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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 12.11.2025

Gutachten

Das Gesundheitsamt fertigt verschiedene Gutachten an, zum Beispiel zur gesundheitlichen Eignung bei Einstellungen, zur Prüfungsfähigkeit, bei Schulversäumnissen oder zu Beihilfemaßnahmen. Zuständig ist das Unterallgäuer Gesundheitsamt für alle, die ihren Wohnsitz im Landkreis haben.

Angehende Beamte müssen vor ihrer Einstellung ein amtsärztliches Zeugnis mit Feststellung der gesundheitlichen Eignung vorlegen. Dieses wird vom Gesundheitsamt ausgestellt.

Fragen und Antworten

Wie erhält man das Zeugnis?

Zunächst sollte man per Post oder per E-Mail einen Untersuchungstermin beim Gesundheitsamt beantragen. Dabei muss der Untersuchungsauftrag des Dienstherrn in jedem Fall mitgeschickt werden.

Was sollte man zur Untersuchung mitbringen?

Zur Untersuchung mitbringen muss man den Personalausweis oder Reisepass, das Impfbuch, Untersuchungsbefunde und Arztbriefe über Behandlungen und Untersuchungen in den vergangenen zehn Jahren.

Auch für Schüler und Prüflinge erstellt das Gesundheitsamt Gutachten. Diese können bei Erkrankungen erforderlich sein.

Fragen und Antworten

Wann brauchen Schüler ein Gutachten des Gesundheitsamts?

Bei gehäuften krankheitsbedingten Schulversäumnissen oder bei bestehendem Zweifel an der Erkrankung eines Schülers trotz vorgelegten ärztlichen Attests kann die Schule die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen. In diesem Fall erteilt die Schule dem Gesundheitsamt einen Untersuchungsauftrag, gegebenenfalls mit kurzen Hinweisen, zum Beispiel zu den Fehlzeiten. Der Schüler muss dann - nach vorheriger Terminvereinbarung - ins Gesundheitsamt kommen und sich untersuchen lassen.

Wann brauchen Prüflinge ein Gutachten des Gesundheitsamts?

Bei Prüfungsunfähigkeit sehen einige Prüfungsordnungen ein Zeugnis des Gesundheitsamts vor. Das jeweilige Prüfungsamt informiert Prüflinge, die krankheitsbedingt nicht an Prüfungen teilnehmen können, über das notwendige Attest. Wird ein Attest benötigt, sollten sich erkrankte Prüflinge umgehend beim Gesundheitsamt melden. Eine rückwirkende Begutachtung, also nach einer versäumten Prüfung, ist in aller Regel nicht möglich. Zur Erstellung des Attests muss dem Gesundheitsamt die entsprechende rechtliche Grundlage beziehungsweise Prüfungsordnung genannt werden. Zur Untersuchung sollten alle Untersuchungsbefunde des behandelnden Arztes zur aktuellen Erkrankung sowie der Reisepass oder Personalausweis mitgebracht werden. Für die Untersuchung muss ein Termin im Gesundheitsamt vereinbart werden.

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