DRUCKEN
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 09.01.2024

Beratung rund um die Rentenversicherung

Sie haben nur noch wenige Monate im Beruf vor sich und möchten sich nun genauer über Ihre Rente informieren? Sie fragen sich, wie sich ein Minijob auf Ihre Rente auswirkt und was Sie beachten sollten? Sie sind sich nicht sicher, unter welchen Umständen Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten können? Das Versicherungsamt im Landratsamt Unterallgäu versucht, Ihnen in all diesen Fällen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung weiterzuhelfen.         

Einige grundlegende Informationen zum Thema Rente haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt. Zögern Sie bei weiteren Fragen nicht, uns anzurufen oder sich zum wöchentlichen Sprechtag anzumelden! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Fragen und Antworten

Wann kann ich frühestens aufhören zu arbeiten, um Anspruch auf Rente zu haben?

Um einen Anspruch auf die gesetzliche Rente zu bekommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Hierzu gehört beispielsweise das Erfüllen einer Wartezeit von fünf Jahren. Ein Arbeitnehmer muss demnach mindestens 60 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben, um einen Anspruch auf Leistung zu bekommen. Ein anderer Punkt ist das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Diese Grenze ist allerdings nicht einheitlich.

Hier gelangen Sie zum Rentenbeginn-Rechner der Deutschen Rentenversicherung.

Wird mir die Rente automatisch ausbezahlt oder muss ich einen Antrag stellen?

Die Rente kommt nicht von alleine oder wird "von Amts wegen" auf Ihr Konto ausgezahlt. Die Rentenversicherungsanstalt weiß nicht, wann und welche Leistung Sie haben möchten. Alle gesetzlichen Sozialleistungen - auch die Rente zählt dazu - werden in der Regel nur auf Antrag bewilligt.

Wann muss ich den Rentenantrag stellen?

Um Rechtsnachteile zu vermeiden, muss der Rentenantrag rechtzeitig gestellt werden. Rentenansprüche werden nur zeitlich begrenzt nachgezahlt. Der Zeitpunkt des Rentenantrages kann für den weiteren Krankenversicherungsschutz maßgebend sein.

Folgende zeitlichen Richtwerte sollten Sie beachten:

  • Altersrente: Etwa drei Monate vor Erreichen der Altersgrenze sollte der Antrag auf Altersrente gestellt werden, sofern die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
  • Erwerbsminderungsrente: Sobald eine Leistungsminderung eingetreten ist (z. B. durch Erkrankung, Unfall) und Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, sollten Sie umgehend den Antrag stellen.
  • Hinterbliebenenrente: Nach Eintritt des Sterbefalles sollten Sie baldmöglichst die Hinterbliebenenrente beantragen. Häufig weist Sie das Beerdigungsinstitut bereits darauf hin. Der Antrag zur Auszahlung des "Sterbevierteljahres" ersetzt nicht den Rentenantrag.
  • Kontenklärung: Das eigene Versicherungskonto sollte frühzeitig vervollständigt werden. Häufig fordert Sie der Versicherungsträger schon mit Übersendung eines Auszuges über die bisher gemeldeten Versicherungszeiten durch eine Rentenauskunft oder Renteninformation dazu auf. In einem Ehescheidungsverfahren bzw. bei Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird ebenfalls eine Kontenklärung zur Feststellung der beiderseitigen Rentenanwartschaften durchgeführt.
Wo erhalte ich einen Rentenantrag?

Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder im Landratsamt. Auf Anfrage schicken wir Ihnen die Unterlagen auch zu. Daneben können Sie den Rentenantrag übrigens auch über das Internet bei der Deutschen Rentenversicherung aufrufen und online ausfüllen.

Ich habe Angst davor, beim Ausfüllen des Rentenantrags etwas falsch zu machen. Wer könnte mir dabei helfen?

Machen Sie sich hierüber keine Sorgen. Bei Unsicherheiten sind wir Ihnen gerne behilflich. Wenden Sie sich zunächst am besten an Ihre Gemeindeverwaltung vor Ort oder an Ihre Verwaltungsgemeinschaft (VG), bei denen Sie auch die Antragsunterlagen erhalten. Selbstverständlich hilft Ihnen aber auch das Versicherungsamt am Landratsamt gerne weiter.

Wo kann ich meinen ausgefüllten Rentenantrag abgeben?

Dies ist auf mehreren Wegen möglich - zum Beispiel über Ihre Wohnsitzgemeinde oder persönlich oder auf dem Postweg beim Versicherungsamt im Landratsamt Unterallgäu, Bad Wörishofer Str. 33, in 87719 Mindelheim.

Sie können den Rentenantrag übrigens auch über das Internet bei der Deutschen Rentenversicherung aufrufen und online ausfüllen

Wo und wie kann ich meine Versicherungsunterlagen überprüfen?

Möchten Sie eine Rentenauskunft oder Näheres über Ihren Versicherungsverlauf erfahren, dann wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung. Die angeforderten Unterlagen werden dann von der Deutschen Rentenversicherung zu Ihnen nach Hause geschickt.

Was muss ich beachten, wenn ich mir Geld zur Rente hinzuverdiene?

Es kann sein, dass sich der Hinzuverdienst auf die Höhe Ihrer Rente auswirkt. Deswegen müssen Sie dem Rentenversicherungsträger jedes zusätzliche Einkommen mitteilen, damit es nicht zu Überzahlungen kommt. Zu viel gezahlte Rente muss zurückgezahlt werden.

Da die Hinzuverdienstgrenze in der Regel individuell berechnet wird, sollten Sie unbedingt einen Beratungstermin vereinbaren. Alternativ können Sie diese beim Rentenversicherungsträger schriftlich anfordern.

An wen kann ich mich mit meinen Fragen rund um die Rente wenden?

Wenn Sie Beratung und Unterstützung rund um die gesetzliche Rentenversicherung benötigen, hilft Ihnen das Versicherungsamt am Landratsamt gerne weiter.

Sollten Sie eine verbindliche Rechtsauskunft in Rentenangelegenheiten benötigen, so ist hierfür der jeweilige Rentenversicherungsträger zuständig. Die Deutsche Rentenversicherung bietet einmal wöchentlich einen Sprechtag im Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim an. Zum Sprechtag können Sie sich telefonisch anmelden! Halten Sie für die Terminvereinbarung bitte Ihre Sozialversicherungsnummer bereit. 

Darüber hinaus gibt es ein kostenloses Servicetelefon, an das man sich mit Fragen zur Rentenversicherung wenden kann:

  • Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Schwaben können sich montags bis donnerstags von 7.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 15.30 Uhr unter Telefon (0800) 1000 480 021 beraten lassen.
  • Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund werden montags bis donnerstags von 7.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 15.30 Uhr unter Telefon (0800) 1000 480 70 beraten.
  • Wer sich nicht sicher ist, bei welchem Rentenversicherungsträger er versichert ist, kann sich auch an die Vermittlung unter Telefon (0800) 1000 4800 wenden.
Wie erreiche ich das Versicherungsamt im Landratsamt?

Montags bis freitags ist das Versicherungsamt im Landratsamt Unterallgäu von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14 bis 17 Uhr für Sie da. Sollten Sie zu einem persönlichen Gespräch bei uns in Mindelheim vorbeikommen möchten, so vereinbaren Sie bitte im Vorfeld telefonisch einen Termin mit uns, damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können und lange Wartezeiten vermieden werden können.
Bitte halten Sie für die Terminvereinbarung Ihre Sozialversicherungsnummer bereit.

Wann findet der Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung statt und mit welchen Anliegen kann ich kommen?

Jeden Mittwoch von 8.30 bis 15.30 Uhr bietet die Deutsche Rentenversicherung kostenlose Sprechstunden an. Dabei können Sie alle Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung stellen. Sie erhalten bei Bedarf aber auch Tipps und Orientierungshilfen zur zulagengeförderten, privaten Altersvorsorge.

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie im Vorfeld zwingend einen Termin vereinbaren. Ihre Terminwünsche nehmen wir gerne unter Telefon (08261) 995-493 entgegen. Bitte halten Sie bei der Terminvereinbarung gleich Ihre Sozialversicherungsnummer bereit und bringen Sie zum Beratungstermin Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis mit.

Kosten die Beratungen - sowohl beim Versicherungsamt als auch bei der Deutschen Rentenversicherung - etwas?

Nein, sowohl die Rentenberatung des Versicherungsamts als auch der Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung sind für Sie völlig kostenlos.

Ich benötige eine Beglaubigung für Rentenzwecke. Erhalte ich diese beim Versicherungsamt?

Ja, wir stellen Ihnen kostenfrei eine solche Beglaubigung aus. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit dem Versicherungsamt.

Wo erhalte ich Informationsmaterial rund um das Thema Rente?

Die Deutsche Rentenversicherung hat verschiedene interessante Informationsbroschüren rund um die Rente zusammengestellt. Diese finden Sie in den Infoständern im Eingangsbereich des Landratsamts in Mindelheim.

Sie können Sie aber auch über die Internetseite der Rentenversicherung herunterladen.

Aktuelles

- Landkreis

Eine kostenlose Beratung zu allen Fragen rund um Sehbehinderungen und Blindheit bietet der Blinden- und Sehbehindertenberater Walter Baur einmal monatlich im Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim an.…

- Landkreis

Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter schunkelten fröhlich beim Bockbierfest im Kreis-Seniorenwohnheim St. Martin in Türkheim. Die Musikkapelle Irsingen sorgte für gute Stimmung, es wurde geklatscht…

- Landkreis

Im Alter stellen manche Situationen scheinbar unüberwindbare Hürden dar. Darüber können ältere Menschen mit der Seniorenbeauftragten des Landkreises, Edeltraud Neubauer, sprechen. Sie kennt die…

- Landkreis

Was läuft gut in unseren Einrichtungen? Wie könnte man das eine oder andere besser machen? Welche Wünsche habe ich an meinen Arbeitgeber? Diese und ähnliche Fragen standen im Mittelpunkt, als sich die…

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 09.01.2024