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Jetzt für den Inklusionsbeirat bewerben

Jetzt für den Inklusionsbeirat bewerben

Seit 2021 gibt es einen Inklusionsbeirat im Landkreis Unterallgäu. Die erste Amtsperiode endet im neuen Jahr. Ab sofort kann man sich für die nächste Amtsperiode von Mai 2026 bis Mai 2032 bewerben. 

Wer kann sich bewerben?

  • Im Inklusionsbeirat mitwirken können Personen mit Behinderung oder deren gesetzliche Vertreter.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz im Landkreis Unterallgäu haben.
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem am Stichtag, 31. Januar 2026, mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Auch die bisherigen Mitglieder des Inklusionsbeirats können sich wieder bewerben. 

Wie kann man sich bewerben?

Fragen beantworten am Landratsamt Unterallgäu Bernhard Sonner, Telefon (08261) 995-273, und Caronline-Maria Gsöllpointner, Telefon (08261) 995-493, sowie die bisherige Vorsitzende des Inklusionsbeirats, Marianne Mayer, Telefon (0173) 3511762. Infos gibt es auch unter www.unterallgaeu.de/inklusionsbeirat. 

Der Inklusionsbeirat vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderung im Landkreis Unterallgäu und berät den Kreistag und das Landratsamt Unterallgäu in Fragen rund um Inklusion. Das Gremium setzt sich aus elf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, sieben Personen mit Schwerbehinderung, drei Vertreter der offenen Behindertenarbeit und der kommunale Behindertenbeauftragte. Zudem entsendet jede Kreistagsfraktion ein nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Beirat. Auch eine Vertreterin der Koordinationsstelle Inklusion gehört dem Beirat als nicht stimmberechtigtes Mitglied an. 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 08.01.2026