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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 21.02.2024

Mit Tieren reisen

Sie haben vor, demnächst mit Ihrem Hund, mit Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen zu verreisen? Für Reisen innerhalb der EU gibt es einheitliche Bestimmungen, die zu beachten sind. Sie zielen vorwiegend darauf ab, der Einschleppung und Verbreitung von Tollwut , die eine tödliche Gefahr für Mensch und Tier ist, vorzubeugen.

Im Zentrum der Bestimmungen stehen die Markierung des Tieres durch einen Mikrochip sowie ein korrekt geführter „Heimtierausweis“. Diesen stellt Ihr Tierarzt aus und nimmt auch die nötigen Eintragungen vor. Pro Person dürfen im Reiseverkehr höchstens fünf Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden.

Für Transporte, die mit einem Besitzerwechsel zusammenhängen, gelten andere Bestimmungen!

Fragen und Antworten

Was muss man bei Reisen innerhalb der EU beachten?

Bei Reisen innerhalb der EU muss jeder Hund, jede Katze und jedes Frettchen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Das Tier muss mit einem Mikrochip unverwechselbar und gekennzeichnet sein (vor dem 4. Juli 2011 angebrachte lesbare Tätowierungen gelten weiter). Wenn sechs oder mehr Hunde mit auf die Reise gehen sollen, wird eine amtstierärztliche Bescheinigung benötigt. 
  • Das Tier muss eine ordnungsgemäße Tollwut-Schutzimpfung haben. Deren Gültigkeitsdauer darf nicht während der Reise ablaufen, sonst kann es bei der Wiedereinreise zu Problemen kommen.
  • Zusätzlich muss das Tier einen EU-Heimtierausweis (auch Heimtierpass genannt) haben, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung sowie die Tollwutschutzimpfung eingetragen sind.
Wo erhält man einen EU-Heimtierausweis?

Der EU-Heimtierausweis wird von niedergelassenen Tierärzten ausgestellt, die dazu behördlich ermächtigt sind. Im Unterallgäu sind das alle niedergelassenen Tierärzte.

Was wird im EU-Heimtierausweis alles aufgeführt?

Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das Tier muss also mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungsnummer muss im Pass eingetragen sein.

Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt.

Da außerhalb der EU praktizierende Tierärzte nicht zu Eintragungen ermächtigt sind, haben von diesen trotzdem vorgenommene Eintragungen wie zum Beispiel Impfungen keine Gültigkeit.

Was muss man beachten, wenn man in ein so genanntes Drittland, also in ein Land außerhalb der EU reist?

Vor Reisen in Nicht-EU-Länder erkundigen Sie sich bitte bei der Botschaft oder dem Konsulat nach den Anforderungen, die das jeweilige Land stellt.

Gegebenenfalls können Sie geforderte Bescheinigungen vom Veterinäramt bestätigen lassen.

Achtung bei der Rückkehr aus einem Drittland in die EU! Was muss man beachten?

Unbedingt bedenken müssen Sie, dass Ihr Tier bei der Rückkehr aus Ländern mit erhöhtem Tollwutrisiko nicht mehr ohne Weiteres in die EU zurück darf. Es sind dazu bereits vor der Abreise in solch ein Land Vorkehrungen nötig. Wenn Sie auf dem Landweg reisen, müssen die Voraussetzungen für alle durchquerten Länder erfüllt sein.

Näheres finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie der Grenzkontrollstelle am Flughafen München. Telefonisch erreichen Sie die Grenzkontrollstelle des Flughafens München unter (089) 97590390.

Aus Nicht-EU-Staaten kommende Heimtiere dürfen nicht überall einreisen, sondern nur an sogenannten Einreiseorten. Die jeweils aktuelle Liste dieser zulässigen Einreiseorte wird vom Bundeslandwirtschaftsministerium geführt. Klicken Sie hier und Sie werden direkt weitergeleitet. Der im Unterallgäu gelegene Allgäu Airport ist nicht gelistet, d.h. Heimtiere aus Drittländern dürfen hier nicht einreisen.

Da Bayern keine Grenze zu einem Nicht-EU-Staat hat, kommen Einreisen von dort nur per Flugzeug in Betracht. Als zulässige Einreiseorte sind gelistet die Flughäfen München und Nürnberg.

Gibt es besondere Regelungen für das "Reisen" mit Pferden oder mit anderen Nutztieren?

Falls Sie Pferde oder andere Tiere, die einer Nutztierart angehören (zum Beispiel Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Fische), ins Ausland verbringen wollen, brauchen Sie auch innerhalb der EU eine Bescheinigung Ihres zuständigen Veterinäramtes. Wenden Sie sich hierfür als Unterallgäuer Bürger an uns.

Den notwendigen Anmeldebogen können Sie hier herunterladen.

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