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Wassernutzer mit Brunnen oder Quellfassung sollten Zählerstände zum 1. Juli dokumentieren

Wassernutzer mit Brunnen oder Quellfassung sollten Zählerstände zum 1. Juli dokumentieren

Zum Jahresbeginn wurde in Bayern eine Gebühr für die Entnahme von Grundwasser, der so genannte Wassercent, eingeführt. Für das zweite Halbjahr wird er nun erstmals erhoben und ab 2027 abgerechnet. Zur Zahlung verpflichtet sind die Wassernutzer, die ihr Wasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen oder einer eigenen Quellfassung beziehen - wie beispielsweise öffentliche Wasserversorger, private Entnehmer oder die Industrie. Privathaushalte, die an eine öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, bezahlen den Wassercent bei ihrem Wasserversorger über die Wassergebühr. 

Für die Festsetzung der Gebühr durch das Landratsamt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird der im Wasserentnahmebescheid festgelegte jährliche Entnahmewert herangezogen oder die Abrechnung basiert auf der tatsächlich entnommenen Wassermenge. Voraussetzung dafür ist, dass Wassernutzer mit Brunnen oder Quellfassung die Zählerstände von Wasseruhren oder Pumpen-Stromzählern zum 1. Juli und 31. Dezember 2026 dokumentieren und die Daten dem Landratsamt bis spätestens 1. März 2027 melden. Betroffene erhalten diesen Herbst ein Schreiben des Landratsamts mit Informationen zur Vorgehensweise bei der Datenermittlung. Eine gesetzliche Messpflicht besteht nicht, stattdessen setzt das Verfahren auf Selbstauskunft und vertrauenswürdige Glaubhaftmachung. 

Das Wasserentnahmeentgelt beträgt 10 Cent pro Kubikmeter (1.000 Liter) Grundwasser, allerdings gibt es pro Jahr eine Freimenge in Höhe von 5.000 Kubikmetern. Man zahlt die Abgabe also je Entgeltpflichtigem erst für die Menge, die 5.000 Kubikmeter übersteigt. Für das nun anstehende Erhebungshalbjahr von Juli bis Dezember 2026 liegt die Freimenge bei 2.500 Kubikmetern. 

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber bezeichnet den Wassercent als „Meilenstein für den Grundwasserschutz in Bayern“. Er soll zu einem möglichst schonenden Umgang mit der Ressource Wasser beitragen. Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt werden zweckgebunden für Maßnahmen zum Wasserschutz und für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung verwendet. 

Wissenswertes zum Wassercent gibt es auch unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/novelle_baywg/index.htm

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 11.09.2026