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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 09.01.2024

Persönliches Budget

Seit Januar 2008 haben Menschen mit Behinderung ein Recht auf das sogenannte Persönliche Budget – also eigenes Geld. Das Ziel: Menschen mit Behinderung sollen ihr Leben möglichst selbst bestimmen können.

Im Folgenden haben wir für Sie einige Informationen rund um das Thema zusammengestellt.

Fragen und Antworten

Was genau ist das Persönliche Budget?

Anstelle von traditionellen Dienst- oder Sachleistungen können Menschen mit Behinderung seit 2008 ein Budget wählen. Mit diesem Geld, das sie immer am Monatsanfang erhalten, finanzieren sie ihren Hilfebedarf. Sie können sich Leistungen damit eigenverantwortlich „einkaufen“ und selbst entscheiden, welche Hilfen sie brauchen, wer diese erbringen soll und wann sie diese haben möchten. In der Regel gibt es eine Geldleistung. In Einzelfällen werden aber auch Gutscheine ausgegeben, die bei bestimmten Diensten eingelöst werden können.

Wer hat Anspruch auf das Persönliche Budget?

Seit 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Jeder behinderte Mensch oder von Behinderung bedrohte Mensch kann das Budget beantragen – unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung sowie von der Art der benötigten Leistungen. Für behinderte Kinder können die Eltern das Budget beantragen. Das Persönliche Budget kann allein, aber auch neben stationären und ambulanten Leistungen bewilligt werden.

Grundsätzlich handelt es sich lediglich um ein Angebot: Wer das Budget nicht möchte, muss es nicht in Anspruch nehmen.

Wie hoch ist das Persönliche Budget?

Das Persönliche Budget wird individuell berechnet und zwar so, dass es den Bedarf des behinderten Menschen deckt. Ein sehr niedriges Budget kann zum Bespiel bei rund 40 Euro im Monat liegen, ein sehr hohes bei rund 13.000 Euro. In der Regel werden aber Budgetsummen zwischen 200 und 800 Euro pro Monat bewilligt.

Alles in allem erhält jemand, der das Persönliche Budget bekommt, aber nicht mehr als bisher. Denn das Persönliche Budget soll die Höhe der Kosten der bisher festgestellten Leistungen nicht überschreiten.

Welche Leistungen können mit dem Budget bezahlt werden?

Mit dem Budget können alle Leistungen zur Teilhabe bezahlt werden. Das sind zum Beispiel Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wie ärztliche Behandlungen oder Arzneimittel, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wie Arbeitsassistenz oder Kraftfahrzeughilfe oder Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wie Kommunikationshilfen oder Hilfen bei der Wohnungssuche. Auch Einmalzahlungen sind möglich.

Daneben können mit dem Budget folgende Leistungen bezahlt werden: Leistungen der Krankenkassen und Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit und bestimmte Hilfen zur Pflege.

Für wen ist das Persönliche Budget besonders geeignet?

Das Persönliche Budget bietet sich für alle Menschen mit Behinderung an, die sich mehr Selbstbestimmung wünschen. Besonders gut angenommen wird das Budget aber von jüngeren behinderten Menschen. Denn für jüngere Menschen, die von Zuhause ausziehen wollen, ist das ambulant betreute Wohnen mit dem Persönlichen Budget eine gute Alternative zur Betreuung in einer Einrichtung.

Wo kann ich ein persönliches Budgets beantragen?

Das persönliche Budget können Sie zum Beispiel beim Bezirk Schwaben beantragen. Hier erfahren Sie mehr dazu. 

Weitere Ansprechpartner und Informationen finden Sie im Dienstleistungsportal Bayern. 

Viele Informationen rund um das trägerübergreifende Persönliche Budget finden Sie in einer Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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