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Zwangsgeld für Verstöße gegen Impfpflicht

Zwangsgeld für Verstöße gegen Impfpflicht

Von: Veterinäramt/sdo

Verstöße gegen Impfpflicht haben Zwangsgeld zur Folge Blauzungenkrankheit: Frist läuft bis 19. Juni Unterallgäu Bis spätestens 19. Juni müssen im Unterallgäu alle über drei Monate alten Rinder gegen die Blauzungenkrankheit geimpft worden sein. Wer diese Frist nicht einhält, muss mit einem Zwangsgeld von 25 Euro je nichtgeimpftem Tier rechnen. Darüber hinaus übernimmt die bayerische Tierseuchenkasse laut dem Leiter des Veterinäramts am Unterallgäuer Landratsamt, Dr. Armin Mareis, keine Kosten für spätere Impfungen mehr.

„Es ist ein Gebot der Fairness und der Solidarität unter den Landwirten, dass jeder Rinderhalter der Impfpflicht nachkommt“, betont Landrat Hans-Joachim Weirather. Gleichzeitig kritisiert Weirather den Zickzack-Kurs der vorgesetzten Behörden: Nach einer extrem harten Linie Ende des vergangenen Jahres mit Forderung von Zwangsmaßnahmen bis hin zu körperlichem Zwang rudere Umweltminister Markus Söder plötzlich zurück - und gebe die Verantwortung weiter: „Der Schwarze Peter wird jetzt auf einmal den Kreis-verwaltungsbehörden zugeschoben“, so Weirather.

Der Landkreis Unterallgäu werde weiterhin darauf achten, dass die Impfpflicht eingehalten wird. „Ich bin der Meinung, dass es äußerst unfair denen gegenüber wäre, die sich an Gesetze halten, wenn Verstöße gegen die bestehende Impfpflicht nicht konsequent verfolgt werden.“ Dabei denke der Gesetzgeber im Augenblick offenbar keineswegs an eine Aufhebung der Impfpflicht. Derzeit werde an einer Erweiterung der Vorschriften gearbeitet. Voraussichtlich müssen die Tierhalter dann alle immunisierten Tiere innerhalb von sieben Tagen nach der Impfung unter Angabe der Ohrmarke dem Veterinäramt melden.

Für alle Tierhalter, die der Impfpflicht im vergangenen Jahr nicht nachgekommen sind, gilt in diesem Jahr eine verkürzte Frist: Sie müssen alle über drei Monate alten Rinder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer individuellen Anordnung das erste Mal impfen lassen. Die zweite Impfung muss dann drei Wochen später erfolgen. „Man kann ganz klar feststellen: Die Impfung macht Sinn. Die Zahlen belegen, dass die Impfaktion trotzt der späten Durchführung im Jahr Erfolg hatte“, so Mareis: So sei die Zahl der Krankheitsausbrüche in Deutschland von über 20.600 Fällen im zweiten Halbjahr 2007 auf knapp 3000 Fälle im zweiten Halbjahr 2008 gesunken.

Jeder Tierhalter, der im vergangenen Jahr die Grundimmunisierung seiner Rinder mit zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen abgeschlossen hat, muss diese Tiere heuer nur noch einmal impfen lassen. Nur die nachgewachsenen Rinder und Schafe brauchen als Grundlage wieder zwei Impfungen. Anders als bei der Maul- und Klauenseuche muss jeder Rinderhalter von sich aus rechtzeitig einen Tierarzt beauftragen.

Die Immunisierung sollte laut Veterinäramt vor Beginn der Gnitzensaison abgeschlossen sein. Die Blauzun-genkrankheit, die für den Menschen ungefährlich ist, wird durch die Gnitzen, eine Mückenart, übertragen. Mareis rät, die Tiere vor der Impfung besonders genau zu beobachten und gesundheitlich nicht einwandfreie Tiere von der Impfung zurückzustellen.

 

Nähere Informationen über die Blauzungenkrankheit finden Sie auf <link>dieser Seite.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 03.05.2024