DRUCKEN
Aus für Blaue Tonnen möglich

Aus für Blaue Tonnen möglich

Von: Abfallwirtschaft/sdo

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig könnte das Aus für die blauen Tonnen im Unterallgäu bedeuten: Das Bundesgericht entschied, dass private Haushalte keine Unternehmen mit der Abfallbeseitigung - und damit auch nicht mit der Altpapiersammlung - beauftragen dürfen. Dies sei grundsätzlich Aufgabe der Kommunen. „Diese Entscheidung freut mich sehr. Sie deckt sich mit meiner Rechtsauffassung zu 100 Prozent“, sagt Landrat Hans-Joachim Weirather.

Er hatte sich immer vehement gegen die blauen Tonnen und dagegen ausgesprochen, dass sich gewerbliche Altpapiersammler „die Rosinen herauspicken“. Diese Auffassung teile das Bundesverwaltungsgericht offenbar vollständig, so Weirather. Hohe Altpapierpreise hatten im Jahr 2007 dazu geführt, dass gewerbliche Sammler in mehreren Gemeinden im Landkreis Unterallgäu die blauen Tonnen anboten - allerdings nur in großen Kommunen, in denen die Altpapiersammlung wirtschaftlich rentabel ist. Kleinere Gemeinden, Weiler und Einöden waren für die Firmen uninteressant. „Das war nichts anderes als eine Privatisierung der Gewinne und Sozialisierung der Verluste, weil wir auch in nicht lukrativen Bereichen die Abfallentsorgung sicherstellen müssen“, so Weirather. Der Landkreis Unterallgäu war dagegen auch gerichtlich vorgegangen. Den Rechtsstreit um die alleinige Verwertung des Altpapiers entschied das Verwaltungsgericht Augsburg im Februar 2008 allerdings zugunsten der gewerblichen Sammler.

„Nur durch das Verständnis und die Solidarität der Bevölkerung sind die Sammelmengen der Vereine seither nicht allzu sehr zurückgegangen“, so Weirather. „Unsere Vereine sind gerade zur Finanzierung ihrer Jugendarbeit auf die Erlöse aus den Altpapiersammlungen angewiesen.“ Um die Vereine zusätzlich zu unterstützen, verzichtet der Landkreis seit einem Jahr auf seinen Anteil am Erlös aus den Altpapiersammlungen. Zuvor waren die Altpapiersammlungen über viele Jahre hinweg durch Landkreis-Zuschüsse aufrecht erhalten worden.

Mit dem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sei nun ein großer Schritt in die richtige Richtung getan, so der Landrat. Er warte nun gespannt auf den genauen Wortlaut des Urteils samt Begründung und auf eine rechtlich bindende Aussage darüber, wann es sich um eine gewerbliche Sammlung handelt.

„Am besten wäre es nun, wenn der Gesetzgeber dieses Thema jetzt endlich eindeutig regelt“, so Weirather. In einem Schreiben hatte er den Bundesumweltminister bereits im vergangenen Jahr dazu aufgefordert. Bis Dezember 2010 müsse die neue Abfallrahmenrichtlinie der EU ohnehin in nationales Recht umgesetzt werden. „Mit eindeutigen Vorgaben könnte der Gesetzgeber hierbei dafür sorgen, dass die öffentliche Hand für die gesamte Abfallentsorgung aufkommen muss und verhindern, dass private Firmen sich die lukrativen Posten herauspicken.“

 

Wie Sie Ihr Altpapier im Landkreis Unterallgäu richtig entsorgen können, erfahren Sie auf unserer Seite <link _top>Wertstoffe.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 03.05.2024