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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 06.10.2023

Rund um die Kennzeichnung von Lebensmitteln

Damit der Verbraucher sich detailliert informieren kann über Inhalt und Gehalt der Esswaren, die er kauft, gilt die so genannte Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Je nachdem, ob es sich dabei um verpackte oder unverpackte Ware handelt, müssen die Informationen mehr oder weniger ausführlich sein. Der Preis der Ware muss immer angegeben sein.

Einige wesentliche Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.       

Fragen und Antworten

Welche Informationen müssen auf Lebensmittelverpackungen oder einem an diesen befestigten Etikett stehen?

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt vor, es müssen angegeben werden:

  • Die Bezeichnung des Lebensmittels (früher „Verkehrsbezeichnung“)
  • Zutatenverzeichnis
  • Allergenkennzeichnung
  • Menge der Zutaten oder Klassen (vergleichbare Gruppen)
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise Verbrauchsdatum gegebenenfalls Losnummer
  • gegebenenfalls Aufbewahrungs- und Verwendungsbedingungen
  • Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers
  • Ursprung / Herkunft (zum Beispiel für die Produktbereiche Rindfleisch, Schwein, Schaf usw.)
  • gegebenenfalls Gebrauchsanleitung
  • Alkoholgehalt mit mehr als 1,2 Volumenprozent
  • Nährwertdeklaration
  • Identitätskennzeichen (vormals: Genusstauglichkeitskennzeichen): Auf allen Fertigpackungen mit Lebensmitteln tierischer Herkunft (Fleisch, Fleischerzeugnisse, Muscheln, Fischereiererzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, Eier und Eiprodukte, Froschschenkel und Schnecken, Innereien, Tierfette, Gelatine und Kollagen)

Achtung: Hier können nur die wesentlichen Kennzeichnungselemente aufgeführt werden. Bitte prüfen Sie die einschlägigen Vorschriften, insbesondere die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), nochmals in ihrer aktuellen Version auf die erforderlichen Kennzeichnungselemente für die von Ihnen vertriebenen Lebensmittel.

Was ist der Unterschied zwischen dem „Mindesthaltbarkeitsdatum“ und dem „Verbrauchsdatum“?

Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum unterscheiden sich ganz wesentlich - vereinfacht gesagt kann ein Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durchaus noch gegessen werden, nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum. Mindestens bis zu diesem Termin behält das Lebensmittel seine besonderen Eigenschaften wie Geruch, Geschmack, Farbe oder Nährwert. Nach Ablauf des Datums darf das Produkt nur verkauft werden, wenn der Verkäufer sich davon überzeugt hat, dass das Lebensmittel noch einwandfrei ist. Der Verbraucher muss allerdings auf den Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums hingewiesen werden.

Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln (wie zum Beispiel Hackfleisch, Geflügelfleisch, usw.), die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, muss anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verbrauchsdatum angegeben werden. Vor diesem Datum muss der Konsument die Angabe „Verbrauchen bis“ finden, verbunden mit dem Datum selbst oder einem Hinweis darauf, wo das Datum in der Etikettierung zu finden ist. Zusätzlich zu diesen Angaben muss beschrieben werden, wie das Lebensmittel aufbewahrt werden muss.

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