DRUCKEN
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 23.04.2024

Wohnen und Unterkünfte für Geflüchtete

Für alle Anliegen rund um Wohnraum für Flüchtlinge und Asylunterkünfte ist das Team "Migration und Wohnraum" zuständig. Dieses finden Sie in der Hallstattstraße 1 in Mindelheim. 

  • E-Mail: migration-wohnraum@lra.unterallgaeu.de
  • Telefon: (08261) 995-8030

Unten finden Sie Informationen zum Thema Flüchtlingsunterkünfte, wann Geflüchtete aus der Unterkunft ausziehen können und was bei der Suche nach Wohnraum oder auch beim Anbieten von Wohnraum beachtet werden muss. 

Wenn Geflüchtete nach Deutschland kommen, werden sie zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen gebracht. Von der Erstaufnahmeeinrichtung werden die Asylbewerber dann entweder in eine Gemeinschaftsunterkunft der Regierung gebracht oder den Landkreisen und kreisfreien Städten zugewiesen. Der Landkreis mietet im Namen des Freistaats Bayern so genannte dezentrale Unterkünfte an.

  • Asylbewerber müssen bis zur positiven Entscheidung über den Asylantrag in einer Asylunterkunft wohnen.
  • Flüchtlinge aus der Ukraine sind nicht verpflichtet, in einer staatlichen Flüchtlingsunterkunft zu wohnen, aber dazu berechtigt. 

Fragen und Antworten

Wie läuft die Aufnahme in einer Erstaufnahmeeinrichtung ab?

Nach der Registrierung werden in der Erstaufnahmeeinrichtung alle Asylbewerber zunächst auf übertragbare Erkrankungen untersucht. Diese Untersuchung umfasst

  • die körperliche Untersuchung auf Anzeichen einer übertragbaren Krankheit
  • eine Untersuchung zum Ausschluss einer Tuberkulose der Atmungsorgane
  • eine Blutuntersuchung zum Ausschluss einer Infektion mit HIV I und II sowie Hepatitis B
  • eine bakteriologische Stuhluntersuchung auf Erreger wie etwa Typhus
  • eine Untersuchung auf Darmparasiten bei Asylbewerbern aus außereuropäischen Ländern

Zudem erhalten die Asylbewerber in der Erstaufnahmeeinrichtung von Hilfsorganisationen wie dem Bayerischen Roten Kreuz (BRK) oder den Maltesern die wichtigsten Kleidungsstücke. Auch die Verpflegung wird gestellt.

Von der Erstaufnahmeeinrichtung aus werden sie entweder in eine Gemeinschaftsunterkunft der Regierung von Schwaben gebracht oder kommen in einer dezentralen Unterkunft des Landkreises unter.

Woran kann es liegen, wenn ein Asylbewerber nach einiger Zeit in eine andere Unterkunft umziehen muss?

In bestimmten Fällen organisiert die Ausländerbehörde auch Umzüge von Asylbewerbern im Landkreis, so genannte Umverteilungen. Diese Umverteilungen haben meist den Hintergrund, an anderer Stelle den sozialen Frieden zu wahren oder Familienzusammenführungen zu ermöglichen. Keinesfalls bedeutet ein Umzug gleichzeitig auch eine Schuldzuweisung an den Betroffenen. Vielmehr liegen der Entscheidung der Behörde sachliche Gründe zugrunde.

Haben die Asylbewerber eine Haftpflichtversicherung?

Über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung muss jeder Asylbewerber selbst entscheiden.

Der Landkreis Unterallgäu schließt keine Privathaftpflichtversicherung für Asylbewerber ab, da dies unter anderem gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen würde. In Deutschland ist jeder selbst für seine Versicherungen verantwortlich; eine Versicherung durch die öffentliche Hand gibt es nicht - auch nicht für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder andere Bedürftige.

Müssen die Asylbewerber GEZ-Gebühren bezahlen?

Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können auf Antrag von den GEZ-Gebühren befreit werden.

Die Schreiben der GEZ können an das Sozialamt am Landratsamt geschickt werden. Dann bescheinigt das Sozialamt den Bezug der Leistungen direkt gegenüber der GEZ.

Ein drahtloser Internetzugang (über W-LAN) in der Unterkunft wäre für die Asylbewerber eine große Hilfe. Ist die Einrichtung eines solchen Netzwerks möglich?

Standardmäßig kann der Landkreis die Unterkünfte nicht mit W-LAN ausstatten. Auch wenn grundsätzlich ein Anspruch auf Internetzugang besteht, gibt es hier im ländlichen Raum leider keinen Anbieter für die dezentralen Asylunterkünfte. 

Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, die die Helferkreise bereits nutzen - hier ein paar Beispiele:

  • Bei „Allgäu-DSL“ gibt es einen Vertrag, bei dem die zugehörige GmbH als Anschlussinhaber auftritt und Betreiber somit vor Nachfragen und Regressansprüchen bei nicht gesetzmäßiger Benutzung geschützt werden. Hier finden Sie das zugehörige Produktblatt mit weiteren Informationen von Allgäu-DSL.
  • Eine andere Lösung bietet „Freifunk“. Hierbei wird die „Störerhaftung“ umgangen, indem Daten verschlüsselt an einen ausländischen Server übertragen werden. Nach der Erstinstallation fällt kein Wartungsaufwand mehr an und Nutzer benötigen kein Passwort, um Zugang zum Netz zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie unter https://ffmuc.net/
  • Eine andere Möglichkeit ist es zum Beispiel, einen "Hotspot" in der Gemeinde einzurichten, wie dies etwa der Markt Ottobeuren getan hat. Nähere Informationen dazu findet man hier.
  • Der Verein Refugees Online e.V. kümmert sich um die Bereitstellung von Internet für Asylbewerber und verfügt über entsprechendes technisches Know-How. Einen Leitfaden des Vereins für die Einrichtung von W-LAN und weitergehende Informationen zum Ablauf können Sie hier abrufen.
  • Eine weitere Möglichkeit bietet die so genannte „Sorglosbox“ (www.sorglosinternet.de), die für den Betreiber als Provider auftritt und deshalb nicht abmahnfähig ist. So könnte ein W-LAN-Betreiber der Haftungsproblematik entgehen. Informationen zum Thema Abmahnungen finden Sie in diesem Artikel.
  • Hier finden Sie Informationen zum neuen Gesetz, das im Juli 2016 in Kraft getreten ist.
Wirkt sich ein freier W-LAN-Zugang auf die Sachleistungen für Flüchtlinge aus?

Sofern ein Zugang zum Internet als staatliche Sachleistung zur Verfügung gestellt wird, muss das Sozialamt dies bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigen. Der für die Abteilung „Nachrichtenübermittlung“ vorgesehene Betrag wird dann nicht mit den Leistungen ausbezahlt. Im Fall eines alleinstehenden Erwachsenen würden dabei 35,76 Euro von den Leistungen abgezogen werden.

Wird der Einrichtung vor Ort allerdings W-LAN durch Spenden, z.B. über den Helferkreis, zur Verfügung gestellt, hat dies keinen Einfluss auf die Höhe der Leistung.

Wie lange müssen Asylbewerber in einer Asylunterkunft wohnen?

Asylbewerber müssen bis zur positiven Entscheidung über den Asylantrag in einer Asylunterkunft wohnen. Danach ist die Regierung (Gemeinschaftsunterkunft) bzw. das Landratsamt (dezentrale Unterkunft) berechtigt, die Unterbringung zu beenden. Bei Ablehnung des Asylantrages besteht weiterhin die Verpflichtung, in der Asylunterkunft zu wohnen.

Welche räumlichen Beschränkungen gelten während des Asylverfahrens?

Während der ersten drei Monate des Asylverfahrens ist der Aufenthalt auf den Bezirk der Ausländerbehörde (Landkreis Unterallgäu und Stadt Memmingen) beschränkt. Zur Vorsprache bei Behörden oder Gerichten außerhalb dieses Bereichs benötigt der Asylsuchende keine gesonderte Erlaubnis.

Sobald ein Ausländer sich länger als drei Monate erlaubt, geduldet oder gestattet im Bundesgebiet aufhält, kann er sich ohne besondere Erlaubnis innerhalb von Deutschland bewegen. Er ist aber nach wie vor verpflichtet, die Wohnung zu nehmen, die ihm die Regierung von Schwaben oder die Ausländerbehörde zugewiesen haben, solange er seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann.

Kann ein Asylbewerber während des Asylverfahrens umziehen?

Möchte ein Asylbewerber in einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland umziehen, teilt er dies zunächst schriftlich der Ausländerbehörde beim Landratsamt Unterallgäu mit. Diese gibt den Antrag an die Regierung von Schwaben weiter. Nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde, bei der der Asylsuchende in Zukunft leben möchte, entscheidet die Regierung von Schwaben über eine Umverteilung.

In bestimmten Fällen organisiert die Ausländerbehörde Umzüge von Asylbewerbern im Landkreis, so genannte Umverteilungen. Diese Umverteilungen haben meist den Hintergrund, an anderer Stelle den sozialen Frieden zu wahren oder Familienzusammenführungen zu ermöglichen. Keinesfalls bedeutet ein Umzug gleichzeitig auch eine Schuldzuweisung an den Betroffenen. Vielmehr liegen der Entscheidung der Behörde sachliche Gründe zugrunde.

Den Antrag auf Umverteilung finden Sie hier.

Wie werden allein reisende minderjährige Flüchtlinge untergebracht?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die als Flüchtlinge ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen nach Deutschland kommen, werden im Fachjargon als „unbegleitete Minderjährige“ bezeichnet. Sie werden nicht in Gemeinschaftseinrichtungen oder dezentralen Unterkünften untergebracht, sondern in anderen geeigneten Einrichtungen der Jugendhilfe, wo sie altersentsprechend besser betreut werden können. Für sie verantwortlich ist das Kreisjugendamt.  

Flüchtlinge aus der Ukraine sind nicht verpflichtet, in einer staatlichen Flüchtlingsunterkunft zu wohnen. Sie können sich auch eine eigene Wohnung suchen.

Asylbewerber können sich dann eine eigene Wohnung suchen, wenn sie anerkannt wurden.

Fragen und Antworten

Was müssen Geflüchtete beachten, wenn sie selbst eine Wohnung anmieten?

Anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge aus der Ukraine, die Leistungen des Jobcenters (zum Beispiel Arbeitslosengeld II) beziehen, müssen unbedingt das Jobcenter kontaktieren, bevor sie einen Mietvertrag abschließen. Das Jobcenter prüft, ob die Wohnung und die Miet-Konditionen angemessen sind. Dafür benötigt das Jobcenter Angaben des Vermieters, die in diesem Formular abgefragt werden.

Fällt die Prüfung positiv aus, kann das Jobcenter die Mietkaution übernehmen.

Hat ein anerkannter Asylbewerber Anspruch auf Möbel?

Bezieht ein anerkannter Asylbewerber erstmal eine eigene Wohnung, hat er grundsätzlich Anspruch auf eine Erstausstattung. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Bedarf des Einzelfalls. Es reicht ein formloser Antrag aus, in dem die Gegenstände aufgelistet werden. Gewährt wird ein Zuschuss zur Ausstattung, nicht der Wert der Neuanschaffung.

Darf ein anerkannter Asylbewerber vorübergehend weiter in einer Asylunterkunft wohnen, wenn er keine Wohnung findet?

Nach Abschluss des Asylverfahrens ist der Flüchtling eigentlich dazu verpflichtet, die Unterkunft zu verlassen. Bleibt ein Asylbewerber mangels Wohnraums vorübergehend in der Unterkunft wohnen, fällt eine Unterkunftsgebühr an. Außerdem muss er sich an den Kosten für die Haushaltsenergie beteiligen. Eingefordert werden diese Gebühren von der Zentralen Gebührenabrechnungsstelle für Asylbewerber und Aussiedler (angesiedelt bei der Regierung Unterfranken).

Gesucht sind zum einen Wohnungen, die direkt an anerkannte Asylbewerber oder an Flüchtlinge aus der Ukraine vermietet werden.

Zum anderen ist der Landkreis Unterallgäu selbst auf der Suche nach Flüchtlingsunterkünften. Geeignet ist hier Wohnraum ab einer Größe von rund 150 Quadratmetern. Außerdem sucht der Landkreis Grundstücke für Zelte und Container. 

Fragen und Antworten

Ich könnte eine Wohnung an anerkannte Flüchtlinge oder Flüchtlinge aus der Ukraine vermieten. Wie läuft das ab?

Hier schließen Sie direkt einen Vertrag mit dem Mieter ab. Natürlich können Sie sich ihren Mieter selbst aussuchen. Wir unterstützen lediglich bei der Vermittlung. 

Anerkannte Asylbewerber leben in der Regel schon seit mehreren Jahren in Deutschland, haben die Sprache gelernt und sind meist erwerbstätig. 

Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen sofort privat wohnen und selbst eine Wohnung anmieten.

Hat der Mieter kein Einkommen, erhält er oder sie entsprechende Sozialleistungen. Die Miete wird dann vom Jobcenter oder vom Sozialamt übernommen und kann, wenn dies Mieter und Vermieter erklären, direkt an den Vermieter überwiesen werden. Jedoch wird nur eine angemessene Miete übernommen. Hier finden Sie eine Übersicht - die Richtwerte gelten nur für Städte und Gemeinden im Landkreis Unterallgäu, nicht für die Stadt Memmingen und andere Regionen.

Wichtig: Nehmen Sie in diesem Fall vor Abschluss des Mietvertrages Kontakt zum Jobcenter (Telefon 08261/7675-267 oder -260) oder zu unserem Team "Migration und Wohnraum" auf (Telefon 08261/ 995-8030).

Falls Sie keine Miete verlangen, die Mieter jedoch für die Nebenkosten, wie zum Beispiel Heiz- und Wasserkosten, aufkommen sollen, halten Sie dies bitte vertraglich fest. 

Bei Schäden gilt: Es verhält sich wie bei anderen privaten Mietverhältnissen auch. Für vom Mieter verursachte Schäden haftet dieser rein privatrechtlich und muss daher selbst dafür aufkommen. Ein Mieter sollte daher eine Privathaftpflicht abschließen. 

Ich habe ein größeres Haus oder Grundstück, dass ich als Flüchtlingsunterkunft vermieten möchte. Wie ist hier der Ablauf?

Der Landkreis Unterallgäu selbst ist dringend auf der Suche nach Flüchtlingsunterkünften. Benötigt wird Wohnraum ab einer Größe von rund 150 Quadratmetern mit zwei Bädern, damit wir Geflüchtete dort getrennt nach Geschlechtern unterbringen können. Auf einer Fläche von 150 Quadratmetern werden zwischen zehn und zwölf Personen untergebracht. 

Außerdem sucht der Landkreis Grundstücke für Zelte und Container. 

Bei solchen Asylunterkünften schließt der Vermieter einen Mietvertrag oder einen Beherbergungsvertrag mit dem Landratsamt. Die Ausländerbehörde am Landratsamt verteilt dann die Flüchtlinge auf die Unterkünfte.

Die Miete zahlt der Landkreis Unterallgäu und bekommt die Kosten wiederum vom Freistaat Bayern erstattet. 

Aktuelles

Keine Nachrichten verfügbar.
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 23.04.2024