Rund um die Zulassungsstelle
Terminvereinbarung
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie am besten vorab unter diesem Link einen Termin in der Zulassungsstelle. Sollten Sie ohne Termin kommen, bitten wir Sie, spätestens 15 Minuten bevor wir schließen bei uns zu sein. Das letzte Warteticket wird 15 Minuten vor Schließung vergeben.
Online-Zulassungen
Fahrzeugzulassungen und Fahrzeugabmeldungen können Sie auch oftmals online abwickeln. Informieren Sie sich bitte weiter unten auf dieser Seite unter "Online-Zulassungsverfahren" unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.
Im Landkreis Unterallgäu sind über 147.000 Fahrzeuge angemeldet. Ihre Daten werden in den Zulassungsstellen beim Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim (Haupthaus) und dessen Dienststelle West in Memmingerberg verwaltet. Die Zuständigkeit der Zulassungsstellen richtet sich nach dem so genannten Wohnortprinzip. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Ihren Firmensitz im Unterallgäu haben, sind Sie bei uns richtig. Übrigens: Unsere Außenstelle im westlichen Landkreis ist umgezogen. Sie finden diese in Memmingerberg, Augsburger Str. 68.
Telefonisch erreichen Sie die Zulassungsstelle in Mindelheim unter (08261) 995-230 und in Memmingerberg unter (08261) 995-145.
- Bitte beachten Sie, dass Brückentage, die Tage um die gesetzlichen Feiertage (Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Silvester) sowie die Schulferien zu den besucherintensiven Tagen gehören. An diesen Tagen ist unter Umständen mit einer längeren Wartezeit zu rechnen.
- Am besten vereinbaren Sie bereits vorab einen Termin. Klicken Sie dazu hier.
- Nutzen Sie auch die Angebote der Online-Zulassungsbehörde. Zahlreiche Vorgänge können dort bequem von zu Hause aus durchgeführt werden. Den Zugang finden Sie hier.
- Informieren Sie sich vor dem Gang zur Zulassungsbehörde, welche Formulare Sie für den von Ihnen gewählten Zulassungsvorgang benötigen.
- Füllen Sie die notwendigen Formulare bereits aus, bevor Sie zur Zulassungsstelle kommen. Das vermeidet unnötige Verzögerungen.
- Vertrauen Sie nicht auf Öffnungszeiten und Tipps von privaten Internetseiten. Diese sind oft nicht aktuell und geben falsche Öffnungszeiten oder Hinweise an. Vertrauen Sie nur dem offiziellen Internetauftritt des Landratsamts Unterallgäu.
- Wir bitten Sie, spätestens 15 Minuten bevor wir schließen bei uns zu sein. Das letzte Warteticket wird 15 Minuten vor Schließung vergeben. Hier geht es zu unseren Öffnungszeiten.
- Telefonisch erreichen Sie die Zulassungsstelle in Mindelheim unter (08261) 995-230 und in Memmingerberg unter (08261) 995-145.
Seit September 2023 sind alle Zulassungsverfahren online möglich. Das heißt: Neben Neuzulassungen, Abmeldungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen und Tageszulassungen können nun auch besondere Kennzeichen wie E-Kennzeichen oder Oldtimer- und Saisonkennzeichen online beantragt werden. Und: Es können nun auch juristische Personen, also auch Firmen oder Autohäuser, Zulassungsverfahren digital abwickeln. Möglich ist dies über dieses Bürgerservice-Portal.
Wir haben auf dieser Seite viele Fragen für Sie beantwortet. Ganz unten können Sie darüber hinaus einen Benutzerleitfaden sowohl für natürliche als auch für juristische Personen herunterladen.
Fragen und Antworten
Die Online-Zulassungsverfahren können von „natürlichen Personen“ und seit dem 1. September 2023 auch von juristischen Personen, also auch von Firmen oder Autohäusern, genutzt werden.
Sie benötigen immer:
- eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- eine IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschein (ab 01.01.2015)
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief (ab 01.01.2018)
- ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscode
Für die Außerbetriebsetzung benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ab 01.01.2015)
- Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 01.01.2015)
Zudem müssen Sie ein Kundenkonto im Bürgerservice-Portal anlegen.
Alles Weitere hängt davon ab, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug handelt.
Folgende Zulassungsvorgänge können online durchgeführt werden:
- Adressänderung
- Neuzulassung
- Abmeldung
- Wiederzulassung
- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
- Tageszulassung
- Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)
Natürliche Personen müssen sich identifizieren durch:
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät
- Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung
Juristische Personen müssen sich identifizieren durch:
- Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat
- i-Kfz-Portal aufrufen: Besuchen Sie das i-Kfz-Portal der KFZ-Zulassungsbehörde Mindelheim und erstellen Sie ein Kundenkonto beziehungsweise loggen Sie sich in Ihr vorhandenes Kundenkonto ein.
- Identifizierung: Identität mit einer Identifizierungsmethode nachweisen
- Sicherheitscodes freilegen: Legen Sie den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls auf den Stempelplaketten der Kennzeichen frei. Die Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten der Kennzeichen bitte nur freilegen, wenn Sie das Fahrzeug abmelden oder ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug möchten.
- Fahrzeugdaten eingeben: Geben Sie die geforderten Fahrzeugdaten und die freigelegten Sicherheitscodes ein. Die Antragsdaten werden automatisiert validiert.
Daten, die in die Antragsmaske eingegeben werden müssen:
Kfz-Kennzeichen und Fahrzeug-Identifikationsnummer
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- ggf. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum der nächsten Hauptuntersuchung
- ggf. Datum der nächsten Sicherheitsprüfung (je nach Fahrzeugart)
- EVB-Nummer der Versicherung
- IBAN für die Abbuchung der KFZ-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- bei Kennzeichenwechsel: nächstes freie Kennzeichen wählen oder Wunschkennzeichen auswählen oder reserviertes Kennzeichen eingeben (bei einem reservierten Kennzeichen muss außerdem der Reservierungs-PIN-Code eingegeben werden)
- bei Kennzeichenwechsel: Code unter den Siegelplaketten auf dem bisherigen Nummernschild - Kennzeichen reservieren bei Außerbetriebsetzung: Wenn Sie das Kennzeichen später wiederverwenden möchten, können Sie es reservieren lassen.
- Antrag bestätigen: Bestätigen Sie Ihre Eingaben und stellen Sie den Antrag.
- Zahlung: Bezahlen Sie die Gebühren per Kreditkarte oder PayPal.
- Prüfung: Der Antrag wird in Echtzeit geprüft.
- Zulassungsbescheid: Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort
online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb dieser 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebnahme nicht möglich. - Zulassungsnachweis ausdrucken: Drucken Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis aus und bringen ihn gut sichtbar am Fahrzeug an. Anschließend können Sie sofort losfahren.
- Online-Bestätigung bei Außerbetriebsetzung: Sie erhalten eine sofortige Online-Bestätigung über die Außerbetriebsetzung.
- Versand der Unterlagen: Die Original-Fahrzeugdokumente einschließlich der Plaketten bekommen Sie im Nachgang per Post von Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde zugeschickt.
Hinweise:
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Die Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden Ihnen von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
Bei einem Kennzeichenwechsel müssen Sie die Plaketten auf das Kennzeichen selbst anbringen.
Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Das hängt vom jeweiligen Zulassungsverfahren ab. Vereinfacht gesagt handelt es sich um folgende Schritte:
- Bürger-Serviceportal aufrufen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben
- Gebühr bezahlen
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Der Antrag wird je nach Verfahren automatisiert in Echtzeit oder durch eine/n Sachbearbeiter/in der örtlichen zuständigen Zulassungsstelle geprüft.
Für die Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme gilt Foldendes beziehungsweise werden folgende Unterlagen benötigt:
- Das gebrauchte Fahrzeug muss nach 1. Januar 2015 zugelassen worden und bereits angemeldet sein.
- Das bisherige Kennzeichen wird übernommen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdeckten Sicherheitscodes
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
Ferner zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit dieser kostenlosen "AusweisApp2" oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann diese BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Für die Umschreibung bei Halter- und Kennzeichenwechsel muss das gebrauchte Fahrzeug nach dem 01.10.2017 zugelassen worden sein. Man benötigt folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes
- gegebenenfalls bisherige Nummernschilder mit freigelegtem Sicherheitscode, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und ein neues Kennzeichen gewünscht wird
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) Ihrer Versicherung
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN-Konto für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
Sie benötigen für die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs im Internet:
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halter
Hinweis: Das Fahrzeug muss einem EU-Typ entsprechen und der Hersteller einen entsprechenden Datensatz hinterlegt haben. Dazu ist er grundsätzlich verpflichtet, wenn er nach dem 01.10.2019 eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben hat.
Ferner zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit dieser kostenlosen "AusweisApp2" oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann diese BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Die Tageszulassung ist immer eine Erstzulassung, das heißt eine Neuzulassung mit gleichzeitiger automatisierter Außerbetriebsetzung. Sie ist nur für die Dauer eines Kalendertages gültig. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.
Folgende Unterlagen werden dazu benötigt:
- Zulassungsdokument Teil II mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN (Konto) für den Einzug der KFZ-Steuer des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Die Tageszulassung erfolgt ausschließlich für die Dauer eines Tages. Für Gebrauchtfahrzeuge kann nach den gesetzlichen Vorschriften keine Tageszulassung beantragt werden. Das Prägen und eine Abstempelung von Kennzeichen ist bei einer Tageszulassung nicht notwendig.
Ausnahme: Soll das Fahrzeug für diesen einen Tag, an dem die Tageszulassung wirksam ist, im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, müssen Kennzeichen geprägt und am Fahrzeug angebracht werden. Des Weiteren ist ein so genannter „vorläufiger Zulassungsnachweis“ von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen. Diesen können Sie im Rahmen der Online-Zulassung abrufen.
Seit Januar 2015 können Sie Ihr angemeldetes Fahrzeug auch direkt online abmelden und sich somit den Gang zur Zulassungsstelle sparen.
Um diesen Service nutzen zu können, müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:
- Das Kennzeichen des Fahrzeugs muss über einen Sicherheitscode unter den Stempelplaketten verfügen. Bitte beachten Sie, dass Kennzeichen mit diesem Code erst seit Januar 2015 ausgegeben werden.
- Für das Fahrzeug wurde eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Diese muss nach dem 1. Januar 2015 ausgestellt sein und auf der Rückseite einen verdeckten Sicherheitscode ("grüner Aufkleber") enthalten.
Zur Online-Abmeldung leiten wir Sie hier weiter.
Seit Oktober 2017 ist es möglich, ein Fahrzeug ohne Besuch der Zulassungsstelle auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk wieder zuzulassen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- bei Kennzeichenwechsel: Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung (SP)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
Wichtig sind dafür folgende Dinge:
- Es muss eine gültige Reservierung Ihres Kennzeichens für die Wiederzulassung vorliegen. Bitte beachten Sie, dass Sie hierzu den Reservierungs-PIN-Code benötigen.
- Außerdem müssen Sie über eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verfügen, die nach dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurde.
- Die Wiederzulassung kann nur auf denselben Halter und im selben Zulassungsbezirk (Landkreis Unterallgäu) wie zuvor beantragt werden.
Zur Online-Wiederzulassung kommen Sie, wenn Sie auf diese Seite wechseln.
Ein Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden nach dem Online-Vorgang sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen und ausgedruckt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung des Fahrzeuges nicht möglich.
Die Kosten sind abhängig vom jeweiligen Zulassungsvorgang. Sie liegen zwischen 2,10 Euro und 60 Euro.
- Bürger-Serviceportal für Online-Zulassungsverfahren
- Informationen zur Online-Ausweisfunktion/Download der AusweisApp2
- Informationen/Zugang zur BundID
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Informationen rund um die internetbasierte Fahrzeugzulassung)
In der Zulassungsbescheinigung Teil II, dem so genannten Fahrzeugbrief, sind die technischen Daten eines Fahrzeugs zusammengefasst. Darüber hinaus gibt das Dokument Auskunft darüber, wer der Halter des Fahrzeugs ist. Wir von der Zulassungsstelle können Ihr Anliegen erst bearbeiten, wenn diese Zulassungsbescheinigung Teil II bei uns vorliegt. Sollte sie, beispielsweise aufgrund einer Finanzierung, nicht in Ihrem Besitz sein, müssen Sie diese bei der entsprechenden Stelle (zum Beispiel Bank oder Händler) anfordern und darum bitten, sie zur Zulassungsstelle zu schicken.
Fragen und Antworten
Dafür bieten wir einen Online-Service, die so genannte Fahrzeugbrief-Auskunft, an. Hier leiten wir Sie direkt zu dieser Auskunft weiter.
Alternativ können Sie auch gerne telefonisch unter (08261) 995-230 oder per E-Mail unter kfz(at)lra.unterallgaeu.de bei uns nachfragen, ob Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II bei uns eingegangen ist.
Wenn Sie bestätigt bekommen, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II bei uns vorliegt, können Sie einen Termin vereinbaren oder zu unseren üblichen Öffnungszeiten vorbeikommen:
Für die Auskunft benötigen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Nein, die Auskunft ist kostenlos.
Für folgende Angelegenheiten benötigen wir die Zulassungsbescheinigung Teil II, den so genannten Fahrzeugbrief:
- Neuzulassung
- Halterwechsel
- Wohnortwechsel, wenn Sie ein neues Kennzeichen wünschen
- Namensänderungen
- Zuteilung eines neuen Kennzeichens
- Kennzeichen-Änderungen, zum Beispiel auf Saison-, Oldtimer- oder E-Kennzeichen
Bitte beachten Sie, dass Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II, welche uns Ihr Kreditinstitut oder Ihr Händler übersandt hat, nur für eine kurze Zeit (circa zwei Wochen) bei uns liegt. Sobald Ihr Kreditinstitut oder Ihr Händler die Zulassungsbescheinigung Teil II zurückfordert, obwohl Sie Ihr Anliegen vielleicht bei uns noch nicht erledigt haben beziehungsweise erledigen konnten, sind wir verpflichtet, diese auf Ihre Kosten zurückzusenden.
Wer in Deutschland mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, muss dieses - wenn ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wird - spätestens ein Jahr nach dem Tag der Einreise auf ein deutsches Kennzeichen umschreiben.
Fragen und Antworten
Die ursprünglich für Ukrainer geltende Ausnahmeregelung gilt nicht mehr. Das heißt, auch Ukrainerinnen und Ukrainer müssen ihr Fahrzeug spätestens ein Jahr nach dem Tag der Einreise auf ein deutsches Kennzeichen umschreiben. Informationen dazu finden Sie auch in diesem Fragenkatalog.
Weitere Informationen für Ukrainerinnen und Ukrainer finden Sie auf dieser Seite.
Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land eingeführt haben, dann müssen Sie mit diesem Fahrzeug zur Zulassungsstelle kommen, sofern dafür erstmals eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II („Fahrzeugbrief“) ausgestellt wird.
Gleichzeitig müssen Sie zur Umschreibung folgende Unterlagen mitbringen:
- Ausländische Fahrzeugpapiere, eventuell mit Abmeldebestätigung
- COC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (alternativ: über dieses Online-Verfahren)
- siebenstellige eVB-Nummer
- Umsatzsteuer-Mitteilung für Fahrzeuge bis 6000 Kilometer oder wenn seit der Erstzulassung weniger als sechs Monate vergangen sind. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des zuständigen Finanzamts.
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- Bescheinigung über eine Hauptuntersuchung, wenn das Fahrzeug seit der erstmaligen Zulassung bereits einmal hätte vorgeführt werden müssen
- Bestätigung der Fahrgestellnummer. Oder Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle oder beim TÜV identifizieren lassen (Formular zur Bestätigung der Fahrgestellnummer durch technische Prüfstelle)
Übrigens: Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC - Certificate of Conformity. Darin ist auch die EG-Typgenehmigung enthalten. Sollten Sie diese EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) nicht haben, dann müssen Sie uns die erforderlichen technischen Daten auf andere geeignete Weise vorlegen - zum Beispiel durch ein TÜV-Gutachten nach §21 StVZO..
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern). Dieses Formular enthält auch das SEPA-Lastschriftmandat.
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- eventuell einen Antrag auf Anhängerzuschlag (alternativ: zum Online-Verfahren): Der Fahrzeughalter kann eine Steuerbefreiung für Anhänger beantragen, wenn dieser Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt wird, für die eine um einen Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird. Oder die Anhänger werden ausschließlich zur Zustellung und Abholung verwendet (nach §3 Nr. 9 KraftStG).
- eventuell einen Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach §10 Abs. 1 KraftStG: Auf schriftlichen Antrag entfällt die Steuer für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern (mit Ausnahme von Wohnwagenanhängern), wenn die Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und Personenkraftwagen) mitgeführt werden, für die eine um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird oder die ausschließlich zur Zustellung oder Abholung nach § 3 Nr. 9 verwendet werden. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist, dass dem Anhänger ein amtliches Kennzeichen in grüner Schrift auf weißem Grund zugeteilt worden ist.
Zusätzlich bei einer Zulassung auf GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts):
- Ausweise aller Gesellschafter
- Gesellschaftervertrag/Gewerbeanmeldung der einzelnen Gesellschafter
- Verfügungsberechtigung
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug aus einem Land außerhalb der EU eingeführt haben, benötigen Sie folgende Unterlagen zur Umschreibung:
- alle ausländischen Fahrzeugpapiere
- falls vorhanden: COC-Bescheinigung (EU-Übereinstimmungsbescheinigung)
- ggf. Gutachen nach §21 STVZO bzw. §13 EG-FGV zur Erlangung der Betriebserlaubnis
- siebenstellige eVB-Nummer
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und ggf. Sicherheitsprüfung
- ausländische Kennzeichen (bei noch zugelassenen Fahrzeugen)
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- SEPA-Lastschriftmandat
- Zollunbedenklichkeits-Bescheinigung (hierfür müssen Sie beim Zoll vorfahren)
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
- Bestätigung vom TÜV über die Überprüfung der Fahrgestellnummer. Alternativ können Sie das Fahrzeug bei uns zur Identifizierung vorfahren Formular zur Bestätigung der Fahrgestellnummer durch technische Prüfstelle)
Hinweis:
Eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC - Certificate of Conformity), in der auch die EG-Typgenehmigung enthalten ist. Sollten Sie diese EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) nicht haben, dann müssen Sie uns die erforderlichen technischen Daten auf andere geeignete Weise vorlegen - zum Beispiel durch die Datenbestätigung des Herstellers beziehungsweise ein Gutachten gemäß §21 StVZO.
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern). Dieses Formular enthält bereits das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- eventuell einen Antrag auf Anhängerzuschlag (alternativ: zum Online-Verfahren): Der Fahrzeughalter kann eine Steuerbefreiung für Anhänger beantragen, wenn dieser Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt wird, für die eine um einen Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird. Oder die Anhänger werden ausschließlich zur Zustellung und Abholung verwendet (nach §3 Nr. 9 KraftStG).
- eventuell einen Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach §10 Abs. 1 KraftStG: Auf schriftlichen Antrag entfällt die Steuer für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern (mit Ausnahme von Wohnwagenanhängern), wenn die Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und Personenkraftwagen) mitgeführt werden, für die eine um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird oder die ausschließlich zur Zustellung oder Abholung nach § 3 Nr. 9 verwendet werden. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist, dass dem Anhänger ein amtliches Kennzeichen in grüner Schrift auf weißem Grund zugeteilt worden ist.
Zusätzlich bei einer Zulassung auf GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts):
- Ausweise aller Gesellschafter
- Gesellschaftervertrag/Gewerbeanmeldung der einzelnen Gesellschafter
- Verfügungsberechtigung
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Für die Zulassung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausländische Fahrzeugpapiere (falls vorhanden) und das COC-Papier
- Sollten Sie nur ein COC-Papier von Ihrem Händler erhalten haben, benötigen Sie eine Bestätigung des Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und dass bisher keine Zulassungspapiere ausgestellt waren. Zur Identifizierung müssten Sie das Fahrzeug dann zusätzlich bei uns, beim TÜV oder bei der Dekra vorfahren (Formular zur Bestätigung der Fahrgestellnummer durch technische Prüfstelle)
- Siebenstellige eVB-Nummer
- gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (alternativ: über dieses Online-Verfahren)
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke, wenn das Fahrzeug nicht bei einem deutschen Händler erworben wurde (alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Hinweis:
Eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC - Certificate of Conformity), in der auch die EG-Typgenehmigung enthalten ist. Sollten Sie diese EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) nicht haben, dann müssen Sie uns die erforderlichen technischen Daten auf andere geeignete Weise vorlegen - zum Beispiel durch die Datenbestätigung des Herstellers.
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen eigenen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern). Dieses Formular enthält auch das SEPA-Lastschriftmandat.
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
In diesem Fall benötigen wir zur Zulassung folgende Unterlagen:
- Nachweis über die Betriebserlaubnis (CoC-Papier oder Gutachten nach §13 EG-FGV)
- Außerdem müssen Sie das Fahrzeug zur Identifizierung bei uns, beim TÜV oder bei der Dekra vorfahren (Formular zur Bestätigung der Fahrgestellnummer durch technische Prüfstelle)
- Siebenstellige eVB-Nummer
- gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (alternativ: über dieses Online-Verfahren)
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (hierfür müssen Sie beim Zoll vorfahren)
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen eigenen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern). Dieses Formular enthält auch das SEPA-Lastschriftmandat.
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Im Oktober 2005 wurden in Deutschland EU-einheitliche Fahrzeugpapiere verbindlich eingeführt. Der Fahrzeugbrief heißt seitdem offiziell “Zulassungsbescheinigung Teil II” und der Fahrzeugschein wird als “Zulassungsbescheinigung Teil I” bezeichnet. Diese kann zwischenzeitlich auch digital genutzt werden (siehe eigene Rubrik “Fahrzeugschein digital”). Auch bezüglich des für die Zulassung erforderlichen Nachweises über eine Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es Änderungen - dieser wird nur noch elektronisch geführt.
Fragen und Antworten
In erster Linie haben sich der bisherige Fahrzeugbrief und -schein optisch verändert. Inhaltlich wurden sie an die Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft angepasst.
Nein - die vor Oktober 2005 ausgegebenen Fahrzeugpapiere bleiben gültig. Sobald die Kfz-Zulassungsstelle jedoch mit den Fahrzeugpapieren befasst ist (zum Beispiel bei einer Umschreibung oder Eintragung einer technischen Änderung), werden automatisch neue Dokumente ausgegeben. Dazu müssen Sie den “alten” Fahrzeugschein und den “alten” Fahrzeugbrief vorlegen. Sie werden nur zusammen gegen die neuen Papiere eingetauscht.
Nein, in der Zulassungsbescheinigung I beziehungsweise dem Fahrzeugschein wird die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) vermerkt und Ihnen anschließend wieder ausgehändigt. Sie brauchen beide Dokumente für eine eventuelle spätere Wiederzulassung des Fahrzeuges. Wenn Sie das Fahrzeug verkauft haben, müssen Sie dem Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil I -zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil II- aushändigen.
Auch wenn Sie nur kurz zum Bäcker oder Metzger fahren - folgende Papiere müssen Sie immer dabei haben:
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Diesen gibt es zwischenzeitlich auch digital. Informieren Sie sich darüber gerne in der Rubrik “Fahrzeugschein (digital)”.
Kommen Sie einfach zu uns und bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
- gegebenenfalls Urkunde über die Namensänderung (zum Beispiel Heiratsurkunde), falls der Personalausweis/Reisepass noch nicht berichtigt ist.
Die Namensänderung in den Fahrzeugpapieren kostet zwischen 11,10 und 19,70 Euro.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültigen HU-Nachweis (zum Beispiel TÜV, Dekra oder GTÜ)
- gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
Falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen, muss Ihr Bevollmächtigter zusätzlich eine schriftliche Vollmacht mitbringen.
Sie müssen hierfür mit Kosten von 11,10 Euro rechnen. Sollten für das Fahrzeug noch „alte“ Fahrzeugpapiere ausgestellt sein, müssen diese in EU-Papiere getauscht werden. In diesem Fall betragen die Kosten dann 19,70 €.
Um eine technische Änderung eintragen zu lassen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Falls Sie noch keine neuen EU-Fahrzeugpapiere haben:
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- Prüfbericht über die Änderungsabnahme (zum Beispiel von TÜV, Dekra oder GTÜ)
Falls Sie schon EU-Fahrzeugpapiere haben:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht über die Änderungsabnahme (zum Beispiel von TÜV, Dekra oder GTÜ)
Sie müssen hierfür mit Kosten zwischen 11,10 und 24 Euro rechnen.
Hier hängt es davon ab, ob Sie schon in Besitz der neuen EU-Fahrzeugpapiere sind oder noch den alten Fahrzeugschein haben.
Wenn Sie bereits die EU-Fahrzeugpapiere haben und die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren haben, muss der Halter hierfür persönlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Dies kann er sowohl bei einem Notar als auch bei der Zulassungsbehörde tun - allerdings dürfen nur einige unserer Mitarbeiter eine solche eidesstattliche Versicherung abnehmen. Vereinbaren Sie deshalb hierfür bitte unbedingt im Voraus telefonisch einen Termin.
Wenn der Fahrzeughalter die eidesstattliche Versicherung bei einem Notar abgibt, muss er nicht selbst zur Zulassungsbehörde kommen. Sein Vertreter benötigt in diesem Fall dann allerdings eine schriftliche Vollmacht und den Personalausweis des Fahrzeughalters sowie seinen eigenen Personalausweis. Einen Vordruck für die Vollmacht können Sie hier herunterladen.
Außerdem benötigen Sie folgende Unterlagen, um eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief), ggf. notarielle Urkunde über die Eidesstattliche Versicherung
- gültigen TÜV-Nachweis (Prüfbericht)
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
Für die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I müssen Sie mit Kosten in Höhe von 11,70 Euro rechnen. Hinzu kommen außerdem noch die Kosten für die Abgabe der eidesstattlichen Erklärung. Bei unserer Zulassungsbehörde betragen diese 30,70 Euro.
Wenn Sie noch im Besitz von alten Fahrzeugpapieren waren, benötigen wir vom Fahrzeughalter eine Verlusterklärung. Diese kann formlos sein. Sie können aber auch folgenden Vordruck ausfüllen. Außerdem benötigen Sie folgende Unterlagen, um eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen:
- Fahrzeugbrief
- gültigen TÜV-Nachweis (Prüfbericht)
- gültigen Personalausweis oder Reisepass
Für die Ersatz-Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I müssen Sie mit Kosten in Höhe von 19,70 Euro rechnen.
Egal ob Sie eine Zulassungsbescheinigung Teil II oder einen alten Fahrzeugbrief hatten, muss der Fahrzeughalter persönlich eine eidesstattliche Versicherung hierüber abgeben. Diese kann sowohl bei einem Notar als auch bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden - allerdings dürfen nur einige unserer Mitarbeiter eine solche eidesstattliche Versicherung abnehmen. Vereinbaren Sie deshalb hierfür bitte unbedingt im Voraus telefonisch einen Termin unter (08261) 995-230 (Kfz-Zulassungsstelle Mindelheim) oder (08261) 995-145 (Außenstelle Memmingerberg).
Sollten Sie die eidesstattliche Versicherung beim Notar abgeben, so kommen Sie bitte anschließend zu uns in die Zulassungsbehörde und bringen Sie Ausweis und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie gegebenenfalls eine Vollmacht und den Ausweis des Fahrzeughalters mit.
Bei Verlust Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Ihres alten Fahrzeugbriefs muss die Zulassungsbehörde Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (oder Fahrzeugschein) einziehen und ebenfalls ersetzen. Zuerst muss allerdings ein so genanntes Aufbietungsverfahren durchgeführt werden. Dies dauert etwa zwei bis drei Wochen.
Erst danach kann Ihr Fahrzeug zugelassen beziehungsweise die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.
Zusätzlich zu der eidesstattlichen Versicherung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein),
- gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- eine schriftliche Vollmacht, wenn der Fahrzeughalter die eidesstattliche Versicherung bei einem Notar abgibt und nicht selbst zur Zulassungsbehörde kommt. Der Vertreter muss zudem den Personalausweis des Fahrzeughalters sowie seinen eigenen Personalausweis mitbringen. Einen Vordruck für die Vollmacht können Sie hier herunterladen.
Für die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II müssen Sie mit Kosten in Höhe ab 28,40 Euro rechnen. Hinzu kommen die Kosten für die Abgabe der eidesstattlichen Erklärung. Bei unserer Zulassungsbehörde betragen diese 30,70 Euro.
Gestohlene bzw. verlorene Kennzeichen werden nach den gesetzlichen Vorgaben zur Fahndung ausgeschrieben und sind zehn Jahre lang für die Ausgabe gesperrt. Wir müssen Ihnen daher für Ihr Fahrzeug ein neues Kennzeichen zuteilen.
Kommen Sie zu uns in die Zulassungsstelle und bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief),
- gegebenenfalls das andere Kennzeichen (falls noch vorhanden),
- gültigen Personalausweis des Fahrzeughalters
- Verlustanzeige
- eine Vollmacht, falls der Fahrzeughalter nicht selbst in die Zulassungsbehörde kommt. In diesem Fall muss der Vertreter neben dem gültigen Personalausweis des Fahrzeughalters auch seinen eigenen (gültigen) Ausweis mitbringen.
- gegebenenfalls Diebstahls- beziehungsweise Verlustanzeige der Polizei, wenn Sie den Verlust des Kennzeichens zuvor bei der Polizei gemeldet haben.
In diesem Fall benötigen Sie eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Zulassungsbehörde. Um diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen zu können, müssen Sie diesen Antrag vollständig ausfüllen und kommen damit zur Zulassungsbehörde. Außerdem müssen Sie sich ausweisen können. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 10,20 Euro.
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie dann beim Fahrzeughersteller eine Ersatz-Betriebserlaubnis beantragen. Sollte der Fahrzeughersteller nicht mehr existieren, müssen Sie die neue Betriebserlaubnis vom TÜV erstellen lassen. Danach muss die Zulassungsbehörde noch die Betriebserlaubnis erteilen. Kommen Sie hierfür mit dem Gutachten noch einmal zu uns. Die Gebühr für die Erteilung der Betriebserlaubnis beträgt 39,80 Euro.
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Vollmacht zur Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges einschließlich SEPA-Lastschriftmandat (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Einwilligungserklärung der beiden Erziehungsberechtigten (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Verlusterklärung Fahrzeugschein oder Kennzeichen
- Verlusterklärung Betriebserlaubnis Mofa/Moped/Radlader
Seit Anfang November 2025 kann die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) auch digital genutzt werden - und zwar über eine eigens dafür entwickelte App, die “i-Kfz-App”. Bürgerinnen und Bürger profitieren so von einem modernen, digitalen Dokument, das jederzeit auf ihrem mobilen Endgerät verfügbar ist.
Fragen und Antworten
Um den digitalen Fahrzeugschein auf Ihr Handy laden zu können, benötigen Sie einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie die dazugehörige PIN.
Nein. Der digitale Fahrzeugschein ist kostenlos, ebenso die Nutzung der i-Kfz-App.
Um den digitalen Fahrzeugschein auf Ihr Handy zu laden, müssen Sie zuerst die i-Kfz-App installieren. Diese steht sowohl für Android als auch für IOS-Nutzende zur Verfügung. Nach erfolgreicher Installation der App können Sie dann Ihre Daten dort eingeben und den digitalen Fahrzeugschein herunterladen. Seit dem 30. März 2026 kann der digitale Fahrzeugschein direkt per QR-Code in die App übertragen werden - ohne Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Den QR-Code erhalten Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle.
Nein, der digitale Fahrzeugschein gilt nur in Deutschland. Für Fahrten ins Ausland müssen Sie in jedem Fall Ihren Original-Fahrzeugschein in Papierform (Zulassungsbescheinigung Teil I) mitführen.
Ja, der digitale Fahrzeugschein kann seit März 2026 auch von Unternehmen und Firmen genutzt werden. Die Nutzung ist nicht mehr ausschließlich auf Privatpersonen beschränkt, sondern wurde auf juristische Personen ausgeweitet.
Seit dem 30. März 2026 kann der digitale Fahrzeugschein direkt per QR-Code in die App übertragen werden - ohne Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Den QR-Code erhalten Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle.
Ja. Die Gebühr für die Erstellung des QR-Codes zum Herunterladen des digitalen Fahrzeugscheines beträgt 5,10 €.
Der QR-Code zum Herunterladen des digitalen Fahrzeugscheines kann vom Fahrzeughalter, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, beantragt werden. Möchten Sie eine Person mit der Ausstellung des QR-Codes beauftragen, benötigen wir den Ausweis des Fahrzeughalters und eine schriftliche Vollmacht. Der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen können.
Der Code ist ab Ausstellungsdatum für 10 Werktage gültig.
Der Code kann nur einmal verwendet werden.
Das Bundesministerium für Verkehr hat sichergestellt, dass es innerhalb Deutschlands ausreichend ist, den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) in digitaler Form mitzuführen. Wenn Sie also in eine Polizeikontrolle geraten, genügt es, wenn Sie Ihren Fahrzeugschein in digitaler Form herzeigen können. Bei Fahrten ins oder im Ausland muss der Fahrzeugschein allerdings aktuell weiterhin in Papierform mitgeführt werden. Und auch bei der TÜV-Untersuchung ist es erforderlich, dass der papierbasierte Fahrzeugschein vorgelegt wird.
Nein. Zur Außerbetriebsetzung beziehungsweise zu einem Zulassungsvorgang benötigen Sie immer die Original-Fahrzeugpapiere in Papierform. Der digitale Fahrzeugschein ersetzt diese nicht.
Sie können Ihren digitalen Fahrzeugschein beliebig oft weitergeben. Es gibt kein Limit.
Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird, wird der digitale Fahrzeugschein automatisch ungültig.
Beim Verkauf eines Fahrzeugs müssen Sie in der App nichts Besonderes beachten. Wenn der Käufer das Fahrzeug ab- oder ummeldet, wird der digitale Fahrzeugschein in Ihrer App automatisch als ungültig gekennzeichnet.
Bei einer Änderung der Halterdaten, wie beispielsweise einem Umzug oder einer Namensänderung, aber auch einer Änderung der technischen Daten (zum Beispiel Fahrwerksänderung) müssen Sie sich an die Zulassungsbehörde wenden und dort die Berichtigung der in Papierform ausgestellten Zulassungsbescheinigung vornehmen lassen. Wenn Sie einen neuen Fahrzeugschein in Papierform erhalten, wird Ihr digitaler Fahrzeugschein ungültig und muss neu in die App geladen werden. Alternativ können Sie sich auch von der Kfz-Zulassungsstelle einen QR-Code zum Herunterladen des digitalen Fahrzeugscheines ausstellen lassen. Wenn kein neuer Fahrzeugschein in Papierform ausgestellt wurde, werden die Änderungen im digitalen Fahrzeugschein in der i-Kfz-App mit Verzögerung sichtbar.
Ja. Bei der Neu-Ausstellung einer physischen Zulassungsbescheinigung Teil I (zum Beispiel Halterwechsel, Änderung der Technikdaten etc.) wird ein bereits vorhandener digitaler Fahrzeugschein ungültig.
Sie haben sich ein neues Auto gekauft. Diesem waren noch nie Kennzeichen zugeteilt und es ist kein Erstzulassungstag in der Zulassungsbescheinigung II (ehemals Fahrzeugbrief) eingetragen. Nun wollen Sie es auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu anmelden. Wenn Sie die richtigen und vollständigen Papiere bei der Anmeldung eines Fahrzeugs dabei haben, erspart Ihnen dies viel Zeit. Gleichzeitig helfen Sie mit, unseren bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten.
Die Kfz-Zulassungsstelle rät, bei der Zulassung eines Import-Fahrzeugs vorher Kontakt mit der Zulassungsstelle aufzunehmen. Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen benötigt.
Seit Oktober 2019 haben Sie übrigens auch die Möglichkeit, Ihr neues Auto online zuzulassen - informieren können Sie sich darüber im Bereich "Zulassungsverfahren online abwickeln" auf dieser Seite.
Fragen und Antworten
Folgende Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie ein in Deutschland gekauftes Fahrzeug neu zulassen wollen:
- Zulassungsbescheinigung II (früher: Fahrzeugbrief)
- COC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Versicherungsbestätigung (siebenstellige EVB-Nummer)
- gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Übrigens: Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC - Certificate of Conformity. Darin ist auch die EG-Typgenehmigung enthalten. Sollten Sie diese EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) nicht haben, dann müssen Sie uns die erforderlichen technischen Daten auf andere geeignete Weise vorlegen - zum Beispiel durch die Datenbestätigung des Herstellers.
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen eigenen gültigen Ausweis zusätzlich zum gültigen Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern). Das Formular enthält bereits das SEPA-Lastschriftmandat. Alternativ geht es hier zum Online-Verfahren.
Zusätzlich bei Menschen mit Behinderung:
- Antrag auf Steuervergünstigung nach §3 a KraftStG (alternativ: über dieses Online-Verfahren)
- Schwerbehindertenausweis
- Gegebenenfalls Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
(Alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- eventuell einen Antrag auf Anhängerzuschlag (alternativ: zum Online-Verfahren): Der Fahrzeughalter kann eine Steuerbefreiung für Anhänger beantragen, wenn dieser Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt wird, für die eine um einen Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird. Oder die Anhänger werden ausschließlich zur Zustellung und Abholung verwendet (nach §3 Nr. 9 KraftStG).
- eventuell einen Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach §10 Abs. 1 KraftStG: Auf schriftlichen Antrag entfällt die Steuer für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern (mit Ausnahme von Wohnwagenanhängern), wenn die Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und Personenkraftwagen) mitgeführt werden, für die eine um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird oder die ausschließlich zur Zustellung oder Abholung nach § 3 Nr. 9 verwendet werden. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist, dass dem Anhänger ein amtliches Kennzeichen in grüner Schrift auf weißem Grund zugeteilt worden ist.
Zusätzlich bei einer Zulassung auf GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts):
- Ausweise aller Gesellschafter
- Gesellschaftervertrag/Gewerbeanmeldung der einzelnen Gesellschafter
- Verfügungsberechtigung
Für die Zulassung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausländische Fahrzeugpapiere (falls vorhanden)
- COC-Papier
- Sollten Sie nur ein COC-Papier von Ihrem Händler erhalten haben, benötigen Sie eine Bestätigung des Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und dass bisher keine Zulassungspapiere ausgestellt waren. Zur Identifizierung müssten Sie das Fahrzeug dann zusätzlich bei uns oder bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder einer Prüfstelle (zum Beispiel TÜV, Dekra) vorfahren. (Formular zur Bestätigung der Fahrgestellnummer durch technische Prüfstelle)
- Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
- gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (alternativ: über dieses Online-Verfahren)
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke, wenn das Fahrzeug nicht bei einem deutschen Händler erworben wurde (alternativ: über dieses Online-Verfahren)
- gültige Hauptuntersuchung, wenn Ihr neues Fahrzeug älter als drei Jahre ist
Zusätzlich:
Eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC - Certificate of Conformity), in der auch die EG-Typgenehmigung enthalten ist. Sollten Sie diese EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) nicht haben, dann müssen Sie uns die erforderlichen technischen Daten auf andere geeignete Weise vorlegen - zum Beispiel durch die Datenbestätigung des Herstellers.
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen eigenen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern). Dieses Formular enthält auch das SEPA-Lastschriftmandat.
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
In diesem Fall benötigen wir zur Zulassung folgende Unterlagen:
- Nachweis über die Betriebserlaubnis (CoC-Papier oder Gutachten nach §13 EG-FGV)
- Außerdem müssen Sie das Fahrzeug zur Identifizierung bei uns, beim TÜV oder bei der Dekra vorfahren (Formular zur Bestätigung der Fahrgestellnummer durch technische Prüfstelle)
- Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
- gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (alternativ: über dieses Online-Verfahren)
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (hierfür müssen Sie beim Zoll vorfahren)
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen eigenen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern). Dieses Formular enthält auch das SEPA-Lastschriftmandat.
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Die Gebühren für eine Neuzulassung liegen zwischen 27 und 110 Euro. Hinzu kommen eventuell Kosten für ein Wunschkennzeichen (10,20 Euro) und die Kosten für die Kennzeichenschilder. Diese liegen bei etwa 35 bis 45 Euro.
Die Kennzeichen werden in so genannten Kennzeichenprägestellen hergestellt. In unmittelbarer Nähe zu den Zulassungsbehörden - sowohl in Mindelheim als auch in Memmingerberg - befinden sich solche Stellen.
Ja, wir bieten einen Wunschkennzeichen-Service an. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite unter "Kennzeichen".
Für die Neuzulassung eines Motorrads gilt dasselbe wie für die Zulassung eines Autos. Informieren Sie sich also über die entsprechenden Fragen und Antworten.
Auch bei der Zulassung eines landwirtschaftlichen Fahrzeugs müssen Sie grundsätzlich die selben Unterlagen vorlegen, wie wenn Sie ein Auto zulassen.
Sie können aber einen Antrag auf Steuerbefreiung stellen, wenn ein Fahrzeug ausschließlich landwirtschaftlich genutzt wird.
Für die Zulassung eines Anhängers benötigen Sie im Grunde die gleichen Unterlagen wie für die Zulassung eines PKW’s oder eines anderen Fahrzeuges:
- Zulassungsbescheinigung II (früher: Fahrzeugbrief)
- CoC-Papiere bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
- gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Außerdem:
Eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (ist in der jeweiligen Landessprache abgefasst, enthält aber meist die englische Bezeichnung COC - Certificate of Conformity), in der auch die EG-Typgenehmigung enthalten ist. Sollten Sie diese EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) nicht haben, dann müssen Sie uns die erforderlichen technischen Daten auf andere geeignete Weise vorlegen - zum Beispiel durch die Datenbestätigung des Herstellers.
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen eigenen gültigen Ausweis zusätzlich zum gültigen Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern). Das Formular enthält bereits das SEPA-Lastschriftmandat.
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Zusätzlich bei Menschen mit Behinderung:
- Antrag auf Steuervergünstigung nach §3 a KraftStG (alternativ: über dieses Online-Verfahren)
- Schwerbehindertenausweis
- Gegebenenfalls Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- eventuell einen Antrag auf Anhängerzuschlag: Der Fahrzeughalter kann eine Steuerbefreiung für Anhänger beantragen, wenn dieser Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt wird, für die eine um einen Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird. Oder die Anhänger werden ausschließlich zur Zustellung und Abholung verwendet (nach §3 Nr. 9 KraftStG). Alternativ geht es hier zum Online-Verfahren.
- eventuell einen Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach §10 Abs. 1 KraftStG (alternativ: über dieses Online-Verfahren): Auf schriftlichen Antrag entfällt die Steuer für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern (mit Ausnahme von Wohnwagenanhängern), wenn die Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und Personenkraftwagen) mitgeführt werden, für die eine um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird oder die ausschließlich zur Zustellung oder Abholung nach § 3 Nr. 9 verwendet werden. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist, dass dem Anhänger ein amtliches Kennzeichen in grüner Schrift auf weißem Grund zugeteilt worden ist.
Zusätzlich bei einer Zulassung auf GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts):
- Ausweise aller Gesellschafter
- Gesellschaftervertrag/Gewerbeanmeldung der einzelnen Gesellschafter
- Verfügungsberechtigung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Vollmacht mit Einverständniserklärung einschließlich SEPA-Lastschriftmandat (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Einwilligungserklärung der beiden Erziehungsberechtigten (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Antrag auf Steuerbefreiung für landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Antrag auf Steuervergünstigung für Menschen mit Behinderung (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach §10 KraftStG (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Antrag auf Anhängerzuschlag (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Verfügungsberechtigung GbR (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Antrag Steuervergünstigung für sonstige Fahrzeuge nach §3 KraftStG (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Formular zur Bestätigung der Fahrgestellnummer durch technische Prüfstelle
- Fahrzeugbrief-Auskunft (Online-Verfahren)
Sie haben ein Gebrauchtfahrzeug gekauft und möchten jetzt wissen, was Sie benötigen, um es auf sich umschreiben zu lassen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Unterallgäu haben? Oder möchten Sie ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug auf sich zulassen? Oder sind Sie neu ins Unterallgäu gezogen und möchten Ihr Fahrzeug ummelden? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über die Antragsunterlagen.
Die Zulassungsstelle rät, bei der Zulassung eines Import-Fahrzeugs vorher Kontakt mit der Zulassungsstelle aufzunehmen, gegebenenfalls werden hier weitere Unterlagen benötigt,
Sie können übrigens ein Gebrauchtfahrzeug auch online auf einen neuen Halter umschreiben - informieren können Sie sich darüber im Bereich "Zulassungsverfahren online abwickeln" auf dieser Seite.
Fragen und Antworten
Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug innerhalb Deutschlands gekauft haben, dann benötigen Sie für die Umschreibung auf Ihren Namen immer folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung
- bei Fahrzeugen, die der Sicherheitsprüfung unterliegen, das gültige Prüfprotokoll
- bisherige Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und Sie das Kennzeichen nicht übernehmen wollen
- gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern). Dieses Formular enthält bereits das SEPA-Lastschriftmandat.
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- eventuell einen Antrag auf Anhängerzuschlag (alternativ: zum Online-Verfahren): Der Fahrzeughalter kann eine Steuerbefreiung für Anhänger beantragen, wenn dieser Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt wird, für die eine um einen Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird. Oder die Anhänger werden ausschließlich zur Zustellung und Abholung verwendet (nach §3 Nr. 9 KraftStG).
- eventuell einen Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach §10 Abs. 1 KraftStG: Auf schriftlichen Antrag entfällt die Steuer für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern (mit Ausnahme von Wohnwagenanhängern), wenn die Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und Personenkraftwagen) mitgeführt werden, für die eine um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird oder die ausschließlich zur Zustellung oder Abholung nach § 3 Nr. 9 verwendet werden. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist, dass dem Anhänger ein amtliches Kennzeichen in grüner Schrift auf weißem Grund zugeteilt worden ist.
Zusätzlich bei einer Zulassung auf GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts):
- Ausweise aller Gesellschafter
- Gesellschaftervertrag/Gewerbeanmeldung der einzelnen Gesellschafter
- Verfügungsberechtigung
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Seit 1. Oktober 2019 kann das Kennzeichen eines Fahrzeuges übernommen werden, auch wenn es zuvor in einem anderen Zulassungsbezirk und auf eine andere Person zugelassen war. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Fahrzeug noch zugelassen ist. Das auswärtige Kennzeichen kann nicht übernommen werden, wenn das Fahrzeug zuvor abgemeldet wurde!
Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug aus einem EU-Land eingeführt haben, benötigen Sie für die Umschreibung folgende Unterlagen:
- Ausländische Fahrzeugpapiere, eventuell mit Abmeldebestätigung
- COC-Papier bzw. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung
- gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (alternativ: über dieses Online-Verfahren)
- Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
- Umsatzsteuer-Mitteilung für Fahrzeuge bis 6000 Kilometer oder wenn seit der Erstzulassung weniger als sechs Monate vergangen sind. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des zuständigen Finanzamts.
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- Bescheinigung über eine Hauptuntersuchung
- Bestätigung der Fahrgestellnummer. Oder Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle oder beim TÜV identifizieren lassen (Formular zur Bestätigung der Fahrgestellnummer durch technische Prüfstelle)
Übrigens:
Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch bekannt als "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" oder "EU-Übereinstimmungsbescheinigung") ist ein Dokument, das bestätigt, dass ein Fahrzeug den europäischen Normen und Vorschriften entspricht. Die Bescheinigung enthält Informationen über das Fahrzeug, wie z.B. Hersteller, Modell, technische Daten und die Einhaltung bestimmter Normen. Die Bescheinigung dient dazu, nachzuweisen, dass ein Fahrzeug die technischen Anforderungen der EU-Richtlinien erfüllt, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Umwelt und Gesundheit.
Diese Bescheinigung ist besonders wichtig für die Zulassung von Fahrzeugen in der Europäischen Union.
Sollten Sie diese EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) nicht haben, dann müssen Sie uns die erforderlichen technischen Daten auf andere geeignete Weise vorlegen - zum Beispiel durch ein TÜV-Gutachten nach §21 StVZO..
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern). Dieses Formular enthält auch das SEPA-Lastschriftmandat.
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- eventuell einen Antrag auf Anhängerzuschlag (alternativ: zum Online-Verfahren): Der Fahrzeughalter kann eine Steuerbefreiung für Anhänger beantragen, wenn dieser Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt wird, für die eine um einen Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird. Oder die Anhänger werden ausschließlich zur Zustellung und Abholung verwendet (nach §3 Nr. 9 KraftStG).
- eventuell einen Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach §10 Abs. 1 KraftStG: Auf schriftlichen Antrag entfällt die Steuer für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern (mit Ausnahme von Wohnwagenanhängern), wenn die Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und Personenkraftwagen) mitgeführt werden, für die eine um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird oder die ausschließlich zur Zustellung oder Abholung nach § 3 Nr. 9 verwendet werden. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist, dass dem Anhänger ein amtliches Kennzeichen in grüner Schrift auf weißem Grund zugeteilt worden ist.
Zusätzlich bei einer Zulassung auf GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts):
- Ausweise aller Gesellschafter
- Gesellschaftervertrag/Gewerbeanmeldung der einzelnen Gesellschafter
- Verfügungsberechtigung
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug aus einem Land außerhalb der EU eingeführt haben, benötigen wir folgende Unterlagen zur Zulassung:
- alle ausländischen Fahrzeugpapiere
- falls vorhanden: COC-Bescheinigung (EU-Übereinstimmungsbescheinigung)
- ggf. Gutachen nach §21 STVZO bzw. §13 EG-FGV zur Erlangung der Betriebserlaubnis
- Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und ggf. Sicherheitsprüfung
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original
- SEPA-Lastschriftmandat
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
- Bestätigung der Fahrgestellnummer: Zur Identifizierung müssen Sie das Fahrzeug zusätzlich bei uns oder bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA, ..) vorfahren. Formular zur Bestätigung der Fahrgestellnummer durch technische Prüfstelle)
Hinweis:
Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch bekannt als "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" oder "EU-Übereinstimmungsbescheinigung") ist ein Dokument, das bestätigt, dass ein Fahrzeug den europäischen Normen und Vorschriften entspricht. Die Bescheinigung enthält Informationen über das Fahrzeug, wie z.B. Hersteller, Modell, technische Daten und die Einhaltung bestimmter Normen. Die Bescheinigung dient dazu, nachzuweisen, dass ein Fahrzeug die technischen Anforderungen der EU-Richtlinien erfüllt, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Umwelt und Gesundheit.
Diese Bescheinigung ist besonders wichtig für die Zulassung von Fahrzeugen in der Europäischen Union.
Sollten Sie diese EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) nicht haben, dann müssen Sie uns die erforderlichen technischen Daten auf andere geeignete Weise vorlegen - zum Beispiel durch die Datenbestätigung des Herstellers beziehungsweise ein Gutachten gemäß §21 StVZO.
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern). Dieses Formular enthält bereits das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- eventuell einen Antrag auf Anhängerzuschlag (alternativ: zum Online-Verfahren): Der Fahrzeughalter kann eine Steuerbefreiung für Anhänger beantragen, wenn dieser Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt wird, für die eine um einen Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird. Oder die Anhänger werden ausschließlich zur Zustellung und Abholung verwendet (nach §3 Nr. 9 KraftStG).
- eventuell einen Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach §10 Abs. 1 KraftStG: Auf schriftlichen Antrag entfällt die Steuer für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern (mit Ausnahme von Wohnwagenanhängern), wenn die Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und Personenkraftwagen) mitgeführt werden, für die eine um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird oder die ausschließlich zur Zustellung oder Abholung nach § 3 Nr. 9 verwendet werden. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist, dass dem Anhänger ein amtliches Kennzeichen in grüner Schrift auf weißem Grund zugeteilt worden ist.
Zusätzlich bei einer Zulassung auf GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts):
- Ausweise aller Gesellschafter
- Gesellschaftervertrag/Gewerbeanmeldung der einzelnen Gesellschafter
- Verfügungsberechtigung
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in den Landkreis Unterallgäu gezogen. Seit 1. Januar 2015 haben Sie die Möglichkeit, trotz eines Wohnsitzwechsels Ihr bisheriges Kennzeichen zu behalten. Selbstverständlich können Sie sich aber auch ein MN-Kennzeichen zuteilen lassen.
Auf jeden Fall müssen Sie aber Ihre Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern lassen.
Bitte bringen Sie zur Umschreibung des Fahrzeuges mit Kennzeichenwechsel folgende Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- siebenstellige eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
- bisherige Kennzeichenschilder
- SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kfz-Steuer
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
- gültige Hauptuntersuchung
Bitte bringen Sie zur Umschreibung des Fahrzeugs ohne Kennzeichenwechsel folgende Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- siebenstellige eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gültige Hauptuntersuchung
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern). Dieses Formular enthält bereits das SEPA-Lastschriftmandat.
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- eventuell einen Antrag auf Anhängerzuschlag (alternativ: zum Online-Verfahren): Der Fahrzeughalter kann eine Steuerbefreiung für Anhänger beantragen, wenn dieser Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt wird, für die eine um einen Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird. Oder die Anhänger werden ausschließlich zur Zustellung und Abholung verwendet (nach §3 Nr. 9 KraftStG).
- eventuell einen Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach §10 Abs. 1 KraftStG: Auf schriftlichen Antrag entfällt die Steuer für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern (mit Ausnahme von Wohnwagenanhängern), wenn die Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und Personenkraftwagen) mitgeführt werden, für die eine um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird oder die ausschließlich zur Zustellung oder Abholung nach § 3 Nr. 9 verwendet werden. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist, dass dem Anhänger ein amtliches Kennzeichen in grüner Schrift auf weißem Grund zugeteilt worden ist.
Zusätzlich bei einer Zulassung auf GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts):
- Ausweise aller Gesellschafter
- Gesellschaftervertrag/Gewerbeanmeldung der einzelnen Gesellschafter
- Verfügungsberechtigung
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweis (bzw. gegebenenfalls Sorgerechtsurkunde/Sterbeurkunde)
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Hinweis: Haben Sie kein neues Kennzeichen beantragt und setzen Ihr Fahrzeug außer Betrieb oder melden es ab, erhalten Sie bei einer Wiederzulassung ein neues Kennzeichen.
Nein, dies müssen Sie nicht. Sie können selbstverständlich auch ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragen.
Eine Umschreibung der Zulassungsbescheinigung Teil I auf die neue Adresse ist jedoch in jedem Fall erforderlich.
Für die Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs benötigen Sie dieselben Unterlagen, wie wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug in Deutschland gekauft hätten.
Wenn Sie einen gebrauchen Anhänger innerhalb Deutschlands gekauft haben, dann benötigen Sie für die Umschreibung auf Ihren Namen immer folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ)
- bei Fahrzeugen, die der Sicherheitsprüfung unterliegen, das gültige Prüfprotokoll
- bisherige Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und Sie es nicht übernehmen möchten
- gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern). Dieses Formular enthält bereits das SEPA-Lastschriftmandat.
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- eventuell einen Antrag auf Anhängerzuschlag (alternativ: zum Online-Verfahren): Der Fahrzeughalter kann eine Steuerbefreiung für Anhänger beantragen, wenn dieser Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt wird, für die eine um einen Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird. Oder die Anhänger werden ausschließlich zur Zustellung und Abholung verwendet (nach §3 Nr. 9 KraftStG).
- eventuell einen Antrag auf Steuervergünstigung für Anhänger nach §10 Abs. 1 KraftStG: Auf schriftlichen Antrag entfällt die Steuer für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern (mit Ausnahme von Wohnwagenanhängern), wenn die Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und Personenkraftwagen) mitgeführt werden, für die eine um den Anhängerzuschlag erhöhte Steuer erhoben wird oder die ausschließlich zur Zustellung oder Abholung nach § 3 Nr. 9 verwendet werden. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist, dass dem Anhänger ein amtliches Kennzeichen in grüner Schrift auf weißem Grund zugeteilt worden ist.
Zusätzlich bei einer Zulassung auf GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts):
- Ausweise aller Gesellschafter
- Gesellschaftervertrag/Gewerbeanmeldung der einzelnen Gesellschafter
- Verfügungsberechtigung
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
(alternativ: über dieses Online-Verfahren)
Die Kosten für eine KFZ-Umschreibung in Deutschland liegen in der Regel zwischen 20 und 60 Euro. Die genauen Gebühren können je nach Art der Umschreibung variieren. Die Kosten für die Umschreibung eines Fahrzeuges, welches z.B. in Deutschland noch nie zugelassen war, sind höher als die, wenn es schon in Deutschland zugelassen war.
Hinzukommen können weitere 10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen und 2,60 Euro für dessen Reservierung. Die Kosten für die Kennzeichenschilder liegen zwischen 40 und 50 Euro.
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht einschließlich SEPA-Lastschriftmandat
- Einwilligungserklärung der beiden Erziehungsberechtigten (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke für das Finanzamt
- Formular zur Bestätigung der Fahrgestellnummer durch technische Prüfstelle
- Fahrzeugbrief-Auskunft (Online-Verfahren)
Sie wollen Ihr Motorrad oder Ihren offenen Sportwagen über den Winter einmotten? Früher wurden die Fahrzeuge dann einfach vorübergehend stillgelegt. Diese bisherige Unterscheidung zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und einer endgültigen Abmeldung - zum Beispiel wenn das Fahrzeug entsorgt werden soll - gibt es nicht mehr. Beides wird ersetzt durch die so genannte Außerbetriebsetzung.
Sie können ein Fahrzeug übrigens auch online außer Betrieb setzen - informieren können Sie sich darüber im Bereich "Zulassungsverfahren online abwickeln" auf dieser Seite.
Fragen und Antworten
Vorteil gegenüber der früheren Regelung ist, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug nicht mehr automatisch 18 Monate nach der Abmeldung erlischt. Sie können es somit auch nach mehreren Jahren wieder zulassen. Dazu ist die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere sowie der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich.
Zur Außerbetriebsetzung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- gegebenenfalls einen Verwertungsnachweis, wenn Sie das Fahrzeug endgültig stilllegen möchten (diesen erhalten Sie vom Schrotthändler)
Bei einer Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen sofort wieder frei. Sie haben aber die Möglichkeit, Ihre Nummer für eine spätere Wiederinbetriebnahme zu reservieren. Diese Reservierung kostet 2,60 Euro, kann für maximal ein Jahr vorgenommen werden und muss bei der Außerbetriebsetzung schriftlich beantragt werden. Sie können diesen Antrag unmittelbar bei uns in der Zulassungsstelle ausfüllen und unterschreiben.
Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen auch für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs reservieren lassen. In diesem Fall fällt allerdings bei der Zulassung zusätzlich zu den 2,60 Euro Reservierungsgebühr eine Wunschkennzeichengebühr in Höhe von 10,20 Euro an.
Wissenswertes rund um die Verwertung beziehungsweise Verschrottung von Autos finden Sie auf der Seite www.altfahrzeugstelle.de.
Darüber hinaus haben wir eine Liste der anerkannten Demontagebetriebe des Landkreises Unterallgäu und seiner Umgebung zusammengestellt. Sie können diese Liste hier herunterladen.
Eine Liste zugelassener Annahmestellen für Altautos finden Sie hier.
Nähere Informationen über die richtige Entsorgung von Altautos finden Sie auf dieser Seite unseres Internetauftritts.
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind für die Rückfahrt von der Außerbetriebsetzung bis zum Ende des Tages möglich, wenn sie von der Kfz-Haftpflicht-Versicherung abgedeckt sind. Bitte beachten Sie auch: Wenn Sie Ihre Nummernschilder nach der Abmeldung gleich im Anschluss für Ihr neues Fahrzeug verwendet haben, dürfen Sie mit diesen Nummernschildern und dem "alten" Auto nicht mehr nach Hause fahren.
Dass Sie mit Ihrem außer Betrieb gesetzten Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, ist selbstverständlich. Bitte beachten Sie aber auch, dass Ihr Fahrzeug, wenn es außer Betrieb gesetzt ist, nicht auf öffentlichem Grund stehen darf.
Folgende Kosten kommen auf Sie zu, wenn Sie ein Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen:
- Außerbetriebsetzung bei Kennzeichen MN: 17,10 Euro
- Außerbetriebsetzung bei auswärtigem Kennzeichen: 17,10 Euro
- Außerbetriebsetzung internetbasiert: 2,70 Euro
- Entgegennahme eines Verwertungsnachweises: 5,10 Euro
- Abgabe eines Verwertungsnachweises zu einem späteren Zeitpunkt: 10,20 Euro
Folgende Unterlagen benötigen Sie, wenn ein Fahrzeug nach der Außerbetriebssetzung wieder auf denselben Halter mit Hauptwohnsitz im Unterallgäu zugelassen werden soll:
- Wenn Sie ein neues Kennzeichen wünschen: Zulassungsbescheinigung Teil II
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung (siebenstellige eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ)
- bei Fahrzeugen, die der Sicherheitsprüfung unterliegen, das gültige Prüfprotokoll
- bisherige Kennzeichen, falls diese bei der Außerbetriebsetzung reserviert wurden
- gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis Unterallgäu
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (alternativ: zum Online-Verfahren)
Bitte beachten Sie: Seit 1. Januar 2015 werden Kennzeichen nur noch mit Klebeplakette abgestempelt. Die Kfz-Zulassungsstelle bittet deshalb darum, bei einer Wiederinbetriebnahme die Halteringe zu entfernen und die entsprechenden Nietenlöcher gegebenenfalls mit geeignetem Material abzudichten oder neue Kennzeichen anfertigen zu lassen. Kennzeichenschilder bereits zugelassener Fahrzeuge müssen nicht auf Klebeplaketten umgestellt werden. Die neuen Klebeplaketten beinhalten - wie die ebenfalls ab 1. Januar 2015 eingesetzten Zulassungsbescheinigungen Teil I - einen verdeckten Sicherheitscode. Ab 1. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge können damit künftig online über das Internet außer Betrieb gesetzt werden.
Mehr über die internetbasierten Außerbetriebsetzung erfahren Sie hier.
Zusätzlich (falls Sie nicht selbst zur Zulassungsstelle kommen) muss Ihr Bevollmächtigter folgende Unterlagen mitbringen:
- seinen Ausweis zusätzlich zum Ausweis des Fahrzeughalters sowie
- eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern). In diesem Formular ist das SEPA-Lastschriftmandat bereits enthalten.
(alternativ: zum Online-Verfahren)
Zusätzlich bei Firmen:
- Handelsregisterauszug,
- Gewerbeanmeldung im Landkreis Unterallgäu und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist).
Zusätzlich bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug und
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorsitzender)
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (oder gegebenenfalls Sorgerechtsurteil oder Sterbeurkunde)
(alternativ: zum Online-Verfahren)
Sie müssen hierfür mit Kosten ab 23 Euro rechnen. Möglicherweise kommen Kosten für die Zuteilung neuer EU-Papiere in Höhe von 8,90 Euro sowie für neue Kennzeichenschilder in Höhe von 40 bis 50 Euro hinzu.
Ja, allerdings nur, wenn Sie das Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde vorher reserviert haben oder wenn Sie sich vorab ein Kennzeichen zuteilen ließen. Sie müssen für die Fahrt zur Zulassungsbehörde auf jeden Fall die zur Zulassung erforderlichen Fahrzeugpapiere und die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) dabei haben. Bei Polizeikontrollen müssen Sie diese Unterlagen vorweisen können.
Grundsätzlich sollten Sie Ihr Fahrzeug vor einem Verkauf außer Betrieb setzen. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein - schließen Sie unbedingt einen Kaufvertrag mit dem neuen Käufer des Fahrzeuges ab und reichen Sie die sogenannte Verkaufsanzeige bei der Zulassungsbehörde ein. Einen Antrag hierzu finden Sie hier.
Diese Verkaufsanzeige dient für den eingetragenen Halter als Sicherheit, falls der Käufer das Fahrzeug widererwarten nicht um - oder abmelden sollte. Nur mit Vorlage einer vollständig ausgefüllten Verkaufsanzeige können weitere Schritte von Seiten der Zulassungsbehörde eingeleitet werden. Bei Verkauf des Fahrzeugs ins Ausland empfehlen wir, dieses in jedem Fall vorher abzumelden. Denn gesetzliche Bestimmungen sehen vor, dass ein im Ausland befindliches Fahrzeug nicht abgemeldet werden kann.
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (früher Einzugsermächtigung für das Finanzamt) (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Vollmacht für die Kfz-Zulassungsstelle einschließlich SEPA-Lastschriftmandat (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Einwilligungserklärung der beiden Erziehungsberechtigten (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Formular zur Verkaufsanzeige (alternativ: zum Online-Verfahren)
- Fahrzeugbrief-Auskunft (Online-Verfahren)
Grundsätzlich sollten Sie Ihr Fahrzeug vor einem Verkauf außer Betrieb setzen. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein - schließen Sie unbedingt einen Kaufvertrag mit dem neuen Käufer des Fahrzeuges ab und reichen Sie die sogenannte Verkaufsanzeige bei der Zulassungsbehörde ein. Einen Antrag hierzu finden Sie hier.
Diese Verkaufsanzeige dient für den eingetragenen Halter als Sicherheit, falls der Käufer das Fahrzeug wider Erwarten nicht um - oder abmelden sollte. Nur mit Vorlage einer vollständig ausgefüllten Verkaufsanzeige können weitere Schritte von Seiten der Zulassungsbehörde eingeleitet werden.
Wir empfehlen bei Verkauf eines Fahrzeuges ins Ausland dieses in jedem Fall zuvor abzumelden.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kann ein Fahrzeug im Ausland nicht abgemeldet werden.
Bitte beachten Sie auch: Wenn Sie ein Fahrzeug im zugelassenen Zustand verkaufen, müssen Sie dem Käufer alle Unterlagen aushändigen, also die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Zulassungsbescheinigung Teil II und die Nummernschilder. Behalten Sie keine Dokumente „zur Sicherheit“ ein. Andernfalls kann der Käufer das Fahrzeug nicht auf seinen Namen ummelden bzw. abmelden, wenn er nicht alle Unterlagen der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen kann.
- Verkaufsanzeige (alternativ: zum Online-Verfahren)
Laut Studien ergibt sich für die Bevölkerung der EU eine um mindestens ein Jahr reduzierte Lebenserwartung durch die Gesamtstaubbelastung. Um das Ganze nicht noch mehr zu verschlimmern, gelten seit Januar 2005 europaweit Grenzwerte für Feinstaub in der Luft. Viele Städte, in denen diese Werte nicht eingehalten werden können, haben inzwischen Maßnahmen getroffen: Unter anderem durch die Einführung von Feinstaubplaketten.
Fragen und Antworten
Eine Feinstaubplakette benötigen Sie, um in so genannte „Umweltzonen“ fahren zu dürfen. Umweltzonen werden in besonders mit Feinstaub belasteten Bereichen - meist in Großstädten - eingerichtet. Eine Feinstaubplakette ist dort Pflicht - zum Beispiel innerhalb des Mittleren Ringes in München oder in Ulm.
Ja - es gibt eine Einteilung in drei Gruppen: rote, gelbe oder grüne Plaketten. Ausschlaggebend dafür, welche Farbe Sie erhalten, ist die Höhe des Schadstoffausstoßes Ihres Fahrzeuges.
Um die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs zu bestimmen, benötigen Sie einige spezifische Informationen, wie zum Beispiel das Baujahr, den Fahrzeugtyp (Benzin, Diesel, Hybrid, Elektro) und die Emissionswerte. In Deutschland werden Fahrzeuge in verschiedene Schadstoffklassen eingeteilt, die von Euro 1 bis Euro 6 (und darüber hinaus) reichen.
Dies ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
- In Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie die Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein unter „Schlüsselnummern zu 1“ an der fünften oder sechsten Stelle des sechsstelligen Codes.
- In Fahrzeugpapieren, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie die Emissionsschlüsselnummern im Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung I. Es sind die letzten beiden Zahlen der Ziffernreihe.
Wenn ein Partikelminderungssystem (PMS) nachgerüstet wurde, müssen Sie die erreichte PM-Stufe sowie bei Nutzfahrzeugen die erreichte Partikelminderungsklasse (PMK) auf der Grundlage der Bescheinigung der Werkstatt von der Zulassungsbehörde eintragen lassen. Folgende Unterlagen benötigen Sie hierfür:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Einbaubescheinigung der durchführenden Werkstätte und
- allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Nachrüstsatzes.
Ja, Elektrofahrzeuge benötigen eine Feinstaubplakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen, obwohl sie keine Abgase ausstoßen. Die Plakettenverordnung macht keine Ausnahme für Elektroautos. Auch wenn das E-Kennzeichen auf das Elektrofahrzeug hinweist, ist eine Umweltplakette erforderlich.
Die grüne Plakette erhalten Sie bei uns in der Zulassungsbehörde. Sie können sie aber auch über Stellen, die Abgasuntersuchungen durchführen, oder bei einem Überwachungsverein (zum Beispiel über TÜV, Dekra oder GTÜ) beziehen.
Damit Ihnen die Plakette zugeteilt werden kann, müssen Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorlegen.
Die Feinstaubplakette muss gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs angebracht werden. Idealerweise sollte sie in der unteren rechten Ecke der Windschutzscheibe platziert werden, da dies der Standardort ist und die Plakette dort am besten für die Kontrolleure sichtbar ist.
Es ist wichtig, dass die Plakette nicht verdeckt oder beschädigt ist, damit sie bei Kontrollen problemlos erkannt werden kann. Achten Sie darauf, die Plakette so anzubringen, dass sie nicht durch Sonnenblenden oder andere Objekte behindert wird.
Die Feinstaubplakette kostet 5,95 Euro.
Leider sind die Feinstaubplaketten immer auf das aktuell angebrachte Kennzeichen bezogen. Ändert sich also das Kennzeichen, egal ob durch Umschreibung oder Verlust, etc., dann muss auch eine Feinstaubplakette mit dem neuen Kennzeichen beantragt werden.
Ja, es gibt Fahrzeuge, die nicht unbedingt mit einer Plakette gekennzeichnet sein müssen - zum Beispiel Motorräder, Oldtimer und Arbeitsmaschinen. Gesetzliche Grundlagen hierfür sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz beziehungsweise die Bundes-Immissionsschutzverordnung.
Laut Gesetz sind unter anderem folgende Fahrzeuge von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen:
- mobile Maschinen und Geräte,
- Arbeitsmaschinen,
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
- zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
- Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“,
- Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen, sowie
- Oldtimer mit speziellem Kennzeichen.
Neben München gibt es in vielen anderen deutschen Städten Umweltzonen. Auf dieser Internetseite des Umweltbundesamts können Sie sich genauer darüber informieren. Die Umweltzonen sind übrigens durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet.
Werden Sie in einer Umweltzone ohne Plakette erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld von aktuell 100 Euro rechnen. Sie dürfen die Umweltzone übrigens auch nicht befahren, wenn Sie aufgrund der Emissionsschlüsselnummer Ihres Fahrzeuges eine Plakette bekommen könnten, diese aber noch nicht beantragt haben. Es ist wichtig, die Regelungen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu beachten, da es Unterschiede in der Durchsetzung geben kann.
In der Regel bekommt man bei der Zulassungsstelle keine Auskunft über den Halter eines Fahrzeuges – aber es gibt auch besondere Fälle.
Fragen und Antworten
Die Zulassungsstelle kann Auskunft über den Halter eines Fahrzeugs und/oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherungen geben, wenn Rechtsansprüche verfolgt werden sollen, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen. Dies kann zum Beispiel bei einer Fahrerflucht sein, wenn ein Fahrzeug auf Ihrem Privatparkplatz steht oder wenn Sie ein Fahrzeug beschädigt haben und den Besitzer verständigen möchten.
Sie müssen in jedem Fall ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben und dies in einem schriftlichen Antrag begründen. Die Zulassungsstelle entscheidet dann, ob die Auskunft erteilt werden darf.
Die Auskunft über einen Fahrzeughalter kostet 5,10 Euro.
- Antrag auf Halterauskunft (alternativ: zum Online-Verfahren)
Seit 2015 gibt es für Fahrzeughalter bei einem Wohnortwechsel eine wesentliche Vereinfachung: Wer in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht, kann sein Kfz-Kennzeichen bundesweit mitnehmen. Bisher musste in den meisten Fällen nach einem solchen Umzug ein neues Kfz-Kennzeichen beantragt werden. Auch ist es seit Oktober 2019 möglich, das auswärtige Kennzeichen eines Fahrzeugs (zum Beispiel beim Kauf aus einem anderen Landkreis) zu behalten. Eine Umschreibung der Zulassungsbescheinigung Teil I auf die neue Adresse ist jedoch in jedem Fall erforderlich.
Wichtig ist auch: Wenn Sie ein Kennzeichen mitnehmen möchten, dann muss das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ummeldung zugelassen sein.
Selbstverständlich müssen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug nicht übernehmen! Sie können auch ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragen.
Um einen Missbrauch auszuschließen, müssen gestohlene bzw. verlorene Kennzeichen nach den gesetzlichen Vorgaben zur Fahndung ausgeschrieben werden und sind zehn Jahre lang für eine erneute Ausgabe gesperrt. Wir müssen Ihnen daher für Ihr Fahrzeug ein neues Kennzeichen zuteilen.
Fragen und Antworten
Kommen Sie zu uns in die Zulassungsstelle und bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief),
- gegebenenfalls ein noch vorhandenes Kennzeichen,
- den gültigen Personalausweis des Fahrzeughalters
- Verlustanzeige
- eine Vollmacht, falls der Fahrzeughalter nicht selbst in die Zulassungsbehörde kommt. In diesem Fall muss der Vertreter neben dem gültigen Personalausweis des Fahrzeughalters auch seinen eigenen (gültigen) Ausweis mitbringen.
- gegebenenfalls Diebstahls- beziehungsweise Verlustanzeige der Polizei, wenn Sie den Verlust des Kennzeichens zuvor bei der Polizei gemeldet haben.
Leider nicht. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen müssen wir Ihr gestohlenes oder verlorenes Kennzeichen für zehn Jahre zur Fahndung ausschreiben, um einem Missbrauch durch Dritte vorzubeugen.
Aufgrund einer Rechtsänderung in Zusammenhang mit der internetbasierten Außerbetriebsetzung werden seit 1. Januar 2015 keine Feststoffplaketten mehr eingesetzt. Es kommen nur noch Klebeplaketten zum Einsatz.
Kennzeichenschilder bereits zugelassener Fahrzeuge müssen nicht auf Klebeplaketten umgestellt werden.
Die neuen Klebeplaketten beinhalten - wie die ebenfalls seit 1. Januar 2015 eingesetzten Zulassungsbescheinigungen Teil I - einen verdeckten Sicherheitscode. Ab 1. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge können somit online über das Internet außer Betrieb gesetzt werden.
Bitte beachten Sie: Solange Ihrem Fahrzeug keine Klebeplaketten zugeteilt sind, können Sie leider keine Online-Zulassung oder Online-Außerbetriebsetzung vornehmen, auch wenn Ihre Fahrzeugpapiere schon mit verdeckten Sicherheitscodes ausgestattet sind.
Seit Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023 gibt es auch die Möglichkeit der Tageszulassungen. Was es damit auf sich hat, beantworten wir Ihnen in den nachfolgenden Fragen.
Fragen und Antworten
Die Erstzulassung eines Fahrzeuges, also eine Neuzulassung, kann auf Antrag für die Dauer ausschließlich eines Tages erfolgen, ohne dass Sie es extra wieder abmelden müssen. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.
Nein, das Prägen und eine Abstempelung von Kennzeichen ist bei einer Tageszulassung nicht notwendig.
Ausnahme: Soll das Fahrzeug für diesen einen Tag, an dem die Tageszulassung wirksam ist, im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, müssen Kennzeichen geprägt und am Fahrzeug angebracht werden.
Soll das Fahrzeug für diesen einen Tag, an dem die Tageszulassung wirksam ist, im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, müssen Kennzeichen geprägt und am Fahrzeug angebracht werden. Des Weiteren ist ein so genannter „vorläufiger Zulassungsnachweis“ von außen gut lesbar im Fahrzeug auszulegen.
Den vorläufigen Zulassungsnachweis bekommen Sie vor Ort bei der Kfz-Zulassungsstelle ausgestellt.
Wenn Sie das Fahrzeug online zulassen, können Sie den vorläufigen Zulassungsnachweis direkt nach Eingabe aller Daten herunterladen.
Den vorläufigen Zulassungsnachweis müssen Sie von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen. Bei Motorrädern oder Quads muss der vorläufige Zulassungsnachweis am Tank-Rucksack mit Klarsichtfenster oder in einer Klarsichthülle mit Klebeband befestigt werden - zum Beispiel am Fahrzeugsitz oder am Scheinwerfer.
Die Gebühr für eine Tageszulassung beträgt 46,50 €. Hinzu kommen noch etwaige Kosten für ein Wunschkennzeichen (10,20 Euro) und die Reservierungsgebühr des Wunschkennzeichens (2,60 Euro). Sollten Sie das Fahrzeug am Tag der Tageszulassung im öffentlichen Verkehr nutzen wollen, kommen noch die Kosten für Nummernschilder hinzu (circa 40 bis 50 Euro).
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erteilen Sie eine Einzugsermächtigung für fällige Beträge, in diesem Fall der Kfz-Steuer. Seit 2014 muss bei der Zulassung oder Ummeldung eines Fahrzeugs immer ein solches SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer vorgelegt werden.
Fragen und Antworten
Für jede Kfz-Zulassung müssen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer abgeben.
Folgendes müssen Sie beim SEPA-Lastschriftmandat beachten:
- Für das SEPA-Lastschriftmandat sind zwei Unterschriften nötig. Es müssen der Kontoinhaber und der Fahrzeughalter unterschreiben.
- Im SEPA-Lastschriftmandat müssen Sie die IBAN (International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer) eintragen.
- Ein ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat dürfen Sie nachträglich nicht mehr verändern. Bitte überprüfen Sie Ihre eingetragenen Daten im SEPA-Lastschriftmandat vor Vorlage bei der Zulassungsbehörde nochmals genau.
Die Vordrucke zum SEPA-Lastschriftmandat sowie zur Vollmacht inklusive SEPA-Lastschriftmandat finden Sie auch bei den jeweiligen Zulassungsvorgängen. Alternativ geht es hier zum Online-Verfahren.
Ja, jedoch mit folgender Einschränkung: Nur wenn das Land, zu dem diese Kontoverbindung führt, den Euro als offizielle Währung hat, kann eine ausländische Kontoverbindung im SEPA-Mandat angegeben werden.
Die Vordrucke zum SEPA-Lastschriftmandat sowie zur Vollmacht inklusive SEPA-Lastschriftmandat finden Sie auch bei den jeweiligen Zulassungsvorgängen. Alternativ geht es hier zum Online-Verfahren.
Seit 1. September 2023 kann man mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Staat) Fahrzeuge zulassen, deren regelmäßiger Standort in der Bundesrepublik Deutschland ist. Der Antragsteller kann zum Beispiel ein Bundesbürger sein, der ein Ferienhaus in Griechenland hat, dort das ganze Jahr über wohnhaft und auch gemeldet ist, regelmäßig nach Deutschland zurückkommt und hier sein Fahrzeug verwenden möchte, welches das ganze Jahr über seinen Standort in Deutschland hat. Es kann aber auch ein ausländischer Bürger sein, welcher im EU-Bereich wohnhaft ist und bei seinem Aufenthalt in Deutschland sein in Deutschland stehendes Fahrzeug nützen möchte.
Fragen und Antworten
Personen aus folgenden EU-Mitgliedstaaten können seit dem 01.09.2023 Fahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland zulassen, deren regelmäßiger Standort dort begründet ist: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal
Zu den EWR-Staaten gehören Island, Lichtenstein und Norwegen.
Ja, und zwar aus der Schweiz. In der Schweiz ist seit dem 06.12.1982 das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen in Kraft getreten. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können daher nach den gesetzlichen Bestimmungen Fahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland zulassen, deren regelmäßiger Standort dort begründet ist.
Sollten Sie Ihren Wohnsitz in Kroatien, Norwegen oder Dänemark haben, können Sie leider kein Fahrzeug in Deutschland zulassen, auch wenn dessen regelmäßiger Standort dort ist.
Fahrzeuge mit Standort in Deutschland können nur von Personen aus einem Staat, der dem Europäische Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland zugestimmt hat, zugelassen werden.
Kroatien hat mit seinem Beitritt zum Haager Übereinkommen über die Zustellung in zivilrechtlichen Angelegenheiten Widerspruch gegen die direkte Zustellpraxis erhoben. Damit kann auch für den verwaltungsrechtlichen Bereich von einer solchen Widerspruchshaltung ausgegangen werden. Auch Norwegen hat hier widersprochen. Dänemark bietet den Service „Rückschein“ nicht an.
- Füllen Sie diesen Antrag bitte vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Des Weiteren müssen Sie uns das Fahrzeug zur Identifizierung und Kontrolle der Fahrgestellnummer vorführen.
- Bringen Sie außerdem weitere Unterlagen mit, mit denen Sie den regelmäßigen Standort des Fahrzeuges im Landkreis Unterallgäu nachweisen können (zum Beispiel Mietvertrag, Arbeitsvertrag).
- Bürger-Serviceportal für Online-Zulassungsverfahren
- Informationen zur Online-Ausweisfunktion/Download der AusweisApp2
- Informationen/Zugang zur BundID
- Kraftfahrtbundesamt
- Informationen über Haupt- und Abgasuntersuchung des TÜV Süd
- Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Informationen rund um die internetbasierte Fahrzeugzulassung)
