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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 16.04.2024

Aufenthaltserlaubnis und Arbeit

Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie dafür einen gültigen Aufenthaltstitel. Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie benötigen, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Bitte beachten Sie: Wenn Sie zum ersten Mal einen Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen, müssen einen "Antrag auf Ersterteilung" stellen. Sollten Sie schon einen Aufenthaltstitel besitzen, der verlängert werden soll, dann stellen Sie bitte einen "Verlängerungsantrag".

Sie sind erwerbstätig, aber keine Fachkraft? Dann können Sie diesen Aufenthaltstitel beantragen. Eine Verlängerung ist möglich.

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Folgenden Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Arbeitsvertrag muss vorliegen.
  • Bundesagentur für Arbeit muss zustimmen: Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung kann in der Regel nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
  • Hauptwohnsitz ist im Landkreis Unterallgäu.
  • Persönliche Vorsprache: Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Welche Unterlagen benötige ich?

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

Sie haben eine Berufsausbildung? Dann können Sie diesen Aufenthaltstitel beantragen, um eine qualifizierte Beschäftigung auszuüben, zu der sie durch ihre Berufsausbildung befähigt sind.

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung kann in der Regel nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
  • Berufsausübungserlaubnis: Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Krankenpflege), muss nachgewiesen werden, dass diese Erlaubnis oder deren Zusage vorliegt, bevor die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. 
  • Gleichwertigkeit der Qualifikation: Für die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist der Besitz eines deutschen Berufsabschlusses nach einer mindestens 2-jährigen Ausbildung oder der Besitz einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation notwendig. In der Regel muss eine ausländische Berufsqualifikation von einer Anerkennungsstelle geprüft und die Gleichwertigkeit festgestellt werden.
  • Angemessene Altersversorgung (nur, wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben): Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist in der Regel ab dem vollendeten 45. Lebensjahr der Besitz einer angemessenen Altersversorgung notwendig. Das Gehalt muss mindestens 55 Prozent der jährlichen Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entsprechen. Derzeit entspricht dies einem monatlichen Einkommen von mindestens 3.795 Euro brutto. Das Gehalt kann niedriger sein, wenn bereits aus anderen öffentlichen oder privaten Quellen eine angemessene Altersvorsorge sichergestellt ist.
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
  • Persönliche Vorsprache: Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Welche Unterlagen benötige ich?

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • Gültiger Pass
  • Antragsformular: Antrag auf Ersterteilung oder Antrag auf Verlängerung
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund)
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis der Qualifikation als Fachkraft mit Berufsausbildung: Nachweise (im Original) über eine abgeschlossene deutsche Berufsausbildung (Mindestdauer zwei Jahre) oder eine als gleichwertig anerkannte ausländische Berufsqualifikation (Anerkennungsbescheid)
  • Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" 
  • Berufsausübungserlaubnis (nur falls erforderlich, siehe Voraussetzungen)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag (mit Angabe der Wohnfläche)
  • Wohnkosten: Nachweise über die monatlichen Mietkosten (z.B. aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie (im Original)
  • Gehaltsnachweise (bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die weitere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber): Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • Nachweis über Krankenversicherung
  • Online-Verfahren: Sie können Ihren Antrag auch hier online stellen.  

Sie haben einen akademischen Abschluss und möchten eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland ausüben, zu der Sie durch Ihr Studium befähigt sind? Dann können Sie diesen Aufenthaltstitel beantragen.

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot muss vorliegen.
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung kann in der Regel nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
  • Berufsausübungserlaubnis: Ist für die Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. für Ärzte, Ingenieure), muss nachgewiesen werden, dass diese Erlaubnis bzw. deren Zusage vorliegt, bevor die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.
  • Gleichwertigkeit der Qualifikation: Damit eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft erteilt werden kann, ist der Besitz eines deutschen, anerkannten ausländischen oder eines einem deutschen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschlusses Voraussetzung. Dazu können Sie eine Abfrage in der Anabin-Datenbank der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) machen, ob der ausländische Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist. Enthält die Datenbank keine aussagekräftige Information, sind Antragsteller verpflichtet, bei der ZAB eine individuelle, gebührenpflichtige Bewertung ihres Abschlusses zu beantragen und diese vorzulegen.
  • Angemessene Altersversorgung (nur, wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben): Damit die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft erteilt werden kann, ist in der Regel ab dem vollendeten 45. Lebensjahr der Besitz einer angemessenen Altersversorgung notwendig. Das heißt: Das Gehalt muss mindestens 55 Prozent der jährlichen Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entsprechen. Derzeit entspricht dies einem monatlichen Einkommen von mindestens 3.795 Euro brutto. Das Gehalt kann niedriger sein, wenn bereits aus anderen öffentlichen oder privaten Quellen eine angemessene Altersvorsorge sichergestellt ist.
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
  • Persönliche Vorsprache: Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Welche Unterlagen benötigt man?

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Gültiger Pass
  • Antragsformular: Antrag auf Ersterteilung oder Antrag auf Verlängerung
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund)
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis der Qualifikation als Fachkraft mit akademischer Ausbildung: Nachweise (im Original) über
    • einen deutschen Hochschulabschluss, Hochschulzeugnis oder
    • einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss, Bewertung in der Anabin-Datenbank oder
    • einen ausländischen Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist (individuelle und gebührenpflichtige Bewertung der ZAB)
  • Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" 
  • eventuell Berufsausübungserlaubnis (falls erforderlich)
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche (im Original)
  • Wohnkosten: Nachweise über die monatlichen Mietkosten (z.B. aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie (im Original)
  • Arbeitsbescheinigung (nur bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis): Bescheinigung des Arbeitgebers über die Dauer des ungekündigten Arbeitsverhältnisses (nicht älter als 14 Tage)
  • Gehaltsnachweise: Bei Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die weitere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber (Lohnabrechnungen der letzten drei Monate)
  • Nachweis über Krankenversicherung
  • Online-Verfahren: Sie können Ihren Antrag auch hier online stellen.  

Sie sind eine ausländische Fachkraft und möchten in Deutschland arbeiten, aber Ihre Berufs-Qualifikation konnte von der in Deutschland zuständigen Stelle noch nicht vollständig anerkannt werden? Dann wird Ihnen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, damit Sie Qualifizierungsmaßnahmen und Prüfungen absolvieren können, um fachliche, praktische und sprachliche Defizite auszugleichen. Wenn Sie die Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie eine andere Aufenthaltserlaubnis erhalten - insbesondere, damit Sie nach einem Arbeitsplatz suchen oder als Fachkraft beschäftigt werden können.

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
  • Ihre Berufsqualifikation ist noch nicht anerkannt: Die für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in Deutschland zuständige Stelle hat mit einem Bescheid (sogenannter Defizit-Bescheid)     fachliche, berufspraktische oder sprachliche Defizite festgestellt.
  • Gesicherter Lebensunterhalt: Für die Kosten des allgemeinen Lebensunterhalts, Miete und Krankenversicherung müssen Sie über eigene Mittel von monatlich 911 Euro verfügen können.
  • Sie haben hinreichende Deutsch-Kenntnisse auf dem Niveau A 2 des GER.
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Landkreis Unterallgäu.
  • Wichtig: Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Zusätzliche Voraussetzung bei "nicht-reglementierten Berufen":

  • Sie müssen ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben.

Zusätzliche Voraussetzung bei "reglementierten Berufen" (vor allem sind dies Berufe im Gesundheitswesen oder im sozialen Bereich):

  • Die Qualifizierungsmaßnahme muss geeignet sein.
  • Bei einer schulischen Qualifizierungsmaßnahme: Der Bildungsträger muss entsprechend qualifiziert sein. Das heißt: Der Bildungsträger muss entweder staatlich, staatlich anerkannt oder nach der „Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)“ zertifiziert sein. Die Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn die Qualifizierungsmaßnahme durch Förderprogramme des Bundes oder der Länder gefördert wird.
  • Bei einer überwiegend betrieblichen Qualifizierungsmaßnahme: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Eine Qualifizierungsmaßnahme ist dann überwiegend betrieblich, wenn mehr als die Hälfte der Zeit auf betriebliche/praktische Tätigkeiten entfällt.
Welche Unterlagen benötige ich?
  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Antragsformular: Antrag auf Ersterteilung oder Antrag auf Verlängerung
  • Defizit-Bescheid der Anerkennungsstelle
  • Nachweis zum Lebensunterhalt
  • Krankenversicherung

Zusätzlich bei nicht-reglementierten Berufen:

  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis, dass die Beschäftigung die vorliegenden praktischen Defizite ausgleichen wird. Der Nachweis ist möglich entweder durch eine Klausel im Arbeitsvertrag, mit der sich der Arbeitgeber verpflichtet, den Ausgleich der festgestellten wesentlichen Defizite während der Beschäftigung zu ermöglichen oder durch die Vorlage eines Weiterbildungsplans.
  • Für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit: Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (ausgefüllt von Ihrem Arbeitgeber) 

Zusätzlich bei reglementierten Berufen:

  • Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau A 2
  • Nachweise über die beabsichtigte Qualifizierungsmaßnahme
  • Bei schulischer Qualifizierung: Nachweise zum Bildungsträger
  • Bei betrieblicher Qualifizierung: Unterlagen für die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (ausgefülltes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“

Online-Verfahren: Sie können Ihren Antrag auch hier online stellen.  

Wie lange gilt diese Aufenthaltserlaubnis und kann sie verlängert werden?

Die Aufenthaltserlaubnis wird für die konkrete Dauer der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme, aber maximal bis zu insgesamt zwei Jahren erteilt.

Bei erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme kann eine andere Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, insbesondere zum Zweck der Suche nach einem Arbeitsplatz oder zur Beschäftigung als Fachkraft.

Sie möchten als Au-pair bei einer Familie in Deutschland arbeiten? Auch dafür benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Diese ist für maximal ein Jahr gültig.

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Alter: Sie müssen mindestens 18 Jahre und dürfen (zum Zeitpunkt der Antragstellung) höchstens 26 Jahre alt sein.
  • Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse der deutschen Sprache müssen vorhanden sein.
  • Sie haben bisher in Deutschland noch nicht als Au-pair gearbeitet.
  • In der Gastfamilie wird Deutsch als Muttersprache gesprochen. Wird in der Gastfamilie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Beschäftigung nur dann erlaubt werden, wenn der oder die Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu 
  • Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Welche Unterlagen sind nötig?

Wenn Sie einen Hochschul-Abschluss haben, können Sie zum Arbeiten in Deutschland eine "Blaue Karte EU" bekommen. Dazu ist ein bestimmtes Mindestgehalt erforderlich oder wenn es sich um einen so genannten Engpassberuf wie zum Beispiel Arzt oder IT­-Fachkraft handelt.

Fragen und Antworten

Worin unterscheidet sich die "Blaue Karte EU" von einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung?

Die "Blaue Karte EU" hat mehrere Vorteile gegenüber einer Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung. Zum Beispiel können Sie damit schneller ein unbefristetes Aufenthaltsrecht bekommen.
Die Blaue Karte EU ist höchstens vier Jahre gültig. Falls Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, kann sie auch kürzer gültig sein. Normalerweise gilt sie dann drei Monate länger als Ihr Arbeitsvertrag.

Bitte beachten Sie: In den ersten zwei Jahren der Beschäftigung müssen Sie vor jedem Wechsel des Arbeitsplatzes die Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde einholen.
 

Welche Voraussetzungen muss man hierfür erfüllen?
  • Bestimmter Hochschulabschluss: Sie haben einen Abschluss einer deutschen Hochschule oder einen Abschluss einer ausländischen Hochschule, der in Deutschland anerkannt ist, oder einen anderen Abschluss einer ausländischen Hochschule, der einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
    Ob Ihr ausländischer Abschluss anerkannt ist, können Sie in der Datenbank „anabin“ prüfen. Falls Ihr Abschluss in dieser Datenbank nicht bewertet ist, können Sie speziell für Ihren Abschluss eine Zeugnisbewertung machen lassen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten. 
  • Arbeitsplatz: Sie haben bereits einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Angebot.
  • Mindestgehalt: Sie können die Blaue Karte EU nur bekommen, wenn Sie genug verdienen. Wieviel Sie verdienen müssen, hängt von Ihrem Beruf ab.
    • Falls Sie in einem Mangelberuf arbeiten, müssen Sie im Monat 3.588 Euro brutto oder mehr verdienen - also 43.056 Euro im Jahr. Mangelberufe sind bestimmte Berufe, für die es in Deutschland zu wenige Arbeitskräfte gibt: beispielsweise Naturwissenschaftler, Humanmediziner (außer Zahnärzte), akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie.
    • Falls Sie in einem anderen Beruf arbeiten, müssen Sie im Monat 4.600 Euro brutto oder mehr verdienen - also 55.200 Euro im Jahr.
    • Erfolgsprämien und andere voll variable Sonderzahlungen werden nicht angerechnet.
  • Unter Umständen: Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis"). Sie brauchen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, falls Sie in einem Mangelberuf arbeiten und weniger als 4.600 Euro brutto im Monat verdienen.
  • Je nach Beruf: Berufsausübungs-Erlaubnis. Für manche Berufe brauchen Sie eine besondere Erlaubnis, zum Beispiel als Humanmediziner_in. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie eine solche Erlaubnis brauchen, fragen Sie bitte Ihren Arbeitgeber.
  • Krankenversicherung
  • Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
  • Persönliche Vorsprache: Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Welche Unterlagen benötigt man dafür?

Eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit kann erteilt werden für Unternehmensgründer und Einzelunternehmer sowie für Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter von Personen- und Kapitalgesellschaften, wenn sie unternehmerische Verantwortung tragen.

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen muss man für diesen Aufenthaltstitel erfüllen?

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Wohnsitz: Ihr Hauptwohnsitz muss im Landkreis Unterallgäu sein.
  • Wirtschaftliches Interesse des Landkreises: Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit erteilt werden, wenn ein wirtschaftliches Interesses oder ein regionales Bedürfnis besteht, die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist. Bitte beachten Sie: Bei Hochschulabsolventen, Forschern und Wissenschaftler gelten andere Prüfungsmaßstäbe.
  • Bei Hochschulabsolventen, Forschern und Wissenschaftlern: Bei Ausländern, die ein Studium an einer staatlichen, staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben oder als Forscher oder Wissenschaftler in Deutschland arbeiten und einen Aufenthaltstitel besitzen gelten andere Prüfungsmaßstäbe. Die beabsichtigte selbstständige Tätigkeit muss einen Zusammenhang erkennen lassen mit den im Studium erworbenen Kenntnissen oder der Tätigkeit als Forscher oder Wissenschaftler.
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben): Sie müssen bei Vollendung des 67. Lebensjahres voraussichtlich entweder über eine monatliche Rente von 1.280,06 Euro (für mindestens 12 Jahre) oder ein Vermögen von 187.682 Euro verfügen können. Bei folgenden Staatsangehörigkeiten wird vom Nachweis einer Altersvorsorge abgesehen: Dominikanische Republik, Indonesien, Japan, Philippinen, Sri Lanka, Türkei und Vereinigte Staaten von Amerika.
    Für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis ist allerdings immer eine angemessene Altersversorgung nachzuweisen - unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit.
  • Persönliche Vorsprache: Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Welche Unterlagen sind erforderlich?

Folgende Unterlagen benötigen Sie, um einen Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit beantragen zu können:

  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund)
  • Antragsformular: Antrag auf Ersterteilung oder Antrag auf Verlängerung
  • Businessplan: Tipps für das Erstellen eines Businessplans finden Sie zum Beispiel auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie - BMWi
  • Finanzierungsplan
  • Lebenslauf/Curriculum vitae mit beruflichem Werdegang, Qualifikationsnachweisen, Diplomen, Referenzen/Förderern
  • Bei Hochschulabsolventen: Stellungnahme der Hochschule zu den in der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnissen und dem Zusammenhang mit der Geschäftsidee
  • Bei Hochschulabsolventen: Abschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet (im Original)
  • Bei Forschern und Wissenschaftlern: Stellungnahme des bisherigen Arbeitgebers (z. B. Forschungseinrichtung) zum Zusammenhang zwischen der Tätigkeit als Forscher/Wissenschaftler und der Geschäftsidee
  • Handelsregisterauszug (mindestens aber die Anmeldung zum Handelsregister über einen Notar; im Original)
  • Gewerbeanmeldung (nur, wenn kein Eintrag in das Handelsregister erforderlich ist; im Original)
  • Krankenversicherung
  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
  • Wohnkosten: Nachweise über die monatlichen Mietkosten (aktueller Kontoauszug) oder Kosten der bewohnten Immobilie; jeweils im Original
  • Angemessene Altersversorgung (nur wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben): Sie können den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung erbringen durch ein Versicherungsangebot über eine private Rentenversicherung oder Lebensversicherung, eigenes Vermögen, erworbene Rentenanwartschaften oder Betriebsvermögen.
  • Online-Verfahren: Sie können Ihren Antrag auch hier online stellen.  

Sie möchten an einem Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm für maximal ein Jahr teilnehmen? Dann sind Sie hier richtig. 

Fragen und Antworten

Welche Staatsangehörige können diese Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Die Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme an einem Working-Holiday- oder Youth Mobility-Programm für maximal ein Jahr können beantragen:

  • Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada und Neuseeland sowie
  • nur im Ausnahmefall Staatsangehörige der Republik Korea
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Für die Teilnahme am Programm gelten Altersgrenzen: Personen aus Australien, Israel, Japan, Republik Korea und Neuseeland müssen mindestens 18 Jahre und höchstens 30 Jahre alt sein. Personen aus Kanada müssen mindestens 18 Jahre und höchstens 35 Jahre alt sein.
  • Der Hauptwohnsitz muss im Landkreis Unterallgäu sein.
  • Sie müssen persönlich zu uns kommen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Welche Unterlagen benötigt man?
  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund)
  • Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Gültigkeit von 1 Jahr
  • Nachweis eigener Mittel von mindestens 2.000 Euro (z.B. Kontoauszug)
  • Antragsformular
  • Nachweis über Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu (Bescheinigung über die Anmeldung des Wohnsitzes (Meldebestätigung) oder Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters)
  • Online-Verfahren: Sie können Ihren Antrag auch hier online stellen.  

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