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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 31.10.2023

Bau und Umgestaltung von Gewässern

Ob Hochwasserschutzdämme, Fischteiche, Biotope, Nasskiesausbeuten oder das Verfüllen, Verlegen oder Verrohren von wasserführenden Gräben: Um negative Auswirkungen auf das Gewässer und Beeinträchtigungen Betroffener zu vermeiden, müssen bei jeder Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen werden. Dies gilt auch für alle Deich- oder Dammbauten.

Fragen und Antworten

Bei welcher Art Gewässerausbau kommt welches Genehmigungsverfahren zum Zug?

Eine allgemein gültige Antwort können wir Ihnen auf diese Frage nicht geben - viele unterschiedliche Faktoren spielen eine Rolle und entscheiden darüber, ob ein Planfeststellungsverfahren notwendig ist oder ob ein vereinfachtes Plangenehmigungsverfahren möglich ist.

Die Frage, welches Genehmigungsverfahren bei Ihrem Vorhaben relevant ist, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären, in dem Sie uns das Vorhaben erläutern.

Wann wird ein wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren bzw. Plangenehmigungsverfahren durchgeführt?

Grundsätzlich ist für alle Maßnahmen, bei denen ein Gewässer oder dessen Ufer hergestellt, beseitigt oder wesentlich umgestaltet wird, ein Planfeststellungsverfahren nötig. Dies gilt auch für alle Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen.

Dazu kommt, dass jede Gewässerausbaumaßnahme auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft werden muss. Hierzu muss eine eigenständige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

Stellt das Landratsamt anhand einer Vorprüfung fest, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, kann der Gewässer- und/oder Uferausbau nach einem vereinfachten Plangenehmigungsverfahren gestattet werden.

Maßnahmen an Be- und Entwässerungsgräben, die nach fachlicher Feststellung wasserwirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung sind, bedürfen keiner Genehmigung. Wichtig: Auch diese sollten trotzdem vorab angezeigt und abgestimmt werden!

Was muss ich beachten, wenn ich einen Teich bauen möchte?

Wenn Sie einen Teich mit einer Verbindung zu einem anderen Gewässer oder zum Grundwasser bauen möchten, ist für den Gewässerausbau eine sogenannte wasserrechtliche Plangenehmigung und für die mit der Teichanlage ausgeübte Gewässerbenutzung eine Erlaubnis erforderlich. Den Antrag, den Sie für die Plangenehmigung und die Erlaubnis brauchen, können Sie hier herunterladen.

Wie der Teich genutzt wird, also ob es sich etwa um einen Teich zur Fischzucht handelt oder um einen Gartenteich, spielt keine Rolle.

Keine wasserrechtliche Gestattung benötigen Sie für einen Teich, dessen Sohle abgedichtet ist und der sich ausschließlich aus Niederschlagswasser speist.

Der Freistaat Bayern gibt Empfehlungen für den Bau und Betrieb von Fischteichen. Hier werden Sie weitergeleitet.

Welche Unterlagen benötige ich für ein Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren?

Für die Durchführung der Gestattungsverfahren benötigen wir von Ihnen zunächst einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Gestattung für Ihr Vorhaben.

Dem Antrag müssen folgende prüffähige Unterlagen beigefügt werden - in 3-facher Ausfertigung:

  • Erläuterungsbericht mit detaillierten Angaben zum Vorhaben und Kostenschätzung
  • Übersichtslageplan im Maßstab M 1:25.000 mit gekennzeichnetem Standort des Vorhabens
  • Übersichtslageplan im Maßstab M 1:5000 mit gekennzeichnetem Standort des Vorhabens
  • vermessungsamtlicher Lageplan im Maßstab M 1:1000 mit eingetragenem Vorhaben (Flurnummer, Gemarkung)
  • Eingabepläne - Grundriss, Schnitte - im Maßstab M 1:100
  • Detailpläne einzelner Anlagenteile im Maßstab M 1:50 oder M 1:25
  • ggf. hydrogeologisches Gutachten
  • ggf. Rekultivierungsplan bzw. landschaftspflegerischer Begleitplan
  • ggf. Umweltverträglichkeitsstudie (UVP-Vorprüfung)

Alle Unterlagen müssen vom Antragsteller unterschrieben sein.

Ob darüber hinaus noch zusätzliche Unterlagen eingereicht werden müssen, hängt vom Einzelfall ab. Gerne informieren wir Sie darüber auch in einem persönlichen Gespräch.

Gibt es eine Förderung für Gewässerausbaumaßnahmen?

Für die Planung und Herstellung von Struktur- und Landschaftselementen gibt es eine Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Gefördert werden kann beispielsweise die Renaturierung von Gewässern, die Schaffung von begrünten Abflussmulden oder die Anlage von Erdbecken und Feuchtflächen zum Wasserrückhalt und zur Reinigung von Wasser. Eine Förderung ist allerdings nur dann möglich, wenn keine Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahme besteht. Ansprechpartner für die Förderung ist das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Alternativ dazu können wasserwirtschaftliche Vorhaben von Kommunen oder anderen öffentlichen Einrichtungen einen Zuschuss durch den Freistaat Bayern erhalten. Ansprechpartner hierfür ist das Wasserwirtschaftsamt Kempten. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

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