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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 09.01.2024

Gesucht: Unterkünfte für Geflüchtete

Zum einen sucht der Landkreis Unterallgäu Wohnungen für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge aus der Ukraine, zum anderen größere Asylunterkünfte ab 150 Quadratmeter sowie Grundstücke für Container und Zelte. Anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge aus der Ukraine treten selbst als Mieter auf, größere Flüchtlingsunterkünfte mietet das Landratsamt an. 

Für alle Anliegen rund um Wohnraum für Flüchtlinge und Asylunterkünfte ist das Team "Migration und Wohnraum" zuständig. Diese finden Sie in der Hallstattstraße 1 in Mindelheim. 

  • E-Mail: migration-wohnraum@lra.unterallgaeu.de
  • Telefon: (0 82 61) 9 95-80 30

Gesucht sind Wohnungen, die direkt an anerkannte Asylbewerber und an Flüchtlinge aus der Ukraine vermietet werden.

Fragen und Antworten

Kann ich mir den Mieter oder die Mieterin selbst aussuchen?

Natürlich entscheiden Sie, wer in Ihre Wohnung einzieht. Wir unterstützen lediglich bei der Vermittlung.

Der Hintergrund: Anerkannte Asylbewerber leben in der Regel schon seit mehreren Jahren in Deutschland, haben die Sprache gelernt und sind meist erwerbstätig. Sie müssen eigentlich aus den Asylunterkünften ausziehen und sich selbst eine Wohnung suchen. Finden Sie keine eigene Wohnung, bleiben sie als sogenannte Fehlbeleger weiter in den Asylunterkünften.

Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen sofort privat wohnen und selbst eine Wohnung suchen und anmieten.

Wer zahlt die Miete?

Vermieter schließen einen Vertrag direkt mit den Geflüchteten, die hierfür - wenn sie kein Einkommen haben - entsprechende Sozialleistungen erhalten. Die Miete wird dann vom Jobcenter oder vom Sozialamt übernommen und kann, wenn dies Mieter und Vermieter erklären, direkt an den Vermieter überwiesen werden. Jedoch wird nur eine angemessene Miete übernommen. Wichtig deshalb: Nehmen Sie vor Abschluss des Mietvertrages Kontakt zum Jobcenter (Telefon 08261/7675-267 oder -260) oder zu unserem Team "Migration und Wohnraum" auf (Telefon 08261/ 995-8030).

Falls Sie keine Miete verlangen, die Mieter jedoch für die Nebenkosten, wie zum Beispiel Heiz- und Wasserkosten, aufkommen sollen, halten Sie dies bitte vertraglich fest. 

Wie hoch sind eine angemessene Miete und Heizkosten im Landkreis Unterallgäu?

Hier finden Sie eine Übersicht - die Richtwerte gelten nur für Städte und Gemeinden im Landkreis Unterallgäu, nicht für die Stadt Memmingen und andere Regionen.

Wer haftet für Schäden?

Es verhält sich wie bei anderen privaten Mietverhältnissen auch. Für vom Mieter verursachte Schäden haftet dieser rein privatrechtlich und muss daher selbst dafür aufkommen. Ein Mieter sollte daher eine Privathaftpflicht abschließen. 

Kann ich auch eine unmöblierte Wohnung vermieten?

Ja. In diesem Fall prüft das Sozialamt oder das Jobcenter auf Antrag des Mieters, ob und welche Kosten für die Erstausstattung übernommen werden. Diese Geldleistungen decken meist keine generelle Neuanschaffung ab, sondern sichern die Grundausstattung.

Wenn ich eine Wohnung anbieten möchte oder Fragen zu diesem Thema habe - an wen kann ich mich wenden?

Für alle Anliegen rund um Wohnraum für Flüchtlinge und Asylunterkünfte ist das Team "Migration und Wohnraum" zuständig. Diese finden Sie in der Hallstattstraße 1 in Mindelheim. 

  • E-Mail: migration-wohnraum@lra.unterallgaeu.de
  • Telefon: (0 82 61) 9 95-80 30

Wer Wohnraum anbieten möchte, kann das auch mit diesem Formulars per E-Mail an migration-wohnraum(at)lra.unterallgaeu.de melden.

Der Landkreis Unterallgäu selbst ist dringend auf der Suche nach Flüchtlingsunterkünften. Benötigt wird Wohnraum ab einer Größe von rund 150 Quadratmetern mit zwei Bädern, damit wir Geflüchtete dort getrennt nach Geschlechtern unterbringen können. Auf einer Fläche von 150 Quadratmetern werden zwischen zehn und zwölf Personen untergebracht. 

Außerdem sucht der Landkreis Grundstücke für Zelte und Container. 

Fragen und Antworten

Kann ich mir die Mieter selbst aussuchen?

Bei Asylunterkünften schließt der Vermieter einen Mietvertrag oder einen Beherbergungsvertrag mit dem Landratsamt. Die Ausländerbehörde am Landratsamt verteilt dann die Flüchtlinge auf die Unterkünfte.

Wer zahlt die Miete?

Die Miete zahlt der Landkreis Unterallgäu und bekommt die Kosten wiederum vom Freistaat Bayern erstattet. 

Wer möbliert die Unterkünfte und wer stellt die Grundausstattung zur Verfügung?

Je nach Vertrag wird die Unterkunft vom Vermieter oder von der Ausländerbehörde ausgestattet.

An wen kann ich mich wenden?

Für alle Anliegen rund um Wohnraum für Flüchtlinge und Asylunterkünfte ist das Team "Migration und Wohnraum" zuständig. Diese finden Sie in der Hallstattstraße 1 in Mindelheim. 

  • E-Mail: migration-wohnraum@lra.unterallgaeu.de
  • Telefon: (0 82 61) 9 95-80 30

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