DRUCKEN
Rinderherpes BHV1 seit einem Jahr Thema

Rinderherpes BHV1 seit einem Jahr Thema

Von: Veterinäramt/sdo

Seit genau einem Jahr beschäftigt das Thema nun schon die Rinderhalter und das Veterinäramt: Rinderherpes oder kurz BHV1. Bis Ende Mai 2009 sollen alle infizierten Rinder geschlachtet werden und der Freistaat virusfrei sein, so die Vorgabe des bayerischen Umweltministeriums. Der Hintergrund: Nur so können Handelshemmnisse beim Export behoben und ständige Neuinfektionen verhindert werden. Und die Bekämpfung der Krankheit läuft nicht schlecht, wie der Leiter des Unterallgäuer Veterinäramts, Dr. Armin Mareis, sagt. Nur vier der insgesamt 180 betroffenen Betriebe wollen auch heute noch nicht aktiv mitarbeiten.

Alle anderen haben laut Mareis in der Zwischenzeit zusammen mit dem Veterinäramt einen Sanierungsplan aufgestellt und mit der Schlachtung der infizierten Tiere, der so genannten Reagenten, begonnen: Über 2500 infizierte Tiere wurden bereits geschlachtet, 1800 bekannte Reagenten müssen in den nächsten Wochen noch den Gang in den Schlachthof antreten.

Die anfängliche Befürchtung der Landwirte, nicht genügend Ersatzvieh zu bekommen, um weiter arbeiten zu können, habe sich in den vergangenen Monaten nicht bestätigt, so Mareis. Auch seien die Entschädigungszahlungen angemessen gewesen. Dies bestätigt auch Paul Huber aus Gronau-Erisried. Er ist ein Stellvertreter des Kreisobmanns des Bayerischen Bauernverbands (BBV). Vor knapp zwei Jahren waren einige seiner Rinder positiv auf BHV1 getestet worden. Relativ bald nach Beginn des Ausmerzungsverfahrens habe er sich dann entschlossen, daran teilzunehmen, so Huber. Der Landwirt lobt die Zusammenarbeit mit dem Unterallgäuer Veterinäramt. „Das ist top gelaufen“, sagt er. Auch mit den Entschädigungszahlungen der bayerischen Tierseuchenkasse war er zufrieden. „Ich wäre sehr froh, wenn endlich alle betroffenen Betriebe einen Sanierungsplan aufstellen, damit das Thema BHV1 im Unterallgäu endlich einmal erledigt ist“, so Huber.

Das hofft auch der Leiter des Unterallgäuer Veterinäramts, Dr. Armin Mareis. Sollten sich die bislang fehlenden Betriebe mit ihren insgesamt 60 Reagenten nicht freiwillig beteiligen, sei er dazu gezwungen, diese über einen Zwangsbescheid dazu zu verpflichten, die infizierten Tiere schlachten zu lassen. „Wir würden aber sehr gerne auch mit diesen letzten vier Betrieben konstruktiv zusammenarbeiten“, so Mareis.

Um die anfallende Arbeit bewältigen zu können, wurden dem Veterinäramt bis zum Ende der Aktion eineinhalb Tierarzt-Stellen mehr zur Verfügung gestellt. Schließlich mussten im vergangenen Jahr die über 180 betroffenen Betriebe informiert werden, wie das Verfahren abläuft, wie sie an Entschädigungen kommen und wann Untersuchungen gemacht werden müssen. Gleichzeitig muss der Wert der infizierten Tiere geschätzt und Entschädigungsanträge bearbeitet werden. Hinzu kommen Beratungen, was die Landwirte bei Rückfällen tun können.

„Für die betroffenen Tierhalter und das Veterinäramt war und ist das Thema BHV1 eine große Anstrengung“, sagt Mareis. „Wir hoffen sehr, dass wir in absehbarer Zeit endlich Ruhe bekommen und keine neuen Reagenten mehr auftauchen.“ Für den Menschen ist es im Übrigen völlig ungefährlich, Fleisch oder Milch eines infizierten Tieres zu essen oder zu trinken.

 

Was können Rinderhalter tun, um zu verhindern, dass BHV1 neu oder erneut in einem Tierbestand auftaucht? Das Veterinäramt am Unterallgäuer Landratsamt rät allen Rinderhaltern

  • den Stall nicht über zu belegen,
  • die Impffristen konsequent einzuhalten, sofern Reagenten vorhanden sind,
  • bei Zweifelsfällen eher eine Zusatzuntersuchung machen zu lassen,
  • gemeinsam mit anderen Landwirten genutzte Maschinen wie Klauenstand oder Viehanhänger besonders gründlich zu reinigen,
  • fremden Stallbesuchern hofeigene Stiefel und Schutzkleidung anzubieten und
  • am freiwilligen BVD-Bekämpfungsverfahren teilzunehmen, um die Schwächung des Immunsystems durch den Erreger des Rinderdurchfalls (BVD) zu vermeiden.

 

Nähere Informationen über BHV1 finden Sie auf <link>dieser Seite.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 03.05.2024