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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 11.10.2023

Wasserversorgung und Grundwasserentnahme

Ganz selbstverständlich öffnen wir morgens zum Zähneputzen den Wasserhahn, lassen uns in der Dusche berieseln, kochen Kaffee. Wir trinken Wasser direkt aus dem Hahn, wir kochen damit. Meist ohne auch nur einen Gedanken daran zu verschwenden, woher unser Trinkwasser eigentlich kommt. Erst wenn es aus irgendeinem Grund einmal nicht wie immer aus dem Wasserhahn kommt, wird uns bewusst, für wie viele verschiedene Dinge wir auf frisches, reines Trinkwasser angewiesen sind.

  • 96 Anbieter versorgen 97 Prozent der Unterallgäuer Bevölkerung mit Trinkwasser. Träger der Wasserversorgung sind 49 Kommunen, 33 Gemeinschaften bzw. Genossenschaften, vier Zweckverbände und zehn Sonstige.
  • 73 festgesetzte Wasserschutzgebiete gibt es derzeit im Unterallgäu, sechs Wassergewinnungsanlagen haben aktuell kein Wasserschutzgebiet.
  • Von den 82 Wasserversorgungsunternehmen mit Bedeutung für die öffentliche Trinkwasserversorgung wurden vom Wasserwirtschaftsamt (WWA) Kempten 79 untersucht. Diese betreiben 199 Wasserfassungen, aufgeteilt in 133 Quellen und 66 Brunnen.
  • Jährlich werden im Unterallgäu rund 16 Millionen Kubikmeter Wasser entnommen, davon 4,0 Millionen Kubikmeter aus Quellen und 12,3 Millionen Kubikmeter aus Brunnen. Das WWA geht davon aus, dass die Entnahme von circa 34 Millionen Kubikmeter Wasser im Jahr möglich wäre.
  • Die Auswertung des WWA ergab, dass 56 Anlagen lediglich 6,6 Prozent der Bevölkerung versorgen. Auf der anderen Seite versorgen drei Anbieter 34,1 Prozent der Bevölkerung.

Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten. Dabei soll der Wasserbedarf vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen gedeckt werden, soweit überwiegende Gründe des Allgemeinwohls dem nicht entgegenstehen.   
Im Landkreis Unterallgäu versorgen laut einer Erhebung des Wasserwirtschaftsamts (WWA) Kempten insgesamt 96 Anbieter 97 Prozent der Bevölkerung - insgesamt ist die Struktur im Landkreis sehr dezentral. In Deutschland gibt es insgesamt rund 6700 Wasserversorgungen, in ganz Nordrhein-Westfalen sind es 600. Im Unterallgäu liegen rund 4,5 Prozent der Landkreisfläche in einem Wasserschutzgebiet.

Fragen und Antworten

Wie wird der Trinkwasserbedarf im Unterallgäu gedeckt?

Im Landkreis Unterallgäu wird der Bedarf an Trinkwasser ausschließlich durch die Entnahme von Grundwasser aus Brunnen und Quellen gedeckt. Laut Wasserwirtschaftsamt (WWA) Kempten werden im Unterallgäu rund 16,3 Millionen Kubikmeter Wasser im Jahr gefördert, davon rund vier Millionen Kubikmeter über Quellen und rund 12,3 Millionen Kubikmeter über Brunnen. Gleichzeitig geht das WWA von einem jährlichen Potenzial von 34,4 Millionen Kubikmeter Wasser aus. Das heißt, dass das Wasserangebot im Landkreis auf jeden Fall dauerhaft gewährleistet ist.

Welche Qualität hat das Unterallgäuer Grundwasser?

Das von den öffentlichen Versorgungsunternehmen im Unterallgäu (Städte und Gemeinden, Wasserzweckverbände, Wasserverbände sowie private Wassergemeinschaften) geförderte Grundwasser besitzt in der Regel bereits Trinkwasserqualität. Nur bei einer bakteriologischen Belastung des Wassers ist eine Aufbereitung beziehungsweise Desinfektion des Wassers notwendig.
Um die Grundwasservorkommen, aus denen das Trinkwasser für die öffentlichen Wasserversorgungen im Landkreis Unterallgäu gewonnen wird, vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, setzt das Landratsamt Unterallgäu Wasserschutzgebiete fest. Nähere Informationen über die Wasserschutzgebiete finden Sie unten.

Wo erhalte ich Auskünfte über die Qualität des Trinkwassers in meiner Kommune?

Das Trinkwasser wird regelmäßig auf seine Güte untersucht. Nähere Angaben über die Qualität Ihres Trinkwassers können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beziehungsweise bei Ihrem Wasserversorgungsunternehmen erhalten.

Um Grundwasser aus einem Brunnen oder einer Quelle zu entnehmen, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Wie kann man diese beantragen?

Die Entnahme von Grundwasser aus einem Brunnen oder einer Quelle ist eine Gewässerbenutzung, die laut Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedarf.

Dies gilt sowohl, wenn Grundwasser für eine öffentliche als auch für eine private Wasserversorgung entnommen wird. Das Landratsamt muss also auch eingeschaltet werden, wenn zum Beispiel ein Gewerbebetrieb mit Brauchwasser versorgt oder Grundwasser zur landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Bewässerung genutzt werden soll. Die wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung muss der Unternehmer rechtzeitig vor dem Beginn der Gewässerbenutzung beim Landratsamt Unterallgäu beantragen.

Wer eine eigene Wasserversorgung errichtet, muss sich außerdem bei seiner Gemeinde vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung befreien lassen. Fragen Sie dazu bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach.

Welche Antragsunterlagen sind hierfür erforderlich?

Verschiedene Faktoren entscheiden darüber, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, wenn Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen möchten. Am besten rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Den Antrag auf Vorprüfung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Entnahme von Oberflächenwasser zur Bewässerung können Sie hier herunterladen.
Eine Übersicht über die verschiedenen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren finden Sie hier.

Wann ist keine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich?

Keine wasserrechtliche Gestattung ist notwendig, wenn Grundwasser für einen einzelnen Haushalt oder landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck entnommen werden soll. Sie benötigen also keine spezielle Erlaubnis, wenn Sie zum Beispiel Grundwasser aus einem Brunnen für die Bewässerung Ihres Hausgartens entnehmen.

Was gilt für den Bau eines Brunnens oder die Fassung einer Quelle?

Unabhängig davon, ob die spätere Grundwasserentnahme erlaubnispflichtig ist oder nicht, müssen Sie dem Landratsamt unbedingt einen Monat vorher melden, wenn Sie einen Brunnen bauen oder eine Quelle fassen möchten.

Um Ihnen diese Meldung zu erleichtern, haben wir dieses Formular für Sie erstellt. Diesem Formular müssen Sie einen Lageplan im Maßstab 1:1000 oder 1:5000 beilegen, in dem der geplante Brunnenstandort eingetragen ist. Falls Sie einen Unternehmer (zum Beispiel eine Bohrfirma) mit den Arbeiten beauftragen, muss dieser die Anzeige gegenüber dem Landratsamt erstatten.

Darüber hinaus müssen Sie beim Träger der Wasserversorgung - das ist meist die Gemeinde - eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung beantragen, falls ein solcher Anschluss- und Benutzungszwang besteht. Diese Befreiung legen Sie bitte den Unterlagen für das Landratsamt bei. 

Wer einen Brunnen zur Bewässerung landwirtschaftlicher oder gärtnerischer Flächen errichten möchte, findet hier das für die Bohrungen erforderliche Formular. Der Betrieb des Brunnens wird mit diesem Formular beantragt.

Über alle mit mechanischer Kraft angetriebenen Bohrungen muss das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) informiert werden. Wie erfolgt die digitale Bohranzeige an das LfU?

Wer eine Bohrung durchführt, muss diese dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) zwei Wochen vor Beginn anzeigen. Dies funktioniert über diese Onlineanwendung des LfU. 

Haben Sie die Bohrarbeiten abgeschlossen, müssen Sie dem LfU innerhalb von drei Monaten die ausgefüllten Schichtverzeichnisse und das Bohrprofil zusenden - gegebenenfalls mit Angaben zum Ausbau der Bohrung.

In Bayern wird Trinkwasser zu 98 Prozent aus Grundwasser gewonnen. Verschmutzungen, die sich einmal im Grundwasser befinden, lassen sich – wenn überhaupt – nur mit teuren und aufwändigen Verfahren wieder entfernen. Deshalb muss das Grundwasser vorbeugend geschützt werden, um es in seiner natürlichen Reinheit zu erhalten.       
Neben den Regelungen des allgemeinen flächendeckenden Grundwasserschutzes, welche die breite Basis für den Trinkwasserschutz bilden, sind daher besondere Vorsorgemaßnahmen in den Einzugsgebieten der Brunnen und Quellen notwendig. Dazu werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen.

Im Unterallgäu gibt es 73 festgesetzte Wasserschutzgebiete (Stand: März 2022). Eine Übersicht über alle Gebiete und wann sie ausgewiesen beziehungsweise geändert wurden, können Sie hier herunterladen.

Fragen und Antworten

Woraus ergibt sich die Größe eines Wasserschutzgebiets?

Wasserschutzgebiete umfassen den empfindlichen Teil des Einzugsgebietes der Brunnen und Quellen. Die natürliche Schutzwirkung des Untergrundes, Fließrichtung und -geschwindigkeit sind ausschlaggebend für die Größe und Lage eines Wasserschutzgebiets. Nach sorgfältiger Auswertung hydrogeologischer Untersuchungen werden um die Wasserfassung herum drei Schutzzonen ausgewiesen, in denen verschiedene Vorgaben gelten.

Welche Schutzzonen gibt es und welche Auflagen muss man in diesen Bereichen beachten?

Ein Wasserschutzgebiet wird in die Zonen I, II, III beziehungsweise bei einem großen Wasserschutzgebiet in Zone III A und III B unterteilt. Welche Verbote und Nutzungsbeschränkungen gelten, ist von Zone zu Zone unterschiedlich. Sie werden im Einzelfall festgelegt und sind auf das konkrete Schutzbedürfnis und die hydrogeologischen Gegebenheiten abgestimmt.

Folgende Handlungen und Einrichtungen können eine Trinkwassergewinnungsanlage stark gefährden und sind deshalb in einem Wasserschutzgebiet nur unter bestimmten Auflagen oder gar nicht möglich:

  • Eingriffe in den Untergrund
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Abwasserbeseitigung und Abwasseranlagen
  • Verkehrswege
  • Plätze mit besonderer Zweckbestimmung
  • bauliche Anlagen
  • landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Flächennutzungen.

 

ZoneZiel
Zone III
(weitere Schutzzone, kann bei großen Wasserschutzgebieten auch in eine Zone III A und eine Zone III B aufgeteilt werden)
  • Sie bietet Schutz vor schwer abbaubaren Verunreinigungen, zum Beispiel durch Chemikalien, im großräumige Umfeld der Wassergewinnungsanlage.
  • Sie ermöglicht auch eine ausreichende Reaktionszeit bei Unfällen.

Zone II

(engere Schutzzone)

  • Sie stellt vor allem den Schutz vor Verunreinigungen durch Krankheitserreger sicher. Deshalb dürfen hier auf keinen Fall Abwasser und Gülle in den Boden eindringen.
  • Die Zone II muss so groß sein, dass das Grundwasser von der Außengrenze bis zu den Brunnen oder Quellen mindestens 50 Tage im Untergrund unterwegs ist, da es in dieser Zeit von Krankheitserregern ausreichend gereinigt wird.

Zone I

(Fassungsbereich)

  • Der Fassungsbereich schützt die Brunnen und Quellen sowie ihre unmittelbare Umgebung vor jeglicher Verunreinigung. Diese Fläche wird deshalb eingezäunt.

 

Gibt es Ausgleichszahlungen, wenn die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung in einem Wasserschutzgebiet eingeschränkt werden muss oder bei Bau und Betrieb land- und forstwirtschaftlicher Anlagen Mehrkosten entstehen?

Falls die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung oder der Bau und Betrieb land- und forstwirtschaftlicher Betriebsanlagen innerhalb eines Wasserschutzgebietes eingeschränkt werden muss, kann der betreffende Land- oder Forstwirt beim zuständigen Wasserversorgungsunternehmen eine angemessene Ausgleichszahlung beantragen.

Wie werden Wasserschutzgebiete festgesetzt?

Die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes geschieht durch den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung. Bevor die Wasserschutzgebietsversordnung erlassen wird, führt das Landratsamt Unterallgäu das dazu gesetzlich vorgeschriebene Verfahren durch. Im Rahmen dieses Verfahrens werden der Verordnungsentwurf und die ihm zugrunde liegenden Unteralgen (hydrogeologisches Basisgutachten und Schutzgebietsvorschlag) in der/den betroffenen Gemeinde/n einen Monat lang ausgelegt. Innerhalb dieser Zeit und noch zwei Wochen danach kann jeder, der von der Verordnung betroffen ist, Bedenken und Anregungen zum beabsichtigten Schutzgebiet äußern. Die Bedenken und Anregungen werden in einem Erörterungstermin im Landratsamt Unterallgäu behandelt. Schließlich wird die Verordnung im Amtsblatt des Landkreises Unterallgäu bekanntgemacht.

Welche Wasserschutzgebiete gibt es im Unterallgäu?

Insgesamt gibt es 75 festgesetzte Wasserschutzgebiete im Landkreis Unterallgäu (Stand: Juli 2021). Welche das sind und wann sie ausgewiesen beziehungsweise geändert wurden, können Sie dieser dieser Übersicht entnehmen.

Wasserversorgungsanlagen müssen regelmäßig überprüft werden.

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