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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 22.02.2024

Hochwasserschutz im Unterallgäu

Im Gegensatz zu plötzlich auftretenden Katastrophen ist Hochwasser aufgrund der Wetterberichte teilweise vorhersehbar. Hier lassen sich viele Schäden vermeiden oder in Grenzen halten, wenn man richtig und rechtzeitig vorsorgt. Im gesamten Landkreis Unterallgäu sind die verschiedensten Schutzmaßnahmen in Planung oder bereits umgesetzt. Welche Maßnahmen bislang umgesetzt wurden, erfahren Sie in dieser Übersicht. Über die Hochwasserschutzmaßnahmen des Günztalprojekts informiert das Wasserwirtschaftsamt in Kempten.

Nach Hochwasserkatastrophen unterstützt der Staat die Geschädigten mit Hilfsprogrammen.

Ob Gummistiefel, Taschenlampe oder Sandsäcke, Notgepäck, ein kurzer Draht zur Sanitätshilfsorganisation oder bauliche Vorsorge: Es sind viele kleine Dinge, mit denen man sich im Vorfeld auf ein Hochwasser vorbereiten kann. Grundlegende Informationen darüber, an was Sie im Vorfeld denken sollten, um für den Fall der Fälle gerüstet zu sein, haben wir hier für Sie zusammengestellt.  

Informationen über die richtige Lagerung der sogenannten "wassergefährdenden Stoffe", zu denen zum Beispiel auch Heizöl gehört, finden Sie auch auf dieser Seite.

Fragen und Antworten

Welche baulichen Vorsorgemaßnahmen sind möglich?

Auch baulich sollte man im Vorfeld einige Maßnahmen ergreifen, um bei einem Hochwasser große Schäden so weit es geht zu vermeiden:

  • Soweit eine hochwasserfreie Installation nicht möglich ist, müssen Sie vorhandene Öl- und Flüssiggastanks gegen Aufschwimmen, Umkippen und Auslaufen sichern.
  • Hochwassergefährdete Räume sollten leicht zu reinigen und zu trocknen sein (keine Holzverkleidung oder Teppichböden).
  • Lassen Sie Ihre elektrischen Installationen im Keller-, Garagen- und eventuell gefährdeten Wohnbereich vom Fachmann überprüfen und hochwasserfrei verlegen oder umrüsten beziehungsweise sichern.
  • Um einen Rückstau aus dem Abwassernetz zu vermeiden, sollten Sie unbedingt einige Punkte beachten, die wir in einem Merkblatt für Sie zusammengefasst haben. Bitte nehmen Sie diese Anregungen in Ihrem eigenen Interesse sehr ernst. Nur bei ihrer Beachtung ist der Schutz Ihres Eigentums gegen Abwasserüberschwemmungen gewährleistet.
Muss ich besondere Vorkehrungen treffen, wenn ich einen Heizöltank eingebaut habe oder einbauen möchte?

Grundsätzlich sollte man in einem Überschwemmungsgebiet darauf verzichten, Heizöl zu lagern: Eine Sicherung der Tanks für den Hochwasserfall ist nämlich sehr aufwändig und teuer. Zudem können im Fall eines Schadens erhebliche Kosten entstehen, insbesondere für die Entsorgung, aber auch für die Sanierung des eigenen Gebäudes. Hat man vor, in einem Überschwemmungsgebiet neu zu bauen oder die Heizungsanlage zu erneuern, sollte man möglichst auf andere Energieträger ausweichen.

Wichtig zu wissen ist, dass Hochwasser auch außerhalb von Überschwemmungsgebieten auftreten kann und die letzten Jahre auch verstärkt auftritt. Bei entsprechenden Starkniederschlägen kann es vorkommen, dass auch an Hängen durch Oberflächenwasser Keller volllaufen und dort Tanks betroffen sind. Es hat sich mittlerweile gezeigt, dass es nahezu keine Standorte mehr gibt, die vor Hochwasser absolut sicher sind.

Nähere Informationen zum richtigen Umgang mit Heizöl und Diesel finden Sie auf dieser Seite.

Warum sind diese besonderen Vorkehrungen bei Heizöltanks notwendig?

Um Schäden für die Gewässer zu vermeiden, muss unter allen Umständen verhindert werden, dass Heizöl austritt und in das Gewässer gelangt.

Hierzu muss man wissen, dass die Heizöllagerbehälter aufschwimmen und umkippen können, wenn Wasser in das Gebäude eindringt und die Behälter nicht richtig gesichert sind. Dies liegt daran, dass Heizöl nur etwa 70 Prozent des Gewichtes von Wasser besitzt. Daneben können auch Rohrleitungen durch das Aufschwimmen abgetrennt werden. Es kann auch passieren, dass die Behälter durch den Wasserdruck eingebeult, zerdrückt und undicht werden. Ein weiteres Problem ist das Eindringen von Wasser in nicht gesicherte Behälteranschlüsse und Rohrleitungsverbindungen oder über nicht ausreichend hoch geführte Entlüftungsleitungen der Behälter.

Da - wie bereits erwähnt - Heizöl leichter ist als Wasser, wird es vom eindringenden Wasser aus dem Tank gedrückt und gelangt dann in den Aufstellungsraum. Dies kann zu einem erheblichen Schaden am Gebäude und auch zu Gewässer- bzw. zu Grundwasserschäden führen. Um solche Schäden zu verhindern, stellt der Gesetzgeber besondere Anforderungen an die Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten. Diese haben wir in einem Merkblatt für Sie zusammengefasst.

Gibt es andere Stoffe, die besonders gelagert werden müssen?

Für alle so genannten „wassergefährdenden Stoffe“ gelten nicht nur in Überschwemmungsgebieten besondere Regelungen. Unter wassergefährdende Stoffe fallen zum Beispiel Erdöl, Benzin, Dieseltreibstoff, Petroleum, Heizöl, Teeröl, Säuren, Laugen und Salzlösungen. Wird einer dieser Stoffe (auch außerhalb eines Überschwemmungsgebiets) gelagert, dann muss der Betreiber diese Anlage von einem Sachverständigen überprüfen lassen und den Prüfbericht dem Landratsamt Unterallgäu vorlegen. Dies gilt für alle Anlagen mit unterirdischen Lagerbehältern sowie Anlagen mit oberirdischen Lagerbehältern der Gefährdungsstufen BCD (also zum Beispiel mit einem Volumen von über 1000 Litern Heizöl) und unterirdischen Rohrleitungen, auch wenn sie nicht Teil einer prüfpflichtigen Anlage sind.

Nähere Informationen über die so genannten "wassergefährdenden Stoffe" finden Sie auf dieser Seite.

Was sollte ich für den Fall der Fälle griffbereit haben, wenn ich in einem von Hochwasser gefährdeten Gebiet lebe?

Wenn Sie in einem von Hochwasser gefährdeten Gebiet leben, dann sollten Sie folgende Dinge für den Fall der Fälle griffbereit haben:

  • Gummistiefel
  • Radio mit Batteriebetrieb
  • netzunabhängige Kochgelegenheit (zum Beispiel einen Hartspirituskocher)
  • Abdichtmaterial (zum Beispiel Folien, Silikon, Schaltafeln, usw.)
  • Taschenlampe, Streichhölzer/Feuerzeug, Kerzen
  • Sandsäcke
  • Reservebatterien
  • Verbandkasten
  • Schutzhandschuhe
  • gegebenenfalls Notstromaggregat
  • gegebenenfalls Tauchpumpe

Für den Fall, dass Sie Ihre Wohnung verlassen müssen, ist es ratsam, etwas Notgepäck vorzubereiten. Hierzu gehören:

  • Decken
  • Essgeschirr und Besteck
  • persönliche Dokumente
  • benötigte Medikamente
Wie kann ich mich darüber hinaus auf ein Hochwasser vorbereiten?
  • Zum Abdichten gefährdeter Räume Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten und Silikon anschaffen.
  • Dafür sorgen, dass Leitungen im Ernstfall abgesperrt werden können.
  • Gedanken machen, wo hilfebedürftige und kranke Personen bei einem Hochwasser für eine Weile untergebracht werden können.
  • Mit Familienmitgliedern besprechen, was im Ernstfall zu tun ist.
  • In Einzelfällen kann es notwendig sein, sich einen Lebensmittel- und Trinkwasservorrat anzulegen.
Wo kann ich mich über Hochwassergefahren für mein Grundstück informieren? Wo erhalte ich eine konkrete Standortauskunft?

Um die Hochwassergefahr einschätzen und im Notfall rasch reagieren zu können, können Sie sich auf folgenden Seiten näher informieren:

  • Im UmweltAtlas Bayern können Sie sich im Themenbereich „Naturgefahren“ einen Überblick verschaffen, ob ihr Grundstück von einem so genannten „fluvialen Hochwasser“, also von einem Hochwasser, das von Flüssen und Bächen ausgeht, betroffen sein kann.
  • Mit der Standortauskunft Wassergefahren im UmweltAtlas Bayern können Sie selbstständig abfragen, welchen Umweltgefahren ein Grundstück ausgesetzt ist. Dies ist zum Beispiel vor dem Abschluss einer Elementarversicherung interessant.
  • Viele Informationen zum Thema „Starkregen“ und „Sturzflut“ finden Sie auf dieser Seite
  • Alles über das Hochwasserrisikomanagement in Bayern finden Sie hier.
  • Warndienste, Hochwassergefahrenkarten und mehr hat das bayerische Landesamt für Umwelt zusammengestellt.
Was sollte ich tun, wenn tatsächlich ein Hochwasser für meinen Bereich angekündigt ist?
  • Verfolgen Sie die aktuellen Wettermeldungen und Hochwassernachrichten über das Radio oder auch im Internet auf den Seiten des Deutschen Wetterdiensts unter www.dwd.de im Fachbereich „Wetter und Warnungen“ oder auf den Seiten des Hochwassernachrichtendiensts unter www.hnd.bayern.de
  • Überprüfen Sie Ihre Vorsorgemaßnahmen und ergänzen Sie diese falls nötig.
  • Räumen Sie im Ernstfall die gefährdeten Räume leer und dichten Sie gefährdete Türen, Fenster und Abflussöffnungen ab.
  • Stellen Sie Möbel, Kühltruhen und sonstige Gegenstände hoch und/oder wickeln Sie diese in Plastikplanen ein.
  • Schalten Sie wegen der Gefahr eines Stromschlags elektrische Geräte und Heizungen in bedrohten Räumen ab.
  • Verständigen Sie bei eindringendem Wasser den Elektroinstallateur und Heizungsfachmann, damit dieser die Heizung abschalten kann.
  • Entfernen Sie Fahrzeuge aus dem Überschwemmungsgebiet beziehungsweise aus dem möglichen Überschwemmungsgebiet.
  • Nehmen Sie mit Nachbarn und hilfebedürftigen Mitbürgern Kontakt auf und halten Sie diesen (dabei sollten Sie allerdings nicht vergessen, dass durch ein Hochwasser auch Telefon- und Mobilfunknetze zusammenbrechen können).

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine aktive Vorsorge wichtig ist, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei einem Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden - die sogenannten Überschwemmungsgebiete. Diese werden von den Wasserwirtschaftsämtern seit 1996 in einem landesweiten Projekt nach einheitlichen Methoden ermittelt und auf dieser Grundlage von den Landratsämtern festgesetzt.   

Fragen und Antworten

Was versteht man unter einem Überschwemmungsgebiet?

Ein Überschwemmungsgebiet ist der Bereich, der bei einem sogenannten 100-jährigen Hochwasser voraussichtlich überschwemmt wird. Ein solches 100-jähriges Hochwasser (kurz: HQ100) tritt durchschnittlich einmal in 100 Jahren auf. Da es sich aber um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.

Im Wasserrecht werden folgende Arten von Überschwemmungsgebieten unterschieden:

  • Das faktische Überschwemmungsgebiet ist ein Bereich, in dem ein Gewässer beispielsweise nach den Erfahrungen früherer Jahre ausufert.
  • Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet ist ein Bereich, der vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt bereits systematisch ermittelt und kartiert, aber noch nicht durch ein Rechtsverfahren festgesetzt wurde. Das Landratsamt muss ein vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet öffentlich bekannt machen.
  • Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet wurde durch eine Rechtsverordnung festgesetzt.

Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren. Die Wasserwirtschaftsverwaltung initiierte daher 1996 ein landesweites Projekt, in dessen Rahmen die Überschwemmungsgebiete nach einheitlichen Methoden ermittelt werden. Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährige Hochwasser (HQ100).

Was bringt es mir als Bürger, wenn ich weiß, dass mein Grundstück in einem ermittelten Überschwemmungsgebiet liegt?

Wer weiß, dass das eigene Grundstück bei einem 100-jährlichen Hochwasser überschwemmt würde, kann sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, wie man dieses Grundstück schützen könnte.

Welche Folgen hat es, wenn ein Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert wurde?

Um Hochwasserschäden zu minimieren und Rechtssicherheit bis zur endgültigen Festsetzung des Überschwemmungsgebiets zu schaffen, legt das Wasserhaushaltsgesetz genau fest, was in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet erlaubt ist und was nicht.

So dürfen in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet

  • keine neuen Baugebiete in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch mehr ausgewiesen werden,
  • keine baulichen Anlagen (nach den §§ 30, 33, 34, und 35 des Baugesetzbuchs) errichtet werden,
  • keine Mauern, Wälle oder ähnliche Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen gebaut werden,
  • keine wassergefährdenden Stoffe wie zum Beispiel Säuren und Laugen, metallorganische Verbindungen, Mineral- und Teeröle sowie deren Produkte oder Gifte mehr ausgebracht oder gelagert werden (außer diese werden im Rahmen einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft eingesetzt),
  • keine Gegenstände mehr ablagern, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden könnten,
  • die Erdoberfläche nicht erhöht oder vertieft werden,
  • keine Bäume und Sträucher mehr gepflanzt werden, wenn diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen,
  • kein Grünland mehr in Ackerland und kein Auwald mehr in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden.

Wichtig ist zudem, dass sowohl in einem vorläufig gesicherten wie auch in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet verschärfte Anforderungen an sogenannte Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen gelten. Heizöl- und Diesellagertanks mit einem Fassungsvermögen von über 1000 bis 10.000 Liter müssen demnach von einem Sachverständigen geprüft werden. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Gibt es Ausnahmen?

Die genannten Einschränkungen gelten nicht für Maßnahmen des Gewässerausbaus, für den Bau von Deichen und Dämmen, für Maßnahmen der Gewässer- und Deichunterhaltung, des Hochwasserschutzes sowie für alles, was für den Betrieb von zugelassenen Anlagen oder im Rahmen zugelassener Gewässerbenutzungen erforderlich ist.

Das Landratsamt Unterallgäu kann unter bestimmten Voraussetzungen (§ 78 Abs. 2, 3 und 4 WHG) weitere Ausnahmen zulassen.

Wie lange gilt ein Überschwemmungsgebiet als vorläufig gesichert?

Die vorläufige Sicherung ist Grundlage dafür, dass ein Verfahren zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes durch eine Rechtsverordnung eingeleitet werden kann. Die vorläufige Sicherung endet, sobald die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes in Kraft tritt oder das Verfahren eingestellt wird. Sie endet spätestens nach dem Ablauf von fünf Jahren. Im begründeten Einzelfall kann die Frist von der Kreisverwaltungsbehörde höchstens um zwei weitere Jahre verlängert werden.

Welche vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete gibt es im Unterallgäu?

Im Unterallgäu gibt es derzeit ein vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet an der Gennach: 

Nähere Informationen und genaue Kartenansichten finden Sie unten und im Informationsdienst überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern unter www.iug.bayern.de

Wie läuft das Verfahren ab, mit dem ein Überschwemmungsgebiet endgültig festgesetzt wird?

Zunächst einmal muss es amtlich bekannt gemacht worden sein, dass das Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert ist.

Im nächsten Schritt leitet das Landratsamt dann mit Hilfe der Unterlagen des Wasserwirtschaftsamts das förmliche Festsetzungsverfahren ein.

Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens liegen alle Unterlagen schließlich öffentlich aus. So hat jeder die Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. Gleichzeitig werden die Träger öffentlicher Belange um ihre Stellungnahmen geben.

Nach Abschluss des Festsetzungsverfahrens tritt die Verordnung über das festgesetzte Überschwemmungsgebiet mit einer Bekanntmachung in Kraft.

Welche festgesetzten Überschwemmungsgebiete gibt es im Unterallgäu?

Im Unterallgäu gibt es derzeit drei festgesetzte Überschwemmungsgebiet - an der Günz, an der Iller und an der Wertach.

Nähere Informationen und genaue Kartenansichten finden Sie im Informationsdienst überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern unter www.umweltatlas.bayern.de 

Festgesetztes Überschwemmungsgebiet "Wertach Nord" im Landkreis Ostallgäu

Festgesetztes Überschwemmungsgebiet "Wertach Süd" im Landkreis Ostallgäu

Nähere Informationen zu den Überschwemmungsgebieten im Unterallgäu finden Sie unter www.umweltatlas.bayern.de

Es gibt Momente, in denen der Mensch hilflos den Naturgewalten ausgeliefert ist. Ein Hochwasser gehört sicherlich dazu. Wer es schon einmal erlebt hat, wie der Wasserspiegel im Keller oder gar im Erdgeschoss langsam zu steigen beginnt, weiß ganz genau, welcher Stresssituation man dann ausgesetzt ist. Jetzt muss man wissen, wie man schnelle Hilfe bekommt.     

Fragen und Antworten

Wo erhalte ich im Fall der Fälle nähere Informationen zur aktuellen Hochwasserlage?

Informationen erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Wetterdienstes, auf der Seite des Hochwassernachrichtendienstes, beim Bayerischen Landesamt für Umwelt sowie auf der Seite des Kreisfeuerwehrverbandes beziehungsweise per Telefon von der Hochwasser-Nachrichtenzentrale unter (0821) 90715976.

Darüber hinaus sollten Sie auf Hochwasserhinweise, -warnungen und amtliche Gefahrenmitteilungen beziehungsweise Gefahrendurchsagen im Fernsehen, Rundfunk und in der Presse sowie eventuell auch auf Lautsprecherdurchsagen achten.

Wer kann mir bei einem Hochwasser helfen?

Je nach Ausmaß des Hochwassers sollten Sie sich an ihre örtlich zuständige Freiwillige Feuerwehr, an den Bürgermeister Ihrer Gemeinde beziehungsweise an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die Integrierte Leitstelle Donau-Iller (ILS) wenden.

Darüber hinaus ist die Polizei ein Ansprechpartner. Die Notrufnummern 110 für die Polizei oder 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst sollten Sie jedoch nur in dringenden Fällen verwenden.

So erreichen Sie die örtlichen Polizei-Dienststellen:

  • Polizei Memmingen, Telefon (08331) 1000
  • Polizei Mindelheim, Telefon (08261) 76850
  • Polizei Bad Wörishofen, Telefon (08247) 96800


Behinderte Menschen erhalten schnell und zuverlässig Hilfe, wenn sie sich rechtzeitig mit den Sanitätshilfsorganisationen in Verbindung setzen:

  • Bayerisches Rotes Kreuz, Dienststelle Memmingen, Telefon (08331) 95310
  • Bayerisches Rotes Kreuz, Dienststelle Mindelheim, Telefon (08261) 76900
  • Malteser Hilfsdienst, Geschäftsstelle Memmingen, Telefon (08331) 924170
  • Malteser Hilfsdienst, Geschäftsstelle Mindelheim, Telefon (08261) 6122
  • Johanniter Unfallhilfe, Geschäftsstelle Memmingen, Telefon (08331) 97950

 

Ihren kassenärztlichen Notdienst (in nicht lebensbedrohlichen Situationen) erreichen Sie unter Telefon 116117.

Was sind die wichtigsten Grundregeln bei einem Hochwasser?

Oberstes Gebot ist, dass Menschenleben immer vor Sachwerten geschützt und gerettet werden müssen. Deshalb sollten Sie bei einem Hochwasser Folgendes beachten:

  • Gehen Sie in keinem Fall in einen Keller oder eine Tiefgarage, wenn dort die Gefahr einer Überschwemmung droht!
  • Bringen Sie Kinder aus dem Überschwemmungsbereich in Sicherheit!
  • Unternehmen Sie keine Rettungsversuche, ohne selbst gesichert zu sein. Rufen Sie unbedingt andere Personen um Hilfe!
  • Betreten Sie bei einem Hochwasser keine Uferbereiche. Diese könnten unterspült werden und daraufhin abbrechen. Dies gilt auch für überflutete Straßen. Diese sollten Sie nicht durchfahren - falls Wasser in den Motorraum eindringt, kann dies teuer werden.
  • Leisten Sie den Anweisungen der Gemeinde und der Einsatzkräfte unbedingt Folge und handeln Sie in keinem Fall eigenmächtig!
Kann man Wasser aus dem Wasserhahn trinken, wenn im Keller die Wasserleitungen überschwemmt sind?

Wenn keine behördliche Anordnung wie zum Beispiel ein Trinkwasserverbot oder eine Abkochanordnung vorliegt, können Sie Wasser aus dem Wasserhahn auch dann trinken, wenn Wasserzähler und Trinkwasserleitungen im überfluteten Keller liegen. Trinkwasserleitungen sind dicht und stehen unter Druck.

Endlich sind die Wassermassen wieder weg. Das ganze Ausmaß des Schadens wird jetzt aber erst sichtbar.   

Einige grundsätzliche Dinge, die Sie nach einem Hochwasser wissen und beachten sollten, haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen können Sie uns selbstverständlich kontaktieren.  

Informationen über die Entsorgung von Abfällen und Sperrmüll finden Sie auf den Seiten der Abfallwirtschaft.

Fragen und Antworten

Wann kann man mit den Aufräumarbeiten beginnen?

Sie sollten betroffene Räume erst dann leer pumpen, wenn das Hochwasser abgeflossen ist und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Ansonsten besteht Gefahr durch Auftrieb und Wasserdruck.

Was sollte man beim Aufräumen beachten?
  • Entfernen Sie so schnell wie möglich Wasserreste und vor allem Schlamm.
  • Fußbodenbeläge und Wandverkleidungen sollten zur Kontrolle entfernt oder geöffnet werden, um zu sehen, ob dahinter noch Wasser steht.
  • Sorgen Sie dafür, dass betroffene Bereiche so schnell wie möglich trocknen. Nur so können Sie Bauschäden oder Schimmelpilze vermeiden.
  • Lassen Sie die beschädigte Bausubstanz von einem Statiker überprüfen. Auch sollten betroffene elektrische Geräte und Heizöltanks von Experten durchgecheckt werden.
  • Verständigen Sie die Feuerwehr, wenn beim Hochwasser Schadstoffe wie Heizöl, Farben, Lacke, Reiniger oder Pflanzenschutzmittel freigesetzt wurden. Ölbindemittel sollten Sie nur nach Absprache mit der Feuerwehr einsetzen.
  • Lüften Sie die Räume, in denen Sie gerade arbeiten.
Können Lebensmittel, die bei einem Hochwasser verunreinigt wurden, noch verwendet werden?

Vom Verzehr unzureichend verpackter Lebensmittel raten wir ab. Überlegen Sie auch, ob Sie in Ihrem Keller oder in anderen Lagerräumen Giftstoffe (Rattengift, Pflanzenschutzmittel, etc.) aufbewahrt haben und lassen Sie diese Räume gegebenenfalls durch die Feuerwehr oder eine Fachfirma abpumpen, sodass das verunreinigte Wasser sicher entsorgt werden kann. Geben Sie der Feuerwehr oder der Entsorgungsfirma Hinweise auf die enthaltenen Giftstoffe!

Kann Gemüse aus einem überschwemmten Garten noch gegessen werden?

Wir raten vom Verzehr von Gemüse aus überschwemmten Bereichen ab. Obst, Gemüse und Salat sollten kompostiert werden. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an das Amt für Landwirtschaft und Forsten unter Telefon (08261) 9919-0. Auskünfte erteilen auch die Verbraucherberatungsstellen. Bei gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Flächen stehen die örtlichen Behörden beratend zur Seite. Sie können den Boden Ihres Gartens aber wieder bepflanzen, sobald kein Ölgeruch mehr wahrzunehmen ist.

Kann man Wasser aus dem Wasserhahn trinken, wenn im Keller die Wasserleitungen überschwemmt waren?

Wenn keine behördliche Anordnung wie zum Beispiel ein Trinkwasserverbot oder eine Abkochanordnung vorliegt, können Sie Wasser aus dem Wasserhahn auch dann trinken, wenn Wasserzähler und Trinkwasserleitungen im überfluteten Keller liegen. Trinkwasserleitungen sind dicht und stehen unter Druck.

Was tun bei Öldämpfen und Ölschlämmen im Haus?

Ausgelaufenes Heizöl verursacht erhebliche Geruchsbelästigungen, die in der Regel jedoch keine gesundheitliche Gefährdung bedeuten. Von einem längeren Aufenthalt in unbelüfteten Räumen, insbesondere Kellerräumen, raten wir jedoch ab. Riecht es in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung nach Öl, dann sollten Sie in keinem Fall rauchen oder ein Feuer entzünden. Wichtig ist es in einem solchen Fall, die Räume gut zu lüften, und das Öl abzusaugen. Dies sollten in der Regel Fachfirmen übernehmen.

Schaden Öldämpfe im Freien der Gesundheit?

Öldämpfe im Freien können eine intensive Geruchsbelastung sein, gefährden in aller Regel jedoch nicht die Gesundheit. Behördliche Messungen, die vorgenommen wurden, haben keine Hinweise auf eine gesundheitliche Gefährdung erbracht.

Was tun bei Ölrückständen in Garten und Feld?

Häufig sind Hof und Garten nach einem Hochwasser mit einem dünnen Ölfilm überzogen. In der Regel dringen nur geringe Ölmengen in die oberste Bodenschicht ein. Diese werden in der Regel selbst abgebaut und verursachen keine dauerhafte Nutzungseinschränkung. Ist der Boden erkennbar mit Öl getränkt oder mit einer dicken Ölschlammschicht bedeckt, sollten Sie sich mit dem Landratsamt beziehungsweise mit dem Amt für Landwirtschaft über einen Abtrag des belasteten Bodens und dessen Entsorgung abstimmen.

  • Gartenböden: Verunreinigte Gartenböden sollten jedoch in regelmäßigen Abständen - etwa alle zwei bis drei Wochen - fünf bis zehn Zentimeter tief umgegraben werden, um für ausreichende Luftzufuhr zu sorgen. Um den Abbau von Mineralöl zu beschleunigen, können Hilfsstoffe (zum Beispiel Biocrack) eingesetzt werden.
  • Gras: Gras muss gemäht und kompostiert werden.
  • Komposthaufen: Der Komposthaufen sollte umgesetzt und der kontaminierte Kompost in diesem Jahr nicht mehr in den Boden eingearbeitet werden.
  • Sandkästen, Kinderspielplätze: Sichtbar verunreinigter und nach Öl riechender Sand muss ausgetauscht werden.
  • Gartenteiche: Bei einem dünnen Ölfilm auf dem Gartenteich kann der Abbau durch Zugabe von Biocrack beschleunigt werden. Falls Öl auf dem Wasser schwimmt, muss es von der Feuerwehr oder einer Fachfirma abgepumpt werden. Danach muss der Teich gereinigt und neu befüllt werden.
Welche Gefahren drohen durch Strom in feuchten Räumen?
  • Schalten Sie den Strom in überschwemmten und ausgepumpten Gebäuden sowie in sonstigen feuchten Räumen nicht einfach wieder ein! Es besteht eine erhebliche Gefahr von Stromschlägen und Kurzschlüssen.
  • Dies gilt auch, wenn Sie elektrische Geräte, die der Wassereinwirkung ausgesetzt waren, wieder in Betrieb nehmen.
  • Wir empfehlen dringend, elektrische Anlagen und Geräte durch eine Elektrofachkraft überprüfen zu lassen!
  • Nehmen Sie Ihre Heizung erst nach der Inspektion durch einen Fachmann wieder in Betrieb.
Was tun mit ölverseuchten Hausabfällen?

Nach einer Überschwemmung können Fußbodenbeläge, Holzverkleidungen sowie Hausrat durch Öl belastet sein. Sie können in der Regel als Sperrmüll entsorgt werden. Weitere Auskünfte, zum Beispiel über die Entsorgung von Bauschutt, kann Ihnen die Abfallberatung des Landratsamts Unterallgäu unter Telefon (08261) 995-367 geben. Nähere Informationen zur Abfallentsorgung finden Sie hier.

Was sollten Landwirte nach Hochwasserschäden beachten?

Die Frage nach der Sanierung und weiteren Bewirtschaftung und Nutzung einer überschwemmten Fläche muss jeweils individuell beantwortet werden. Hierbei müssen Vorgaben von Förderprogrammen beachtet werden. Möchten Sie Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen, dann sollte dies dem Landwirtschaftsamt gemeldet werden, bevor die Maßnahme durchgeführt wird.

Einige allgemein gültige Grundsätze haben wir in einem Merkblatt für Sie zusammengefasst, das Sie hier  herunterladen können.

Welche finanziellen Hilfen bekomme ich nach einem Hochwasser?

Das Bayerische Staatsministerium für Finanzen und für Heimat hat auf seiner Seite Informationen über finanzielle Hilfen bei Katastrophen zusammengestellt. Wir leiten Sie hier weiter.

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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 22.02.2024