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Inhalt zuletzt aktualisiert am: 19.12.2023

Der Grundstücksmarkt im Unterallgäu

Sie möchten ein Grundstück im Unterallgäu kaufen und sind deshalb auf der Suche nach unabhängigen Informationen über aktuelle Grundstückspreise? Sie möchten wissen, wie teuer Bauland im Vergleich der einzelnen Gemeinden ist? Auf dieser Seite finden Sie hierzu umfassende Informationen - bei der Suche nach freien Grundstücken können wir Ihnen allerdings nicht weiterhelfen!

Bereits seit 1960 gibt es in Deutschland regionale Gutachterausschüsse. Diese liefern Informationen über aktuelle Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt und wollen so für Transparenz sorgen. Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges Gremium, das mit Sachverständigen und Fachleuten besetzt ist. Er ist nicht weisungsgebunden und kann daher unabhängig handeln. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises Unterallgäu ist im Staatlichen Bauamt am Landratsamt angesiedelt.

Fragen und Antworten

Wer gehört dem Gutachterausschuss an?

Laut Baugesetzbuch besteht ein Gutachterausschuss aus einem/einer Vorsitzenden und ehrenamtlichen, weiteren Gutachtern. Vorsitz und Stellvertretung müssen von einer Person übernommen werden, die beim Landratsamt beschäftigt. Eine entsprechende Erfahrung bei der Wertermittlung von Grundstücken sollte gewährleistet sein.

Die weiteren Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und kommen aus verschiedenen Bereichen - sie sind beispielsweise öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, zertifizierte Sachverständige, Architekten, Vermessungsingenieure, Agraringenieure, Geographen, Wohnungswirtschaftler und weitere Bewertungsfachleute aus Bank-, Bau-und Immobilienwirtschaft. Die Gutachter werden für eine Dauer von vier Jahren berufen. Durch diese fachliche Breite ist eine hohe Sachkunde und Fachexpertise gewährleistet.

Darüber hinaus müssen zur Ableitung von Bodenrichtwerten sowie sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten ein/e Bedienstete/r der zuständigen Finanzbehörde sowie der staatlichen Vermessungsbehörde hinzugezogen werden.

Welche Aufgaben hat der Gutachterausschuss?

Der Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle

  • führen eine landkreisweite Kaufpreissammlung,
  • ermitteln die Bodenrichtwerte und
  • ermitteln Daten, die für die Wertermittlung relevant sind.
Woher hat der Gutachterausschuss seine Informationen?

Um Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderlichen Daten abzuleiten, bedient sich der Gutachterausschuss seiner Kaufpreissammlung. Diese wird von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführt.

Um diese Kaufpreissammlung zu führen, übersenden Notariate stets eine Kopie eines Grundstücks-Kaufvertrags an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Damit steht ein tatsächliches Abbild des Grundstückmarktes zur Verfügung.

Bei der Übernahme der Kaufverträge in die Kaufpreissammlung wird untersucht, ob diese für eine weitere Auswertung geeignet sind oder ob sie ungewöhnlichen beziehungsweise persönlichen Verhältnissen unterliegen. Im Anschluss werden die Informationen aus den Kaufverträgen mit verschiedenen Quellen, durch Vor-Ort-Begehungen und lokale Marktkenntnisse ergänzt. Zu diesem Zweck werden auch Fragebögen an Käufer oder Verkäufer versendet.

Damit werden jeder Kauf und die Einflüsse auf den Kaufpreis individuell geprüft. Die Angaben zu Grundstückstransaktionen und Fragebögen werden anonymisiert in die Kaufpreissammlung eingepflegt. Die aufwändig erhobenen Daten werden im Anschluss mit mathematisch- und geostatistischen Methoden ausgewertet.

Warum wurde mir ein Fragebogen zugeschickt?

Der Gutachterausschuss ist verpflichtet, alle von den Notariaten zugeleiteten Kaufverträge auszuwerten. Dies dient als Grundlage zur Verbesserung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt (zum Beispiel für Bodenrichtwerte oder Marktberichte). Dafür benötigt er ergänzende Angaben zu Ihrem Grundstück, welche in den Kaufverträgen nicht aufgeführt sind.

Muss ich diesen Fragebogen beantworten?

Es besteht nach §197 Baugesetzbuch insbesondere für die Grundstückserwerber bzw. Grundstücksverkäufer eine Auskunftspflicht.

Ich kann den Fragebogen nicht vollständig ausfüllen, da mir Informationen fehlen. Was nun?

Sofern Ihnen nicht alle Informationen zu einem Grundstück oder Objekt vorliegen, können Sie das handschriftlich an den geeigneten Stellen kenntlich machen. Bitte senden Sie diesen Fragebogen trotzdem zurück an die Geschäftsstelle.

Wie werden meine Angaben vom Fragebogen gespeichert?

Ihre Angaben im Fragebogen werden vertraulich von der Geschäftsstelle behandelt und anonymisiert in der Kaufpreissammlung gespeichert.

Wie erhalte ich wertermittlungsrelevante Daten (Sachwertfaktor, Liegenschaftszinssatz, Vergleichsfaktoren, Indexreihen)?

Der Gutachterausschuss veröffentlicht die wertermittlungsrelevanten Daten samt Berechnungsmethode und Anpassungsfunktionen in Form des Grundstückmarktberichtes. Dieser kann (gebührenpflichtig) bei der Geschäftsstelle erworben werden.

Gibt es einen Mietspiegel für das Unterallgäu?

Nein, es existiert bisher kein Mietspiegel für das Unterallgäu.

Sie möchten ein Grundstück kaufen und interessieren sich dafür, wie teuer Bauland im Vergleich der einzelnen Gemeinden ist? Dann kann Ihnen der so genannte Bodenrichtwert weiterhelfen.

Fragen und Antworten

Was versteht man unter dem Bodenrichtwert?

Ein Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des unbebauten Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse haben. Er bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen.

Wichtig ist dabei, dass der tatsächliche Verkehrswert eines konkreten Grundstücks vom Bodenrichtwert naturgemäß je nach Beschaffenheit, Nutzungsarten und grundstücksbezogene Besonderheiten abweichen kann. Es handelt sich wie der Name schon sagt um einen Richtwert!

Wo kann man den Bodenrichtwert eines Grundstücks erfragen?

Eine unverbindliche Auskunft erhalten Sie kostenlos unter www.bodenrichtwerte.bayern.de oder telefonisch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Wenn Sie einen rechtsverbindlichen Bodenrichtwert benötigen, dann wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Hierfür kommen dann allerdings Kosten auf Sie zu:

  • Die Bodenrichtwertliste in gedruckter Form kostet 100 Euro.
  • Die schriftliche Bestätigung von Bodenrichtwerten (rechtsverbindlich) kostet ab dem ersten Wert 25 Euro, ab zwei Werten 20 Euro je Bodenrichtwert.

Für mehr Transparenz auf dem Grundstücksmarkt will der so genannte Grundstücksmarktbericht sorgen. Der Grundstücksmarktbericht beschreibt und analysiert das Marktgeschehen im Zuständigkeitsgebiet. Zudem werden darin Daten, die für die Wertermittlung relevant sind, veröffentlicht und deren Berechnungsmethode erläutert.

Fragen und Antworten

Welche Inhalte sind im Grundstücksmarktbericht zu finden?

Im Wesentlichen geht es im Grundstücksmarktbericht um folgende Fragen:

  • Was wurde gehandelt?
  • Wie viel wurde gehandelt?
  • Wo wurde gehandelt?
  • Wie haben sich die Preise in den letzten Jahren entwickelt?
  • Wie setzt sich der Kaufpreis zusammen?

Einen Überblick über die Inhalte des Berichtes erhalten Sie im Inhaltsverzeichnis des aktuellen Grundstückmarktberichtes 2021.

Wo kann man den Grundstücksmarktbericht erhalten?

Der Grundstücksmarktbericht wird über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gebührenpflichtig verkauft. Er kostet 80 Euro - sowohl in gedruckter wie auch in digitaler Form.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist per E-Mail unter gutachterausschuss(at)lra.unterallgaeu.de erreichbar.

  • Auskunft über Bodenrichtwerte (nicht rechtsverbindlich) unter Telefon (08261) 995-121
  • Rückfragen zur Beantwortung des Fragebogens unter Telefon (08261) 995-121 oder -631
  • Auszüge aus der Kaufpreissammlung für Sachverständige unter Telefon (08261) 995-121
  • Rückfragen zum Grundstücksmarktbericht und wertermittlungsrelevante Daten unter Telefon (08261) 995-631

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