DRUCKEN
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 27.03.2024

Solaroffensive Unterallgäu

Der Landkreis Unterallgäu bündelt seit 2017 unter der „Solaroffensive Unterallgäu“ Aktivitäten und Projekte, um die Solarenergienutzung im Unterallgäu voranzutreiben. Als mehrjährig angelegte Kampagne wird die Solaroffensive kontinuierlich um neue Bausteine erweitert.
Folgende Bausteine gibt es bereits bzw. befinden sich in Planung:

Der Landkreis Unterallgäu und die Lechwerke wollen zusammen mit dem Beraternetzwerk LandSchafftEnergie und dem Technologie- und Förderzentrum (TFZ) ein Agri-PV-Pilotprojekt starten:

Bei der Agri-Photovoltaik werden PV-Module zum Beispiel streifenförmig wie niedrige Wände in der Fläche aufgebaut, sodass zwischen den Modulreihen eine landwirtschaftliche Nutzung möglich ist. So wird eine Flächenkonkurrenz zwischen Landwirtschaft und Energieerzeugung nahezu vermieden.

Wie gut das funktioniert? Das soll das Pilotprojekt zeigen. Es soll wissenschaftlich begleitet und die Ergebnisse sollen allen Interessierten zugänglich gemacht werden. Untersucht werden sollen unter anderem die Einsatzfähigkeit landwirtschaftlicher Maschinen, die landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit der Fläche, die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage, Effekte auf die Biodiversität und die Akzeptanz in der Bevölkerung.

Alle Unterallgäuer Kommunen wurden 2021 über das geplante Projekt informiert und waren aufgerufen, passende Flächen zu melden. Es folgte eine intensive Prüfung verschiedener Flächen mit dem Ergebnis, dass die Anlage nun in der Gemeinde Wolfertschwenden realisiert werden soll.

Weitere Informationen zum Thema Agri-PV sowie zum Unterallgäuer Forschungsprojekt finden Sie auch auf der Homepage des Technologie- und Förderzentrums. Gerne empfehlen wir auch den Agri-PV-Leitfaden sowie das Erklärvideo des TFZ.

Was gibt es bei der Planung einer eigenen Photovoltaik-Anlage zu beachten und wie betreibt man diese möglichst wirtschaftlich? Was mache ich mit meiner PV-Anlage, wenn die EEG-Vergütung nach 20 Jahren ausläuft? Das und vieles mehr erfahren Bürgerinnen und Bürger bei Infoabenden und bei individuellen Beratungen, die die Fachstelle für Klimaschutz seit vielen Jahren wiederkehrend anbietet.

Heuer geht es erstmalig nicht nur um Einfamilienhäuser, sondern es werden auch die Möglichkeiten der Photovoltaiknutzung in Mehrfamilienhäusern unter die Lupe genommen. Kooperationspartner der diesjährigen Infoabende sind der Verein „Haus & Grund Mindelheim“ sowie die Stadt Memmingen. Referent und Berater ist wie schon in den vergangenen Jahren der Solarexperte Michael Vogtmann von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie.

Im Detail gibt es 2024 folgende Angebote:

Infoabend zum Thema „Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser“:

  • Termin: Donnerstag, 19. September, von 18 bis 21.30 Uhr in Mindelheim
  • Inhalt: In diesem Vortrag erfährt man, welche Möglichkeiten der PV-Nutzung im Mehrfamilienhaus bestehen – von individuellen Balkon-PV-Anlagen bis hin zu Dach-PV-Anlagen. Letztere können nicht nur Strom ins Netz einspeisen, sondern auch zur Versorgung der Gemeinschaftsanlagen oder sogar der einzelnen Wohnungen über sogenannte Mieterstrommodelle genutzt werden. Der Referent zeigt, wann was sinnvoll ist, welche Kombinationsmöglichkeiten mit Wärmepumpe oder E-Mobilität bestehen, wie hoch der Eigenverbrauchs- und Autarkiegrad sein kann und wie man die Wirtschaftlichkeit der Anlage berechnet. Auch wie man ein Mieterstrommodell vertraglich regelt sowie mess- und abrechnungstechnisch umsetzt, ist Bestandteil des Vortrags. Außerdem ist Zeit für Fragen eingeplant. 
  • Zielgruppe: Mieter und Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie Hausverwaltungen
  • Anmeldung: Bis 11. September über unsere Veranstaltungsseite. Nach dem Anmeldeschluss werden die Teilnehmenden über den genauen Veranstaltungsort informiert.

 

Online-Infoabend zum Thema „Photovoltaik für Einfamilienhäuser“:

  • Termin: Montag, 23. September, von 18.30 bis 21 Uhr über die Plattform ZOOM
  • Inhalt: In diesem Vortrag geht es um die Planung von Dach-PV-Anlagen für Einfamilienhäuser und die Verwendungsmöglichkeiten für den erzeugten Strom. Der Referent stellt unterschiedliche Optionen vor, wie Eigenverbrauch und Energieautarkie erhöht werden können, etwa durch ein angepasstes Nutzerverhalten, „Smart Home“ oder eine Kombination mit Wärmepumpe, E-Mobilität oder einem Speicher. Auch die Wirtschaftlichkeit und gesetzliche Vorgaben rund um die PV-Anlage sind Teil des Vortrags. Außerdem bleibt Zeit für die Fragen der Teilnehmenden.
  • Zielgruppe: Eigentümer von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern
  • Anmeldung: Bis 19. September über unsere Veranstaltungsseite. Nach dem Anmeldeschluss erhalten die Teilnehmenden den Zugangslink per E-Mail.

 

Individuelle Beratungen:

  • Termine: 30. September sowie 1., 2., 9. und 10. Oktober. Die Beratungen finden im Landratsamt Unterallgäu statt und dauern 45 Minuten, die Kosten übernimmt die Fachstelle für Klimaschutz.
  • Beratungsthemen: Neuplanung einer PV-Anlage, Kopplung mit Wärmepumpe, E-Mobilität oder einem Speicher, Angebotsvergleich, Mieterstrommodelle, Optionen für den Weiterbetrieb einer PV-Anlage, die das Ende der EEG-Vergütung erreicht hat (Ü20-Anlage) und vieles mehr
  • Wichtig: Das Haus, auf das sich die Beratung bezieht, muss sich im Landkreis Unterallgäu befinden. Es wird empfohlen, im Vorfeld der Beratung den passenden Infoabend zu besuchen.
  • Anmeldung: Ab Dienstag, 24. September, um 10 Uhr. Der Zugangslink zur Anmeldeplattform wird am 24. September um 10 Uhr hier zu finden sein.

Zum Thema Photovoltaik auf kommunalen Gebäuden hat die Fachstelle für Klimaschutz 2022 erstmalig ein Info- und Beratungspaket für die Unterallgäuer Kommunen geschnürt. Aufgrund der guten Resonanz wurden auch 2023 wieder ein Infoabend und kostenlose Beratungsgespräche für Kommunen zum Thema PV auf kommunalen Gebäuden angeboten.

2019 und 2023 hat die Fachstelle auch für Unternehmen jeweils einen Infoabend zum Thema Photovoltaik organisiert. Themen waren unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Photovoltaik als Strompreisbremse, Betreiberkonzepte, Wirtschaftlichkeit und Steuersparmodelle ebenso wie die Kopplung der PV-Anlage mit E-Mobilität und Speicher. 2023 wurde das Angebot zudem durch individuelle Beratungen ergänzt.

Ist Ihr Hausdach für eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung und für eine Solarthermieanlage zur Wärmegewinnung für die Heizung und die Warmwasserbereitung geeignet? Antworten darauf gibt seit 2017 das sogenannte Solarpotenzialkataster (oder kurz: Solarkataster) für den Landkreis Unterallgäu und die Stadt Memmingen. Um die Software zu starten, klicken Sie bitte in die untenstehende Karte.

Das Kataster wurde 2017 im Rahmen des Modellprojekts „Energiewende Unterallgäu Nordwest“ vom Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!) zusammen mit dem Landkreis Unterallgäu initiiert und mit Fördermitteln des Bundeslandwirtschaftsministeriums sowie des Landkreises finanziert. Seit dem Frühjahr 2019 liegt das Kataster in der alleinigen Verantwortung des Landkreises. 

2020 hat der Landkreis Unterallgäu das Kataster mit neuen Laserscandaten von 2018 und 2019 vollständig aktualisieren lassen. Bitte beachten Sie, dass Häuser, die ab 2018 (nördlicher Landkreis) oder 2019 (südlicher Landkreis) gebaut wurden, nicht im Kataster abgebildet sind beziehungsweise es zu einer Fehleinstufung der Solareignung kommen kann. Dies kann daraus resultieren, dass zwar aktuelle Gebäudeumringe von 2020 vorhanden sind, die aber mit der Information aus 2018/2019, dass sich dort kein Gebäude befindet und somit keine für die Solarnutzung geeignete Fläche vorliegt, verschnitten wird. Da die Laserscanbefliegung gemäß Auskunft der Bayerischen Vermessungsverwaltung nur etwa alle zehn Jahre durchgeführt wird, ist mit aktualisierten Daten ab circa 2030 zu rechnen. Dementsprechend kann der Landkreis das Kataster erst dann wieder aktualisieren lassen. Bei Fragen zur Einstufung Ihres Hauses wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für Klimaschutz am Landratsamt Unterallgäu.

Die Seiteninhalte sind teilweise in Zusammenarbeit mit dem Software-Entwickler "tetraeder" entstanden.

Fragen und Antworten

Was kann ich im Solarpotenzialkataster machen?

Mit der Software können Sie das Dach Ihres Hauses identifizieren und darauf eine virtuelle Photovoltaikanlage detailliert konfigurieren. Sie erfahren unter anderem, welchen Anteil des erzeugten Solarstroms Sie selber nutzen können. Auch wie sich ein Batteriespeicher auswirkt, wie Sie zusätzlich eine Solarthermieanlage dimensionieren könnten und vor allem welcher wirtschaftliche Nutzen Sie erwartet, wird in der kostenlosen Analyse beantwortet.

Starten Sie Ihre Solarplanung jetzt – mit einem Klick in die obenstehende Karte.

Bitte beachten Sie, dass die Analyseergebnisse des Katasters auf einem automatisierten Verfahren basieren. Die Ergebnisse dienen Ihrer ersten Information, sie ersetzen aber nicht die Fachberatung durch einen qualifizierten Installateur und erfolgen ohne Gewähr. Vereinzelte Abweichungen des Potentials von der Realität sind aufgrund gelegentlicher Messfehler bei der Befliegung nicht gänzlich auszuschließen. Falls Sie Zweifel am Ergebnis haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Wie entsteht ein Solarpotenzialkataster?

Grundlage für die Solarpotenzialanalyse sind Laserscannerdaten, die aus einer Überfliegung des Gebietes stammen. Aus diesen Informationen wird ein vereinfachtes Modell der Häuser und der umgebenden Objekte (etwa Bäume) erstellt. Im nächsten Schritt werden die Dachflächen automatisch erkannt. Einstrahlung und Verschattung werden berechnet. Stark verschattete Bereiche werden als nicht geeignet identifiziert. Für die übrigen Dachflächen wird die Einstrahlung für den Verlauf eines ganzen Jahres bestimmt.

Einstrahlung ist nicht gleich Ertrag: Der Wirkungsgrad (die Fähigkeit der Module solare Einstrahlung in elektrischen Strom umzuwandeln) und die Beschaffenheit der verwendeten Bauteile bestimmen die gewonnene Menge elektrischer Energie und somit auch den möglichen finanziellen Ertrag einer PV-Anlage.

Werden Dachaufbauten wie Schornsteine, Dachgauben oder Fenster bei der Berechnung im Solarpotenzialkataster berücksichtigt?

Die Qualität der Aussage des Solarpotenzialkatasters hängt von den verfügbaren Laserscandaten ab. Je höher die Datenqualität ist, desto mehr Dachaufbauten werden in der Berechnung berücksichtigt. Gebäude, deren Datengrundlage keine Aussage über Dachaufbauten zulassen, sind gesondert gekennzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, sind Abweichungen von der realen Dachstruktur möglich. Oft lassen sich bestehende kleinere Aufbauten auf dem Dach aber so verändern, dass die Solarnutzung möglich wird.

Warum wird die Hintergrundkarte im Solarpotenzialkataster nicht richtig angezeigt?

Sollten die eingefärbten Gebäude sich nicht mit der Hintergrundkarte decken, kann dies folgende Ursachen haben:

  1. Die hinterlegten Luftbilder sind schräg von oben aufgenommen und zeigen daher ein verzerrtes Dach.
  2. Hintergrundkarten von Google oder OpenStreetMap verwenden nicht die korrekt eingemessenen amtlichen Katasterdaten, welche bei der Berechnung des Solarpotenzials verwendet werden.

Es kann vorkommen, dass im Solarpotenzialkataster statt der gewählten Karte nur ein hellroter Hintergrund angezeigt wird. Dies kann mehrere Gründe haben:

  1. Für den angezeigten Ausschnitt liegt kein Kartenmaterial des gewünschten Typs vor.
  2. Das Kartenmaterial ist in der gewählten Zoom-Stufe nicht vorhanden.
  3. Auf das Kartenmaterial kann vorübergehend nicht zugegriffen werden.

Fragen und Antworten

Welchen Nutzen bietet mir eine Photovoltaikanlage?

Photovoltaikanlagen erzeugen mit Hilfe von Solarmodulen Strom aus Sonnenlicht. Wenn zur selben Zeit Strom im Haus gebraucht wird, können Sie ihn direkt selbst nutzen. Für den selbst genutzten Sonnenstrom entfallen künftig die Bezugskosten. Der nicht selbst verbrauchte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und gemäß der aktuellen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vergütet. In der Regel kann etwa ein Drittel des Strombedarfs so abgedeckt werden.

Eine weitere Möglichkeit ist es, den Strom in einer zusätzlich angeschafften Batterie für eine spätere Nutzung etwa in den Abend- und Nachtstunden zwischenzuspeichern. So steigern Sie die Selbstversorgung mit Strom vom eigenen Dach auf bis zu zwei Drittel Ihres Bedarfes. In gleichem Maße sparen Sie dadurch Kosten beim Stromeinkauf ein.

Welchen Nutzen bietet mir eine Solarthermieanlage?

Die Sonne bietet uns nicht nur die Möglichkeit, umweltfreundlich Strom zu erzeugen. Auch die Erzeugung von warmem Wasser und Heizwärme kann durch die Sonne unterstützt werden. Die Funktion einer Solarthermieanlage ist innovativ und trotzdem simpel: Auf dem Dach oder an der Fassade wird ein Kollektor angebracht. Der sogenannte Absorber, ein im Kollektor eingebautes, dunkel beschichtetes Blech, ist mit einem Wärmeträgermedium gefüllt, das die Wärme bis zum Wärmetauscher im Haus transportiert. Im Wärmetauscher wird die Wärme an das Wasser abgegeben. Dieses kann dann sofort genutzt werden.

Duschen, Händewaschen, Spülen, Wäsche waschen - für all diese Tätigkeiten benötigen Sie warmes Wasser. Kaltes Wasser kann mittels Solarthermie erwärmt werden. Für einen Vier-Personen-Haushalt benötigen Sie vier bis sechs Quadratmeter Kollektor-Fläche und einen Speicher von 90 Liter pro Person. Im Jahresdurchschnitt kann ca. 60 Prozent des Warmwasserbedarfs durch Sonnenwärme bereitgestellt werden. Wenn die Sonne einmal nicht scheint, können Sie zum Beispiel auf einen herkömmlichen Heizkessel zurückgreifen.

Auch die Räume können über eine Solarthermieanlage erwärmt werden. Die Raumtemperatur sollte bei 17 bis 22°C liegen. Gerade im Winter kann diese Temperatur nur mit Hilfe einer Heizungsanlage erreicht werden. Die Solarthermie macht es möglich, die Energie der Sonne zu Wärme in Ihren Wohnräumen umzuwandeln. Je nach Anlage schafft dies Ihre Solaranlage allein oder dient ihrem Hauptheizungssystem als Unterstützung. Besonders attraktiv erscheint hier eine Holzpelletheizung, die sie, zusammen mit der Solarthermieanlage, vollkommen unabhängig von fossilen Energieträgern macht.

Ist es sinnvoll, eine Photovoltaik- und eine Solarthermieanlage zu kombinieren?

Das geht und ist sinnvoll! Schließlich wird ja im Gebäude sowohl Strom als auch Wärme benötigt. Pro Bewohner reicht zur Warmwasserunterstützung in der Regel eine Kollektorfläche von 1 bis 1,5 Quadratmeter aus. Die restliche verfügbare Fläche könnte für Photovoltaik-Module genutzt werden. Eine geteilte Flächennutzung ist eine Überlegung wert. Ob eine gleichzeitige Umsetzung möglich ist oder ob beides angestrebt wird, muss im Einzelfall entschieden werden. Darüber hinaus ist eine Kombination der Nutzung der Dachflächen für eine Dachbegrünung und die Gewinnung von Solarenergie möglich!

Mein Haus ist denkmalgeschützt. Kann ich mein Solarpotenzial trotzdem nutzen?

Nur in Ausnahmefällen ist mit einer denkmalpflegerischen Erlaubnis auf einem denkmalgeschützten Gebäude die Errichtung einer Solaranlage möglich. Daher sollten Sie sich, bevor Sie in eine Planung einsteigen, als erstes bei der Unteren Denkmalbehörde informieren. Bitte beachten Sie: Der Schutz erstreckt sich gegebenenfalls auch auf Nachbargebäude zu einem Denkmal.

Was ist im Falle eines Brandes meines Gebäudes mit Solaranlage zu beachten?

Feuerwehrleute sind besonders geschult, mit der Gefahrenquelle Photovoltaik-Anlage umzugehen. Damit Löscharbeiten der Feuerwehr ungehindert durchgeführt werden können, ist es jedoch wichtig, dass die Feuerwehr über die Installation der PV-Anlage rechtzeitig informiert wird. Nicht immer ist die PV-Anlage im Falle eines Brandes von außen erkennbar. Hier hilft eine entsprechende Auskunft des Hausbesitzers und ein eindeutiges Hinweisschild im Bereich der Verteilungsschränke für Strom oder des Stromanschlusses. Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Auch ein Übersichtsplan mit Lageort der wichtigsten Komponenten (v.a. spannungsführende Leitungen und Position der DC-Freischalteinrichtung) ist im Brandfall sehr nützlich.

Von Solarthermieanlagen gehen im Brandfall hingegen keine elektrischen Gefahren aus. Gebäude mit Solarthermieanlagen unterscheiden sich daher nicht wesentlich von anderen Gebäuden. Dennoch ist im Brandfall eine Information über die Lage der Solarthermieanlage hilfreich. Nutzen Sie daher den Übersichtsplan für die PV-Anlage auch gleich für Ihre Solarthermieanlage. Sprechen Sie bei Unklarheiten auch mit Ihrem Installateur.

Das Dach meines Hauses ist schon relativ alt. Was muss ich beachten?

Eine Solaranlage wird für mindestens 20 Jahre errichtet. Ihr Dach muss während dieser Zeit stabil und sicher eingedeckt sein. Außerdem muss die Statik des Daches für die Installation einer Solaranlage ausreichend sein. Ist eine Dachsanierung in naher Zukunft abzusehen, sollte diese vor Errichtung der Solaranlage durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie: Auf Asbestzementdächern ist die Errichtung einer Solaranlage gemäß der Gefahrenstoffverordnung nicht zulässig!

Die einzelnen Planungsschritte

1. Etappe: Solareignung und Zustand des Daches

Überprüfen Sie anhand des Solarpotenzialkatasters, wie gut Ihr Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage geeignet ist. Dies dient Ihnen als erste Orientierung über Größe, Kosten und Gewinn der Anlage. Hier lohnt sich nicht nur die allgemeine, sondern auch die Detailansicht (besonders bei Solarthermie). Zusätzlich stellen sich die Fragen:

  • Ist mein Haus denkmalgeschützt? Nur in Ausnahmefällen ist mit einer denkmalpflegerischen Erlaubnis auf einem denkmalgeschützten Gebäude die Errichtung einer Solaranlage möglich. Daher sollten Sie sich, bevor Sie in eine Planung einsteigen, als erstes bei der Unteren Denkmalbehörde Ihrer Kommune informieren. Bitte beachten Sie: Der Schutz erstreckt sich gegebenenfalls auch auf Nachbargebäude zu einem Denkmal. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Abteilung der Stadt, Gemeinde oder des Landkreises.
  • Wie lange wird mein Dach noch halten? Eine Solaranlage wird für mindestens 20 Jahre errichtet. Ihr Dach muss während dieser Zeit stabil und sicher eingedeckt sein. Außerdem muss die Statik des Daches für die Installation einer Solaranlage ausreichend sein. Ist eine Dachsanierung in naher Zukunft abzusehen, dann sollte diese vor Errichtung der Solaranlage durchgeführt werden. Bitte beachten Sie: Auf Asbestzementdächern ist die Errichtung einer Solaranlage gemäß der Gefahrenstoffverordnung nicht zulässig!
  • Gibt es Fenster, Lüftungsöffnungen etc., die die Einschätzung des Solarpotenzialkatasters einschränken/beeinträchtigen? Die Qualität der Aussage des Solarpotentialkatasters hängt von den verfügbaren Laserscannerdaten ab. Je höher die Datenqualität ist, desto mehr Dachaufbauten werden in der Berechnung berücksichtigt. Gebäude, deren Datengrundlage keine Aussage über Dachaufbauten zulassen, sind gesondert gekennzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, sind Abweichungen von der realen Dachstruktur möglich. Oft lassen sich bestehende kleinere Aufbauten auf dem Dach aber so verändern, dass die Solarnutzung möglich wird.
  • Wird die Dachfläche der Solaranlage in Zukunft verschattungsfrei sein? Hier ist zu prüfen, ob wachsende Bäume oder geplante Gebäude in der unmittelbaren Umgebung die Solaranlage verschatten und somit den Ertrag vermindern würden.
2. Etappe: Beratung vor Ort und die Wahl des Angebotes

Im nächsten Schritt ist es notwendig, sich von einem Experten beraten zu lassen. Kontaktieren Sie hierzu Fachhandwerker, die Erfahrung bei der Installation von Solaranlagen haben und Sie kompetent beraten können. Bei Photovoltaik-Anlagen sind dies in der Regel Fachbetriebe der Elektro-Innung und des Dachdecker-Handwerks. Bei solarthermischen Anlagen sind Installateure der Sanitär- und Heizungs-Innung (SHK) Ihre Fachansprechpartner.

Ein Mitarbeiter der Solarfirma wird sich zunächst Ihr Dach genau ansehen, die statische Eignung abschätzen, die bestmögliche Anlagenauslegung und die Installationsstandorte mit Ihnen gemeinsam ermitteln. Außerdem wird im Falle einer geplanten Photovoltaikanlage geprüft, wie Ihre Anlage ans Netz angeschlossen werden kann. Bei größeren Photovoltaikanlagen muss der nächste Einspeisepunkt mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden, bei kleinen Photovoltaikanlagen reicht in der Regel der Hausanschluss.

Im nächsten Schritt macht Ihnen die Solarfirma ein Angebot. Um einen guten Vergleich zu haben und die richtige Entscheidung treffen zu können, sollten Sie von mindestens drei Solarfirmen ein Angebot einholen. Zur Absicherung der Entscheidung können Sie auch einen unabhängigen Berater hinzuziehen.

3. Etappe: Finanzierung sichern

Wenn Sie sich für das Angebot einer Solarfirma entschieden haben, dann sollten Sie sicherstellen, wie die Umsetzung finanziert wird.
Die Möglichkeiten beinhalten den Einsatz von Eigenkapital, die Nutzung von Fördermitteln oder -krediten, die Finanzierung über eine Bank bis hin zur Komplettumsetzung über Dritte (Contractinglösung mit Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung gegen eine monatliche Geldrate) oder eine Kombination daraus. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank über die verschiedenen Möglichkeiten. Sie sollten bei der gesamten Planung Ihrer Solaranlage auf Ihre Finanzierungslösung achten. In der Regel darf vor einer Kredit- oder Förderzusage nicht mit dem Bau der Anlage begonnen werden.

4. Etappe: Auftrag vergeben

Achten Sie bei der Auftragsvergabe unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten. Vereinbaren Sie möglichst einen konkreten Fertigstellungstermin und beziehen Sie sich bei aller Korrespondenz immer auf das Angebot. Liegt der Fertigstellungstermin einer Photovoltaikanlage knapp vor einer Änderung der Einspeisevergütung sollten Sie spezielle Vereinbarungen zum spätesten Zeitpunkt der Inbetriebnahme treffen. Für den Fall, dass der Termin überschritten wird, vereinbaren Sie bereits zeitgleich mit der Auftragsvergabe einen entsprechenden Nachlass. Dieser sollte den Verlust der höheren Einspeisevergütung über 20 Jahre kompensieren.

5. Etappe: Anmeldung bei dem Netzbetreiber

Alle Photovoltaikanlagen müssen bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet und einer Netzverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Diese Anmeldung und technische Klärung übernimmt in der Regel der ausführende Installateur in Ihrem Auftrag. Derzeit gibt es in den Gesetzen und technischen Regelwerken keine Bagatellgrenzen für kleine Erzeugungsanlagen. Ihr Netzbetreiber erteilt im Anschluss an die Netzverträglichkeitsprüfung eine Einspeisezusage. Abhängig von der Lage des Netzverknüpfungspunktes und der Größe der Anlage gelten die in den technischen Regelwerken sowie den Vorgaben des Netzbetreibers beschriebenen Netzanschlussverfahren. Informationen zu den für die Anmeldung notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers.

Es wird empfohlen, das Vorliegen der Einspeisezusage des Netzbetreibers für den Betrieb der PV-Anlage als Zahlungsbedingung in die Auftragsmodalitäten gegenüber dem Anlagenerrichter aufzunehmen.

6. Etappe: Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und beim Finanzamt

Seit 1. Januar 2009 müssen Photovoltaikanlagen, die Strom in das Netz einspeisen, bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Nur mit Anmeldung der Anlage besteht ein Vergütungsanspruch für den eingespeisten Strom.

Während Sie auf den Start der Errichtung der Photovoltaikanlage warten, sollten Sie die geplante Anlage also bei der Bundesnetzagentur anmelden - etwa zwei Wochen vor dem Datum der Inbetriebnahme, spätestens aber mit der Inbetriebnahme der Anlage. Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

Sie können eine Photovoltaik-Anlage privat oder gewerblich betreiben. Der Vorteil des gewerblichen Betriebs ist die Rückerstattungsmöglichkeit der Umsatzsteuer bei der Anschaffung. Voraussetzung dafür ist die Beantragung einer eigenen Steuernummer („Stromerzeugung als unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes“) bei Ihrem örtlichen Finanzamt. Sie müssen dann allerdings in den folgenden 20 Jahren die mit der EEG-Einspeisevergütung ausgezahlte Mehrwertsteuer auch an das Finanzamt abführen. Genauere Auskünfte erhalten Sie vom örtlichen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater. 

7. Etappe: Inbetriebnahme der Solaranlage

Die Inbetriebsetzung der Photovoltaik-Anlage nimmt derjenige vor, der die Anlage errichtet hat. Netzbetreiber und Anlagenbetreiber stimmen ab, ob hierzu die Anwesenheit des Netzbetreibers erforderlich ist. Über die Inbetriebsetzung muss der Anlagenerrichter (also die Solarfirma) ein Inbetriebsetzungsprotokoll anfertigen. Sollte Ihr Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme nicht anwesend sein, lassen Sie ihm unbedingt ein Duplikat des Inbetriebsetzungsprotokolls zukommen.

Solarthermische Anlagen können ohne weitere Beteiligte direkt durch den Installateur in Betrieb genommen werden.

8. Etappe: Vergütung und Versicherung

Bei Photovoltaikanlagen schließt der Netzbetreiber mit Ihnen abschließend einen Vertrag, in dem die Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist.

Informieren Sie bei gewerblichem Betrieb auch Ihren Steuerberater, damit die Photovoltaikanlage in der nächsten Steuererklärung berücksichtigt wird.

Als letzten, aber sehr wichtigen Schritt, sollten Sie mit Ihrem Versicherungsvertreter sprechen und die Solaranlage melden, damit Sie beispielsweise bei Sturmschäden abgesichert sind!

Aktuelles

- Landkreis

Mit Hochdruck arbeiten 26 Unterallgäuer Gemeinden und der Landkreis zusammen mit beauftragten Dienstleistern seit einigen Monaten an der Geschäftsplanung für ein „Regionalwerk Unterallgäu“. Inzwischen…

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 27.03.2024