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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 27.03.2024

Baum-, Hecken- und Strauchschnitt

Obstbäume so zurückschneiden, dass man ihre Früchte langfristig genießen kann, Hecken zum richtigen Zeitpunkt in Form bringen oder Sträuchern einen neuen Schnitt verpassen, damit sie wieder schön blühen: Schnittmaßnahmen an Gehölzen sind nicht nur eine optische Angelegenheit, sie sind oftmals auch notwendig, damit die Pflanzen gesund beziehungsweise ertragreich bleiben. Dazu kommt: Auch das Bundesnaturschutzgesetz gibt gewisse Regeln vor - zum Beispiel in Form eines Beseitigungsverbots für Gehölze im besiedelten Bereich von 1. März bis 30. September.

Was beachtet werden soll oder muss, erfahren Sie in den folgenden Antworten. Sie können sich aber auch direkt an den Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt wenden. Markus Orf beantwortet Ihnen Ihre Fragen gerne.

Fragen und Antworten

Was gibt das Bundesnaturschutzgesetz für den öffentlichen Bereich vor?

Im Bundesnaturschutzgesetz ist geregelt, dass von 1. März bis 30. September Hecken, Gebüsche und andere Gehölze sowie Bäume außerhalb von Wald und Gärten nicht „auf den Stock gesetzt“, also bis auf wenige Triebe zurückgeschnitten, oder ganz entfernt werden dürfen. Dies gilt zum Beispiel für Bäume in Parkanlagen, auf Grünflächen, Friedhöfen und sonstigen Außenanlagen sowie für Straßenbäume, Alleen und Bäume in der freien Landschaft.

Und was gilt für private Hausgärten?

Beim privaten Hausgarten, aber auch bei Kleingartenanlagen wird unterschieden: Bäume dürfen dort auch während dieser Zeit, also während des Beseitigungsverbots von 1. März bis 30. September, bis auf den Wurzelstock zurückgeschnitten oder entfernt werden.

Für Hecken und Sträucher greift während dieser Zeit auch in privaten Gärten das Beseitigungsverbot und sie dürfen auch nicht "auf Stock gesetzt" werden. Das heißt aber nicht, dass man Hecken oder Sträucher von März bis September nicht in Form bringen beziehungsweise ihnen keinen Pflegeschnitt verpassen darf. Vor allem zur Entfernung des Zuwachses sowie zur Gesunderhaltung ist dies - wenn schonend durchgeführt - durchaus erlaubt.

Muss man beim Schnitt von Obstbäumen auf etwas besonders achten?

Obstbäume sollte man am besten im Februar oder im März und nicht im Winter schneiden. Dann verschließen sich die Schnittstellen besser. Nur mit dem richtigen Schnitt bleiben Apfel-, Birnen oder Zwetschgenbäume langfristig erhalten und haben einen reichen Ertrag.

Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Sträucher-Schneiden?

Sträucher, die im Sommer oder Herbst blühen, sowie Rosen und Clematis sollten im März oder April zurückgeschnitten und ausgelichtet werden. Ein Rückschnitt sorgt dafür, dass die Pflanzen stärker blühen. Auch Beerensträucher können im März oder April geschnitten werden. Frühjahrsblüher, wie zum Beispiel Forsythien, schneidet man dagegen erst nach der Blüte.

Und wann bringt man eine Hecke am besten in Form?

Ein Formschnitt an Hecken ist das ganze Jahr über erlaubt. Sinnvoll ist dieser aber vor allem von Juni bis August, wenn das Triebwachstum beendet ist. Einzelne lange Zweige können jederzeit abgeschnitten werden. Will man eine Hecke oder einen Strauch ganz entfernen, darf man dies in der Regel aber nur von Oktober bis Februar tun. Hier gilt das gesetzliche Beseitigungsverbot.

Ich fühle mich beim Schnitt meiner Gehölze nicht sicher. Wo kann man das lernen?

Kreisfachberater Markus Orf bietet regelmäßig Schnittkurse für die verschiedensten Gehölze an. Die Kurse finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite. Dort können Sie sich auch direkt anmelden.

Spielt der Artenschutz beim Schneiden von Gehölzen eine Rolle?

Unbedingt! Bevor man einen Baum fällt oder eine Hecke schneidet, muss man an den Artenschutz denken. Denn in Bäumen, Sträuchern und auch Hecken leben viele Tiere, die unter Schutz stehen wie Vögel, Hornissen, Fledermäuse oder Eichhörnchen. Deshalb sollte man die Gehölze zunächst auf Baumhöhlen oder Nester absuchen und im Zweifel das Gespräch mit der Naturschutzbehörde suchen.

Gibt es darüber hinaus noch etwas zu beachten?

In manchen Gemeinden gibt es Baumschutzverordnungen. Diese können neben den gesetzlichen Verboten weitere Einschränkungen vorgeben. Informieren Sie sich diesbezüglich am besten bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 27.03.2024