

Was versteht man eigentlich unter „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“? Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Begriff definiert als die „Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebietes sind“. Die Behörden, die Sicherheit und Ordnung garantieren sollen, sind neben der Polizei die Gemeinden, die Landratsämter, die Bezirksregierungen sowie die Innenministerien.
Im Landratsamt Unterallgäu sind in der Abteilung „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ die wichtigsten Bereiche zusammengefasst, die ein geordnetes Zusammenleben der Menschen ermöglichen sollen. Darüber hinaus arbeitet die Abteilung bei Bedarf eng mit anderen Fachabteilungen und Fachbehörden wie zum Beispiel Gesundheitsamt, Veterinäramt und Wasserwirtschaftsamt zusammen.
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Das Bayerische Innenministerium hat in einem Faltblatt Informationen zur einheitlichen Notrufnummer 112 zusammengestellt. Die Nummer gilt ab sofort nicht nur für die Feuerwehr, sondern auch für den Rettungsdienst. Sie können das Faltblatt hier herunterladen.
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