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Bauanträge können ab März auch digital eingereicht werden

Bauanträge können ab März auch digital eingereicht werden

Bauanträge mussten bislang bei der jeweiligen Gemeinde in Papierform eingereicht werden. Im Unterallgäu gibt es ab März auch die Möglichkeit, den Bauantrag digital einzureichen. Darüber informierte Christian Karrer vom Unterallgäuer Bauamt die Bürgermeister der Landkreis-Gemeinden bei der Bürgermeister-Dienstbesprechung. Diese fand in Lachen statt im neuen Bürgerraum.

Mit der Einführung des digitalen Bauantrags ändere sich auch etwas Grundlegendes, so Karrer: „Erster Adressat der Bauanträge - egal ob schriftlich oder digital - ist künftig das Landratsamt Unterallgäu.“ Lediglich Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Anträge auf isolierte Abweichung, Befreiungen und Ausnahmen von örtlichen Bauvorschriften werden weiterhin bei der Gemeinde eingereicht.

Den digitalen Bauantrag reiche in der Regel der Planverfasser im Auftrag des Bauherrn ein. Dafür sei eine Zertifizierung nötig, zum Beispiel eine Bayern-ID (zu beantragen im BayernPortal), ein Elster-Zertifikat oder ein Authega-Zertifikat. Das Landratsamt Unterallgäu hat alle wichtigen Informationen zum digitalen Bauantrag und den Link zum BayernPortal auf einer Internetseite zusammengefasst unter www.unterallgaeu.de/digitaler-bauantrag

Folgende Anträge können digital eingereicht werden:

Im Bereich Baurecht:

  • Antrag auf Baugenehmigung
  • Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Antrag auf Teilbaugenehmigung
  • Antrag auf Vorbescheid
  • Antrag auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
  • Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Bau- oder Teilbaugenehmigung
  • Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids

Im Bereich Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren:

  • Baubeginnsanzeige
  • Anzeige der Nutzungsaufnahme
  • Anzeige der Beseitigung
  • Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs

Im Bereich Abgrabungsrecht:

  • Abgrabungsantrag
  • Erforderliche Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
  • Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung
  • Antrag auf Vorbescheid
  • Anzeige und Erklärung im abgrabungsrechtlichen Verfahren

Der digitale Bauantrag für Bayern ist vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales entwickelt worden und wird sukzessive in Bayern eingeführt.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 25.04.2024