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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 15.02.2024

Inklusion: Der kommunale Aktionsplan

Ob im Bereich Bildung, in der Arbeitswelt oder in der Freizeit: Menschen mit Behinderung sollen genauso an der Gemeinschaft teilhaben können, wie Menschen ohne Behinderung. Der Fachbegriff dafür lautet Inklusion. Das nebenstehende Bild verdeutlicht, was Inklusion bedeutet - einfach anklicken!

Im Landratsamt Unterallgäu ist uns dieses Thema sehr wichtig. Deshalb haben wir gemeinsam mit vielen anderen Personen - auch mit Betroffenen - dazu Verbesserungsvorschläge gesammelt. Diese haben wir im kommunalen Aktionsplan festgehalten. Auf dem Papier gibt es diesen Aktionsplan seit Oktober 2014. Die Maßnahmen, die fünf Handlungsfeldern zugeordnet sind, werden nun Schritt für Schritt umgesetzt.

Was ist Inklusion?

Inklusion heißt Zugehörigkeit. Wenn jeder Mensch – mit und ohne Behinderung – überall dabei sein kann und mitmachen kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das Inklusion. In einer inklusiven Gesellschaft ist es normal, verschieden zu sein.

Inklusion ist übrigens ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist.

Wie viele Menschen mit Behinderung gibt es im Unterallgäu?

Im Landkreis Unterallgäu leben 17.439 Menschen mit Behinderung, davon 11.154 Schwerbehinderte. 47 Prozent sind Frauen, 53 Prozent Männer. 92,6 Prozent der erfassten Schwerbehinderungen sind auf eine Krankheit zurückzuführen, 3,3 Prozent sind angeboren, 2,2 Prozent durch Unfälle (Arbeit, Verkehr, Haus, Sonstige) verursacht. Im erwerbsfähigen Alter (zwischen 18 und 60 Jahren) liegt die Anzahl der Menschen mit einer Behinderung bei 6.233, davon sind 83,1 Prozent erwerbstätig. (Stand: 2019)

Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist in Deutschland seit 26. März 2009 in Kraft. Sie konkretisiert die universellen Menschenrechte für die speziellen Bedürfnisse und Lebenslagen behinderter Menschen und steht unter folgenden Leitgedanken: Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung, Unterstützung statt Fürsorge, Inklusion statt Integration. Inklusion meint die Zugehörigkeit zur Gesellschaft von Anfang an.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde im Jahr 2011 ein nationaler Aktionsplan verabschiedet, im Jahr 2013 folgte ein bayerischer Aktionsplan. Darin enthalten sind Handlungsempfehlungen der Regierung. Seit Oktober 2014 gibt es den kommunalen Aktionsplan.

Was ist Ziel des kommunalen Aktionsplans?

Der kommunale Aktionsplan enthält konkrete Maßnahmen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Unterallgäu in verschiedenen Bereichen verbessern. Die Maßnahmen sind in fünf Handlungsfelder gegliedert.

Grundlage für den kommunalen Maßnahmenkatalog ist die UN-Behindertenrechtskonvention. Der kommunale Aktionsplan wurde gemeinsam mit den Betroffenen anhand von konkreten Fakten und Anliegen im Unterallgäu erstellt.

Ansprechpartnerinnen bei allen Fragen rund um Inklusion und den kommunalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung sind Caroline-Maria Gsöllpointner und Andrea Maurer-Aulenbach. Sie koordinieren die Arbeit am Aktionsplan und begleiten die Arbeitsgruppen, die daran beteiligt sind.

Rufen Sie sie bei Fragen einfach an!

Fragen und Antworten

Welche Aufgaben hat die Koordinationsstelle Inklusion?

Die Koordinationsstelle Inklusion

  • setzt den Aktionsplan zusammen mit vielen Akteuren um. Akteure sind alle, die mitmachen wollen.
  • pflegt eine enge Zusammenarbeit mit den gemeindlichen Behindertenbeauftragten und Behindertenbeauftragten des Landkreises. 
  • vernetzt sich regional und überregional.
  • will das Thema Inklusion bekannt machen.
Wer kann sich an die Koordinationsstelle wenden?

Die Koordinationsstelle ist Ansprechpartner für alle, die sich für Menschen mit Behinderung und deren Teilhabe an der Gemeinschaft einsetzen möchten. Das können zum Beispiel Menschen mit Behinderung selbst, ihre Angehörigen, Fachleute und Interessierte sein. An die beiden Koordinatorinnen können sich also alle Bürger und alle Organisationen und Einrichtungen der Behindertenarbeit im Landkreis Unterallgäu wenden, die sich mit ihren Vorstellungen und Projekten in den kommunalen Aktionsplan einbringen möchten. Auch ist eine Teilnahme an einer Arbeitsgruppe möglich, die mit der Umsetzung der Maßnahmen befasst ist.

Wo findet man die Koordinationsstelle?

Die Koordinationsstelle Inklusion ist im Landratsamt Unterallgäu untergebracht.

Am einfachsten erreicht man die Koordinationsstelle unter Telefon (08261) 995-493 oder -264 beziehungsweise per E-Mail an:

Caroline-Maria.Gsoellpointner(at)lra.unterallgaeu.de oder Andrea.Maurer-Aulenbach(at)lra.unterallgaeu.de 

Sie können sich gerne mit Vorschlägen an die Koordinationsstelle wenden.

  • Weitere Ansprechpartner zum Thema Menschen mit Behinderung finden Sie auf dieser Seite.

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