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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 16.04.2024

Aufenthaltserlaubnis für Ausbildung, Studium oder Sprachkurs

Wenn Sie eine schulische oder betriebliche Ausbildung in Deutschland aufnehmen möchten, benötigen Sie dafür einen gültigen Aufenthaltstitel. Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie benötigen, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie zum ersten Mal einen Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen, müssen einen "Antrag auf Ersterteilung" stellen. Sollten Sie schon einen Aufenthaltstitel besitzen, der verlängert werden soll, dann stellen Sie bitte einen "Verlängerungsantrag".

Für eine qualifizierte betriebliche oder schulische Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden, wenn die Berufsausbildung zu einem anerkannten Abschluss führt.
Übrigens: Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer (von der Ausbildung unabhängigen) Beschäftigung von maximal zehn Stunden je Woche. Eine selbstständige Tätigkeit ist damit nicht gestattet. Während der Ausbildung kann in der Regel keine andere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, außer es besteht ein gesetzlicher Anspruch. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung kann die Aufenthaltserlaubnis für bis zu zwölf Monate verlängert werden. In dieser Zeit kann dann ein Arbeitsplatz gesucht werden. Der Arbeitsplatz muss der abgeschlossenen Berufsausbildung angemessen sein.

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen muss ich für diesen Aufenthaltstitel erfüllen?

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Qualifizierte Berufsausbildung: Die Berufsausbildung muss zu einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Berufsabschluss führen.
  • Ausreichende Sprachkenntnisse: Die für die Berufsausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse müssen vorhanden sein. In der Regel sind das ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Eine Ausnahme davon ist nur möglich, wenn die Ausbildungseinrichtung während der Ausbildung eine individuelle Sprachförderung gewährt oder bestätigt, dass die Sprachkenntnisse für die Absolvierung der qualifizierten Berufsausbildung ausreichend sind.
  • Bei einer betrieblichen Ausbildung benötigen Sie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit; eine schulische/fachtheoretische Berufsausbilung kann nur bei einem anerkannten Bildungsträger (also zum Beispiel an Berufsfachschulen oder privaten, staatlich anerkannten Ergänzungsschulen) absolviert werden.
  • Gesicherter Lebensunterhalt: Der Lebensunterhalt muss während der Ausbildung aus eigenen Mitteln oder durch Dritte gesichert sein. Monatlich müssen dafür mindestens 828 Euro zur Verfügung stehen. Sofern für die Ausbildung Gebühren entstehen, erhöht sich der monatliche Mindestbetrag entsprechend.
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu 
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Welche Unterlagen benötige ich?
  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund)
  • Antragsformular: Antrag auf Ersterteilung oder Antrag auf Verlängerung
  • Bei einer betrieblichen Ausbildung: ausgefülltes Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Stellenbeschreibung)" 
  • Bei einer schulischen Ausbildung: Schulvertrag (es genügt auch die Vorlage einer aktuellen Aufnahmeentscheidung im Sinne der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, sofern daraus der Berufsabschluss und die Ausbildungsdauer hervorgehen)
  • Nachweis zum Lebensunterhalt (im Original): Als Nachweis für einen gesicherten Lebensunterhalt während der Ausbildung genügen ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank, eine Verpflichtungserklärung auf einem amtlichen Vordruck, eine notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer der Ausbildung den Lebensunterhalt zu sichern (zusammen mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten) oder Bewilligung von Leistungen nach dem BAföG
  • Krankenversicherung: Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts umfasst auch einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Gesetzlich Krankenversicherte sind ausreichend versichert. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten.

Online-Verfahren: Sie können Ihren Antrag auch hier online stellen. 

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium zu erhalten oder diese verlängern lassen zu können, erfahren Sie hier.

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
  • Studienplatz: Nachweis über eine Immatrikulation oder eine bedingte Zulassung zum Studium
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
Welche Unterlagen benötigt man?
  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • Antragsformular: Antrag auf Ersterteilung oder Antrag auf Verlängerung
  • Nachweis über den Lebensunterhalt: Bei erstmaliger Erteilung ist dies zum Beispiel möglich über ein Sperrkonto bei einer deutschen Bank (über 9936 Euro), oder eine Verpflichtungserklärung auf einem amtlichen Vordruck oder eine Stipendienbescheinigung oder eine notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Studiums den Lebensunterhalt zu sichern (mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten)
  • Krankenversicherung
  • Immatrikulationsbescheinigung oder bedingte Zulassung

Online-Verfahren: Sie können Ihren Antrag auch hier online stellen. 

Für den Besuch eines Sprachkurses, der nicht der Vorbereitung auf ein Studium dient, kann eine Aufenthaltserlaubnis für maximal ein Jahr erteilt werden.

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
  • Intensivsprachkurs: Eine Aufenthaltserlaubnis zum Erlernen der deutschen Sprache kann nur für die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs erteilt werden. Ein Intensivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist, in der Regel täglich unterrichtet wird (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche) und Ziel der Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse ist. Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Welche Unterlagen benötigt man?
  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
  • Antragsformular: Antrag auf Ersterteilung 
  • Nachweis über Intensivsprachkurs: Bescheinigung der Sprachschule über einen gebuchten Sprachkurs von mindestens 3 Monaten oder Vertrag mit der Sprachschule
  • Krankenversicherung (Versicherungskarte): Jede gesetzliche Krankenversicherung genügt. Für die Dauer des Sprachkurses genügt auch eine Reisekrankenversicherung.
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt: Sperrkonto bei einer deutschen Bank über 10.932 Euro oder Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte auf amtlichem Vordruck oder notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Sprachkurses den Lebensunterhalt zu sichern (mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten).

Online-Verfahren: Sie können Ihren Antrag auch hier online stellen. 

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