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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 24.11.2023

Landschaftspflege und Vertragsnaturschutz

Verschiedene Förderprogramme honorieren Landwirte, Naturschutzverbände und Landschaftspflegeverbände für naturverträgliche Nutzungsweisen und landschaftspflegerische Leistungen. So werden mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine schonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und verbessert. Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag ein angemessenes Entgelt. Über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien werden insbesondere Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume gefördert, es gibt aber auch Zuschüsse für spezielle Artenschutzmaßnahmen nach dem Bayerischen Landschaftspflegeprogramm.

Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten (§1 Bundesnaturschutzgesetz). Um dieses Ziel verwirklichen zu können, können die Unteren Naturschutzbehörden landschaftspflegerische und gestalterische Maßnahmen durchführen. Damit werden in der Regel forst- oder landwirtschaftliche Betriebe, aber auch Vereine betraut. Im Landkreis ist vor allem der Landschaftspflegeverband (LPV) Unterallgäu in diesem Bereich tätig. Der Landkreis Unterallgäu ist wie etliche Gemeinden, der Bayerische Bauernverband (BBV), Naturschutzverbände, die Stiftung Kulturlandschaft Günztal und immer mehr Einzelpersonen Mitglied im Landschaftspflegeverband.

Fragen und Antworten

Welche Aufgaben übernimmt die Landschaftspflege?

Aufgabe der beauftragten Betriebe oder Vereine ist es dann, in speziellen Landschaftsteilen einer Gemeinde (zum Beispiel bei Streuobstwiesen, Riedflächen und Mooren) die ökologische und landschaftliche Vielfalt zu erhalten, zu sanieren oder auch neu zu entwickeln. Im Gegensatz zum Naturschutz bewahrt die Landschaftspflege nicht vorrangig. Vielmehr greift sie aktiv in Natur und Landschaft ein, um deren Zustand zu verbessern, zu pflegen und damit zu erhalten.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich an der Landschaftspflege beteiligen möchte?

Wer sich aktiv an der Landschaftspflege beteiligen möchte - also beispielsweise auf dem eigenen oder gepachteten Grundstück eine Streuobstwiese anlegen oder ein Kleingewässer für Amphibien schaffen will -, der sollte mit dem Landschaftspflegeverband Unterallgäu Kontakt aufnehmen. Hier werden die Anträge und Erfordernisse an die Antragstellung aus erster Hand weitergegeben. Selbstverständlich kann man auch bei Interesse zunächst bei der Unteren Naturschutzbehörde nachfragen.

Was muss man beantragen? Was heißt es, wenn man an einem solchen Programm teilnimmt?

Die Durchführung der Maßnahmen wird mit Mitteln des Freistaates gefördert. Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 bis 70 Prozent der Maßnahmekosten. Grundlage für die Förderung sind die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien. Die Gewährung einer Zuwendung nach den Landschaftspflegerichtlinien muss beantragt werden. Das entsprechende Formular sowie die Förderbedingungen finden Sie im Internetauftritt der Regierung von Schwaben

Unsere bäuerlichen Betriebe haben durch die Bewirtschaftung der Landschaft über viele Generationen hinweg das Bild der Kulturlandschaft im Unterallgäu geprägt. Die hier lebenden Arten sowie ihre Lebensräume sind an die Nutzung angepasst, oder sogar darauf angewiesen. Viele dieser Kulturlandschaften sind jedoch stark im Rückgang begriffen, weil die einstige Nutzung (extensive Nutzung) nicht mehr wirtschaftlich ist. Mit Hilfe von Vertragsnaturschutz-Programmen soll deshalb unter anderem die aufwendige Bewirtschaftung von Wiesen und Weiden in ökologisch wertvollen Gebieten honoriert werden.

Fragen und Antworten

Was verbirgt sich hinter dem Vertragsnaturschutz oder auch "VNP Offenland"?

Der Vertragsnaturschutz (genauer gesagt das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Offenland) honoriert unter anderem die aufwändige Bewirtschaftung von Wiesen und Weiden in ökologisch wertvollen Gebieten. Bauern und andere Landnutzer verpflichten sich dabei, fünf Jahre lang die Flächen nach den Vorgaben des Naturschutzes zu bewirtschaften. Dabei wird zum Beispiel die späte Mahd einer Wiese mit Düngeverzicht gefördert.

Durch den späteren Schnittzeitpunkt können die typischen Wiesenblumen zur Blüte gelangen und Samen ausbilden. Eine Vielzahl von Insekten und Vögeln profitieren von dem erhöhten Blütenreichtum.

Wer kann am Vertragsnaturschutz teilnehmen?

Antragsberechtigt sind:

  • Landwirte, Zusammenschlüsse von Landwirten sowie sonstige Landbewirtschafter einschließlich Teichbewirtschafter und Jagdgenossenschaften, die eine landwirtschaftliche Nutzfläche von mindestens 0,30 Hektar selbst bewirtschaften oder pflegen
  • Landschaftspflegeverbände und anerkannte Naturschutzverbände

Öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften wie Landkreise und Gemeinden sowie Teilnehmergemeinschaften können nicht am Vertragsnaturschutzprogramm teilnehmen.

Welche Voraussetzungen muss eine Fläche erfüllen?

In das Vertragsnaturschutzprogramm Offenland können nur landwirtschaftlich nutzbare Flächen (LF) einbezogen werden. Die Mindestgröße liegt bei 500 Quadratmetern.

Ob eine Fläche geeignet ist und welche Maßnahmen dort möglich sind, lässt sich am besten in einem gemeinsamen Gespräch klären.

Wie kann man die Teilnahme beantragen?

Wenn Sie sich am Vertragsnaturschutz beteiligen möchten und nähere Informationen hierüber benötigen, dann wenden Sie sich an Frau Fischer oder Herrn Simnacher von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Mindestförderbetrag je Antragsteller und Jahr beträgt 100 Euro. Die Förderhöhe variiert zwischen den Maßnahmen. Eine Übersicht über die aktuellen Fördersätze finden Sie hier.

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert mit Zuwendungen freiwillige Leistungen, die für den Natur- und Artenschutz in Wäldern erbracht werden. Das VNP Wald ist im Privatwald und im Körperschaftswald ein wichtiger Baustein für die Umsetzung naturschutzfachlicher Ziele des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

Fragen und Antworten

Was verbirgt sich hinter dem Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Wald?

Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm Wald soll die Artenvielfalt im Wald verbessert werden. Zum Beispiel werden der Erhalt von Biotopbäumen oder das Belassen von Totholz in Kommunal- und Privatwäldern gefördert. Ebenfalls bezuschusst werden die von Bibern überstauten und vernässten Waldbereiche und/oder die entgangene forstliche Nutzung. Eine Übersicht über die förderfähigen Maßnahmen finden Sie hier, ausführlichere Informationen ergänzend in diesem Merkblatt. Je nach Maßnahme unterscheiden sich die Förderzeiträume (ein Jahr, fünf oder zwölf Jahre).

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind

  • private und körperschaftliche Waldbesitzer (auch Kommunen)
  • Landschaftspflegeverbände, Naturschutzverbände und Vereinigungen von Waldbesitzern

Wenn Sie sich am Vertragsnaturschutz Wald beteiligen möchten und nähere Informationen hierüber benötigen, dann wenden Sie sich an Herrn Simmnacher von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt oder an Ihren zuständigen Revierförster vom AELF Krumbach-Mindelheim.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Mindestförderbetrag je Antragsteller und Jahr beträgt 100 Euro. Die Förderhöhe variiert zwischen den Maßnahmen. Eine Übersicht über die aktuellen Fördersätze finden Sie hier.

Aktuelles

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