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Wahlen - gelebte Demokratie

In Deutschland hat jeder Bürger und jede Bürgerin ab dem 18. Lebensjahr das Recht zu wählen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch - es ist ein Ausdruck gelebter Demokratie.

Kommunalwahl in Bayern am Sonntag, 8. März 2026

Am 8. März bestimmen die Unterallgäuer Bürgerinnen und Bürger, wer in den kommenden sechs Jahren als Landrat oder Landrätin an der Spitze des Landkreises steht. Gleichzeitig finden in 46 Gemeinden Bürgermeisterwahlen statt. Und auch der Kreistag sowie die Gemeinde-, Markt- und Stadträte werden neu gewählt. Wahlberechtigt sind im Unterallgäu circa 117.000 Personen.

Nachfolgend haben wir viele Fragen für Sie beantwortet. Die Bekanntmachungen der zugelassenen Wahlvorschläge für die Landrats- und Kreistagswahl können Sie unten auf dieser Seite herunterladen. Dort finden Sie auch Links, die Sie zu weiteren Seiten mit nützlichen Informationen führen. 

Und hier finden Sie einen Probestimmzettel, mit dem Sie die Kreistagswahl schon mal vorab testen können:

Probestimmzettel für die Kreistagswahl im Landkreis Unterallgäu

Landratswahl

Zur Wahl stellen sich:

  • Für die CSU: Verena Winter aus Kettershausen
  • Für die Freien Wähler: Amtsinhaber Alex Eder aus Türkheim
  • Für die AfD: Christoph Maier aus Memmingen
  • Für die Grünen: Dr. Otto Schmid aus Ottobeuren

Die Bekanntmachung zur Landratswahl können Sie unten auf dieser Seite herunterladen.

Kreistagswahl

Basierend auf der aktuellen Einwohnerzahl werden im Landkreis Unterallgäu 60 Kreisrätinnen und Kreisräte gewählt. Jeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe enthält somit maximal 60 Personen. Die Auswahl und die Reihenfolge der sich bewerbenden Personen legen die Parteien und Wählergruppen in Aufstellungsversammlungen fest. Zur Kreistagswahl am 8. März zugelassen wurden die CSU, die Freien Wähler, die AfD, die Grünen, die SPD, die JWU, die ÖDP und Die Linke.

Die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Kreistagswahl können Sie unten auf dieser Seite herunterladen.

Probestimmzettel für die Kreistagswahl Unterallgäu

Bürgermeisterwahlen

In 46 von 52 Unterallgäuer Gemeinden werden neue Bürgermeister gewählt. Nicht neu gewählt werden die Bürgermeister in folgenden Gemeinden: Buxheim, Kronburg, Legau, Türkheim, Markt Wald und Stetten.
Der Grund: Bei diesen Gemeinden stimmt die Amtszeit des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin nicht mit der Wahlzeit des Gemeinderats überein - zum Beispiel, weil nach dem Tod oder Rücktritt eines vorherigen Amtsinhabers schon zu einem früheren Zeitpunkt gewählt werden musste.

Stadt- und Gemeinderatswahlen

Wie viele Stadt- oder Gemeinderäte in den jeweiligen Gemeinden gewählt werden, hängt von der Größe der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ab. Der Stadtrat von Bad Wörishofen, der größten Stadt im Unterallgäu, besteht zum Beispiel aus 24 Mitgliedern. Böhen hat als kleinste Gemeinde in unserem Landkreis acht Gemeinderatsmitglieder. 

Jeder Wahlvorschlag enthält so viele Personen, wie maximal in das jeweilige Gremium gewählt werden können. Die Auswahl und die Reihenfolge der sich bewerbenden Personen legen die Parteien und Wählergruppen in Aufstellungsversammlungen fest. 

Wahlberechtigung

Bei den Kommunalwahlen dürfen alle deutschen Staatsangehörigen oder auch Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union wählen, die am 8. März mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde beziehungsweise im Landkreis ihren Lebensmittelpunkt haben. Außerdem dürfen sie nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Wenn man wahlberechtigt ist, wird man automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde bis spätestens 15. Februar 2026 (drei Wochen vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung per Post. Darin stehen unter anderem der Abstimmungsraum, Hinweise zu dessen Barrierefreiheit und Informationen für eine etwaige Briefwahl. 

Achtung: Die Wahlbenachrichtigung bitte für den Fall einer Stichwahl aufbewahren!

Stimmabgabe
  • Wo sich der Abstimmungsraum befindet, steht in der Wahlbenachrichtigung, dazu unter anderem auch Hinweise zu dessen Barrierefreiheit und Informationen für die Möglichkeit der Briefwahl. Am Wahltag sollte man die Wahlbenachrichtigung dabeihaben, vorsorglich auch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Alle Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
    Achtung: Die Wahlbenachrichtigung bitte für den Fall einer Stichwahl aufbewahren!

Für folgende Wahlen erhalten Sie einen Stimmzettel:

  • Bürgermeister/Bürgermeisterin (in Gemeinden mit Bürgermeisterwahlen)
  • Landrat/Landrätin
  • Gemeinde- und Stadtratsmitglieder
  • Kreistagsmitglieder

So funktioniert die Stimmabgabe für den Stadt-/Gemeinderat und Kreistag:

  • Sie können Kandidaten einzeln mit bis zu maximal drei Stimmen wählen (= Kumulieren).
  • Sie müssen dann die Zahl der Stimmen, die Sie vergeben wollen, angeben (also 1, 2 oder 3). Bei einem Kreuz wird dies als eine Stimme gewertet.
  • Sie können eine solche Stimmenverteilung auch über verschiedene Listen hinweg machen, also auch Personen unterschiedlicher Parteien und Wählergruppen wählen (= Panaschieren)
  • Mit einem Kreuz auf der jeweiligen Liste nehmen Sie eine solche im Gesamten an, das heißt jeder Kandidat auf dieser Liste bekommt eine Stimme.
  • Innerhalb einer Liste dürfen Sie auch einzelne Kandidaten streichen.
  • Wenn Sie neben einem Listenkreuz auch Stimmen an einzelne Kandidaten des angekreuzten oder eines anderen Wahlvorschlags verteilen, haben diese Vorrang. Das heißt, diese werden zuerst gezählt und verbleibende Stimmen werden den Kandidaten auf der gekennzeichneten Liste in der dort aufgeführten Reihenfolge zugerechnet.
  • Bitte kennzeichnen Sie den Stimmzettel eindeutig. Nur so ist Ihre Stimme gültig.
  • Überschreiten Sie nicht die mögliche Anzahl der Gesamtstimmen
    (beim Kreistag dürfen Sie also maximal 60 Stimmen vergeben).
  • Bitte bringen Sie keine Bemerkungen an - Ihre Stimme ist dann ungültig.
  • Wenn Sie den Stimmzettel leer abgeben und nur Namen streichen, ist dieser ebenfalls ungültig.

 

Briefwahl

Sie können oder wollen nicht vor Ort im Abstimmungsraum wählen? Dann haben Sie die Möglichkeit zur Briefwahl. Die Details dazu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.


Einige Infos dazu in Kürze: 

  • Sie müssen einen Wahlschein und die dazugehörigen Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich beim Wahlamt Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen.
  • Am besten verwenden Sie dafür das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Formular. Danach erhalten Sie die Unterlagen per Post - frühestens ab dem 16. Februar 2026 - zugeschickt.
  • Zum Zeitlichen: Die Gemeinden geben in der Regel bekannt, bis wann Anträge für eine Zusendung der Briefwahlunterlagen eingegangen sein müssen. Grundsätzlich gilt: Sie müssen die Briefwahl bis zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, beantragen. 
    Nur in Ausnahmenfällen, zum Beispiel wenn Sie krank sind, kann der Wahlschein bis zum Wahltag (15 Uhr) beantragt werden.
  • Selbstverständlich können Sie Ihre Unterlagen auch persönlich bei Ihrer Gemeinde abholen. Und wenn Sie dies mögen auch gleich vor Ort per Briefwahl abstimmen.
  • Sie können - wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind - die Briefwahlunterlagen auch für jemand anderen (mit)abholen. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie die Formulierung für eine Vollmacht.
  • Sie haben gewählt? Als Briefwähler sind Sie dann selbst dafür verantwortlich, dass Ihr Wahlbrief rechtzeitig bei der auf dem Umschlag genannten Stelle (dem Wahlamt Ihrer Gemeinde) vorliegt. Spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr muss er dort sein. 

 

Stichwahl

Wenn bei der Landratswahl oder einer Bürgermeisterwahl keiner der angetretenen Kandidaten mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, findet am Sonntag, 22. März 2026, eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die bei der ersten Wahl am 8. März die meisten Stimmen bekommen haben.

Achtung: Bitte bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigung für eine etwaige Stichwahl auf.

Wahlergebnisse

Am Wahltag wird ab 18 Uhr ausgezählt. Die vorläufigen Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen und der Landratswahl sind noch im Laufe des Wahlabends zu erwarten.

  • Sobald das Ergebnis der Landratswahl bekannt ist, finden Sie es hier.
  • Das Ergebnis der Kreistagswahl finden Sie hier - voraussichtlich ab Montag, 10. März, gegen Mittag.
  • Die Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen und der Stadt- und Gemeinderatswahlen finden Sie bei den meisten Gemeinden auf deren Internetseite.
Weitere Informationen

Sie haben weitere Fragen? Auf dieser Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sind viele weitere Fragen rund um die Kommunalwahl beantwortet - von der Einteilung der Wahlgebiete über Hilfsmittel für behinderte Menschen bis zur Berechnung der Sitzverteilung. 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.02.2026