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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.05.2024

Brandschutz

128 Freiwillige Feuerwehren und eine Werkfeuerwehr mit rund 5600 aktiven Feuerwehrfrauen und -männern gibt es im Unterallgäu. Sie sind ehrenamtlich zur Stelle, wenn technische Hilfeleistungen, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall, bei Unwetter-Ereignissen oder bei Hochwasser, erforderlich sind. Und: Sie kümmern sich natürlich um den Brandschutz!
An der Spitze der Unterallgäuer Feuerwehren steht der Kreisbrandrat mit seinen drei Kreisbrandinspektoren. Zusammengeschlossen sind alle Feuerwehren des Landkreises im Kreisfeuerwehrverband Landkreis Unterallgäu e.V. Das Landratsamt arbeitet eng mit dieser Führungsriege zusammen, wenn es zum Beispiel um die Alarmplanung im Katastrophenschutz oder die Beschaffung einer überörtlich erforderlichen Ausstattung geht. Aber ganz egal wer für was zuständig ist: Brandschutz geht uns alle an und jeder einzelne kann seinen Beitrag dafür leisten, dass es erst gar nicht zum Brennen kommt.

Das E-Bike für die nächste Tour vorbereiten, das Smartphone fit für den Tag machen oder die Digitalkamera für den anstehenden Ausflug aufladen: Dafür braucht es so genannte Lithium-Ionen-Akkus (Li-Akkus)! So praktisch Geräte mit Li-Akkus sind, so notwendig ist es aber auch, sorgsam mit ihnen umzugehen. Ein Li-Akku ist nämlich wie ein kleines Kraftwerk, das bei falscher Behandlung elektrische Energie explosionsartig freisetzen und zu Bränden führen kann.

Nachfolgend ein paar Tipps, auf was man beim Umgang besonders achten sollte und wie die Akkus fachgerecht entsorgt werden:

  • Original-Ladegerät verwenden (das integrierte Akkusystem schützt vor Überladung)
  • Akkus nicht nachts oder unbeaufsichtigt und auf nicht brennbarer Unterlage aufladen
  • keine beschädigten Akkus verwenden, zum Beispiel wenn sie heruntergefallen und aufgebläht sind
  • warm gewordene Handys abkühlen lassen, bevor man sie benutzt
  • Geräte keinen hohen Temperaturen oder direkter Sonneneinstrahlung aussetzen
  • E-Bikes nicht mit dem Akku draußen oder in der unbeheizten Garage lagern
  • keine brennbaren Materialien in der Nähe von akkubetriebenen Geräten lagern
  • Batterien/Akkus nie im Hausmüll, sondern auf dem Wertstoffhof oder beim Fachhändler entsorgen

Viele weitere Informationen zu Li-Akkus hat der Kreisfeuerwehrverband des Landkreises Unterallgäu in einem Ratgeber zusammengefasst. Sie können diesen hier herunterladen.

Der Herd stellt wohl mit eine der größten Gefahren für ein Feuer in privaten Haushalten dar. Aber nicht nur in der Küche kann es gefährlich werden. Das versehentlich nicht ausgesteckte Bügeleisen, eine erhitzte Spraydose oder im Keller gelagerte leicht entzündliche Materialien können ebenfalls fatale Folgen haben. Nachfolgend ein paar Tipps, wie Sie Gefahren vermeiden können:

  • Bügeleisen immer auf die Halterung am Bügelbrett abstellen
  • brennbare Gegenstände wie Geschirrtücher oder Schneidebretter entfernt vom Kochfeld ablegen
  • überhitztes Fett niemals mit Wasser löschen
  • Elektrogeräte mit Prüfsiegel (VDE- und GS-Zeichen) verwenden und nie im Dauerbetrieb belassen
  • keine leicht entzündlichen Gegenstände und Flüssigkeiten im Haus lagern
  • keinen Benzin oder Brennspiritus, sondern nur handelsübliche Anzünder beim Grillen verwenden
  • Stromkreise durch Mehrfachsteckdosen nicht überlasten
  • Lüftungsschlitze von Elektrogeräten, zum Beispiel beim Gefrierschrank, freihalten
  • Streichhölzer und Feuerzeuge für Kinder unauffindbar aufbewahren

Wissenswertes dazu finden Sie auch in diesem Ratgeber des Kreisfeuerwehrverbands und im Merkblatt "Strom der heimliche Brandstifter".

Man kann noch so vorsichtig und umsichtig sein - letztlich ist niemand davor geschützt, dass es trotzdem zu einem Brand kommt. Rauchwarnmelder können dann zu Lebensrettern werden. Aus diesem Grund ist es in Bayern Pflicht, dass alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sind.

Fragen und Antworten

Muss in jedem Zimmer ein Rauchwarnmelder angebracht sein?

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

Wer ist für den Einbau verantwortlich: Mieter oder Vermieter?

Die Vermieter sind verpflichtet, die Wohnungen entsprechend auszustatten.

Auf was muss man beim Kauf achten?

Gute Rauchwarnmelder entsprechen der DIN EN 14 604 „Rauchwarnmelder“ und haben eine CE Kennzeichnung. Zudem vergeben unabhängige Testzentren wie Kriwan oder der Verband der Sachversicherer (VdS) als Qualitätskennzeichen ein brennendes „Q“. Rauchwarnmelder mit dem Kennzeichen „Q“ zeichnen sich zudem mit geprüfter Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen, erhöhter Stabilität und einer fest eingebauten Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer aus.

Wie sieht es mit der Wartung aus?

Wenn in der Bedienungsanleitung keine Angaben dazu gemacht sind, ist eine Wartung grundsätzlich nicht erforderlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

Handfeuerlöscher stellen eine wichtige Sicherheitseinrichtung für die Brandbekämpfung im Entstehungsstadium dar. Deshalb sollte jeder Haushalt einen funktionierenden Feuerlöscher haben. Auch diverse Lösch-Sprays können eine sinnvolle Ergänzung darstellen.

Allerdings sollte man sich über die verschiedenen Löschmittel fachlich beraten lassen. Denn: Nicht jedes Löschmittel ist für jeden Brand geeignet. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Bundesverbands Technischer Brandschutz.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen: Es kann trotzdem zu einem Brand kommen. Dann muss man Ruhe bewahren und richtig handeln:

  • Melden Sie der Feuerwehr unter der 112 den Brand! Ganz wichtig sind dabei folgende Angaben:
    WO ist etwas passiert?
    WAS ist passiert?
    WER ruft an?
    WIE VIELE Verletzte gibt es möglicherweise?
    Warten Sie auf etwaige Rückfragen - die Leitstelle beendet das Gespräch!
     
  • Bringen Sie sich in Sicherheit und denken Sie dabei daran, gefährdete Personen zu warnen, Hilflose mitzunehmen und die Türen zu schließen.
     
  • Sollte es möglich sein, einen Löschversuch zu unternehmen, benutzen Sie einen Feuerlöscher oder andere Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung. 

Viele interessante Informationen und auch einen Alarmlan finden Sie auf diesen Seiten der Berufsgenossenschaft für Gesundeitsdienst und Wohlfahrtspflege. Am besten drucken Sie den Alarmplan aus und legen ihn an einen Ort, an dem er immer gut sichtbar ist.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.05.2024