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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 21.02.2024

Tierseuchen

Tierseuchen durch vorbeugende Maßnahmen zu vermeiden beziehungsweise sie im Fall eines Ausbruchs zu bekämpfen, ist eine wichtige Aufgabe des Veterinäramts am Landratsamt Unterallgäu. Die Gesundheit der Tierbestände liegt uns sehr am Herzen. Wesentlich für die Bekämpfung von Tierseuchen ist es, über den im Landkreis vorhandenen Tierbestand genau Bescheid zu wissen. Deshalb sind die Halter üblicher Nutztierrassen gesetzlich dazu verpflichtet, dem Veterinäramt ihre Tierhaltung zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für den Fall, dass sich wesentliche Änderungen im Tierbestand ergeben.

Seit dem Jahr 1997 ist die Infektion mit dem "Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1)" anzeigepflichtig. Besonders um bei der Vermarktung von Rindern konkurrenzfähig zu bleiben, wird BHV1 in Deutschland bekämpft. Seit Oktober 2011 ist Bayern BHV1-frei und fünfeinhalb Jahre später wurde schließlich in ganz Deutschland die BHV1-Freiheit erreicht. Die BHV1-Verordnung ist zuletzt am 7. Mai 2016 geändert worden. Zur Aufrechterhaltung ihres BHV1-Status müssen Rinderhalter weiterhin regelmäßige Untersuchungen durchführen lassen.

Fragen und Antworten

Deutschland ist anerkannt BHV1-frei. Was bedeutet das?

Es ist es ein großer Erfolg, dass es die Seuche in Deutschland nicht mehr gibt. Die Rinder können nun bestmöglich vor Neuinfektionen geschützt werden. Damit der Erreger nicht erneut eingeschleppt wird, gelten  Vorschriften. So muss jedes Rind, das aus einer nicht anerkannt BHV1-freien Region nach Deutschland gebracht werden soll, bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Welche Voraussetzungen müssen die Tiere erfüllen?

Besonders Zucht- und Nutzrinder müssen hohe Anforderungen erfüllen: Eine eventuelle Erkrankung kann sich schnell verbreiten, wenn die Tiere weitervermarktet werden. Rinderhalter müssen beim Verbringen von Tieren aus nicht BHV1-freien Gebieten Folgendes beachten: Die Tiere müssen aus einem BHV1-freien Bestand kommen, vor dem Transport nach Bayern 30 Tage in Quarantäne sein und auf die Infektion untersucht werden. Das muss in der Freiheitsbescheinigung zusätzlich bestätigt sein, die von der für den Herkunftsbetrieb zuständigen Behörde ausgestellt wird. 

Schlachtrinder aus nicht BHV1-freien Gebieten müssen in Bayern direkt zum Bestimmungsschlachthof transportiert werden. Bayerische Rinder, die an Tierschauen in nicht BHV1-freien Regionen teilnehmen, müssen in Quarantäne, bevor sie zurück nach Bayern gebracht werden.

Gibt es weitere Vorkehrungen, um zu verhindern, dass die Seuche erneut eingeschleppt wird?

Nach Bayern dürfen keine gegen BHV1 geimpften Rinder verbracht werden und die Impfung hier ist ebenfalls verboten. Rinder, die aus einem Bestand innerhalb Deutschlands abgegeben werden, brauchen seit Ende Mai 2015 keine Bescheinigung mehr.

Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Bestand sollen natürlich weiterhin beachtet werden. Hierzu gehören zum Beispiel betriebseigene Schutzkleidung und Stiefel für betriebsfremde Personen (wie Tierarzt und Besamer), die Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften, die mit anderen Betrieben gemeinsam genutzt werden, sowie die Bekämpfung von Schadnagern.

Warum war es so schwierig, BHV1-frei zu werden?

Ein einmal mit BHV1 infiziertes Tier bleibt ein Leben lang Virusträger, in den allermeisten Fällen, ohne Krankheitssymptome aufzuweisen. Unter bestimmten Voraussetzungen (zum Beispiel bei Stresssituationen wie einer Kalbung oder einem Stallwechsel) kann es das Virus ausscheiden und so weiterverbreiten. Deshalb war es sehr schwierig, die Rinderbestände zu sanieren.

Welche Symptome treten bei erkrankten Tieren auf?

Mögliche Symptome sind unter anderem Fieber, Fehlgeburten und geringe Milchleistung.

Ist BHV1 für den Menschen gefährlich?

Nein, das Virus kann nicht auf den Menschen übertragen werden und ist deshalb absolut ungefährlich. Milch- und Fleischprodukte infizierter Tiere können ohne Bedenken gegessen werden.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer. Es erkranken insbesondere Schafe (einschließlich Mufflons) und Rinder, aber auch Ziegen. Die Tierseuche ist anzeigepflichtig. Früher kam die Blauzungenkrankheit vor allem in warmen Ländern südlich des 44. Breitengrades (Türkei, Portugal, Spanien) vor. Nachdem Deutschland seit einigen Jahren frei von dieser Tierseuche war, ist die Blauzungenerkrankung im Oktober 2023 mit dem Serotyp 3 (BTV-3) leider wieder ausgebrochen. Fälle gibt es in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Aufgrund der Seuchenausbrüche wurde der Status „frei von der BT“ für das ganze Gebiet der Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ausgesetzt. Das restliche Bundesgebiet gilt weiterhin als BTV-frei. Aktuell betroffene Nachbarländer sind unter anderem die Niederlande und Belgien.

Derzeit ist gegen BTV-3 noch kein Impfstoff verfügbar, so dass die Tiere nicht wirksam geschützt werden können. Aus diesem Grund dürfen Rinder, Schafe oder Ziegen aus Restriktionsgebieten in freie Gebiete nur unter bestimmten Bedingungen verbracht werden, also zum Beispiel von Niedersachsen nach Bayern. Dazu gehören unter anderem eine vorherige Blutuntersuchung und eine Behandlung mit einem Insektizid, bestätigt durch eine aus diesen Gebieten mitzuführende Tierhalter-Erklärung.

Die Bovine Virusdiarrhoe, kurz BVD genannt, ist eine weltweit verbreitete Virusinfektion des Rindes und führt in der Rinderhaltung zu massiven wirtschaftlichen Verlusten.

2011 begann die BVD-Bekämpfung in einem Pflichtverfahren. Seitdem dürfen Rinder in andere Bestände, auf Gemeinschaftsweiden, Ausstellungen, usw. nur noch verbracht werden, wenn sie einen Nachweis haben, dass sie auf das BVD-Virus mit negativem Ergebnis untersucht worden sind. So soll verhindert werden, dass sogenannte PI-Tiere (auch Virämiker genannt) entstehen oder in andere Bestände gebracht werden. Diese PI-Tiere sind Rinder, die dauerhaft mit dem BVD-Virus infiziert bleiben und als Dauerausscheider sehr viele andere Rinder anstecken. Vor allem müssen trächtige Rinder vor der Infektion geschützt werden, weil PI-Tiere nur durch vorgeburtliche Infektionen entstehen.

Seit Mitte 2016 gelten erhöhte Anforderungen, um auch eine Verbreitung des Erregers durch ungeborene infizierte Kälber und durch nur vorübergehend infizierte Tiere zu verhindern. Sobald in einem Bestand das BVD-Virus nachgewiesen wird, darf der Bestand automatisch für die folgenden 40 Tage keine Rinder mehr in andere Bestände abgeben.

Derzeit befindet Bayern sich im Anerkennungsverfahren als "BVD-freie Zone". Deswegen sind seit Mitte Mai 2021 Schutzimpfungen von Rindern gegen das BVD-Virus verboten. Der Landkreis Unterallgäu hat bereits seit Februar 2022 den Status  "BVD-freie Zone".

Fragen und Antworten

Wie sieht das Krankheitsbild der BVD aus?

Das Krankheitsbild ist äußerst vielfältig. Oft verläuft eine Infektion völlig symptomlos oder geht mit Durchfällen und Leistungsabfall einher. Ausnahmsweise tauchen auch schwere Erkrankungsfälle mit Todesfällen als Folge von unstillbaren Durchfällen auf.

Hat sich ein trächtiges Tier mit dem BVD-Virus infiziert, dann kann es unter anderem zu Aborten und Missbildungen des Kalbes kommen, oder es wird ein PI-Tier geboren. Solche PI-Tiere sterben meistens bis zum Ende ihres zweiten Lebensjahres an der ebenfalls von diesem Erreger verursachten, immer tödlich verlaufenden Mucosal Disease (MD).

Was passiert, wenn bei einem Rind das BVD-Virus nachgewiesen wurde?

Gemäß dem neuen AHL (Animal Health Law) der Europäischen Union sind langfristige Bestandsfristen vorgesehen. Das weitere Vorgehen erfolgt in Rücksprache mit dem Veterinäramt.

Wie wird die Ausbreitung der Krankheit verhindert und was hat das mit dem Beihilfeanspruch aus der bayerischen Tierseuchenkasse zu tun?

Kälber müssen innerhalb der ersten 20 Tage nach der Geburt auf das BVD-Virus untersucht werden. Die bayerische Tierseuchenkasse gewährt sogar nur dann eine Beihilfe für PI-Tiere, wenn diese bis spätestens zum 21. Lebenstag ausgemerzt worden sind. Damit soll verhindert werden, dass Dauerausscheider unnötig im Bestand bleiben und neue Infektionen verursachen. Die Tierhalter sollten auf das rechtzeitige Vorliegen der Untersuchungsergebnisse aus den Ohrstanzproben achten, um nicht einen eventuellen Beihilfeanspruch zu verlieren.

Formulare und weitere Informationen finden Sie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse.

Wie kann der Tierbesitzer selbst das Infektionsrisiko vermindern?

Kaufen Sie nur Tiere zu, die nachweislich keine Dauerausscheider sind, sondern ein "BVDV-unverdächtiges Rind" gemäß Verordnung. 

Durch Hygienemaßnahmen können Sie das Risiko einer Einschleppung der Infektion verringern und eine innerbetriebliche Verbreitung vermeiden. Da sich Bayern im Anerkennungsverfahren als BVD-freie Region befindet, ist unter anderem ab 15. Mai 2021 die Impfung gegen die Bovine Virusdiarrhoe verboten. 

Formulare und weitere Informationen finden Sie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse.

Die Equine infektiöse Anämie (EIA) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bekannt ist sie auch unter dem Namen „ansteckende Blutarmut der Einhufer“ (ABE). Empfänglich für diese Virusinfektion sind ausschließlich Tiere der zoologischen Familie Equidae, unter den Haustieren also Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel. Menschen und andere Tierarten sind nicht gefährdet.       

Im Unterallgäu trat die EIA zuletzt im März 2010 auf. Es stellten sich zwei Pferde eines Bestandes als infiziert heraus. Die möglichen Übertragungswege in und aus dem Bestand konnten nicht mehr lückenlos aufgeklärt werden, weil Pferdebesitzer Tiere ohne Papiere oder Aufzeichnungen zu- und verkauft hatten und dadurch über die Herkunft beziehungsweise den Verbleib der Tiere keine Auskunft mehr geben konnten. Daher sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Viehverkehrsverordnung Anfang März 2010 geändert wurde und seitdem Equiden nur noch zusammen mit ihrem obligatorischen Equidenpass in einen Bestand aufgenommen werden dürfen.

Fragen und Antworten

Wo ist die EIA verbreitet?

Diese Tierseuche tritt weltweit auf. Ihr Ursprung liegt in Sumpfgebieten der USA, in Kanada, Teilen von Süd- und Zentral-Amerika, im südlichen Afrika und Nord-Australien. In Deutschland traten in den vergangenen Jahrzehnten nur vereinzelte Fälle auf. Dabei waren immer nur einzelne Pferde betroffen, es kam nie zu einer Ausbreitung der Erkrankung in einem größeren Umfang. Auslöser waren dabei häufig importierte Pferde aus Osteuropa.

Wie wird die EIA übertragen?
  • Große, blutsaugende Insekten sind in erster Linie für die Verbreitung der Infektion verantwortlich. Hauptsächlich kommen Bremsen und Wadenstecher in Frage, weniger Stechmücken. Die Bremsen fungieren hierbei als „mechanische Vektoren“. Das heißt, dass sie nach der Blutmahlzeit an einem infizierten Tier virushaltiges Blut, das an ihren Mundwerkzeugen haftet, auf ein benachbartes Tier mit dem Stich übertragen können. Das EIA-Virus bleibt aber an den Mundwerkzeugen der Insekten nur für kurze Zeit ansteckungsfähig (etwa 30 Minuten). Deshalb kommt eine Übertragung der Infektion über eine größere räumliche Distanz hinweg nicht vor.
  • Infizierte Equiden scheiden das Virus mit Körpersekreten wie Speichel, Milch und Sperma aus. Die Ansteckung über Körpersekrete ist aber äußerst selten, und erfordert einen sehr engen Kontakt der Tiere. Dies könnte beispielsweise zwischen einer Stute und ihrem Fohlen der Fall sein.
  • Über Instrumente wie Kanülen, Thermometer, Maulgatter, usw. könnte das Virus theoretisch ebenfalls übertragen werden, sofern diese nicht gereinigt und desinfiziert wurden.
Wie erkennt man die ansteckende Blutarmut?

Es wird geschätzt, dass 30 bis 90 Prozent der infizierten Tiere keine klinischen Auffälligkeiten entwickeln. Die Inkubationszeit variiert, vom Zeitpunkt der Infektion bis zu ersten sichtbaren Krankheitsanzeichen können also einige Tage oder auch mehrere Wochen vergehen.

Mögliche Krankheitszeichen sind:

  • Fieber bis 42 Grad (tritt in unregelmäßigen Abständen immer wieder auf)
  • Appetitlosigkeit und Futterverweigerung, Schwäche, Zittern, schwankender Gang
  • Angelaufene Gliedmaßen bzw. Flüssigkeitsansammlung (Ödeme) am Unterbauch oder Schlauch und dadurch bedingte Schwellungen
  • Abmagerung, Konditionsverlust
  • Aborte, Unfruchtbarkeit
  • Gelbe bis blasse Schleimhäute (Anämie)
  • Punktförmige Blutungen auf den Schleimhäuten

In fieberfreien Zeiten können die infizierten Tiere völlig unauffällig sein, so dass die Erkrankung meist erst spät erkannt wird. Andererseits kann der Tod auch urplötzlich eintreten, ohne dass vorher überhaupt eine Krankheit zu beobachten war. Die EIA führt früher oder später zum Tod des Tieres.

Wie wird die EIA diagnostiziert?

Die Diagnose erfolgt hauptsächlich über den Nachweis von Antikörpern im Blut, also serologisch. Die Antikörper treten in der Regel zwei bis drei Wochen nach der Infektion auf, in seltenen Fällen aber auch erst nach bis zu 90 Tagen. Für die Untersuchung wird der so genannte „Coggins-Test“ verwendet, der Antikörper gegen das Virus nachweist.

Im PCR-Verfahren wird nach dem Virus selbst gesucht. Dieses wird dabei allerdings am lebenden Tier nicht immer zuverlässig entdeckt, weshalb nur die positiven Ergebnisse aussagekräftig sind, nicht aber negative.

Was tun, wenn ein Verdacht auf die EIA besteht?

Die EIA ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Schon bei einem Seuchenverdacht muss umgehend das zuständige Veterinäramt informiert werden.

Wie kann ich mein Pferd schützen?

Das Einhalten von Hygienemaßnahmen verbessert den Schutz vor einer möglichen Ansteckung:

  • Pferde unbekannter Herkunft einzustellen, bedeutet eine nicht kalkulierbare Gefahr. Laut einer EU-Verordnung und den Vorschriften der Viehverkehrsverordnung dürfen daher Equiden in einen Bestand nur übernommen werden, wenn für sie der vorgeschriebene „Equidenpass“ vorliegt. Mehr zum Thema Equidenpass und wie Sie Ihre Tiere richtig kennzeichnen, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zusammengestellt.
  • Generell bieten serologische Untersuchungen bei Neueinstallungen, im Rahmen des Pferdehandels und vor Turnieren einen Schutz der Pferde vor Kontakten mit unerkannten Infektionsträgern.
  • Importierte Pferde aus gefährdeten Gebieten sollten anfangs in Quarantäne gehalten werden.
  • Boxen, Stallgasse und alle dazugehörigen Räumlichkeiten sauber halten.
  • Gemeinsamen Gebrauch von Sattelzeug und Bürsten vermeiden; ist dies nicht möglich, so sollten sie nach jedem Gebrauch desinfiziert werden, da sie Hautabschürfungen oder die Aufnahme von Sekreten oder Exkreten bewirken können.
  • Pferdeäpfel und Mist regelmäßig entfernen.
  • Auf Weiden und Paddocks sollte kein Wasser in Pfützen oder Lachen stehen, sondern eine gute Drainage vorhanden sein, um die Vermehrung von Insekten einzuschränken.
  • Die Hauptflugzeit der bekannten Stech-Insekten liegt in der Regel in der Abend- und Morgendämmerungszeit. Eine Aufstallung der Pferde eine Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang kann den Insektenkontakt verringern. Während der Hauptsaison können zudem Insekten abwehrende Mittel (Repellentien) eingesetzt werden.
  • Pferdekontakte auf Turnieren, Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen sollten soweit als möglich vermieden werden.
Wie wird die ansteckende Blutarmut bekämpft?

Es sind weder Impfungen noch eine Therapie verfügbar. Für die Bekämpfung ist von großer Bedeutung, dass der Körper die Infektion nicht mehr beseitigen kann. Infizierte Pferde bleiben lebenslang infiziert. Das EIA-Virus ist anfällig gegenüber Wärme, Austrocknung und direkte Sonneneinstrahlung. Das Virus kann mit handelsüblichen Desinfektionsmitteln unschädlich gemacht werden.

Die EIA ist innerhalb der Europäischen Gemeinschaft anzeigepflichtig und wird in Deutschland tierseuchenrechtlich durch eine Verordnung reglementiert.

Im Verdachtsfall wird der betroffene Bestand gesperrt. Das bedeutet, dass die Tiere aufgestallt, Tierbewegungen unterbunden und Desinfektionsmaßnahmen eingeleitet werden. Sämtliche Tiere des Bestandes werden serologisch untersucht. Infizierte Tiere müssen sofort getötet werden.

Kontakttiere werden rückverfolgt, gesperrt und ebenfalls serologisch untersucht. Bei Seuchengefahr können vor Pferdeansammlungen Blutuntersuchungen amtlich vorgeschrieben werden. Soweit dies nicht geschieht, können die Veranstalter auch von sich aus den Test fordern.

Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, ist eine Tierseuche, die vor allem bei Wirtschaftsgeflügel große Verluste verursacht. Sie breitet sich derzeit in Deutschland und auch Bayern immer weiter aus. Besonders gefährdet sind dabei vor allem Klein- und Hobbyhaltungen mit Geflügel, das sich viel draußen aufhält. Tot aufgefundene Vögel sollten nicht angefasst werden.

Fragen und Antworten

Wie wird die Vogelgrippe verbreitet?

Verbreitet wird die Seuche vor allem durch Wildvögel, aber auch der Mensch oder Gegenstände können das Virus einschleppen. Deshalb ist es für Geflügelhalter besonders wichtig, entsprechende Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Wie soll die Verbreitung der Vogelgrippe verhindert werden?

Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen gelten für Geflügelmärkte und Ausstellungen verschiedene Auflagen. Weitere Informationen finden Sie in der Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nummer 36. 

Ist das Virus für den Menschen gefährlich?

Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst werden.

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) wäre für die Landwirtschaft im Unterallgäu der „GAU“, der "größte anzunehmende Unfall". Sie ist eine im höchsten Grade ansteckende, akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Sie kann alle Klauentiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Rot-, Reh- und Damwild befallen. Für den Menschen stellt die Maul- und Klauenseuche keine gesundheitliche Gefahr dar.

Die Maul- und Klauenseuche verbreitet sich sehr schnell, infizierte Tiere können schon vor dem Auftreten der ersten Krankheitszeichen andere Tiere anstecken. An MKS erkrankte Tiere leiden in der Regel unter erheblichen Schmerzen. Nicht nur das Aufstehen und das Gehen kann zur Qual werden, sondern die Tiere vermeiden wegen Schmerzen im Maulbereich auch das Fressen. Die geringe beziehungsweise fehlende Futteraufnahme schwächt die Tiere zunehmend. So geht bei Milchkühen beispielsweise die Milch drastisch zurück.

Weltweit gelten sowohl für MKS-infizierte Klauentiere, als auch für die von ihnen stammenden Erzeugnisse strenge Handelsrestriktionen. Somit ist ein Ausbruch dieser Tierseuche nicht nur mit schweren Leiden für die Tiere, sondern auch mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen für die Tierhalter und die gesamte Volkswirtschaft verbunden. MKS ist eine der wirtschaftlich folgenreichsten Tierseuchen.

In Deutschland ist die Maul- und Klauenseuche zuletzt im Jahr 1988 aufgetreten.

Fragen und Antworten

Wie erkennt man die Maul- und Klauenseuche?

Anzeichen für eine mögliche MKS-Infektion können sein:

  • Störung des Allgemeinbefindens (Fieber, Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit),
  • Blasen oder Blasenreste im Bereich der Lippen, des Zahnfleisches und auf der Zunge,
  • Blasen oder Blasenreste im Bereich der Klauen, insbesondere im Zwischenklauenbereich,
  • Blasen oder Blasenreste im Bereich der Euter- und Zitzenhaut sowie gegebenenfalls Milchrückgang,
  • vermehrtes Speicheln bei erkrankten Tieren,
  • Schmerzen beim Aufstehen und Lahmen beim Gehen (insbesondere Schafe).

In den Blasen ist der MKS-Erreger massenhaft enthalten. Die Blasen reißen nach kurzer Zeit auf und der Inhalt entleert sich.

Wie wird die Maul- und Klauenseuche übertragen?

Die Maul- und Klauenseuche wird zum einen direkt von Tier zu Tier über Sekrete und Exkrete übertragen zum anderen aber auch indirekt zum Beispiel über Menschen, Fahrzeuge, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse. Auch die Übertragung mit dem Luftstrom ist kilometerweit möglich.

Der Mensch kann die Seuche durch nicht gereinigte und desinfizierte Kleidung, Schuhe oder Hände übertragen. So kann er den Tierseuchenerreger also verschleppen.

Das Virus der MKS hat eine sehr hohe Widerstandskraft gegenüber der Außenwelt. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren oder eingetrocknet (in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu, etc.) kann es Monate bis Jahre überleben.

Welche Vorkehrungen werden im Unterallgäu getroffen, um einen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche zu verhindern?

Für einen Ausbruch müsste das Virus hierher eingeschleppt werden. Um dem vorzubeugen, existieren Vorschriften für die Einfuhr von lebenden Tieren und von Produkten tierischer Herkunft. Aus dem gleichen Grund gibt es Beschränkungen für die Einfuhr von Lebensmitteln im Reiseverkehr.

Warum wird gegen die Maul- und Klauenseuche nicht mehr geimpft?

Innerhalb der EU wurden die flächendeckenden Vorbeugeimpfungen gegen MKS verboten. Im akuten Seuchenfall kann aber eine Notimpfung bzw. Ringimpfung in der betroffenen Region durchgeführt werden.

Aus mehreren Gründen werden Vorbeugeimpfungen nicht mehr durchgeführt:

  • Vom MKS-Virus existieren verschiedene Typen und Stämme, gegen die spezielle Impfstoffe verabreicht werden müssten. Mit einem Kombinationsimpfstoff kann eine Immunisierung der Tiere nicht gegen alle Typen erreicht werden. Früher kamen nur bestimmte Typen hier vor. Heute ist nicht abzuschätzen, welcher Typ möglicherweise eingeschleppt würde.
  • Geimpfte Tiere erkranken zwar selbst nicht mehr, können das Virus aber auf andere Tiere übertragen.
  • Die Tiere entwickeln durch die Impfung Antikörper. Es lässt sich nach der Impfung unter Umständen nicht mehr feststellen, ob das Tier geimpft oder mit dem Virus infiziert wurde.
Was muss man tun, wenn der Verdacht auf MKS besteht?

Die Maul- und Klauenseuche ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Schon bei einem Verdacht auf diese Erkrankung muss sofort das zuständige Veterinäramt informiert werden. Notfalls kann man sich auch an die Gemeinde oder Polizei wenden. Ein Amtstierarzt untersucht dann den Bestand und entnimmt gegebenenfalls Proben von den betroffenen Tieren.

Muss ein Seuchenverdacht vom Amtstierarzt festgestellt werden, greifen gegebenenfalls schon vor Laborergebnissen drastische Verkehrsbeschränkungen. Die MKS-Verordnung sieht als reglementierte Gebiete vor: Kontrollzone, Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet. Für jedes gelten eigene Anforderungen.

Was geschieht mit erkrankten Tieren?

Wird MKS bei einem Tier festgestellt, muss der ganze Bestand eines Hofes getötet und entsorgt werden. Nur so kann man die weitere Virusproduktion in den infizierten Tieren verhindern, und damit auch eine weitere Verbreitung der Seuche.

Schon der Verdacht auf die Seuche reicht aus, um die Tötung des verdächtigen Bestandes und sogar von Kontaktbeständen anzuordnen. Diese Vorgehensweise ist nötig, um dem extrem ansteckenden Erreger nicht nur „hinterherzulaufen“.

Gibt es Dinge, die man beachten sollte, damit die Maul- und Klauenseuche nicht in einen Unterallgäuer Tierbestand eingeschleppt wird?

Es gibt mehrere grundsätzliche Dinge, die man beachten sollte:

  • Verzichten Sie zum Schutz der heimischen Klauentiere auf Mitbringsel wie Wurst, Fleisch oder Trophäen von Klauentieren aus dem Urlaub im Ausland.
  • Verfüttern Sie niemals Küchenabfälle oder Essensreste an Schweine oder andere Klauentiere!
  • Schützen Sie Ihren eigenen Klauentierbestand, indem Sie für alle betriebsfremden Personen, wie zum Beispiel für den Tierarzt, den Besamungstechniker oder sonstige Besucher betriebseigene Schutzkleidung einsetzen.
  • Verhindern Sie, dass betriebsfremde Personen ohne Befugnis Ihre Ställe betreten.
  • Beschränken Sie Tiertransporte so weit als möglich. - Kaufen Sie Tiere nur aus wenigen, bekannten und gesunden Beständen zu und achten Sie dabei auf Bescheinigungen.
  • Bekämpfen Sie regelmäßig Mäuse und Ratten.
  • Zeigen Sie jeden MKS-Verdacht sofort dem Veterinäramt, der Gemeinde oder der Polizei an!

Seit April 2008 gilt Deutschland bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) als tollwutfrei. Zuvor war die Krankheit vor allem bei Füchsen aufgetreten. Den letzten bekannten Wildtollwutfall bei einem Fuchs in Deutschland gab es im Jahr 2003. Damit dies auch so bleibt, sollten Haustiere gegen Tollwut geimpft werden. Zudem gelten verschiedene Bestimmungen für das Einführen von Haustieren aus Ländern außerhalb der EU, um die Einschleppung der Erkrankung zu unterbinden. Als Seuchengeschehen unabhängig von der Wildtollwut gibt es immer wieder einzelne Fälle bei Fledermäusen. Die Fledermaustollwut wird durch eigene, vom Erreger der klassischen „Fuchstollwut“ unabhängige Viren verursacht.

Fragen und Antworten

Warum ist Tollwut so gefährlich?

Tollwut ist eine Viruserkrankung, die bei Mensch und Tier eine akute Gehirnentzündung verursacht und fast immer tödlich verläuft.

Wie wird Tollwut übertragen?

Tollwut wird durch Bisse infizierter Tiere übertragen.

Gibt es Merkmale, wie man ein mit Tollwut infiziertes Tier erkennt?

Tollwütige Tiere zeigen manchmal Verhaltensänderungen (Bewusstseinsstörungen, erhöhte Erregbarkeit, „Wut“ oder Lähmungserscheinungen), die jedoch nicht zwingend auftreten müssen. Vom Zeitpunkt der Infektion bis zum Auftreten der ersten Kranheitserscheinungen können einige Wochen bis sechs Monate vergehen. Während dieser Zeit verhalten sich die Tiere vollkommen unauffällig. Es gibt keine Möglichkeit am lebenden Tier, die Infektion vor dem Ausbruch der Krankheitserscheinungen zu erkennen.

Wie kann man Haustiere vor Tollwut schützen?

Haustiere können sehr einfach durch Impfung vor Tollwut geschützt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass ein Tier, das erstmalig gegen Tollwut geimpft wird, zum Zeitpunkt der Impfung noch nicht vor einer Erkrankung geschützt ist. Das bedeutet wiederum, dass ein Tier, das zum Zeitpunkt der Impfung oder kurz danach mit einem Tollwuterreger in Berührung kommt, immer noch gefährdet ist. Der Impfschutz besteht frühestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung.

Damit der Impfschutz bestehen bleibt, müssen die Tiere regelmäßig nachgeimpft werden. Eine gültige Tollwutimpfung ist eine Grundvoraussetzung für Reisen in andere Länder. 

Was sollte man bei Reisen mit Tieren beachten?

Die wichtigsten Grundregeln für das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Was sollte man tun, wenn man befürchtet, von einem tollwütigen Tier gebissen worden zu sein?

Wunde sofort mit Seife gründlich waschen (das Tollwutvirus ist empfindlich gegenüber den in Reinigungsmitteln enthaltenen sogenannten Detergenzien) und umgehend einen Arzt aufsuchen.

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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 21.02.2024