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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 03.11.2023

Heilberufe

Heilpraktiker, Ergotherapeuten, Hebammen oder alle, die krankenpflegerisch tätig sind, müssen ihre Tätigkeit beim Gesundheitsamt anmelden. Heilpraktiker müssen sich zudem beim Landratsamt für eine Prüfung anmelden.

Wer einen Heilberuf ausüben oder krankenpflegerisch tätig sein möchte, muss dies dem Gesundheitsamt melden.

Fragen und Antworten

Was gilt für Heilberufe?

Wer einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbstständig ausüben möchte, muss diese Tätigkeit beim Gesundheitsamt anmelden: Anmeldung für Heilpraktiker, Anmeldung für andere Heilberufe

Einen Heilberuf haben Heilpraktiker, Ergotherapeuten, Diätassistenten, Hebammen, Logopäden, Podologen, Rettungsassistenten, Gesundheits- und Krankenpfleger, Masseure, Physiotherapeuten, Desinfektoren, medizinische Bademeister oder Orthoptisten.

Das Gesundheitsamt benötigt zur Anmeldung

  • den Zeitpunkt der Niederlassung
  • die Anschrift
  • die Berufsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie
  • eine Bescheinigung über eine Haftpflichtversicherung

Gemeldet werden müssen auch eine Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen wie ein Umzug.

Was gilt bei krankenpflegerischer Tätigkeit?

Wer gegen Entgelt krankenpflegerisch tätig ist oder einen Pflegedienst betreibt, muss dies dem Gesundheitsamt anzeigen: Anmeldung krankenpflegerischer Tätigkeit.

Das Gesundheitsamt benötigt bei einer krankenpflegerischen Tätigkeit:

  • Name und Anschrift
  • die Berufsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie
    oder
  • eine Beschreibung des beruflichen Werdegangs, ein Führungszeugnis und ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Pflegeberufs

Wer einen Pflegedienst betreibt und Pflegekräfte beschäftigt, muss folgendes einreichen:

  • Name und Anschrift
  • Name der leitenden Pflegekraft
  • für jede Pflegekraft
    • Berufsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie
      oder
    • eine Beschreibung des beruflichen Werdegangs, ein Führungszeugnis und ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Pflegeberufs

Gemeldet werden müssen jeweils auch eine Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen wie ein Umzug.

Wer als Heilpraktiker tätig sein möchte, muss eine Prüfung ablegen. Damit soll verhindert werden, dass Heilpraktiker mit mangelnden Kenntnissen diese Tätigkeit ausüben. Wer im Unterallgäu praktizieren möchte, muss sich beim Landratsamt Unterallgäu für die Prüfung anmelden. Die Überprüfung selbst übernimmt dann für den gesamten Regierungsbezirk Schwaben das Gesundheitsamt am Landratsamt Augsburg. 

Fragen und Antworten

Wann muss ich mich zur Prüfung anmelden?

Sie müssen die Unterlagen bis spätestens 31. Dezember beziehungsweise 30. Juni beim Landratsamt Unterallgäu einreichen. Wir geben die Unterlagen dann weiter an das Gesundheitsamt des Landkreises Augsburg, das die Überprüfung der Heilpraktiker in ganz Schwaben durchführt.

Die Teilnehmerbegrenzung für den Allgemeinen Heilpraktiker ist für die Überprüfung im Oktober 2023 laut Gesundheitsamt Augsburg bereits erreicht. 

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Bitte füllen Sie diesen Antrag (alternativ: zum Online-Verfahren) aus und legen Sie ihm folgende Unterlagen bei:

  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate) über die körperliche und seelisch-psychische Eignung zur Ausübung des Berufs als Heilpraktiker
  • amtliches Führungszeugnis – Belegart O (nicht älter als drei Monate)
  • Nachweis über den Schulabschluss
  • Bei der Antragsstellung müssen Sie außerdem angeben, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, ob Sie zuvor bereits eine Heilpraktikererlaubnis beantragt haben und welche Art der Erlaubnis Sie beantragen.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
  • Erlaubnisbescheid: 150,00 Euro
  • Schmuckurkunde: 30,00 Euro
  • Rücknahme des Antrages oder bei Nichtbestehen der Heilpraktikerprüfung enstehen Bearbeitungsgebühren von 35,00 Euro
  • Ablehnungsbescheid: 75,00 Euro
Werde ich sicher zur Prüfung zugelassen?

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen beim Prüfungsamt in Augsburg über die Teilnahme an der Prüfung.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungstermine sind am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober.

Anmeldeschluss für die Prüfung im März ist der 31. Dezember des Vorjahres, für die Prüfung im Oktober der 30. Juni des Jahres, in dem die Prüfung stattfindet.

Aktuelles

- Landkreis

Am Montag, 18. März, tagt der Unterallgäuer Kreistag im Landratsamt in Mindelheim. Beginn ist um 9 Uhr im Sitzungssaal.

Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung stehen folgende Themen

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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 03.11.2023