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Fremdfirmenrichtlinie

Die Fremdfirmenrichtlinie soll für einen störungsfreien Ablauf von Arbeiten jeglicher Art sorgen und mögliche gegenseitige Gefährdungen für Beschäftigte unterschiedlicher Arbeitgeber in den Liegenschaften des Landkreises Unterallgäu und den jeweiligen Außenbereichen vermeiden. 

Sie können die Fremdfirmenrichtlinie hier herunterladen:

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 19.12.2025