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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 16.04.2024

Unbefristete Aufenthaltstitel

Ein Aufenthaltstitel wird zunächst befristet für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, dann kann auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden. Dann spricht man von Daueraufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis.

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU kann erteilt werden, wenn sich ein Ausländer seit mindestens fünf Jahren mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält. Außerdem muss der Lebensunterhalt gesichert sein. 
Vorteil der EU-Daueraufenthaltserlaubnis im Vergleich zur Niederlassungserlaubnis ist, dass man damit auch einen Aufenthaltstitel in einem anderen EU-Staat beantragen kann.

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
  • Alter: mindestens 18 Jahre 
  • Aufenthaltserlaubnis: Die Aufenthaltserlaubnis muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen vorliegen.
  • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein. 
  • Deutschkenntnisse Niveau B1
  • Man muss über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen.
  • Keine Straftaten: Schon Geldstrafen können die Erteilung des Daueraufenthalts EU hindern.
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu.
  • Persönliche Vorsprache: Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Welche Unterlagen benötigt man dafür?
  • Gültiger Pass
  • Antrag auf Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt EU
  • 1 aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweise zum Lebensunterhalt: Aktueller Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen der letzten drei Monate und Formular Fragebogen Lebensunterhalt 
  • Ausreichender Wohnraum für sich und die in familiärer Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen: Formular Erklärung Wohnungsgröße
  • Zertifikat Deutschkenntnisse Niveau B1
  • Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (erfolgreicher Abschluss eines Integrationskurses oder bestandener Test "Leben in Deutschland")

Online-Verfahren: Sie können Ihren Antrag auch hier online stellen.

Eine Niederlassungserlaubnis kann erteilt werden, wenn der Ausländer sich seit mindestens fünf Jahren mit Aufenthaltstitel in Deutschland aufhält. Zusätzlich muss der Lebensunterhalt gesichert sein. 

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
  • Alter: mindestens 18 Jahre 
  • Die Aufenthaltserlaubnis muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen vorliegen.
  • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
  • Deutschkenntnisse auf Niveau B1
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet 
  • Man muss 60 Monate Beiträge bei der deutschen Rentenversicherung gezahlt haben.
  • Keine Straftaten: Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern.
  • Hauptwohnsitz muss im Landkreis Unterallgäu sein.
  • Persönliche Vorsprache: Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Welche Unterlagen benötigt man dafür?
  • Gültiger Pass
  • Antrag auf Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt EU
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund)
  • Nachweise zum Lebensunterhalt: aktueller Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen der letzten drei Monate und Formular Fragebogen Lebensunterhalt 
  • Ausreichender Wohnraum für sich selbst und die in familiärer Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen: Formular Erklärung Wohnungsgröße
  • Nachweis der Deutschen Rentenversicherung, dass mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet wurden
    oder alternativ: Nachweis über Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet.
  • Deutschzertifikat Niveau B1
  • Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (erfolgreicher Abschluss eines Integrationskurses oder bestandener Test "Leben in Deutschland")

Online-Verfahren: Sie können Ihren Antrag auch hier online stellen.

 

Eine Niederlassungserlaubnis kann auch Ausländern erteilt werden, die im Bundesgebiet geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind. Außerdem müssen sie seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und das 16. Lebensjahr vollendet haben. 
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können keine Niederlassungserlaubnis erhalten. 

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
  • Vollendung des 16. Lebensjahres: Die Niederlassungserlaubnis kann frühestens ab dem 16. Geburtstag erteilt werden. Auch volljährige Ausländer können die Niederlassungserlaubnis auf dieser Grundlage erhalten, wenn die Einreise in das Bundesgebiet zum Familiennachzug vor dem 18. Geburtstag erfolgte und auch die Aufenthaltserlaubnis erstmalig vor dem 18. Geburtstag erteilt wurde. 
  • 5 Jahre Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis: Die Aufenthaltserlaubnis muss aus familiären Gründen erteilt worden sein und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen vorliegen. Minderjährige müssen bereits an ihrem 16. Geburtstag seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen.
  • Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt: Es muss ein Ausbildungsverhältnis vorliegen, das zu einem anerkannten schulischen, beruflichen oder akademischen Bildungsabschluss führt. Dies ist der Fall bei Schulbesuch, einer betrieblichen Ausbildung oder einem Studium - wenn diese ordnungsgemäß und regelmäßig absolviert werden. 
    Eine Berufsvorbereitung, berufliche Grundausbildung oder ein Praktikum führen nicht zu einem anerkannten beruflichen Bildungsabschluss. Wenn kein Ausbildungsverhältnis besteht, muss der Lebensunterhalt ohne öffentliche Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII (Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) gesichert sein.
  • Keine Straftaten: Schon Geldstrafen können die Erteilung der Niederlassungserlaubnis verhindern.
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu 
  • Persönliches Erscheinen zusammen mit den Eltern - bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin:
    • Kinder im Alter von 16 bis 17 Jahren dürfen den Antrag nicht selbst stellen. Sie müssen deshalb von mindestens einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.
    • Gesetzliche Vertreter sind in der Regel die Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht oder der Elternteil mit alleinigem Sorgerecht.
    • Nur Volljährige, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, können allein kommen.
Welche Unterlagen benötigt man?
  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund)
  • Nachweise zum Lebensunterhalt (im Original und Kopie): Wird keine schulische, berufliche oder akademische Ausbildung absolviert, sind Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt vorzulegen, wie zum Beispiel ein Arbeitsvertrag, eine Bescheinigung des Arbeitgebers über ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis (nicht älter als 14 Tage) sowie die Gehaltsabrechnungen seit der letzten Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder Unterlagen zu einem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.
    Bei Minderjährigen ohne schulisches oder berufliches Ausbildungsverhältnis müssen Nachweise der Eltern zum Lebensunterhalt vorgelegt werden.
  • Ausbildungsnachweise (im Original und in Kopie): Schüler müssen sämtliche Schulzeugnisse und eine aktuelle Schulbescheinigung vorlegen. Bei Auszubildenden gelten der Ausbildungsvertrag, Ausbildungszeugnisse und eine aktuelle Bescheinigung der Ausbildungsstelle, bei Studierenden eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und Nachweise zum Studienfortschritt (wie etwa bestandene Zwischenprüfungen, Credit Points oder ähnliches).

Auch Asylberechtigte und Flüchtlinge können eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Dazu müssen sie seit mindestens drei beziehungsweise fünf Jahren in Besitz einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland sein.

Fragen und Antworten

Unter welchen Voraussetzungen kann man als Asylberechtigter oder Flüchtling eine Niederlassungserlaubnis erhalten?

Bei 5-jährigem Besitz einer Aufenthaltserlaubnis:

  • Gültiger Pass
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Überwiegend gesicherter Lebensunterhalt
  • Deutschkenntnisse Niveau A2
  • Hauptwohnsitz Landkreis Unterallgäu
  • Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen
  • Keine Straftaten: Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern
  • Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat nicht nach § 73 Absatz 2a des Asylgesetzes mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme vorliegen.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich: Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Übrigens: Wenn Sie seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen können. 

Welche Unterlagen benötigt man?
  • Gültiger Pass
  • Antrag auf Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt EU
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund)
  • Nachweise zum Lebensunterhalt: Aktueller Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen der letzten drei Monate und Formular Fragebogen Lebensunterhalt 
  • Ausreichender Wohnraum für sich und seine mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen: Formular Erklärung Wohnungsgröße
  • Deutschzertifikat Niveau A2 (bei 5-jährigem Besitz einer Aufenthaltserlaubnis) oder C1 (bei 3-jährigem Besitz einer Aufenthaltserlaubnis)
  • Nachweis Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (erfolgreicher Abschluss eines Integrationskurses oder bestandener Test "Leben in Deutschland")

Online-Verfahren: Sie können Ihren Antrag auch hier online stellen.

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