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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 22.07.2026

Über die Arbeit des Unterallgäuer Kreistags

Der Kreistag ist das wichtigste politische Organ des Landkreises. Er vertritt die Kreisbürger. Der Unterallgäuer Kreistag besteht aus dem Landrat und 60 Kreisrätinnen und Kreisräten. Wie viele Kreisräte ein Landkreis hat, richtet sich nach der Einwohnerzahl. 

Der Kreistag fasst vor allem grundsätzliche Entscheidungen über die Arbeit des Landkreises, über Einzelheiten entscheiden – vereinfacht gesagt – die Ausschüsse. Einen Einfluss auf die Arbeit des Landratsamtes als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat der Kreistag mit seinen Ausschüssen nicht.

Der Unterallgäuer Kreistag kommt mehrmals im Jahr zu Sitzungen zusammen. Hinzu kommen Ausschusssitzungen. Grundsätzlich sind Sitzungen öffentlich: Jeder kann sich also selbst ein Bild davon machen, wie die Entscheidungen der Kreisgremien getroffen werden. Die Öffentlichkeit wird von einer Sitzung nur ausgeschlossen, wenn – wie es in der bayerischen Landkreisordnung wörtlich heißt – „das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche einzelner Personen der öffentlichen Behandlung entgegenstehen“. Das kann zum Beispiel bei Grundstücksangelegenheiten, der Vergabe von Bau- oder sonstigen Aufträgen oder Personalangelegenheiten der Fall sein.

Der Kreistag und die Ausschüsse

Der Kreistag entscheidet über Angelegenheiten, die in der bayerischen Landkreisordnung festgelegt sind. Dazu gehören zum Beispiel die Haushaltssatzung und der Finanzplan des Landkreises. Dem Kreistag vorbehalten ist zum Beispiel auch die Entscheidung darüber, wo die Kreisverwaltung ihren Sitz hat und wie der Landkreis heißt. Ebenso bestellt das Gremium den Kreisausschuss und beschließt, welche weiteren Ausschüsse gebildet werden und wofür diese zuständig sind. Zudem wählt der Kreistag den Stellvertreter des Landrats und bestimmt die weiteren Stellvertreter. Insgesamt gesehen fasst der Kreistag also vor allem grundsätzliche Entscheidungen über die Arbeit des Landkreises, über Einzelheiten entscheiden – vereinfacht gesagt – die Ausschüsse. 

Der Kreisausschuss ist der wichtigste Ausschuss des Kreistags. Wie viele Kreisräte welcher Partei oder Gruppierung im Kreisausschuss vertreten sind, richtet sich „spiegelbildlich“ nach dem Stärkeverhältnis im Kreistag.  

Die Entscheidungen, die dieses Gremium fällt, sind richtungweisend für die endgültige Entscheidung im Kreistag. Der Kreisausschuss muss nämlich kraft Gesetz alles vorberaten, worüber der Kreistag letztlich beschließt, sofern diese Vorberatung nicht bereits in einem anderen Fachausschuss erfolgt ist. Hierzu gehört unter anderem der Haushalt des Landkreises. Daneben trifft der Kreisausschuss aber auch endgültige Entscheidungen über alle Angelegenheiten, die ihm vom Kreistag übertragen wurden. Dazu gehören zum Beispiel das Investitionsprogramm und die Vergabe von Zuwendungen.

Der Bauausschuss ist für alle Bauangelegenheiten des Landkreises zuständig. Er berät und beschließt also im Rahmen des Haushaltsplanes, der ihm vom Kreistag vorgegeben wird, über die verschiedenen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen im Landkreis und überwacht, ob sie ordnungsgemäß umgesetzt werden. So genehmigt der Bauausschuss zum Beispiel Architekten- und Ingenieurverträge, vergibt Aufträge an Baufirmen und ist für den erforderlichen Grunderwerb im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zuständig.

Der Ausschuss für Mobilität, Nahverkehr und Verkehrsvernetzung befasst sich mit allen Themen rund um die Mobilität im Unterallgäu, also mit Themen, die dem Erhalt, der Weiterentwicklung und der Innovation von Verkehrskonzepten im Landkreis und darüber hinaus dienen. 

Der Ausschuss für Personal und Soziales trifft Grundsatzentscheidungen zur Personalentwicklung und fällt beamten- und tarifrechtliche Einzelentscheidungen (z.B. Einstellungen, Beförderungen, Höhergruppierungen) zum Personal des Landkreises und der Kreis-Seniorenwohnheime. Bis zu einer bestimmten Besoldungs- und Entgeltgruppe ist der Landrat ermächtigt, die Personalentscheidungen selbst zu treffen. In einem solchen Fall wird der Personalausschuss später über die Einstellung informiert.

Daneben beschließt der Ausschuss den Stellenplan des Landratsamts und steckt damit den Rahmen ab, wie viel Personal im kommenden Jahr zur Verfügung steht.

Neben weiteren sozialen Themen ist der Ausschuss auch für die drei Kreis-Seniorenwohnheime zuständig. Er legt unter anderem die Entgelte für die Heim-Kosten fest und beschließt über die Wirtschaftspläne der drei Einrichtungen. 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz behandelt Angelegenheiten des Umwelt-, Klima-, Natur- und Landschaftsschutzes - also zum Beispiel berät der Ausschuss Rechtsverordnungen über Landschaftsschutzgebiete vor. Zudem entscheidet das Gremium über Fragen der Abfallbeseitigung, etwa über die Höhe der Müllgebühren, ob Wertstoffe wie Kunststoff und Altpapier vor Ort eingesammelt oder zum Wertstoffhof gebracht werden müssen und darüber, welche Firma die Müll- und welche die Sperrmüllabfuhr übernimmt. 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus stellt Gelder für die Wirtschaftsförderung zur Verfügung und entscheidet über Strategien, wie der Landkreis vermarktet und entwickelt werden kann. Dabei geht es zum Beispiel um die Beschilderung von Radwegen, die Herausgabe von Tourismusbroschüren oder um den Besuch von Tourismusmessen.

Der Schul-, Kultur- und Sportausschuss berät über die Angelegenheiten der weiterführenden und beruflichen Schulen im Landkreis. Das letzte Wort hat hierüber der Kreistag.   

Daneben vergibt der Schul-, Kultur- und Sportausschuss Fördermittel für Denkmalschutz, Jugendarbeit und Erwachsenenbildung. Er entscheidet also zum Beispiel darüber, in welcher Höhe ein privater Bauträger bezuschusst wird, wenn er ein denkmalgeschütztes Anwesen saniert oder umbaut.   

Zudem ist der Ausschuss für die Museen im Landkreis und deren Förderung zuständig.

Der Jugendhilfeausschuss ist ein besonderer Ausschuss: Ihm gehören nicht nur Kreisräte an, sondern auch externe, fachkundige Personen. Im Jugendhilfeausschuss sitzen stimmberechtigte und beratende Mitglieder. 

Stimmberechtigte Mitglieder sind:

  • der Landrat,
  • fünf Mitglieder des Kreistags,
  • drei vom Kreistag gewählte, in der Jugendhilfe erfahrene Personen,
  • sechs vom Kreistag gewählte Personen, die von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen wurden. 

Dazu kommen die beratenden Mitglieder, zu denen unter anderem die Leiterin des Jugendamts, Personen aus dem Bereich der Schulen, der Arbeitsagentur, der Erziehungsberatung, der Rechtsprechung, der Polizei, des Kreisjugendrings und der Kirchen gehören.

Der Jugendhilfeausschuss behandelt alle Themen rund um die Jugendhilfe im Landkreis Unterallgäu. Er beschäftigt sich mit Themen, die für die Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien relevant sind und entwickelt entsprechende Konzepte. Und er fördert die Träger der freien Jugendhilfe - immer im Rahmen der im Kreishaushalt bereitstehenden Mittel. 

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein reines Kontrollorgan. Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses muss nicht zwangsläufig der Landrat sein. Der Vorsitzende wird aus der Mitte der Ausschuss-Mitglieder gewählt. Der Ausschuss überprüft - wie sein Name schon sagt - ob im Haushalt des Landkreises alles rechtmäßig abgelaufen ist und ob die Steuergelder verantwortungsbewusst eingesetzt wurden. 

Aktuelles

- Landkreis

Der neue Unterallgäuer Kreistag kann nun voll loslegen. In der jüngsten Sitzung hat sich das Gremium eine Geschäftsordnung gegeben, die sogenannte Satzung zu Fragen des Kreisverfassungsrechts…

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 22.07.2026