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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 03.04.2024

Coronavirus (Covid-19)

Seit Frühjahr 2023 gibt es keine Corona-Regeln mehr zu beachten. Positiv Getestete müssen nicht mehr in Isolation und es gibt keine offizielle Testpflicht mehr, also auch nicht in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen. Die kommunalen Testzentren sind geschlossen.

Seit dem 8. April 2023 sind sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Das heißt, dass auch die letzten verbliebenen Maßnahmen, wie das verpflichtende Tragen einer FFP 2-Maske, weggefallen sind. Aktuelle Entwicklungen und Hintergrundinformationen rund um das Coronavirus finden Sie auf den Seiten des bayerischen Gesundheitsministeriums.

Gegen das Corona-Virus impfen lassen kann man sich bei Ärzten und in einigen Apotheken. Die Impfzentren in Bayern wurden Ende des Jahres 2022 geschlossen.  
Viele Informationen rund um die Impfung finden Sie auf den Seiten Robert-Koch-Instituts, auf den Seiten des bayerischen Gesundheitsministeriums oder unter https://www.zusammengegencorona.de/impfen/.

Welche Unterlagen muss ich zum Impfen mitbringen?

Bitte bringen Sie zur Impfung folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis
  • Impfpass (falls vorhanden),
  • medizinische Unterlagen wie zum Beispiel Herzpass, Allergieausweis, Diabetikerausweis, Medikamentenplan (falls vorhanden)
Wie erhalte ich den digitalen Impfnachweis oder ein Genesenenzertifikat?

Den digitalen Impfnachweis erhält man auf verschiedenen Wegen. Viele Fragen dazu beantwortet das Bundes-Gesundheitsministerium auf dieser Seite

  • Corona-Lage in Bayern: Statistische Daten aus ganz Bayern können Sie auch auf der Seite des LGL abrufen.
  • Intensivstationen: Viele Daten und Informationen finden Sie im Intensivregister

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