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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 12.03.2024

Einreise mit und ohne Visum

Wenn Sie aus der Europäischen Union (EU) stammen, können Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen. Es gibt auch Nicht-EU-Staaten, deren Bürger von der Visumpflicht befreit sind, zum Beispiel Island und Liechtenstein. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts finden Sie eine Übersicht. 

Angehörige anderer Staaten benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum. Für kurze Aufenthalte gibt es das „Schengen-Visum“, für längere Aufenthalte ein nationales Visum.

Fragen und Antworten

Wo erhalte ich ein Visum?

Visa erteilt die deutsche Auslandsvertretung im Heimatland (Botschaft oder Konsulat).

Was ist das „Schengen-Visum“?

Schengen ist ein Ort in Luxemburg. Hier haben 1985 Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und Niederlande das Abkommen von Schengen unterzeichnet. Es ging darum, die Binnengrenzkontrollen abzuschaffen. Mittlerweile gehören die EU-Staaten und einige weitere Länder dem Abkommen an. Das Schengen-Visum erlaubt Ausländern, sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum  von 180 Tagen in Deutschland oder einem anderen Schengen-Staat aufzuhalten. Der Ein- und Ausreisetag zählt zu den 90 Tagen dazu. Das Schengen-Visum berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit! Eine kurzfristige Verlängerung ist nur möglich, wenn schwerwiegende Gründe eine fristgerechte Ausreise verhindern.

Welche Voraussetzungen gelten für ein Schengen-Visum?
  • Der Reisezweck muss nachvollziehbar sein.
  • Der Visuminhaber muss sich bereit erklären, nach dem Ablauf seines Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen.
  • Ein Visum erhält nur, wer eine gültige Reisekrankenversicherung hat.

Der Reisende muss nachweisen, dass er seine Lebenshaltungs- und Reisekosten selbst finanzieren kann. Kann er dies nicht nachweisen, kann eine andere Person für ihn bürgen. Dies erfolgt in Form einer Verpflichtungserklärung: Die andere Person verpflichtet sich, für eventuell anfallende Kosten im Rahmen des Aufenthalts des Einreisenden aufzukommen. Die Erklärung nimmt die Ausländerbehörde am Wohnort der Person entgegen, die die Verpflichtungserklärung unterschreibt. Ein entsprechendes Formular können Sie hier (alternativ: zum Online-Verfahren) herunterladen.

Gibt es auch ein Visum für längere Aufenthalte?

Das nationale Visum ermöglicht, länger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben. Mit diesem Visum haben Sie auch die Möglichkeit in Deutschland zu arbeiten. Beantragen können Sie das nationale Visum bei der deutschen Auslandsvertretung. Die jeweilige Ausländerbehörde wird im Verfahren beteiligt.

Ich bin mit einem Visum nach Deutschland gekommen. Was sind die nächsten Schritte?

Nach der Einreise müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde oder Stadt melden, in der Sie leben.

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Sie - innerhalb des Gültigkeitszeitraums Ihres Visums - den entsprechenden Antrag vollständig ausfüllen und bei der Ausländerbehörde am Landratsamt vorsprechen.

Dazu sind folgende Unterlagen nötig:

  • Pass mit gültigem Visum
  • Antrag auf Aufenthaltserlaubnis mit Bestätigung des Einwohnermeldeamts
  • biometrisches Passfoto (in Deutschland gefertigt)
  • Wohnungsbestätigung


Bitte sprechen Sie erst bei der Ausländerbehörde vor, wenn Ihre Unterlagen vollständig sind.

Ich lebe bereits in Deutschland und möchte, dass nun auch meine Familie nachzieht. Wo erhält meine Familie ein Visum zum Familiennachzug?

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben, können unter bestimmten Voraussetzungen der Ehegatte, minderjährige Kinder und Lebenspartner nachziehen. Andere Familienangehörige - zum Beispiel Großeltern oder Geschwister - dürfen nur nachziehen, wenn es sich um außergewöhnliche Härtefälle handelt. Bevor ausländische Ehegatten, Kinder oder Lebenspartner nach Deutschland reisen, benötigen sie ein Visum zum Familiennachzug. Dieses können sie bei der deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland beantragen.

Anerkannte Flüchtlinge finden auf dieser Seite weitere Informationen - auch zum Familiennachzug.

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