DRUCKEN
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 19.12.2023

Festzelte aufstellen

Festzelte fallen unter den Fachbegriff „Fliegende Bauten“. Ein Festzelt, das nicht fachgerecht aufgebaut wurde oder Mängel aufweist, kann ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Als Veranstalter müssen Sie deshalb das Bauamt im Landratsamt informieren, wenn Sie größere Zelte aufstellen. Auf dieser Seite geht es nur um bauliche Fragen.        

Was Sie außerdem beachten müssen, wenn Sie Feste veranstalten, erfahren Sie auf dieser Seite.

Fragen und Antworten

Was muss ich beachten, wenn ich ein Festzelt aufbaue?

Bauen Sie ein Zelt auf, das eine Fläche von 75 Quadratmetern oder mehr einnimmt, müssen Sie das Bauamt informieren. Spätestens eine Woche bevor Sie mit dem Aufstellen des Zeltes beginnen, müssen Sie den Aufbau anzeigen. Dazu füllen Sie bitte das Formblatt „Veranstaltungsbezogene Angaben zur Errichtung eines fliegenden Baus/eines Zeltes“ aus. Legen Sie das ausgefüllte Formblatt zusammen mit dem Zeltbuch dem Bauamt vor. Der Sachbearbeiter entscheidet dann, ob eine Gebrauchsabnahme erforderlich ist. Wir haben für Sie ein Merkblatt zusammengestellt, das auch Informationen zur Gebrauchsabnahme enthält.

Wie müssen die Notausgänge gestaltet werden?

Normalerweise schlägt das Zeltbuch vor, wie Sie die Notausgänge am besten anordnen. Halten Sie sich jedoch bei der Bestuhlung und der Anordnung der Notausgänge nicht an die Vorgaben im Zeltbuch, erfahren Sie in unserem Merkblatt mehr zur Berechnung der Notausgangsbreite. 

Was muss der Veranstalter beachten, wenn er das Zelt an ein bestehendes Gebäude, zum Beispiel an einen Stadel, anbauen möchte?

Wird das Zelt an ein bestehendes Gebäude angebaut, gelten möglicherweise erhöhte Anforderungen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Aktuelles

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 19.12.2023