lebensräume im und am Gewässer.

Ausführliche Informationen hat das Umweltministerium im Flyer Gewässerrandstreifen in Bayern zusammengestellt.

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