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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 09.08.2023

Katastrophenschutz

Über schwere Unglücke hören wir immer wieder in den Medien. Aber wann wird aus einem Unglück eine Katastrophe? Grundsätzlich ist eine Katastrophe ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürliche Lebensgrundlage oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und bei dem gleichzeitig die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden beziehungsweise beseitigt werden kann, wenn Behörden, Organisationen und Einsatzkräfte unter einer einheitlichen Leitung zusammenarbeiten.

In vielen Fällen können einzelne Organisationen wie zum Beispiel Feuerwehr oder Rotes Kreuz eine Schadenssituation selbstständig und ohne größeren Koordinierungsbedarf bewältigen. In diesem Fall liegt keine Katastrophe vor. Wenn es jedoch notwendig wird, dass verschiedene Organisationen zusammenarbeiten müssen, damit kein Chaos ausbricht, gibt es den Katastrophenschutz.

Aufgabe des Krisenstabs ist es, die verschiedenen Einzelinteressen der Organisationen zu koordinieren und möglichst allen ein reibungsloses Abarbeiten der problematischen Lage zu ermöglichen.

Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Aufgaben des Katastrophenschutzes, welche Vorbereitungen Sie persönlich treffen können und wie Sie sich im Ernstfall informieren können.

Fragen und Antworten

Was versteht man eigentlich unter Katastrophenschutz?

Katastrophenschutz ist eine staatliche Aufgabe. Die Katastrophenschutzbehörden sind im Ernstfall dafür verantwortlich, dass das Zusammenspiel der mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und der eingesetzten Kräfte reibungslos funktioniert.

Welche Aufgaben hat der Katastrophenschutz?

Wenn ein schweres Unglück passiert, soll die Hilfe möglichst schnell die Betroffenen erreichen. Würde man zu diesem Zeitpunkt erst beginnen, zu überlegen, was zu tun ist (zum Beispiel wie die Bevölkerung alarmiert werden kann, welche weiteren Behörden zur Unterstützung benötigt werden oder Informationen über das Geschehen erhalten sollten, oder auch wo die Einsatzleitung sich befindet), würde innerhalb kürzester Zeit ein nicht mehr überschaubares Chaos entstehen. Effektive Hilfe wäre dann nicht mehr möglich.

Daher ist es eine wichtige Aufgabe des Katastrophenschutzes, sich auf die verschiedenen Unglücksszenarien vorzubereiten. Hierzu werden im Vorfeld genaue Alarmierungspläne erstellt, es wird festgelegt, wer im Ernstfall die Einsatzleitung übernimmt und was vorrangig erledigt werden muss, damit die Koordinierung zwischen den einzelnen Organisationen möglichst reibungslos läuft. Dies alles wird regelmäßig geübt. Nur so ist es möglich, im Ernstfall gutes Krisenmanagement zu betreiben.

Gibt es im Katastrophenfall eine Einsatzzentrale?

Im Zuge des Erweiterungsbaus des Landratsamtes wurde Mitte der 80er Jahre eine Einsatzzentrale für den Katastrophenfall geschaffen. Diese kann durch Mitarbeiter des Landratsamtes sowie Ansprechpartner der einzelnen Hilfsorganisationen innerhalb kürzester Zeit besetzt werden. Der Krisenstab trägt den Namen „Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK)“.

Aufgabe dieser Führungsgruppe ist es, die Maßnahmen zur Bewältigung eines großen Schadensereignisses im Landkreisgebiet zu koordinieren und überörtliche Hilfe aus anderen Landkreisen beziehungsweise falls nötig sogar aus anderen Ländern anzufordern.

Wichtige Aufgabe der Führungsgruppe ist es auch, die Bevölkerung über das Ereignis zu informieren und falls nötig auch Verhaltensregeln zu veröffentlichen.

Wer ruft den Katastrophenfall, den so genannten K-Fall, aus?

In Bayern stellt die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde (also Landratsämter, kreisfreie Städte, die Regierung oder das bayerische Innenministerium) fest, dass eine Katastrophe vorliegt.

In der Regel ruft der Landrat oder sein Stellvertreter den Katastrophenfall aus. Im Landkreis Unterallgäu sind neun weitere Ansprechpartner benannt worden, die mit Meldeempfängern ausgestattet sind, um eine Erreichbarkeit rund um die Uhr sicherzustellen. Diese sind auch befugt, einen Katastrophenfall zu erklären.

Wie wird die Bevölkerung im Fall einer Katastrophe gewarnt?

Die Führungsgruppe Katastrophenschutz informiert die Bevölkerung zum Beispiel über Warn-Apps oder über die örtlichen Medien.

Darüber hinaus finden Sie Warnhinweise und Informationen auf der Internetseite des Landratsamts oder auf der Seite des Kreisfeuerwehrverbands unter www.kfv-unterallgaeu.de.
Auf der Seite des Kreisfeuerwehrverbands finden Sie auch Wissenswertes über das richtige Verhalten bei allen Schadenslagen und aktuelle Wettermeldungen.

Falls für längere Zeit der Strom ausfällt: 

  • Informieren Sie sich über ein Radio, das zum Beispiel batterie- oder solarbetrieben funktioniert, oder über das Autoradio. 
  • Achten Sie auf mobile Lautsprecherdurchsagen!
  • Gegebenenfalls werden auch Flyer verteilt.
Wie kann ich mich persönlich vorbereiten?

Stellen Sie sicher, dass Sie einige Tage ohne Hilfe von außen auskommen. 

Das bedeutet: 

  • Legen Sie sich Vorräte an Trinkwasser und Lebensmitteln an. Kaufen Sie zum Beispiel von haltbaren Lebensmitteln immer ein wenig mehr ein. Eine Checkliste können Sie hier herunterladen
  • Denken Sie gegebenenfalls auch an Babynahrung, Hygieneartikel und Futter für Haustiere.
  • Sie haben pflegebedürftige Angehörige? Dann treffen Sie Vorkehrungen, um diese für einige Zeit selbst pflegen zu können.

Für den Fall, dass für längere Zeit der Strom ausfällt: 

  • Halten Sie Kerzen, Taschen- oder Campinglampen vor und denken Sie an Batterien beziehungsweise Gaskartuschen.
  • Mit einem Campingkocher können Sie kleine Mahlzeiten zubereiten. Vorsicht Brandgefahr! Bitte nur draußen verwenden.
  • Sehen Sie sich im Freizeit- oder Campinghandel um: Es gibt zum Beispiel Lampen und Radios, die mit Handkurbel betrieben werden können.

Weitere Informationen, wie sich die Bevölkerung und Unternehmen vorbereiten können, finden Sie auf www.schritt-fuer-schritt-krisenfit.de 

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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 09.08.2023