

Mobilität - ein Stück Lebensqualität! Sei es im Beruf oder in der Freizeit: Ein Leben ohne Führerschein ist für die meisten von uns nur schwer vorstellbar. Egal, ob Sie schon mit 17 fahren, Ihren Schein erweitern, ihn gegen das praktische EU-Kartenformat tauschen wollen oder an einer Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen interessiert sind. Wir versuchen, auf den folgenden Seiten Licht in den Dschungel der vielen Vorschriften und Regelungen zu bringen.
Informieren Sie sich doch zunächst über die verschiedenen Führerscheinklassen und wie alt Sie sein müssen, um diese zu erwerben. Eine Übersicht über die Führerscheinklassen finden Sie hier.
Weiter können Sie Details zu folgenden Bereichen nachlesen:
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Wie muss das Passbild aussehen?
Das Passbild muss der Passverordnung entsprechen, also "biometrisch" und 35 mal 45 Millimeter groß sein.
Das bedeutet:
Beispielbilder finden Sie auf der Internetseite der Bundesdruckerei. Wenn Sie hier klicken, werden Sie automatisch weitergeleitet.
Genügt ein Sehtest oder ist eine augenärztliche Untersuchung notwendig?
Grundsätzlich ist es so, dass für die Klassen A, A 1, B, BE, L, M, S und T (also für Autos, Motorräder und landwirtschaftliche Fahrzeuge) die Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (dies kann zum Beispiel ein Augenoptikerbetrieb oder der TÜV sein) ausreichend ist.
Für alle Vorgänge, die die Klassen C, C1, CE, C1E, D, DE, D1 und D1E (Lastwagen und Omnibusse) betreffen, müssen Sie dagegen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Diese kann von einem Augenarzt, aber auch von einem anderen Arzt, also zum Beispiel von einem Betriebs-/Arbeitsmediziner oder einem in einer Begutachtungsstelle tätigen Arzt ausgestellt werden.
Beides, sowohl die Sehtestbescheinigung als auch die (augen-) ärztliche Bescheinigung, dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein.
Benötige ich einen Erste-Hilfe-Nachweis oder ist ein Nachweis in die Unterweisung lebensrettender Sofortmaßnahmen ausreichend?
Eine Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen ist für folgende Klassen ausreichend: A, A1, B, BE, L, M, S und T (Autos, Motorräder, landwirtschaftliche Fahrzeuge).
Die etwas umfangreichere und zeitaufwändigere Erste-Hilfe-Ausbildung benötigen Sie für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, DE, D1, D1E (Lastwagen/Omnibusse) sowie für die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung von Krankenkraftwagen. Beide Nachweise können Sie in Kursen erwerben.
Informieren Sie sich doch in Ihrer Fahrschule, wo Sie solche Kurse konkret belegen können.
Wer kann eine ärztliche Bescheinigung ausstellen und wie alt darf diese höchstens sein?
Bei der in vielen Bereichen geforderten so genannten "Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung" handelt es sich um ein "Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach § 11 Abs. 9 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)".
Diese Bescheinigung kann vom Hausarzt, aber auch von anderen (Fach-)Ärzten ausgestellt werden. Darüber hinaus bekommen Sie sie auch von Begutachtungsstellen.
Wenn Sie dem Landratsamt die Bescheinigung bei Ihrer Antragstellung vorlegen, darf sie nicht älter als ein Jahr sein.
Einen Vordruck für diese ärztliche Untersuchung finden Sie hier.
Woher bekomme ich ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU)?
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten erhalten Sie von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung.
Was machen solche amtlich anerkannten Begutachtungsstellen noch?
Solche Begutachtungsstellen bieten in der Regel verschiedene Leistungen an. So werden dort die vorgeschriebenen Fahreignungsuntersuchungen, egal ob für Auto-, Bus- oder Lastwagenfahrer, vorgenommen. Ihren Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration, Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit) bekommen Sie also von solchen Begutachtungsstellen. Auch die in vielen Bereichen geforderte "Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung" können Sie über eine Begutachtungsstelle bekommen, natürlich auch die Untersuchung des Sehvermögens. Darüber hinaus -und das ist wohl am meisten bekannt- führen solche Begutachtungsstellen medizinisch-psychologische Untersuchungen durch, zum Beispiel nach einem Führerscheinentzug oder zur Überprüfung der Fahreignung.
Und wo gibt es amtlich anerkannte Begutachtungsstellen?
Wir haben die nächstgelegenen Begutachtungsstellen für Sie zusammengefasst:
TÜV Süd Life Service GmbH Memmingen, Donaustr. 1, 87700 Memmingen (Telefon 08331/92 50 85 11)
TÜV Süd Life Service GmbH Kempten, Bodmanstr. 4, 87435 Kempten (Tel. 0831/52 15 410)
TÜV Süd Life Service GmbH Augsburg, Halderstr. 23, 86150 Augsburg (Tel. 0821/34 32 911)
pima-mpu GmbH Augsburg, Schaezlerstr. 2, 86150 Augsburg (Tel. 0821/2 46 16 36)
AVUS GmbH, Hindenburgstr. 2 b, 86807 Buchloe (Tel. 08241/9600242)
TÜV Süd Life Service GmbH Ulm, Hirschstr. 22, 89073 Ulm (Tel. 0731/3793480)
pima-mpu GmbH Ulm, Neue Str. 22, 89073 Ulm (Tel. 0731/1 53 75 73)
Weitere amtlich anerkannte Begutachtungsstellen finden Sie auch unter:
www.bast.de (mit Liste aller amtlich anerkannten Begutachtungsstellen in Deutschland)
Wer stellt ein betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten aus?
Betriebs- beziehungsweise arbeitsmedizinische Gutachten werden von verschiedenen privaten Anbietern ausgestellt. Aus Wettbewerbsgründen verzichten wir an dieser Stelle auf eine Auflistung und empfehlen Ihnen einen Blick ins "Branchenbuch", die so genannten "Gelben Seiten". Unter der Rubrik "Ärzte - Arbeitsmedizin" können Sie nachlesen, an wen Sie sich in Ihrer Nähe wenden können. Online gibt es die Gelben Seiten unter www.gelbeseiten.de.
Kann ich selbst entscheiden, ob ich ein medizinisch-psychologisches oder ein betriebs-arbeitsmedizinisches Gutachten vorlege?
Wenn von Ihnen ein medizinisch-psychologisches oder ein betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten gefordert wird, wie zum Beispiel beim Erwerb des Busführerscheins, können Sie selbst entscheiden, welche Art von Gutachten Sie für sich ausstellen lassen.
Informationen, wie das Passbild aussehen soll, finden Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei. Sie können auch gleich hier klicken, um diese Information zu bekommen.
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