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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 21.02.2024

Tierschutz im Landkreis Unterallgäu

Das Tierwohl hat für uns Veterinäre in unserem breiten Aufgabenspektrum höchste Priorität. Deshalb sind wir regelmäßig vor Ort in den landwirtschaftlichen Betrieben im Unterallgäu. Wenn dort gegen die gute fachliche Praxis,  insbesondere gegen den Tierschutz, verstoßen wird, dann handeln wir - angemessen und verhältnismäßig. Das reicht von Auflagen bis hin zu einem Tierhalteverbot. Unser Ziel ist es immer, dass die Verstöße schnellstmöglich abgestellt werden. Das Wohl der Tiere steht dabei im Mittelpunkt.

Fragen und Antworten

Welche Aufgaben hat das Veterinäramt?

Zu den Aufgaben des Veterinäramts gehören Regelkontrollen und anlassbezogene Kontrollen. Näher erklärt sind diese Kontrollen in der nächsten Frage.

2023 haben die Unterallgäuer Veterinäre zum Beispiel 84 Betriebe im Rahmen von Cross Compliance-Regelkontrollen kontrolliert. Dazu kamen 79 Futtermittelproben. Außerdem gingen die Mitarbeiter des Veterinäramts im Jahr 2023  221 Tierschutzanzeigen nach (bei insgesamt knapp 500 Tierschutzkontrollen).

Für welche Betriebe ist das Unterallgäuer Veterinäramt zuständig?

Das Unterallgäuer Veterinäramt ist nicht nur für rund 1350 Rinderhalter und hunderte weitere landwirtschaftliche Betriebe (zum Beispiel Schafe, Ziegen, Schweine und Geflügel) zuständig, sondern auch für Imker, Fischzuchten und private Tierhalter. Außerdem kontrollieren unsere Veterinäre Lebensmittelbetriebe - unter anderem Metzgereien, Kühlhäuser und Wildbetriebe. Die Überwachung des Tierarzneimittel- und des internationalen Lebensmittelverkehrs gehören ebenfalls zu den Aufgaben, außerdem die Überwachung von Betrieben, die tierische Nebenprodukte (TNP-Betriebe) verarbeiten, zum Beispiel Biogasanlagen - 93 solcher TNP-Betriebe gibt es im Unterallgäu. Eine weitere wichtige Aufgabe des Veterinäramts ist die Tierseuchenbekämpfung.

Am 1. Juli 2020 sind von den rund 1400 Rinderhaltungen mit rund 120.000 Tieren drei große Betriebe an die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) übergegangen. Dies erfolgte im Rahmen einer bayernweiten Strukturreform. Große Rinderhaltungsbetriebe werden nun von der KBLV überwacht und kontrolliert.

Neben den drei sehr großen Betrieben, die nun von der KBLV kontrolliert werden, gibt es im Unterallgäu aber 100 weitere große Betriebe mit mehreren hundert Rindern. Für diese ist nach wie vor das Unterallgäuer Veterinäramt zuständig.

Welche Kontrollen gibt es und wie laufen diese ab?

Dabei muss man zwischen den verschiedenen Arten von Kontrollen unterscheiden:

„Regelkontrollen“ z. B. im Rahmen von Konditionalitätskontrollen - früher: Cross Compliance (CC)

Hier wird nochmals zwischen Vollkontrollen und Kennzeichnungskontrollen unterschieden.

  • Vollkontrollen umfassen folgende Fachbereiche: Kennzeichnung, Lebensmittel, Arzneimittel, Futtermittel, Tierschutz.
  • Bei Kennzeichnungskontrollen wird nur die Kennzeichnung kontrolliert einschließlich Rinderdatenbank; bei Auffälligkeiten wird die Kontrolle ausgeweitet.
  • Welcher Betrieb kontrolliert wird, entscheidet das bayerische Umweltministerium.
  • Je nach Größe des Betriebs sind bei diesen Kontrollen auch Veterinäre und Veterinärassistenten anderer Landratsämter unterstützend vor Ort.
  • Bis einschließlich 2016 wurden solche Kontrollen in Bayern angekündigt. Seit 2017 hat das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz verfügt, dass sie nicht mehr angekündigt werden dürfen. An diese Vorgaben haben wir uns immer genau gehalten.

Anlassbezogene Tierschutzkontrollen:

  • Sämtlichen Hinweisen gehen wir nach. Die unzulänglichen Personalkapazitäten führen dazu, dass wir in unserem breiten Aufgabenspektrum nach Prioritäten abwägen müssen.
  • Wenn möglich kontrollieren wir zu zweit, bei Bedarf ziehen wir das LGL hinzu (über die Regierung von Schwaben).
  • Selbstverständlich erfolgen diese Kontrollen unangemeldet.
  • Sollten wir einen Landwirt mehrmals nicht antreffen, veranlassen wir einen Rückruf. Bei entsprechenden Hinweisen - wenn Gefahr im Verzug vorliegt - können wir den Betrieb auch ohne Anwesenheit des Landwirts überprüfen.
  • Haben wir einen Hinweis auf Missstände in einem bestimmten Bereich erhalten, dann konzentrieren wir uns bei unserer Kontrolle darauf - aber wir halten natürlich gleichzeitig die Augen offen, was den restlichen Betrieb angeht.

Im Jahr 2023 gingen die Mitarbeiter des Veterinäramts 221 Tierschutzanzeigen nach.

Werden große Betriebe häufiger kontrolliert als kleine?

Ja, aufgrund einer Risikoanalyse. Wie oft ein Betrieb kontrolliert wird, hängt von seiner Größe, dem Tierverkehr und etwaigen zuvor festgestellten Mängeln ab.

Wer führt die Kontrollen durch?

Die anlassbezogenen Kontrollen werden durch Amtstierärzte durchgeführt. Wenn möglich zu zweit. Bei Bedarf kann das Veterinäramt zusätzlich Unterstützung von der Regierung von Schwaben und vom LGL anfordern.

Konidtionalitätskontrollen (früher CC-Kontrollen) werden durch Amtstierärzte und Veterinärassistenten unseres Amtes, teilweise mit Unterstützung von anderen Veterinärämtern, des LGL und der Regierung von Schwaben (im Falle von großen Betrieben) durchgeführt. Futtermittelkontrollen erfolgen durch die Regierung von Oberbayern.

Welche Möglichkeiten hat ein Veterinäramt, wenn es Verstöße feststellt?

Das Tierschutzgesetz (§16a) sieht vereinfacht gesagt verschiedene Stufen vor:

  • Auflagen
  • Wegnahme der Tiere, bis die Auflagen erfüllt sind
  • Tierhalteverbot

Ein Tierhalteverbot ist das letzte Mittel. Es greift massiv in die Rechte und das Eigentum eines Tierhalters ein. Vor diesem Schritt sind wir dazu verpflichtet zu prüfen, ob das Tierwohl durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen sichergestellt werden kann.
Ziel ist es immer, dass die Verstöße schnellstmöglich abgestellt werden. Im Mittelpunkt steht das Wohl der Tiere.

Wie kann ich einen Tierschutzverstoß oder eine nicht artgerechte Tierhaltung melden?

Melden können Sie einen Tierschutzverstoß oder eine nicht artgerechte Tierhaltung auch online über dieses Formular.

Bei Gefahr in Verzug kann die Polizei neben einer Beweissicherung auch vorläufige Maßnahmen ergreifen, insbesondere auch außerhalb üblicher Dienstzeiten.
Für die Meldung eines Tierschutzverstoßes sollten Sie genaue Angaben über Ort, Zeit, Art und Ablauf des Vorfalls und - wenn bekannt - über beteiligte Personen machen können. Wenn es außer Ihnen noch weitere Zeugen gibt, sollten auch diese persönlich ihre Eindrücke zu Protokoll geben. Wenn Sie Fotos des Vorfalls besitzen, ist dies hilfreich.
Die persönlichen Daten des Meldenden werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Für Rückfragen ist es aber wichtig, dass Sie Ihre E-Mailadresse angeben. Wir gehen auch anonymen Anzeigen nach, wenn hinreichend konkrete Sachverhalte in der Anzeige geschildert werden.
Bitte beachten Sie jedoch, dass bei Anzeigen in denen nachweislich falsche Beschuldigungen erfolgen, kein Anspruch auf Vertraulichkeit besteht und wissentliche Falschbeschuldigungen den Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllen können.

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