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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 22.04.2024

Sachgebiet öffentliche Sicherheit und Ordnung ist am 29. April 2024 nicht erreichbar

Das Sachgebiet öffentliche Sicherheit und Ordnung am Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim ist am Montag, 29. April, den ganzen Tag nicht erreichbar - weder telefonisch noch persönlich vor Ort. Zu dem Sachgebiet zählen auch die Waffenbehörde, die Untere Jagdbehörde, das Gaststättenrecht, das Fischereirecht und das Versammlungsrecht.   


Unterbringung psychisch kranker Menschen

Ängste, Zwänge, Depressionen - psychische Erkrankungen nehmen leider immer mehr zu. Zum Glück gibt es dafür medizinische Hilfe und ergänzend eine große Bandbreite an Unterstützungsangeboten. Und trotzdem kann es zu der Situation kommen, dass jemand - auch ohne oder gegen seinen Willen - in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss: Nämlich dann, wenn er oder sie sich selbst, seine Mitmenschen oder das Allgemeinwohl erheblich gefährdet.

Man unterscheidet zwischen drei Arten der Unterbringung: Die öffentlich-rechtliche Unterbringung, die strafrechtliche Unterbringung und die mit dem Betreuungsrecht im Zusammenhang stehende zivilrechtliche Unterbringung. Das Landratsamt ist für die öffentlich-rechtliche Unterbringung zuständig. Wir handeln hier in unserer Funktion als Sicherheitsbehörde nach den gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes.

Fragen und Antworten

Was muss passieren, damit jemand in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht wird?

Wenn jemand ohne oder gegen den eigenen Willen in eine geschlossene Einrichtung, zum Beispiel in ein psychiatrisches Fachkrankenhaus, eingewiesen und dort untergebracht werden soll, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • eine psychische Krankheit oder eine psychische Störung
  • Anhaltspunkte für eine daraus resultierende erhebliche Selbstgefährdung (zum Beispiel Suizidalität), eine erhebliche Gefährdung anderer oder eine erhebliche Gefährdung des Allgemeinwohls
  • eine erhebliche Beeinträchtigung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit
  • Sichergestellt muss außerdem sein, dass die Gefährdung nicht durch mildere Mittel (zum Beispiel Hinzuziehung eines Krisendienstes) abgewendet werden kann.
An wen wende ich mich, wenn ich beobachte, dass jemand sich selbst oder jemand anderen gefährdet?

Sie können sich in einem solchen Fall telefonisch oder postalisch an die auf dieser Seite genannte Kontaktperson wenden. Alternativ können Sie eine E-Mail an sicherheit(at)lra.unterallgaeu.de senden. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre vollständige Adresse anzugeben. Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamts kontaktieren Sie in dringenden Fällen die örtliche Polizeiinspektion.

Wie geht das Landratsamt vor, wenn ein solcher Fall bekannt wird?

Sofern keine besondere Dringlichkeit gegeben ist, prüft das Landratsamt, ob gewichtige Anhaltspunkte für das Vorliegen der Voraussetzungen (siehe Antwort auf die erste Frage) gegeben sind. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, stellen wir beim zuständigen Gericht - das ist im Landkreis Unterallgäu das Amtsgericht Memmingen - einen Antrag auf eine gerichtliche Unterbringung. Kommt das Gericht ebenfalls zu der Entscheidung, dass die Voraussetzungen für die Unterbringung vorliegen, ordnet das Gericht diese an.

Wenn eine gerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig ergehen kann und dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung vorliegen, kann das Landratsamt oder - zum Beispiel an Wochenenden oder nachts -  die Polizei eine sofortige vorläufige Unterbringung anordnen und vollziehen.

Wohin wird der psychisch kranke Mensch gebracht?

Bei uns im Landkreis Unterallgäu werden psychisch erkrankte Menschen in der Regel ins Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren oder Memmingen gebracht. Minderjährige kommen ins Josefinum nach Augsburg.

Ist die Anordnung beziehungsweise die Unterbringung mit Kosten für die betroffene Person verbunden?

Für die Anordnung einer Unterbringung entstehen keine Gebühren. Die Kosten für die Unterbringung in der Psychiatrie übernimmt im Normalfall die Krankenkasse.

Wie lange hat eine behördliche Unterbringung Bestand?

Wenn jemand in eine psychiatrische Einrichtung gebracht wird, stellt das eine freiheitsentziehende Maßnahme und damit einen schweren Eingriff in das Recht auf Freiheit nach dem Grundgesetz dar. Für eine Freiheitsentziehung ist daher eine richterliche Entscheidung notwendig. Deshalb haben durch das Landratsamt oder die Polizei angeordnete Unterbringungen nur bis 12 Uhr des auf die Unterbringung folgenden Tages Bestand.

Kann man im Vorfeld etwas tun, um eine Unterbringung gegebenenfalls zu vermeiden?

Psychische Erkrankungen können jede und jeden treffen. Wenn man an sich oder einem Angehörigen Veränderungen in diese Richtung feststellt, ist es am besten, so schnell wie möglich einen Arzt zurate zu ziehen. Es gibt aber auch viele Beratungsangebote, die entlasten und unterstützen. Der Sozialdienst unseres Gesundheitsamts bietet zum Beispiel Hilfe in schwierigen Lebenslagen. In diesem Flyer erfahren Sie mehr darüber. Ferner haben wir auf unserer Seite "Gesundheit" unter „Prävention“ Informationen zusammengestellt.

Darüber hinaus können sich Menschen in psychischen Krisen sowie Angehörige, Mitbetroffene und Fachstellen an den Krisendienst Schwaben wenden. Dieser bietet schnelle und qualifizierte Hilfe bei psychischen Krisen und psychiatrischen Notfällen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.krisendienste.bayern sowie in diesem Flyer.

 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 22.04.2024