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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 17.04.2024

Flüchtlinge aus der Ukraine

Auf dieser Seite finden ukrainische Staatsangehörige wichtige Informationen. Zudem erfahren Sie hier, wie Sie helfen können. 

  • Erste Informationen können Sie hier herunterladen
  • Für alle Anliegen rund um Wohnraum für Flüchtlinge und Asylunterkünfte ist das Team "Migration und Wohnraum" zuständig. 
    • E-Mail: migration-wohnraum@lra.unterallgaeu.de
    • Telefon: (0 82 61) 9 95-80 30

Ukrainische Staatsbürger, die zum Stichtag, 24. Februar 2022, bereits im Besitz einer deutschen Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis waren, bitten wir, über den normalen Antragsweg die Verlängerung zu beantragen.

Ukrainische Staatsbürger, die am Stichtag, 24. Februar 2022 visafrei zu Besuchszwecken in Deutschland waren oder sich in der Ukraine befanden und danach wegen des Ukraine-Krieges geflohen sind, erhalten hier weitere Informationen.

Was gilt für Flüchtlinge, die bereits eine dauerhafte Unterkunft im Landkreis Unterallgäu gefunden haben?

Wenn Sie bereits eine dauerhafte Unterkunft im Landkreis Unterallgäu gefunden haben, melden Sie sich bitte zunächst persönlich beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes an.

Wir bitten Sie anschließend darum, bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel zu beantragen, einen Termin reservieren Sie online unter diesem Link​​​​​​. 

  1. Bitte wählen Sie „Krieg in der Ukraine“.
  2. Jede Einzelperson benötigt einen eigenen Termin. Familien können gemeinsam zu einem Termin kommen. Bitte geben Sie dann die Anzahl der Familienmitglieder an.
  3. Es erscheint dann eine Maske, um die persönlichen Daten einzugeben. Tragen Sie hier bitte die Personalien des Flüchtlings ein, bei Familien bitte die Personalien der Mutter. Bei E-Mail und Telefonnummer geben Sie, wenn möglich, die Kontaktdaten eines Helfers an.
  4. Nach Absenden der Anfrage wird an die angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail versendet. Erst wenn Sie diese E-Mail öffnen und den Erhalt bestätigen, wird die Terminanfrage an die Ausländerbehörde übertragen.
  5. Danach bitten wir Sie, für jeden ukrainischen Flüchtling - auch für jedes Kind - einen Antrag auf Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz zu stellen. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen. Sie erhalten es auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder am Empfang der Ausländerbehörde am Landratsamt Unterallgäu, Bürgermeister-Krach-Straße 11 in 87719 Mindelheim. Bringen diesen Antrag oder die Anträge dann mit zum Termin. Bringen Sie zudem ein Foto und ein Ausweisdokument mit. 

Die Ausländerbehörde nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf. Bei diesem Termin werden Ihre Daten erfasst und

  • Sie erhalten eine ausländerrechtliche Beratung.
  • Sie können Ihr Visum verlängern.
  • Sie können erstmals einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen.

Geflüchteten aus der Ukraine empfehlen wir zudem, einen Termin für die Registrierung im ANKER Schwaben Behördenzentrum, Aindlinger Straße 16, 86167 Augsburg zu vereinbaren. Sie können sich bei folgender Mail-Adresse anmelden: Registrierungsanmeldung-ukraine(at)reg-schw.bayern.de
Geben Sie folgende Daten an: 

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Kopie des Ausweisdokuments (wenn vorhanden)
  • Familienverband (die Anzahl der mitreisenden Familienmitglieder)
  • Adresse der aktuellen Unterkunft (gegebenenfalls den Namen Ihres Gastgebers)
  • Kontaktdaten (Telefonnummer & Mail-Adresse)

Die Regierung von Schwaben setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung. Die Registrierung wird empfohlen, damit Sie bei Bedarf staatliche Leistungen und Hilfe erhalten.

Zu weiteren Fragen, zum Beispiel zu Sozialleistungen, Krankenversicherung und Schulpflicht finden Sie hier den richtigen Ansprechpartner.

Erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine finanzielle Unterstützung?

Ab dem 1. Juni können Geflüchtete aus der Ukraine bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten (SGB II) bzw. Zwölften (SGB XII) Sozialgesetzbuch sowie Kindergeld und Bafög erhalten. Bevor Hilfe des Staates in Anspruch genommen werden kann, muss jedoch zunächst eigenes Vermögen und Einkommen eingesetzt werden.

Erwerbsfähige Flüchtlinge und ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr können dann als sogenannte Bedarfsgemeinschaft Leistungen beim Jobcenter Unterallgäu beantragen.

Bezieher einer Altersrente aus der Ukraine sowie dauerhaft nicht erwerbsfähige Geflüchtete fallen unter die Grundsicherung nach dem SGB XII und sollten sich an das Sozialamt im Landratsamt Unterallgäu wenden.

Folgende Unterlagen werden sowohl im Jobcenter als auch im Sozialamt für eine Antragstellung benötigt:

  • Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung
  • Nachweis über eine Bankverbindung
  • Wahl der Krankenkasse
  • Sozialversicherungsausweis/Rentenversicherungsnummer
  • Mietvertrag mit Auflistung der Heiz- und Nebenkosten
  • Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen
  • Lückenlose Kontoauszüge aller Konten über die letzten drei Monate
Müssen die Geflüchteten in einer Flüchtlingsunterkunft wohnen?

Nein, Geflüchtete aus der Ukraine sind zwar berechtigt, in einer Flüchtlingsunterkunft zu wohnen, sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz schließen auch die Übernahme von angemessenen Wohnkosten ein.

Flüchtlinge aus der Ukraine können selbst eine Wohnung mieten. Was müssen sie berücksichtigen?

Flüchtlinge aus der Ukraine, die Leistungen des Jobcenters (zum Beispiel Arbeitslosengeld II) beziehen, müssen unbedingt das Jobcenter kontaktieren, bevor sie einen Mietvertrag abschließen. Das Jobcenter prüft, ob die Wohnung und die Miet-Konditionen angemessen sind. Dafür benötigt das Jobcenter Angaben des Vermieters, die in diesem Formular abgefragt werden.

Fällt die Prüfung positiv aus, kann das Jobcenter die Mietkaution übernehmen.

Haben Flüchtlinge aus der Ukraine Anspruch auf Integrationsmaßnahmen des Bundes?

Ja, es stehen alle vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Kursarten zur Verfügung, neben allgemeinen Integrationskursen beispielsweise auch spezielle Jugend- und Frauenkurse. Wo Kurse angeboten werden, erfahren Sie hier

Um an einem Integrationskurs teilzunehmen, müssen Sie diesen Antrag ausfüllen. 

Wo können sich Flüchtlinge aus der Ukraine zum Thema Arbeit informieren?

Die Agentur für Arbeit bietet Hilfe bei der Arbeitssuche und informiert über die Möglichkeiten zur Teilnahme an Sprachkursen, über Qualifizierungen und die Anerkennung von Berufsabschlüssen. Um sich zu einer Beratung in den Geschäftsstellen Memmingen und Mindelheim anzumelden, füllen Sie bitte diesen Fragebogen aus:

Weitere Informationen gibt die Agentur für Arbeit auf ukrainisch, russisch und deutsch auf ihrer Internetseite

Sind ukrainische Führerscheine hier gültig?

Grundsätzlich gilt auch für Personen mit ukrainischen Führerscheinen eine Fahrberechtigung für sechs Monate ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland. Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt der Anmeldung des Hauptwohnsitzes beim Einwohnermeldeamt. Zudem muss es sich um einen Original-Führerschein handeln. Eine Kopie oder ein internationaler Führerschein ohne das Original des nationalen Führerscheins sind nicht ausreichend!

Nach sechs Monaten erlischt die Fahrberechtigung automatisch! Eine Umschreibung sollte frühzeitig beantragt werden.

Von dieser Regelung ausgenommen sind „Lernführerscheine" oder Fälle, in denen die jeweilige Person das Mindestalter der Fahrerlaubnisklasse noch nicht erreicht hat. In solchen Fällen besteht generell keine Fahrberechtigung!

Für Personen, die einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) besitzen, gibt es Sonderregelungen:

  • Autofahrer dürfen mit ihrem gültigen (also nicht abgelaufenen) ukrainischen Original-Führerschein so lange fahren, wie der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG gültig ist, auch wenn der Zeitraum über die oben erwähnten sechs Monate hinausgeht.
  • Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen - auch wenn ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG vorliegt - nicht ohne Weiteres geführt werden. Hier ist eine Einzelfall-Prüfung erforderlich.

Mehr zum Thema „Führerschein umschreiben lassen“ finden Sie hier: www.unterallgaeu.de/fuehrerschein 

Wann müssen ukrainische Fahrzeuge umgeschrieben werden?

Wer in Deutschland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, muss dieses in der Regel spätestens ein Jahr nach dem Tag der Einreise auf ein deutsches Kennzeichen umschreiben. Eine Ausnahme gibt es für Ukrainerinnen und Ukrainer: Sie können für ihre in der Ukraine zugelassenen Fahrzeuge die vorgeschriebene Jahresfrist umgehen, müssen also ihr Fahrzeug nicht auf ein deutsches Kennzeichen umschreiben lassen - vorausgesetzt sie wollen nicht dauerhaft hierbleiben. Allerdings müssen Sie dafür diese Ausnahmegenehmigung (auf Seite 2 des Antrags findet man eine Übersetzung in ukrainischer Sprache) beantragen. Achtung: Wir dürfen die Ausnahmegenehmigung nur so lange erteilen, so lange auch der Versicherungsschutz beziehungsweise die Grenzversicherung gültig ist. Ist dies zum Beispiel bis zum 31. Dezember 2023 der Fall, ist auch die Ausnahmegenehmigung bis zum 31. Dezember 2023 gültig. Längstens dürfen wir die Ausnahmegenehmigung bis zum 31. März 2024 erteilen. Und: Sie gilt nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Mehr zum Umschreiben von Fahrzeugen erfahren Sie auf dieser Seite.

Wer zahlt bei Unfällen mit ukrainischen Fahrzeugen?

Autofahrer müssen für jedes Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung, das in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, mit der Grünen Karte oder einer Grenzversicherung nachweisen, dass ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. 

  • Grüne Karte: Diese erhält der Versicherungsnehmer von seinem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer.
  • Grenzversicherung: Mit einer an der EU-Außengrenze abgeschlossenen gültigen Grenzversicherung gewährt diese Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der gesamten EU und in den in der Grenzversicherung aufgeführten weiteren Ländern.
  • Mit einer in Deutschland erworbenen Grenzversicherung: Diese gewährt Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der EU und in den in der Grenzversicherung aufgeführten weiteren Ländern.

Das Landratsamt Unterallgäu sucht Personen, die russisch oder ukrainisch sprechen und ehrenamtlich als Dolmetscher aushelfen könnten. Wer eine dieser Sprachen beherrscht, kann sich per E-Mail melden an ausland(at)lra.unterallgaeu.de oder anrufen unter (08261) 995-8156. 

Im Landratsamt Unterallgäu werden Wohnangebote für Flüchtlinge gesammelt. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite

Wenn Sie schon ukrainische Kriegsflüchtlinge privat bei sich aufgenommen haben, bitten wir Sie deren Namen auf Türschildern und auf Briefkästen anzubringen, damit die aufgenommenen Personen ihre Post erhalten. Das ist wichtig, weil zum Beispiel Bescheide bezüglich der Beantragung von Sozialleistungen sonst nicht zugestellt werden können.

Bitte teilen Sie dem Landratsamt auch kurz mit, wenn die von Ihnen aufgenommenen Personen wieder ausziehen: per E-Mail an migration-wohnraum@lra.unterallgaeu.de.

 

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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 17.04.2024