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Rücksicht auf Jungtiere nehmen

Rücksicht auf Jungtiere nehmen

Im Frühling bringen viele Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt und die Wälder und Wiesen im Unterallgäu werden zur Kinderstube. Gleichzeitig sind bei steigenden Temperaturen viele Spaziergänger, Wanderer, Jogger oder Radfahrer in der Natur unterwegs. Damit die Jungtiere nicht gestört oder sogar gefährdet werden, sollte man bestimmte Regeln beachten, rät die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Unterallgäu.

  • Vor allem während der sogenannten Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 30. Juni sollte man Rücksicht auf die Wald- und Wiesenbewohner nehmen und die Wege nicht verlassen - auch nicht mit dem Mountainbike. Das erspart Wildtieren unnötigen Stress. Nicht betreten sollte man auch sogenannte Wildruhezonen, die vielerorts als Rückzugsort für Tiere eingerichtet werden.
  • Hunde sollte man anleinen oder zumindest stets im Auge behalten, so dass man diese jederzeit zurückrufen kann. In Bayern gibt es zwar keine generelle Leinenpflicht, die Gemeinden können für bestimmte Bereiche wie Naturschutzgebiete aber eine solche Pflicht anordnen. Wird ein Muttertier von einem Hund gejagt, verliert dieses wertvolle Energie, die es für die Aufzucht des Nachwuchses braucht. Außerdem brüten manche Vögel auf dem Boden und das Gelege wird leicht zur Beute, wenn die Tiere von einem Hund verscheucht werden.
  • Entdeckt man ein Jungtier, sollte man dieses nur aus der Ferne beobachten und auf keinen Fall anfassen. In der Regel benötigt ein allein gelassenes Jungtier keine Hilfe. Bei Hasen, Füchsen oder Rehen kommt die Mutter grundsätzlich nur selten zum Nest. Oft sind die Mütter auch ganz in der Nähe, warten aber, bis keine Menschen mehr da sind. Wer ein Rehkitz anfasst, kann diesem sogar schaden. Denn wenn das Muttertier einen menschlichen Geruch an ihm wahrnimmt, verstößt sie ihr Junges womöglich.
  • Braucht ein Wildtier wirklich Hilfe, etwa weil es verletzt ist und sonst nicht überleben würde, kontaktiert man am besten den örtlichen Tierschutzverein, den Förster, Jäger oder die Polizei. Unmittelbar selbst tätig werden sollte man in der Regel nicht - außer, wenn ein unbefiederter Jungvogel aus dem Nest gefallen ist. Diesen kann man vorsichtig zurück ins Nest setzen.
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 29.04.2024