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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 03.11.2023

Gutachten

Das Gesundheitsamt fertigt verschiedene Gutachten an, zum Beispiel zur gesundheitlichen Eignung bei Einstellungen, zur Prüfungsfähigkeit, bei Schulversäumnissen oder zu Beihilfemaßnahmen. Das Unterallgäuer Gesundheitsamt ist für alle zuständig, die ihren Wohnsitz im Landkreis haben.

Ob medizinische Behandlungen oder Maßnahmen wie eine Reha oder Kur notwendig sind, muss unter bestimmten Voraussetzungen amtsärztlich überprüft werden. Dies kann für die sogenannte Beihilfe, also eine finanzielle Unterstützung durch den Dienstherrn, erforderlich sein.

Fragen und Antworten

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Beihilfeberechtigt sind zum Beispiel Beamte, Richter oder Soldaten.

Was sollte man beachten?

In welchen Fällen eine Untersuchung im Gesundheitsamt notwendig ist, ist in den Beihilfeverordnungen aufgeführt. Wichtig ist, dass die Untersuchung durch das Gesundheitsamt vor Beginn einer Kur oder Reha stattfindet. Für die Untersuchung muss ein Termin vereinbart werden.

Was sollte man zur Untersuchung mitbringen?

Zur Untersuchung mitbringen muss man den Personalausweis oder Reisepass sowie die für die beantragte Maßnahme relevanten Untersuchungsbefunde und Arztbriefe. Aus diesen muss der Bedarf für die beantragte Maßnahme eindeutig hervorgehen (zum Beispiel fachärztliche Atteste).
 

Beamte müssen vor ihrer Einstellung ein amtsärztliches Zeugnis mit Feststellung der gesundheitlichen Eignung vorlegen. Dieses wird vom Gesundheitsamt ausgestellt.

Fragen und Antworten

Wie erhält man das Zeugnis?

Zunächst sollte man per Post oder per E-Mail einen Untersuchungstermin beim Gesundheitsamt beantragen. Dabei muss der Untersuchungsauftrag des Dienstherrn in jedem Fall mitgeschickt werden.

Was sollte man zur Untersuchung mitbringen?

Zur Untersuchung mitbringen muss man den Personalausweis oder Reisepass, das Impfbuch, Untersuchungsbefunde und Arztbriefe über Behandlungen und Untersuchungen in den vergangenen zehn Jahren.

Auch für Schüler und Prüflinge erstellt das Gesundheitsamt Gutachten. Diese können bei Erkrankungen erforderlich sein.

Fragen und Antworten

Wann brauchen Schüler ein Gutachten des Gesundheitsamts?

Bei gehäuften krankheitsbedingten Schulversäumnissen oder bei bestehendem Zweifel an der Erkrankung eines Schülers trotz vorgelegten ärztlichen Attests kann die Schule die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen. In diesem Fall erteilt die Schule dem Gesundheitsamt einen Untersuchungsauftrag, gegebenenfalls mit kurzen Hinweisen, zum Beispiel zu den Fehlzeiten. Der Schüler muss dann - nach vorheriger Terminvereinbarung - ins Gesundheitsamt kommen und sich untersuchen lassen.

Wann brauchen Prüflinge ein Gutachten des Gesundheitsamts?

Bei Prüfungsunfähigkeit sehen einige Prüfungsordnungen ein Zeugnis des Gesundheitsamts vor. Das jeweilige Prüfungsamt informiert Prüflinge, die krankheitsbedingt nicht an Prüfungen teilnehmen können, über das notwendige Attest. Wird ein Attest benötigt, sollten sich erkrankte Prüflinge umgehend beim Gesundheitsamt melden. Eine rückwirkende Begutachtung, also nach einer versäumten Prüfung, ist in aller Regel nicht möglich. Zur Erstellung des Attests muss dem Gesundheitsamt die entsprechende rechtliche Grundlage beziehungsweise Prüfungsordnung genannt werden. Zur Untersuchung sollten alle Untersuchungsbefunde des behandelnden Arztes zur aktuellen Erkrankung sowie der Reisepass oder Personalausweis mitgebracht werden. Für die Untersuchung muss ein Termin im Gesundheitsamt vereinbart werden.

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